Landratsamt EichstättEichstätt
Netzwerkmanagement
Aufbau und Etablierung einer nachhaltigen Netzwerk- und Aktivitätsstruktur (ca. 240 Tagessätze) im LEADER-Kooperationsprojekt Historisches Gedächtnis 2.0: (Auf-) Bewahrung im Netzwerk: 1. Netzwerkaufbau und -pflege (Arbeitsaufwand: ca. 20%) 2. Koordination und (Veranstaltungs-)Organisation (Arbeitsaufwand: ca. 50%) 3. Vermittlungsarbeit (...
Project Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landratsamt Eichstätt
- Published:
- August 05, 2026
- Deadline:
- August 17, 2026
- Topic:
- Project Management
Tender description
Aufbau und Etablierung einer nachhaltigen Netzwerk- und Aktivitätsstruktur (ca. 240 Tagessätze) im LEADER-Kooperationsprojekt Historisches Gedächtnis 2.0: (Auf-) Bewahrung im Netzwerk: 1. Netzwerkaufbau und -pflege (Arbeitsaufwand: ca. 20%) 2. Koordination und (Veranstaltungs-)Organisation (Arbeitsaufwand: ca. 50%) 3. Vermittlungsarbeit (Arbeitsaufwand: ca. 20%) 4. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Arbeitsaufwand: ca. 10%)
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6Aufbau und Etablierung einer nachhaltigen Netzwerk- und Aktivitätsstruktur im LEADER-Kooperationsprojekt Historisches Gedächtnis 2.0
Landratsamt EichstättEichstättDeadline: Jul 24Aufbau und Etablierung einer nachhaltigen Netzwerk- und Aktivitätsstruktur für das LEADER-Kooperationsprojekt Historisches Gedächtnis 2.0, inklusive Netzwerkaufbau/Pflege (20%), Koordination/Organisation (50%), Vermittlungsarbeit (20%) und Presse-/Öffentlichkeitsarbeit (10%). Gesamtarbeitsaufwand ca. 240 Tagessätze.Ersatzneubau des Kulturzentrums der Gemeinde Lützow
Amt Lützow-LübstorfLützowDie Gemeinde Lützow mit ihren Ortsteilen Kaeselow, Bendhof und Rosenow, ist eine Gemeinde mit ca. 1560 Einwohnern südlich der Stadt Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund ihrer zentralen Lage zu Schwerin, Lübeck und Hamburg haben sich in den letzten Jahrzehnten durch Ausweisungen von Wohn- und Gewerbegebieten eine große Anzahl an Einwohnern niedergelassen. Durch diese städtebauliche Entwicklung, wie auch in den umliegenden Gemeinden, und durch örtliche Angebote wie bspw. der Regionale Schule mit Grundschule, einem Hort und einer Kindertagesstätte wird Lützow als attraktiver Siedlungsmittelpunkt angesehen. Um die sozial-kulturellen Angebote in der Gemeinde zu fördern, beabsichtigt nun die Gemeinde Lützow die Errichtung eines neuen Kulturzentrums zur Nutzung für kulturelle, soziale und auch sportliche Veranstaltungen. Hierzu soll ein bestehendes Mehrzweckgebäude, historisch „Alter Hort“ genannt, zurückgebaut werden und an dessen Stelle ein Multifunktionales Gebäude für unterschiedliche Nutzergruppen errichtet werden. Das neue Gebäude muss zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Es muss den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Es soll vorbildhaft hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Darüber hinaus muss es über ein hohes Innovationspotenzial zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastrukturen verfügen. Grundlage für den Ersatzneubau des Kulturzentrums der Gemeinde Lützow bildet eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2022. Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung (zweistufiges Verhandlungsverfahren §17 VgV) ist die Erbringung der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2-9 gem. HOAI. Der Leistungsgegenstand unterteilt sich in Fachlose für die die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen ist gem. §46 VgV Los 1: Leistungsbild Gebäude (§34HOAI) und Freianlagen (§39 HOAI) Erfahrungen und Kenntnisse des Unternehmens bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Bauvorhaben und der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern. Erbringung geeigneter vergleichbarer Referenzen (mind. 3 und max. 5 Referenzen) über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen. Als vergleichbare Bauvorhaben gelten: Neubauten öffentlicher Gebäude gemäß §50 LBauO M-V Abs. 2 Nummer 1,2 und 4 mit unterschiedlichen Nutzungen nach Effizienzhausstandards der KFW und oder Nachhaltigkeitskriterien (z.B. DGNB): mit einem Volumen von mind. 1.000.000 EUR (KG 300-500) Die erreichten Effizienzhausstandards nach KFW bzw. Standards für nachhaltiges Bauen nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB oder vergleichbarer Standards sind zu nennen bzw. zu dokumentieren. Es sind nur solche Referenzen/ Projekte einzureichen, die von den Mitgliedern des beabsichtigten Bearbeiter:innenteams des Auftragnehmers, der:des Unterauftragnehmer:s sowie den Partner:innen der Bietergemeinschaft maßgeblich er- bzw. bearbeitet wurden (Nachweis der personenbezogenen Referenzen). Los 2: Leistungsbild Tragwerksplanung gem. §51 ff. HOAI Erfahrungen und Kenntnisse des Unternehmens bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Bauvorhaben und der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern. Erbringung geeigneter vergleichbarer Referenzen (mind. 3 und max. 5 Referenzen) über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen. Als vergleichbare Bauvorhaben gelten: Neubauten öffentlicher Gebäude gemäß §50 LBauO M-V Abs. 2 Nummer 1,2 und 4 mit unterschiedlichen Nutzungen nach Effizienzhausstandards der KFW und oder Nachhaltigkeitskriterien (z.B. DGNB): mit einem Volumen von mind. 1.000.000 EUR (KG 300-400) Die erreichten Effizienzhausstandards nach KFW bzw. Standards für nachhaltiges Bau-en nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB oder vergleichbarer Standards sind zu nennen bzw. zu dokumentieren. Es sind nur solche Referenzen/ Projekte einzureichen, die von den Mitgliedern des beabsichtigten Bearbeiter:innenteams des Auftragnehmers, der:des Unterauftragnehmer: s sowie den Partner:innen der Bietergemeinschaft maßgeblich er- bzw. bearbeitet wurden (Nachweis der personenbezogenen Referenzen). Los 3: Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung „HLS“ (§55 HOAI) Erfahrungen und Kenntnisse des Unternehmens bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Bauvorhaben und der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern. Erbringung geeigneter vergleichbarer Referenzen (mind. 3 und max. 5 Referenzen) über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen. Als vergleichbare Bauvorhaben gelten: Neubauten öffentlicher Gebäude gemäß §50 LBauO M-V Abs. 2 Nummer 1,2 und 4 mit unterschiedlichen Nutzungen nach Effizienzhausstandards der KFW und oder Nachhaltigkeitskriterien (z.B. DGNB): mit einem Volumen von mind. 350.000 EUR (KG 410-430) Die erreichten Effizienzhausstandards nach KFW bzw. Standards für nachhaltiges Bauen nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB oder vergleichbarer Standards sind zu nennen bzw. zu dokumentieren. Es sind nur solche Referenzen/ Projekte einzureichen, die von den Mitgliedern des beabsichtigten Bearbeiter:innenteams des Auftragnehmers, der:des Unterauftragnehmer: s sowie den Partner:innen der Bietergemeinschaft maßgeblich er- bzw. bearbeitet wurden (Nachweis der personenbezogenen Referenzen). Los 4: Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung „Elektro“ (§55 HOAI) Erfahrungen und Kenntnisse des Unternehmens bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Bauvorhaben und der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern. Erbringung geeigneter vergleichbarer Referenzen (mind. 3 und max. 5 Referenzen) über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen. Als vergleichbare Bauvorhaben gelten: NeubautenProjektmanagement für Leistungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans des Landesniedrigwasserkonzeptes 2.0
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Aug 07Die Leistung setzt sich insbesondere aus folgenden Punkten zusammen: 1) Projektmanagement Das Projektmanagement, steuert und koordiniert aktiv die nachfolgend unter Punkt 2 und ggf. 3 genannten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. 2) Weiterführung Flussgebietsarbeit Durch eine intensive Kommunikation des Themas "Niedrigwasser" konnte eine breite Aufmerksamkeit und ein Problembewusstsein bei allen lokalen Akteuren erzeugt werden. Die Entscheidungsträger (Wasser-, Naturschutz- und tlw. Landwirtschaftsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte, LfU, einschließlich Großschutzgebiete), die das Wassermanagement operativ steuernden GUV und ggf. weitere Institutionen (Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Natura2000-Teams, VLF, Kommunen, engagierte Einzelpersonen usw.) sind involviert und arbeiten unterschiedlich intensiv an der Thematik mit. 3) Erarbeitung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungskonzepte Die sich in der Ideenphase befindlichen 16 Konzepte (Phase 1 und 2) sind gemeinsam mit den Trägern bis zur Antragsreife (Richtlinie LWH) zu entwickeln und die Antragstellung bei der ILB zu begleiten. Weitere mindestes 10 Konzepte sollen - eine erfolgreiche Antragstellung und Mittelverfügbarkeit vorausgesetzt - bei der Bearbeitung begleitet werden. Es bestehen bisher nicht weiterverfolgte weitere Ideen der Akteure zu potenziellen Bewirtschaftungs- bzw. Staukonzepten in allen Flussgebieten tlw. auch von Seiten des LfU für Gewässer 1. Ordnung. Aufgrund einer derzeit nicht genau bekannten Anzahl o.g. Ideen ist die Leistung für 10 Konzepte anzubieten. 4) Qualifizierung und Weiterentwicklung LWH-Vorhaben und Leuchttürmen Mit LWH-Vorhaben sind Vorhaben gemeint, die den Fördergegenständen der Richtlinien LWH (GAK und ELER) des MLEUV entsprechen und die von den Antragstellern zur Förderung aus Drittmitteln vorgesehen sind. Entwicklung von Projekten aus Initiierungsphase (50) bis zu antragsreifer Projektskizze. Entwicklung fortgeschrittene Projekte (100) bis zu antragsreifer Projektskizze . Begleitung abgeschlossener (20) Projekte Begleitung der laufenden Leuchtturmprojekte Initiiierung von neuen Leuchtturmprojekte (z.B. Dränagen) 5) Fachübergreifende Anforderungen Im Rahmen des Erstauftrages wurden bereits diverse fachübergreifende Treffen, Gespräche etc. initiiert und ausgewertet). Diese sog. fachübergreifenden Gespräche mit Akteuren z.B. der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Forst, der Flurneuordnung sowie der Landes- und Regionalplanung sollen federführend durch den Auftragnehmer weitergeführt und im Bereich Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklung / Bau- und Stadtplanung aufgegriffen werden. Vertieft werden soll der Themenbereich Schifffahrt und Wassertourismus hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung und möglicher Handlungsspielräume und Entwicklungsperspektiven hin zur Klimaanpassung und zu einem verringerten Wasserdargebot. Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Staubauwerkes wurde im Rahmen des Erstauftrages ein umfangreiches, modellgestütztes Werkzeug entwickelt, welches die Auswirkungen veränderter Stauhaltungen auf den Wasserrückhalt quantifiziert. Das Werkzeug erlaubt darüber hinaus eine grafische Darstellung der flächigen Auswirkungen veränderter Wasserstände oberhalb eines Staubauwerkes. Für das Werkzeug wurden vorhandene Modellansätze in die kommerzielle Rechensoftware MS Excel überführt. Ferner wurde eine Schnittstelle programmiert, die eine Darstellung der Ergebnisse in einem GIS-System erlaubt. Die Anwendung des sog. Excel-Tools (Anlage 5: Dokumentation) wurde sowohl durch das LfU als auch durch die NW-Koordinatoren für weitere Projekte in anderen Flussgebieten testweise durchgeführt. Es ist gewünscht, das Excel-Tool (oder ein vergleichbares Instrument) künftig als Werkzeug zur Folgenabschätzung und Visualisierung stärker systematisch einzubinden. 6) Verknüpfung mit dem Moorschutz Moorschutz und Wassermanagement sind inhaltlich eng verwoben, dementsprechend erfolgt MLEUV-intern eine enge organisatorisch-inhaltliche Abstimmung zur Thematik Moorschutz. Bei der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes ist auch auf ein nachhaltiges Moorbodenmanagement zu setzen. Das Moorschutzprogramm Brandenburg bildet den Rahmen für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Mooren. Um eine Synchronisation der Ziele von Moorschutz und Niedrigwasservorsorge bei der Projektentwicklung vor Ort und insbesondere bei der Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten zu gewährleisten, ist ein fachkundiger Ansprechpartner zu benennen. Dieser sammelt und koordiniert alle moorbezogenen Fragen, begleitet ggf. Ortstermine und steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die o.g. Flussgebietssteckbriefe sind in enger Zusammenarbeit mit dem LfU um ein Kapitel zum Moorschutz zu ergänzen. 7) Öffentlichkeitsarbeit Ziel des Leistungspunktes ist daher die Entwicklung einer zielgruppenorientierten Kommunikationsstrategie zur Unterstützung der Umsetzung des LNWK 2.0. Die Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Verständnis, Akzeptanz und Mitwirkung zentraler Akteure bei Maßnahmen der Niedrigwasservorsorge und der -bewältigung zu stärken. Dabei sollen insbesondere Informationsbedarfe, Entscheidungsstrukturen und mögliche Hemmnisse in den relevanten Zielgruppen berücksichtigt werden. Auf Basis der strategischen Konzeption sollen geeignete Kommunikationsmaßnahmen entwickelt, priorisiert und in einem Umsetzungsplan dargestellt werden. Optionale Leistungen: 1) Verbindung wasserbaulicher Maßnahmen mit Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2) Durchführung ausgewählter Maßnahmen des im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelten Umsetzungsplanes aus Nr. 7) Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3.Projektmanagement für Leistungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans des Landesniedrigwasserkonzeptes 2.0
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 04Die Leistung setzt sich insbesondere aus folgenden Punkten zusammen: 1) Projektmanagement Das Projektmanagement, steuert und koordiniert aktiv die nachfolgend unter Punkt 2 und ggf. 3 genannten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. 2) Weiterführung Flussgebietsarbeit Durch eine intensive Kommunikation des Themas "Niedrigwasser" konnte eine breite Aufmerksamkeit und ein Problembewusstsein bei allen lokalen Akteuren erzeugt werden. Die Entscheidungsträger (Wasser-, Naturschutz- und tlw. Landwirtschaftsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte, LfU, einschließlich Großschutzgebiete), die das Wassermanagement operativ steuernden GUV und ggf. weitere Institutionen (Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Natura2000-Teams, VLF, Kommunen, engagierte Einzelpersonen usw.) sind involviert und arbeiten unterschiedlich intensiv an der Thematik mit. 3) Erarbeitung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungskonzepte Die sich in der Ideenphase befindlichen 16 Konzepte (Phase 1 und 2) sind gemeinsam mit den Trägern bis zur Antragsreife (Richtlinie LWH) zu entwickeln und die Antragstellung bei der ILB zu begleiten. Weitere mindestes 10 Konzepte sollen - eine erfolgreiche Antragstellung und Mittelverfügbarkeit vorausgesetzt - bei der Bearbeitung begleitet werden. Es bestehen bisher nicht weiterverfolgte weitere Ideen der Akteure zu potenziellen Bewirtschaftungs- bzw. Staukonzepten in allen Flussgebieten tlw. auch von Seiten des LfU für Gewässer 1. Ordnung. Aufgrund einer derzeit nicht genau bekannten Anzahl o.g. Ideen ist die Leistung für 10 Konzepte anzubieten. 4) Qualifizierung und Weiterentwicklung LWH-Vorhaben und Leuchttürmen Mit LWH-Vorhaben sind Vorhaben gemeint, die den Fördergegenständen der Richtlinien LWH (GAK und ELER) des MLEUV entsprechen und die von den Antragstellern zur Förderung aus Drittmitteln vorgesehen sind. Entwicklung von Projekten aus Initiierungsphase (50) bis zu antragsreifer Projektskizze. Entwicklung fortgeschrittene Projekte (100) bis zu antragsreifer Projektskizze . Begleitung abgeschlossener (20) Projekte Begleitung der laufenden Leuchtturmprojekte Initiiierung von neuen Leuchtturmprojekte (z.B. Dränagen) 5) Fachübergreifende Anforderungen Im Rahmen des Erstauftrages wurden bereits diverse fachübergreifende Treffen, Gespräche etc. initiiert und ausgewertet). Diese sog. fachübergreifenden Gespräche mit Akteuren z.B. der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Forst, der Flurneuordnung sowie der Landes- und Regionalplanung sollen federführend durch den Auftragnehmer weitergeführt und im Bereich Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklung / Bau- und Stadtplanung aufgegriffen werden. Vertieft werden soll der Themenbereich Schifffahrt und Wassertourismus hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung und möglicher Handlungsspielräume und Entwicklungsperspektiven hin zur Klimaanpassung und zu einem verringerten Wasserdargebot. Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Staubauwerkes wurde im Rahmen des Erstauftrages ein umfangreiches, modellgestütztes Werkzeug entwickelt, welches die Auswirkungen veränderter Stauhaltungen auf den Wasserrückhalt quantifiziert. Das Werkzeug erlaubt darüber hinaus eine grafische Darstellung der flächigen Auswirkungen veränderter Wasserstände oberhalb eines Staubauwerkes. Für das Werkzeug wurden vorhandene Modellansätze in die kommerzielle Rechensoftware MS Excel überführt. Ferner wurde eine Schnittstelle programmiert, die eine Darstellung der Ergebnisse in einem GIS-System erlaubt. Die Anwendung des sog. Excel-Tools (Anlage 5: Dokumentation) wurde sowohl durch das LfU als auch durch die NW-Koordinatoren für weitere Projekte in anderen Flussgebieten testweise durchgeführt. Es ist gewünscht, das Excel-Tool (oder ein vergleichbares Instrument) künftig als Werkzeug zur Folgenabschätzung und Visualisierung stärker systematisch einzubinden. 6) Verknüpfung mit dem Moorschutz Moorschutz und Wassermanagement sind inhaltlich eng verwoben, dementsprechend erfolgt MLEUV-intern eine enge organisatorisch-inhaltliche Abstimmung zur Thematik Moorschutz. Bei der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes ist auch auf ein nachhaltiges Moorbodenmanagement zu setzen. Das Moorschutzprogramm Brandenburg bildet den Rahmen für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Mooren. Um eine Synchronisation der Ziele von Moorschutz und Niedrigwasservorsorge bei der Projektentwicklung vor Ort und insbesondere bei der Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten zu gewährleisten, ist ein fachkundiger Ansprechpartner zu benennen. Dieser sammelt und koordiniert alle moorbezogenen Fragen, begleitet ggf. Ortstermine und steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die o.g. Flussgebietssteckbriefe sind in enger Zusammenarbeit mit dem LfU um ein Kapitel zum Moorschutz zu ergänzen. 7) Öffentlichkeitsarbeit Ziel des Leistungspunktes ist daher die Entwicklung einer zielgruppenorientierten Kommunikationsstrategie zur Unterstützung der Umsetzung des LNWK 2.0. Die Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Verständnis, Akzeptanz und Mitwirkung zentraler Akteure bei Maßnahmen der Niedrigwasservorsorge und der -bewältigung zu stärken. Dabei sollen insbesondere Informationsbedarfe, Entscheidungsstrukturen und mögliche Hemmnisse in den relevanten Zielgruppen berücksichtigt werden. Auf Basis der strategischen Konzeption sollen geeignete Kommunikationsmaßnahmen entwickelt, priorisiert und in einem Umsetzungsplan dargestellt werden. Optionale Leistungen: 1) Verbindung wasserbaulicher Maßnahmen mit Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2) Durchführung ausgewählter Maßnahmen des im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelten Umsetzungsplanes aus Nr. 7) Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3.Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 17. August 2026.
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- The contracting authority is Landratsamt Eichstätt.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.