Office fédéral des routes OFROU, Division Infrastructure routière Ouest, filiale Estavayer-le-LacEstavayer-le-LacTED
N12.76 MP-220005 - Upn. Riaz-Ecuvillens - Prestations BAMO/DGT GC-BSA (phases AP/MK, MP/DP, AO, EXE) (ID 11759)
Das Projekt N12.76 MP-220005 Upn.Riaz-Ecuvillens betrifft die Unterhalt des Abschnitts der Autobahn N12 zwischen Riaz und Ecuvillens (ca. 16,7 km, von km 26,9 bis km 43,6), der zwischen 1971 und 1981 in Betrieb genommen wurde. Die Inspektionen haben eine allgemeine Alterung der Strukturen (Fahrbahnen, Brücken, Tunnel und Ausrüstung) und e...
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- Office fédéral des routes OFROU, Division Infrastructure routière Ouest, filiale Estavayer-le-Lac
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- August 30, 2026
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Das Projekt N12.76 MP-220005 Upn.Riaz-Ecuvillens betrifft die Unterhalt des Abschnitts der Autobahn N12 zwischen Riaz und Ecuvillens (ca. 16,7 km, von km 26,9 bis km 43,6), der zwischen 1971 und 1981 in Betrieb genommen wurde. Die Inspektionen haben eine allgemeine Alterung der Strukturen (Fahrbahnen, Brücken, Tunnel und Ausrüstung) und einen gezielten Sanierungsbedarf aufgezeigt, um die Sicherheit, Nachhaltigkeit und Funktionalität der Infrastruktur zu gewährleisten. Das Hauptziel des Projekts besteht darin, die Substanz der Anlagen und Ausrüstung instand zu halten und gleichzeitig die Eingriffe auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Darin besteht es keine grösseren geometrischen Änderungen oder Kapazitätsverbesserungen. Die geplanten Interventionen betreffen hauptsächlich die Sanierung von Fahrbahnen und Kunstbauten, den Ersatz von Rückhalte- und Signalanlagen sowie die Sanierung der Tagbautunnels von Gumefens und Avry-devant-Pont und möglicherweise der BSA-Batterien. Die Umwelt, Wasserwirtschaft und Brandschutz Aspekte werden ebenfalls gemäss den aktuellen Prioritäten und Standards des ASTRA neu bewertet. Es handelt sich um ein Instandhaltungsprojekt, das bestimmte Umgestaltungen umfasst, die einem eidgenössischen Plangenehmigungsverfahren unterliegen. Das Projekt wird die BIM-Methodik (Building Information Modeling) nach einem openBIM-Ansatz gezielt integrieren und wird eine CDE-BIM-Plattform für die Zusammenarbeit nutzen. Der vorliegende Auftrag umfasst die Leistungen von BHU/OBL in der Phase AP – Ausführungsprojekt (Gestaltung) und in der Phase MK – Massnahmenkonzept (Unterhalt) bis zur Inbetriebnahme und Abschluss.
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Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWienDie betreffenden Entwässerungsabschnitte ZEIII (km 27,15 – 30,21) und IV (km 26,60 – 27,15) hatte eine wasserrechtliche Genehmigung bis 31.10.2022. Es wurde rechtzeitig um eine kurzfristige Wiederverleihung angesucht. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig. Da die Anlagen aber nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, müssen die Anlagen mittelfristig erneuert werden. Um die Anlagen in den Abschnitten auf Stand der Technik zubringen, wurden für die gesamte A13 die Bescheide erhoben, der Bestand dokumentiert und eine wasserrechtliches Sanierungskonzept (2023) ausgearbeitet und der Behörde übermittelt. Nunmehr sind für die Entwässerungsabschnitte ZEIII und IV je eine wasserrechtliche Genehmigung zu erwirken. Weiters ist die Betriebsumkehr im Bereich Tankstellen Gries am Brenner straßenbaulich zu planen und im Einreichprojekt zu berücksichtigen.Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis (ADK 2.0)
OEW Breitband GmbHEhingenEs sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.Los 4 Westernheim, Lonsee, Nellingen, Dornstadt ua
OEW Breitband GmbHEhingenEs sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.[EINGESTELLT]Sanierung Einfachsporthalle Engelbert-Kaempfer-Gymnasium Fachplanung TGA
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Funkenbergquartier-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KGHerneDeadline: Sep 20Mit der Entwicklung des FunkenbergQuartiers Ost gehen erhebliche verkehrliche Auswirkungen einher. Neben dem Nachweis einer funktionierenden und sicheren Erschließung des Vorhabengebiets selbst für alle Verkehrsteilnehmenden wie Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Nutzer*innen des motorisierten Individualverkehrs sowie Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, haben durch das Vorhaben erzeugte An- und Abreiseverkehre wesentlichen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen in der näheren und weiteren Umgebung. Der Nachweis einer inner- und außergebietlichen funktionierenden und sicheren Erschließung ist Grundlage für die Entwicklung des Projektes, da er neben anderen Faktoren maßgeblich für die praktische Umsetzung sowie den bauleitplanerischen Abwägungsprozess ist. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 238 -Baumstraße/Schüchtermannstraße-, welcher u.a. Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit der im westlichen FunkenbergQuartier gelegenen Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung ist, wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die die o.g. Aspekte für die Fläche und die verkehrlichen Auswirkungen der HSPV betrachtet hat. Teil dieser verkehrlichen Untersuchung war auch die Betrachtung der Auswirkungen der Entwicklung des FunkenbergQuartier Ost auf Grundlage des damaligen Planungsstandes. Im Ergebnis hält die vorliegende Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 238 fest, dass die Abwicklung der durch das FunkenbergQuartier West und Ost induzierten Zusatzverkehre unter Umsetzung von umfassenden Umbauarbeiten an den Erschließungsanlagen in Herne Mitte rund um den Bahnhof Herne und Annahme einer Reduzierung des MIV-Anteils am Verkehrsgeschehen um 30% möglich ist. Die Grundannahmen zu Flächengrößen und Nutzungen im FunkenbergQuartier Ost zeigen sich mittlerweile jedoch deutlich umfangreicher als ursprünglich angenommen. Ebenso wurde zwischenzeitlich die Entwicklung des nordwestlich der Vorhabenfläche befindlichen Firmengeländes der ehemaligen Schraubenwerke Knipping-Dorn und angrenzender Flächen weiter qualifiziert bzw. initialisiert. Diese Entwicklungen sind für eine vollständige und sachgerechte Betrachtung der Verkehrsaspekte ebenfalls neu zu betrachten. Dies macht eine erneute Verkehrsuntersuchung notwendig, um den Nachweis der o.g. Kriterien zu erbringen.
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