Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainTED
Markterkundung gem. § 28 VgV - bezüglich Ballot Distributor Services
Diese Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung und Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch eine Vorabinformation im Sinne des Vergaberechts dar. Ein Vergabeverfahren wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet. Die Deutsche Bunde...
Cloud, System Integration
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Published:
- September 10, 2026
- Deadline:
- October 11, 2026
- Topic:
- Cloud
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Diese Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung und Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch eine Vorabinformation im Sinne des Vergaberechts dar. Ein Vergabeverfahren wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet. Die Deutsche Bundesbank prüft derzeit, ihren Kunden im Rahmen ihres Finanzmarktdienstleistungsangebots die Nutzung von Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei Aktionärsversammlungen ("Proxy Voting") zu ermöglichen. Eine wichtige Frage ist dabei, ob und in welchem Umfang die Einbindung eines sog. "Ballot Distributor" bzw. "Proxy Voting Infrastructure Providers" für die technische und operative Abwicklung der Stimmrechtsausübung zweckmäßig bzw. notwendig ist. Besonders von Interesse sind dabei: 1. Ihre Vorstellungen von Umfang und Ausgestaltung Ihres Dienstleistungsangebots; 2. die technischen, operativen und rechtlichen Voraussetzungen zur Anbindung/Nutzung Ihres Dienstleistungsangebots; 3. Informationen zum Onboarding- und Implementierungsprozess; 4. welche Zentralverwahrer bei Ihrem Dienstleistungsangebot bereits unterstützt werden bzw. integriert/angebunden sind; 5. welche "Proxy Voting Service Provider/Advisor" bei Ihrem Dienstleistungsangebot bereits unterstützt werden bzw. integriert/angebunden sind; 6. die Kostenstruktur sowie Abrechnungsmodelle Ihres Dienstleistungsangebots.
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3Markterkundung gem. § 28 VgV - Bereitstellung von Private Markets Daten
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainDeadline: Sep 15Diese Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung und Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch eine Vorabinformation im Sinne des Vergaberechts dar. Ein Vergabeverfahren wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet. Die im Rahmen der Markterkundung zu prüfenden Daten sollen idealerweise nachfolgende Merkmale aufweisen: Segment Private Credit: a. Stammdaten der Private Credit Fonds: Eindeutige Identifikation des Fonds (idealerweise ISIN oder LEI), Fondsname einschließlich historischer Namensänderungen, Fondsmanager, Fondsdomizil (juristischer Sitz), Fondstyp (inklusive einer Abfrage für nicht klassische Vehikel, insbesondere Business Development Companies (BDCs, mit öffentlich verfügbaren Meldungen als Abgleichmöglichkeit), Evergreen- bzw. Interval-Fonds, Separately Managed Accounts (Fund-of-one) sowie versicherungsverbundene Kreditplattformen), Investmentstrategie, Zielregion(en), Zielbranchen/Sektoren, Vintage Year, Gründungsdatum, Laufzeit des Fonds, Fondsstatus, Zielvolumen, finales Fondsvolumen, Angaben zu verbundenen Gesellschaften, Granularität auf Ebene des einzelnen Fonds sowie möglichst einzelner Fund Vehicles; b. Flussdaten: Fondsvolumen, Kapitalzusagen, abgerufenes Kapital, nicht abgerufenes Kapital, Ausschüttungen, Kapitalabrufe, Netto-Cashflows, Nettoinventarwert, Bewertungskennzahlen, Performancekennzahlen, Bewertungsmethodik (wie die Fair-Value-Hierarchie), Existenz unabhängiger Drittbewertungen, Häufigkeit der Neubewertung, Zeitreihen der Fondsentwicklung, nach Möglichkeit Angaben auf Ebene einzelner Anteilsklassen; c. Portfolio- und Dealdaten: Portfoliounternehmen bzw. Kreditnehmer; Kreditinformationen (Kreditart, Kreditvolumen, Währung, Laufzeit, Zinssatz bzw. Referenzzins, Marge oder Spread über dem Referenzzins, Original Issue Discount (OID), etwaige PIK-Komponente (Payment-in-Kind), Gebühren, Amendment- bzw. Repricing-Historie, Besicherung, Rangigkeit, Covenant-Struktur, Einsatz von Derivaten bzw. Hedging, Subscription-/Capital-Call-Kreditlinien, NAV-basierte Kredite, Leverage-Fazilitäten, Gesamt-Leverage-Ratio des Fonds; Portfoliozusammensetzung: Aufteilung nach Regionen, Branchen, Kredittypen, Ratingklassen, Laufzeiten, Währungen; Kon-zentrationskennzahlen, Diversifikationskennzahlen, Ausfallquoten (inklusive der Kennzahl Non-Accrual), Restrukturierungen, Recovery Rates; d. Zeitliche Anforderungen: Zeitnahe Bereitstellung der Daten mit möglichst geringem zeitlichem Versatz, hohe Frequenz der Daten (mindestens monatlich), Dokumentation von Fondsereignissen (Closings, Nachfolgefonds, Liquidationen), e. Geografische und historische Abdeckung: Weltweite Abdeckung aller relevanten Private-Credit-Märkte, Europa, USA, Asien-Pazifik, historische Daten (Vergangenheitswerte sowie Daten am aktuellen Rand), Datenquelle der Anbieter (z.B. freiwillige Meldung der Fondsmanager, LP-Reporting, Pflichtpublikationen), geschätzte Abdeckungsquote, Behandlung von Backfill, Point-in-Time / as-reported-Stände (sofern möglich), Berücksichtigung auch bereits aufgelöster Fonds; Segment Private Equity und Venture Capital: Der Datenbestand sollte zusätzlich Private-Equity-Fonds und Venture-Capital-Fonds und deren Investitionen weltweit umfassen a. Stammdaten (eindeutige Identifikation der Fonds, Fondsmanager, Fondsdomizil, Vintage Year, Fondsvolumen, Investmentstrategie, Zielbranchen und Zielregionen, Fondsstatus); b. Performance- und Fondsdaten, Nettoinventarwert (NAV), Performancekennzahlen , historische Zeitreihen); c. Portfolio- und Deal-Daten (Portfoliounternehmen auf Einzelebene, Finanzierungsrunden, Datum der Finanzierung, Finanzierungsvolumen, Unternehmensbewertungen (Pre-/Post-Money, soweit verfügbar), Investoren je Finanzierungsrunde, Co-Investoren, Exit-Ereignisse, Unternehmensinformationen (Branche, Standort, Entwicklungsphase)). Zur Überprüfung der Angaben sollen Testzugänge (Softwarezugänge, CSV-Export, etc.) zu den Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Daten müssen in den Tresoren der Deutschen Bundesbank (temporär) gespeichert werden dürfen, und sie sollten für den Testzeitraum auch mit anderen Daten verbunden werden dürfen, damit geprüft werden kann, inwiefern die Daten für Analysen der Deutschen Bundesbank nützlich sind.Markterkundung/Interessensbekundung gemäß § 28 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) iVm § 38 VgV
Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieHamburgDeadline: Oct 02Die deutsche Flaggenstaatverwaltung steht für hohe Qualitäts-, Sicherheits- und Sozialstandards sowie für wirksame Förderinstrumente, insbesondere in der Ausbildungsförderung. Gleichwohl erscheinen die finanziellen und prozessualen Rahmenbedingungen anderer Flaggenstaatverwaltungen und Register für Reedereien häufig attraktiver – unter anderem aufgrund höherer Serviceorientierung, größerer Entscheidungsflexibilität und teilweise ausgeprägter wirtschaftlicher Vorteile. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) erwägt daher die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen sog. Intermediär, der unter anderem Seeschiffe für die deutsche Flagge akquirieren, zu Ein- und Rückflaggung beraten, Bestandsreedereien betreuen und die deutsche Flag ge fördern soll. Zielgruppe sind Eigentümer, Vertragsreeder, Schiffsmanager, o.ä. mit Sitz in Deutschland. Perspektivisch können auch Seeschiffe in ausländischen Schiffsregistern, die berechtigt sind die deutsche Flagge zu führen vom Intermediär erfasst werden. Mit dieser Markterkundung soll untersucht werden, ob ein Marktinteresse an der erwogenen Lösung besteht und ob ggf. Lösungsvorschläge gemacht werden können, die eine Beteiligung für Sie interessanter machen würden . Wir laden Sie daher ein, Ihr Interesse an dieser Dienstleistungskonzession zu bekunden. Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren. Es ist eine unverbindliche Informationsabfrage, die allein der Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 VgV dient. --->Sie können einen Produktsteckbrief unter [email protected] anfordern für weitergehende Informationen. Sie können Fragen stellen zu diesem Verfahren oder hinweise geben an [email protected]. Und Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie ein formloses Schreiben an [email protected] übermitteln.<----Interessenbekundungsverfahren bezüglich des künftigen Abschlusses eines Softwarepflege- und Service-Vertrages gem. EVB-IT für IT-Managementsoftware.
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Sep 03Beschreibung: 1. Gegenstand der Markterkundung (Leistungsbeschreibung) 1.1. Bedeutung der Anwendung und KRITIS-Relevanz: Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost, beabsichtigt die Vergabe von umfassenden Softwarepflege- und Serviceleistungen für das betriebsnotwendige IT- Netzmanagement- u. Überwachungssystem des Bereichs Betriebsnetz. Die betroffene Softwareumgebung sichert die lückenlose Überwachung des Betriebsnetzes. Die Leistungserbringung hat unter strikter Beachtung der geltenden BSI-IT-Grundschutz-Standards sowie der branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für die Straßentransportinfrastruktur zu erfolgen. Ein Ausfall o. das Fehlen zertifizierter Programmstände stellt ein kritisches Sicherheitsrisiko für die Verkehrsinfrastruktur dar. 1.2. Vertragliche Rahmenbedingungen: Aufgrund der hohen Komplexität u. zur Vermeidung jährlicher administrativer Beschaffungsprozesse wird eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren angestrebt. Die Ausführung sämtlicher Pflegeleistungen (Hotline, Ticketsystem, Dokumentation sowie Gespräche zur Störungsbeseitigung bei leichten, betriebsbehindernden und betriebsverhindernden Störungen) muss zwingend vollständig in deutscher Sprache erfolgen. 1.3. Vorgabe zu den Einkaufsbedingungen (Wichtiger rechtlicher Hinweis): Grundlage des angestrebten Vertrages werden zwingend die standardisierten Einkaufsbedingungen des Bundes für die Informationstechnik sein. Geplant ist der Abschluss auf Basis eines EVB-IT Pflege-S-Vertrages oder eines EVB-IT Service- Vertrages. 2. Leistungsverzeichnis (LV) und Mengengerüst 2.1. Teil A: Funktionale Pflege- und Serviceleistungen (Unter EVB-IT Bedingungen) 2.1.1. Hotline und Ticketsystem (Deutschsprachig): Bereitstellung einer zentralen Anlaufstelle (Hotline) für alle Störungen oder Fachfragen. Ticket-Eröffnung via Telefon an Arbeitstagen während der Servicezeiten (Mo - Fr von 08:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) und via und E-Mail 24/7. Übernahme der kompletten Problemverfolgung, Erstanalyse
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- The submission deadline is 11. Oktober 2026.
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- The contracting authority is Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen.
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