Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainTED
Markterkundung gem. § 28 VgV - Bereitstellung von Private Markets Daten
Diese Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung und Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch eine Vorabinformation im Sinne des Vergaberechts dar. Ein Vergabeverfahren wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet. Die im Rahmen der ...
Databases, Software Licences
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Published:
- August 16, 2026
- Deadline:
- September 16, 2026
- Topic:
- Databases
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Diese Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung und Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch eine Vorabinformation im Sinne des Vergaberechts dar. Ein Vergabeverfahren wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet. Die im Rahmen der Markterkundung zu prüfenden Daten sollen idealerweise nachfolgende Merkmale aufweisen: Segment Private Credit: a. Stammdaten der Private Credit Fonds: Eindeutige Identifikation des Fonds (idealerweise ISIN oder LEI), Fondsname einschließlich historischer Namensänderungen, Fondsmanager, Fondsdomizil (juristischer Sitz), Fondstyp (inklusive einer Abfrage für nicht klassische Vehikel, insbesondere Business Development Companies (BDCs, mit öffentlich verfügbaren Meldungen als Abgleichmöglichkeit), Evergreen- bzw. Interval-Fonds, Separately Managed Accounts (Fund-of-one) sowie versicherungsverbundene Kreditplattformen), Investmentstrategie, Zielregion(en), Zielbranchen/Sektoren, Vintage Year, Gründungsdatum, Laufzeit des Fonds, Fondsstatus, Zielvolumen, finales Fondsvolumen, Angaben zu verbundenen Gesellschaften, Granularität auf Ebene des einzelnen Fonds sowie möglichst einzelner Fund Vehicles; b. Flussdaten: Fondsvolumen, Kapitalzusagen, abgerufenes Kapital, nicht abgerufenes Kapital, Ausschüttungen, Kapitalabrufe, Netto-Cashflows, Nettoinventarwert, Bewertungskennzahlen, Performancekennzahlen, Bewertungsmethodik (wie die Fair-Value-Hierarchie), Existenz unabhängiger Drittbewertungen, Häufigkeit der Neubewertung, Zeitreihen der Fondsentwicklung, nach Möglichkeit Angaben auf Ebene einzelner Anteilsklassen; c. Portfolio- und Dealdaten: Portfoliounternehmen bzw. Kreditnehmer; Kreditinformationen (Kreditart, Kreditvolumen, Währung, Laufzeit, Zinssatz bzw. Referenzzins, Marge oder Spread über dem Referenzzins, Original Issue Discount (OID), etwaige PIK-Komponente (Payment-in-Kind), Gebühren, Amendment- bzw. Repricing-Historie, Besicherung, Rangigkeit, Covenant-Struktur, Einsatz von Derivaten bzw. Hedging, Subscription-/Capital-Call-Kreditlinien, NAV-basierte Kredite, Leverage-Fazilitäten, Gesamt-Leverage-Ratio des Fonds; Portfoliozusammensetzung: Aufteilung nach Regionen, Branchen, Kredittypen, Ratingklassen, Laufzeiten, Währungen; Kon-zentrationskennzahlen, Diversifikationskennzahlen, Ausfallquoten (inklusive der Kennzahl Non-Accrual), Restrukturierungen, Recovery Rates; d. Zeitliche Anforderungen: Zeitnahe Bereitstellung der Daten mit möglichst geringem zeitlichem Versatz, hohe Frequenz der Daten (mindestens monatlich), Dokumentation von Fondsereignissen (Closings, Nachfolgefonds, Liquidationen), e. Geografische und historische Abdeckung: Weltweite Abdeckung aller relevanten Private-Credit-Märkte, Europa, USA, Asien-Pazifik, historische Daten (Vergangenheitswerte sowie Daten am aktuellen Rand), Datenquelle der Anbieter (z.B. freiwillige Meldung der Fondsmanager, LP-Reporting, Pflichtpublikationen), geschätzte Abdeckungsquote, Behandlung von Backfill, Point-in-Time / as-reported-Stände (sofern möglich), Berücksichtigung auch bereits aufgelöster Fonds; Segment Private Equity und Venture Capital: Der Datenbestand sollte zusätzlich Private-Equity-Fonds und Venture-Capital-Fonds und deren Investitionen weltweit umfassen a. Stammdaten (eindeutige Identifikation der Fonds, Fondsmanager, Fondsdomizil, Vintage Year, Fondsvolumen, Investmentstrategie, Zielbranchen und Zielregionen, Fondsstatus); b. Performance- und Fondsdaten, Nettoinventarwert (NAV), Performancekennzahlen , historische Zeitreihen); c. Portfolio- und Deal-Daten (Portfoliounternehmen auf Einzelebene, Finanzierungsrunden, Datum der Finanzierung, Finanzierungsvolumen, Unternehmensbewertungen (Pre-/Post-Money, soweit verfügbar), Investoren je Finanzierungsrunde, Co-Investoren, Exit-Ereignisse, Unternehmensinformationen (Branche, Standort, Entwicklungsphase)). Zur Überprüfung der Angaben sollen Testzugänge (Softwarezugänge, CSV-Export, etc.) zu den Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Daten müssen in den Tresoren der Deutschen Bundesbank (temporär) gespeichert werden dürfen, und sie sollten für den Testzeitraum auch mit anderen Daten verbunden werden dürfen, damit geprüft werden kann, inwiefern die Daten für Analysen der Deutschen Bundesbank nützlich sind.
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4MARKTERKUNDUNG gemäß § 28 VgV - Forschungsdatenmanagement für die digitale Pathologie
Universitätsklinikum Aachen AöRAachenDeadline: Sep 01Die zu beschaffenden Leistungen müssen insbesondere die folgenden fachlichen und technischen Anforderungen erfüllen: - Das Forschungsdatenmanagement muss die Umsetzung der FAIR-Prinzipien für medizinische Forschungsdaten innerhalb standortübergreifender Forschungsverbünde unterstützen. - Das Forschungsdatenmanagement muss die strukturierte Beschreibung medizinischer Forschungsdaten durch standardisierte Metadatenmodelle ermöglichen. - Das Forschungsdatenmanagement muss die nachhaltige Auffindbarkeit, Zitierfähigkeit, Referenzierbarkeit und Nachnutzung wissenschaftlicher Forschungsdaten gewährleisten. - Das Forschungsdatenmanagement muss kontrollierte Vokabulare, Ontologien sowie persistente Identifikatoren zur standardisierten Beschreibung medizinischer Forschungsdaten unterstützen. - Das Forschungsdatenmanagement muss die Bereitstellung strukturierter Metadaten für nationale Forschungsdatenkataloge und Forschungsdatenservices ermöglichen. - Die Lösung muss standardisierte Verfahren zur Integration medizinischer Forschungsdaten in bestehende nationale Forschungsdateninfrastrukturen bereitstellen. - Die Lösung muss etablierte Forschungsdatenservices der Lebenswissenschaften sowie deren nachhaltige Einbindung unterstützen. - Fachliche, technische und organisatorische Integration in die NFDI und insbesondere in die Strukturen und Dienste von NFDI4Health ist erforderlich. - Die Lösung muss semantische Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Forschungsdatenquellen und Forschungsdatenplattformen gewährleisten. - Die Lösung muss standardisierte Metadatenmodelle entwickeln und fortschreiben, die eine übergreifende Nutzung medizinischer Forschungsdaten unterstützen. - Die Lösung muss offene und dokumentierte Verfahren zur Beschreibung, Katalogisierung und Referenzierung wissenschaftlicher Forschungsdaten bereitstellen. - Die Lösung muss die Integration strukturierter Forschungsdaten in bestehende nationale Forschungsdatenökosysteme ermöglichen. - Das Forschungsdatenmanagement muss die langfristige Bereitstellung und nachhaltige Nachnutzung medizinischer Forschungsdaten innerhalb nationaler Forschungsdateninfrastrukturen unterstützen. - Die bereitgestellten Komponenten müssen kontinuierlich an Weiterentwicklungen nationaler Forschungsdateninfrastrukturen sowie etablierter Forschungsdatenservices angepasst werden können. - Die Lösung muss auf offenen Standards basieren und deren langfristige Weiterentwicklung unterstützen. - Die bereitgestellten Komponenten müssen langfristig wartbar, dokumentiert und nachhaltig weiterentwickelbar sein. - Das Forschungsdatenmanagement muss die Integration zusätzlicher Datenquellen, Metadatenstandards und Forschungsdatenservices ermöglichen, ohne grundlegende Änderungen der bestehenden Architektur erforderlich zu machen. - Die Lösung muss die nachhaltige Vernetzung medizinischer Forschungsdaten mit bestehenden nationalen Forschungsdatenökosystemen unterstützen.MARKTERKUNDUNG gemäß § 28 VgV - Entwicklung, Bereitstellung und Weiterentwicklung interoperabler Softwarekomponenten und standardisierter Datenaustausch
Universitätsklinikum Aachen AöRAachenDeadline: Sep 02Die zu beschaffenden Leistungen müssen insbesondere die folgenden fachlichen und technischen Anforderungen erfüllen: - Die Interoperabilitätskomponenten müssen den standardisierten Austausch medizinischer Bilddaten auf Basis des international etablierten DICOM-Standards ermöglichen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen die Verarbeitung digitaler Whole-Slide-Images einschließlich DICOM Whole Slide Imaging (WSI) unterstützen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen strukturierte medizinische Informationen unter Verwendung standardisierter HL7-FHIR-basierter Informationsmodelle (sog. Ressourcen) austauschen können. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen etablierte Integrationsprofile für den interoperablen Datenaustausch zwischen Pathologie-, Radiologie- und weiteren klinischen Informationssystemen unterstützen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen den interoperablen Austausch medizinischer Bild-, Befund- und Metadaten zwischen unterschiedlichen Herstellersystemen gewährleisten. - Die Komponenten müssen auf einer international etablierten, plattformübergreifend nutzbaren Open-Source-Implementierung des DICOM-Standards aufbauen und deren langfristige Pflege und Weiterentwicklung ermöglichen. - Die Komponenten müssen proprietäre Whole-Slide-Image Formate unterschiedlicher Scannerhersteller in standardisierte DICOM-konforme Austauschformate überführen können. - Die Komponenten müssen standardisierte HL7-FHIR-Schnittstellen für den Austausch strukturierter medizinischer Informationen bereitstellen. - Die Komponenten müssen offene, dokumentierte und wiederverwendbare Softwarebibliotheken für den interoperablen Austausch medizinischer Bild- und Gesundheitsdaten bereitstellen. - Die Komponenten müssen die Entwicklung und Weiterentwicklung international etablierter Interoperabilitätsstandards sowie zugehöriger Integrationsprofile während der Projektlaufzeit berücksichtigen. - Die Komponenten müssen Verfahren zur sicheren Verarbeitung, Übertragung und Speicherung medizinischer Bilddaten unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Informations- und IT-Sicherheit unterstützen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen langfristig wartbar, dokumentiert und nachhaltig weiterentwickelbar sein. - Die Komponenten müssen die kontinuierliche Anpassung an neue Versionen international etablierter Standards sowie zukünftige technische Entwicklungen unterstützen. - Die Komponenten müssen die Integration zusätzlicher Primärsysteme ohne grundlegende Änderungen der bestehenden Architektur ermöglichen. - Die Komponenten müssen als wiederverwendbare technische Basis für bestehende und zukünftige Forschungsinfrastrukturen eingesetzt werden können. - Die Komponenten müssen auf offenen Standards basieren und deren langfristige Weiterentwicklung innerhalb nationaler und internationaler Interoperabilitätsinitiativen unterstützen.MARKTERKUNDUNG gemäß § 28 VgV - Bereitstellung einer offenen und herstellerneutralen Plattform zur standardisierten Integration, Verwaltung und Ausführung KI-gestützter Analyseverfahren
Universitätsklinikum Aachen AöRAachenDie zu beschaffenden Leistungen müssen insbesondere die folgenden fachlichen und technischen Anforderungen erfüllen. - Die Plattform muss die standardisierte Integration, Verwaltung und Ausführung KI-gestützter Analyseverfahren unterschiedlicher Hersteller innerhalb einer gemeinsamen Forschungsumgebung ermöglichen. - Die Plattform muss den vollständigen Lebenszyklus KI-basierter Anwendungen, einschließlich Integration, Validierung, Bereitstellung, Versionierung, Ausführung, Aktualisierung und Außerbetriebnahme, unterstützen. - Die Plattform muss die standardisierte Einbindung neuer KI-Anwendungen ermöglichen, ohne dass grundlegende Anpassungen der bestehenden Plattformarchitektur oder angebundener Primärsysteme erforderlich werden. - Die Plattform muss die einheitliche Bereitstellung und Nutzung KI-gestützter Analyseverfahren innerhalb standortübergreifender Forschungsverbünde unterstützen. - Die Plattform muss die Verwaltung wissenschaftlicher Kohorten sowie deren Verknüpfung mit digitalen Whole-Slide-Images und weiteren Forschungsdaten ermöglichen. - Die Plattform muss offene und standardisierte Schnittstellen zur Anbindung von Pathologieinformationssystemen, Bildmanagementsystemen und Forschungsdatenplattformen bereitstellen. - Die Plattform muss proprietäre Whole-Slide-Image-Formate unterschiedlicher Scannerhersteller verarbeiten und in standardisierte Analyseprozesse integrieren können. - Die Plattform muss Verfahren zur Anonymisierung und Pseudonymisierung digitaler Whole-Slide-Images einschließlich DICOM-basierter Bildformate unterstützen. - Die Plattform muss containerbasierte Bereitstellungs- und Ausführungskonzepte für den skalierbaren Betrieb KI-basierter Anwendungen innerhalb verteilter Forschungsumgebungen unterstützen. - Die Plattform muss auf offenen, dokumentierten und wiederverwendbaren Softwarekomponenten basieren sowie deren Erweiterbarkeit gewährleisten. - Die Plattform muss den interoperablen Betrieb KI-basierter Anwendungen innerhalb bestehendeMarkterkundung/Interessensbekundung gemäß § 28 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) iVm § 38 VgV
Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieHamburgDeadline: Aug 23Die deutsche Flaggenstaatverwaltung steht für hohe Qualitäts-, Sicherheits- und Sozialstandards sowie für wirksame Förderinstrumente, insbesondere in der Ausbildungsförderung. Gleichwohl erscheinen die finanziellen und prozessualen Rahmenbedingungen anderer Flaggenstaatverwaltungen und Register für Reedereien häufig attraktiver – unter anderem aufgrund höherer Serviceorientierung, größerer Entscheidungsflexibilität und teilweise ausgeprägter wirtschaftlicher Vorteile. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) erwägt daher die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen sog. Intermediär, der unter anderem Seeschiffe für die deutsche Flagge akquirieren, zu Ein- und Rückflaggung beraten, Bestandsreedereien betreuen und die deutsche Flag ge fördern soll. Zielgruppe sind Eigentümer, Vertragsreeder, Schiffsmanager, o.ä. mit Sitz in Deutschland. Perspektivisch können auch Seeschiffe in ausländischen Schiffsregistern, die berechtigt sind die deutsche Flagge zu führen vom Intermediär erfasst werden. Mit dieser Markterkundung soll untersucht werden, ob ein Marktinteresse an der erwogenen Lösung besteht und ob ggf. Lösungsvorschläge gemacht werden können, die eine Beteiligung für Sie interessanter machen würden . Wir laden Sie daher ein, Ihr Interesse an dieser Dienstleistungskonzession zu bekunden. Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren. Es ist eine unverbindliche Informationsabfrage, die allein der Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 VgV dient. --->Sie können einen Produktsteckbrief unter [email protected] anfordern für weitergehende Informationen. Sie können Fragen stellen zu diesem Verfahren oder hinweise geben an [email protected]. Und Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie ein formloses Schreiben an [email protected] übermitteln.<----
Frequently asked questions about this tender
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