Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainTED
Mainframe Infrastruktur-Wartungsservice bei der Deutschen Bundesbank
Der ausgeschriebene Service betrifft ausschließlich die in dem Anhang "Liste der Softwareprodukte" genannten Softwareprodukte. Die genannten Softwareprodukte sind ausschließlich auf den in Kapitel 4.3.1 der Leistungsbeschreibung genannten z/OS-Systemen zu warten. Jedem der Produkte der "Liste der Softwareprodukte" ist ein Produktverantwor...
IT Support, Software Licences, IT Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Published:
- May 18, 2026
- Deadline:
- June 16, 2026
- Topic:
- IT Support
Tender description
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Der ausgeschriebene Service betrifft ausschließlich die in dem Anhang "Liste der Softwareprodukte" genannten Softwareprodukte. Die genannten Softwareprodukte sind ausschließlich auf den in Kapitel 4.3.1 der Leistungsbeschreibung genannten z/OS-Systemen zu warten. Jedem der Produkte der "Liste der Softwareprodukte" ist ein Produktverantwortlicher der Deutschen Bundesbank zugeordnet. Jeder Produktverantwortliche der Deutschen Bundesbank hat einen Vertreter. Ein Produktverantwortlicher der Deutschen Bundesbank betreut mehrere Produkte (Zeilen des Anhangs "Liste der Softwareprodukte"). Ein Produktverantwortlicher kann gleichzeitig Vertreter eines anderen Produktverantwortlichen sein. 2026 betreuen auf Seiten der Deutschen Bundesbank ca. 30 Produktverantwortliche die im Anhang "Liste der Softwareprodukte" aufgeführten Softwareprodukte. Der Auftragnehmer benennt für jedes Produkt (Zeile im Anhang "Liste der Softwareprodukte") ebenfalls einen Produktverantwortlichen, der auf Seiten des Auftragnehmers Produktexperte genannt wird, sowie einen Vertreter. Die Aufteilung der Produkte auf die Produktexperten kann sich hinsichtlich Anzahl der Produkte pro Produktexperten von der Aufteilung der Bundesbank unterscheiden. Eine Vertretungsregelung ist für die Deutsche Bundesbank besonders wichtig. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Software, die nicht im Anhang "Liste der Softwareprodukte" enthalten ist, insbesondere nicht für fachliche Anwendungen der Bundesbank. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für fachliche Daten der Bundesbank und hat keinen Zugriff auf diese fachlichen Daten. Der Auftragnehmer ist nicht zuständig für Hardware der Deutschen Bundesbank. Für den Betrieb (Operating) der z/OS-Systeme, Reparatur und Erneuerung der Hardware sowie für die Beschaffung der Hardware ist der Auftragnehmer nicht zuständig. Der Auftragnehmer ist nicht zuständig für die Verwaltung, Beschaffung oder Erneuerung von Lizenzen aus vertraglicher Sicht. Die z/OS-Systeme der nationalen Umgebung befinden sich ausschließlich am Standort der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main. Die z/OS Systeme der europäischen Umgebung befinden sich sowohl am Standort der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main als auch am Standort der Banca d"Italia in Rom. Der Begriff "z/OS-Systeme" schließt immer nationale und europäische z/OS-Systeme ein, sofern nicht explizit "nationale z/OS-Systeme" oder "europäische z/OS-Systeme" genannt werden. Die Deutsche Bundesbank ist für die Bereitstellung beider Umgebungen verantwortlich. Der Auftragnehmer erbringt die Wartung der Softwareprodukte für die gesamte z/OS Umgebung der nationalen z/OS-Systeme und der europäischen z/OS-Systeme. Derzeit bestehen diese beiden Umgebungen aus 21 LPARs. Diese LPARs werden im Parallel Sysplex betrieben. Die Anzahl der LPARs kann sich ändern. Auf den LPARs befinden sich unterschiedliche z/OS-Systeme, aufgeteilt in Vorproduktions- und Produktionssysteme (siehe Anhang "Grafische Darstellung der Infrastruktur"). Auf diesen LPARs sind die Softwareprodukte des Anhangs "Liste der Softwareprodukte" installiert. Die Liste ist nicht statisch und kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Man kann der Liste entnehmen, welches Produkt auf welcher Umgebung installiert und/oder genutzt ist. Für die europäischen z/OS-Systeme wird der Standort der Produktionssysteme und der Vorproduktionssysteme jährlich getauscht. Jeweils ein Jahr lang werden die Produktionssysteme bei der Banca d"Italia betrieben und die Vorproduktionssysteme bei der Deutschen Bundesbank, im folgenden Jahr werden die Produktionssysteme bei der Deutschen Bundesbank betrieben und die Vorproduktionssysteme bei der Banca d"Italia. Die Rotationen finden zur Jahresmitte statt. Die Betriebssteuerung (Operating) wird lokal vom jeweiligen Land übernommen. Für den Auftragnehmer hat dieser Wechsel lediglich informatorischen Charakter. Der Auftragnehmer übernimmt keine Aufgaben bei dieser Standortänderung. Er ist für die Softwarewartung der z/OS-Systeme an beiden Standorten zuständig. Im Zuge der Leistungserbringung hat der Standort lediglich Auswirkung darauf, welches Land den Be-trieb innehat und damit während der Aktivierungstermine das Stoppen und Starten der Systeme und Subsysteme ausführt. Für die Vorbereitung der Softwareprodukte für die Installation und das Customizing stellt die Deutsche Bundesbank auf ihren z/OS-Systemen ein Repository zur Verfügung, welches der Auftragnehmer nutzt und während der Dauer des Vertrages weiterpflegt. Der Auftragnehmer ist zur Nutzung dieses Repositories auf den z/OS-Systemen der Deutschen Bundesbank verpflichtet. Der Einsatz eines Repositories auf Systemen des Auftragnehmers ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer wird jegliche Programmstände ausschließlich auf dem jeweils von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Weg auf die z/OS-Systeme der Deutschen Bundesbank bringen. Gemäß EVB-IT Service-AGB ist Programmstand der Oberbegriff für Patch, Update, Upgrade und neue(s) Release/Version. In diesem Sinne wird der Begriff Programmstand in dieser Leistungsbeschreibung verwendet. Der Auftragnehmer übernimmt das von der Deutschen Bundesbank vorgegebene Wartungskonzept. Dieses wird im Verhandlungsverfahren erörtert und dem Auftragnehmer nach Zuschlag übergeben. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Namenskonventionen der Deutschen Bundesbank zu ändern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Änderung der vorgegebenen technischen Randbedingungen oder der Architektur. Für die Erbringung seiner Leistungen wird der Auftragnehmer den Stand der Technik, wie ihn der Hersteller des jeweiligen Softwareprodukts vorgibt, berücksichtigen, nicht nur hinsichtlich der eingesetzten Technik, sondern auch hinsichtlich der eingesetzten Fachbegriffe.
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