OEW Breitband GmbHEhingen
Los 2 Dettingen/Erms, Bad Urach, Hülben u.a . DGF
Los 2 umfasst die Kommunen Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann. Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber v...
Fibre-Optic Expansion, Internet Services
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Los 2 umfasst die Kommunen Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann. Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreibe...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- OEW Breitband GmbH
- Published:
- July 23, 2026
- Deadline:
- October 19, 2026
- Contract value:
- €612,881,900
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Los 2 umfasst die Kommunen Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann. Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die OEW BB als Auftraggeberin (AG) erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend § 3 Nr. 61 TKG) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend § 3 Nr. 61 TKG auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiege
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8- OEW Breitband GmbHEhingen
Los 3 Loßburg DGF
Die OEW BB als Auftraggeberin errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die Auftraggeberin erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend TKG § 3, Punkt 61) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend TKG § 3, Punkt 61 auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ (s. Anlage Informationen-zu-Vorleistungspreisen) anzubieten. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; 5/22 • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Das Potenzial für Los 3 umfasst: Maximal: - Adresspunkte: 868 - WE/NE gewerblich: 1014 / 100 Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 - OEW Breitband GmbHEhingenDeadline: Aug 12
Betrieb von Gigabit-Netzen in Alpirsbach und Loßburg
Die OEW BB als Auftraggeberin errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die Auftraggeberin erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend TKG § 3, Punkt 61) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend TKG § 3, Punkt 61 auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ (s. Anlage Informationen-zu-Vorleistungspreisen) anzubieten. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; 5/22 • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Das Potenzial für Los 1 umfasst: Maximal: - Adresspunkte: 1298 - WE/NE gewerblich: 1497 / 169 Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - OEW Breitband GmbHEhingenDeadline: Sep 04
Betrieb von Gigabit-Netzen in Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann, Sonnenbühl
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten. - Stadtwerke Bad SaulgauBad Saulgau
Los 2 GF Südost
Los 2 GF Südost umfasst die Ortsteile Bierstetten, Renhardsweiler, Lampertsweiler, Hochberg und Luditsweiler Der Auftraggeber hat mithilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Glasfasernetze errichtet und plant nun, die bereits bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem sogenannten "weiße Flecken"-Programm im Rahmen des "graue Flecken"-Programms weiter auszubauen. Anschließend sollen die Netze aus dem "graue Flecken"-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netzbetrieb im Rahmen des Ausbaus der "grauen Flecken". Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis eines Netzbetriebsvertrags. Die in dieser Ausschreibung enthaltenen Anschlüsse, Trassen und Netze sind in Teilen technisch verwoben mit den bereits ab dem Jahr 2020 entstandenen Netzen („Weiße Flecken“). Zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes der vorliegenden Ausschreibung zur bereits vergebenen Dienstleistungskonzession wird vollumfänglich auf die Ausführungen in der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Anlage 02 Aufgabenbeschreibung, Kundenpotential und Trassenkonzept verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - OEW Breitband GmbHEhingenDeadline: Aug 24
Bau Gigabit-Netz im LK Reutlingen – Bad Urach OT Sirchingen WF
Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines staatlich geförderten Gigabit-Netzes (FTTB) im Rahmen eines sogenannten Betreibermodells zur Erschließung der nach Förderprogramm einschlägigen unterversorgten Adresspunkte im Projektgebiet. Für das zu errichtende FTTB-Netz wurde im Rahmen der durchgeführten Betreiberausschreibung die NetCom BW GmbH als Netzbetreiber ermittelt, die nach Realisierung die aktive und passive Versorgung der Kunden und anderer TK-Unternehmen mit Breitbanddiensten und Open-Access Vorleistungsprodukten übernimmt und die Netze vom Auftraggeber anpachtet. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, sowie weitere Leistungen (in Anlehnung an die HOAI- Leistungsphasen 4-8) wurden bereits durch ein in einem eigenständigen Vergabeverfahren beauftragtes und entsprechend qualifiziertes Planungsbüro (die Geo Data GmbH) erarbeitet. Das mit diesem Vergabeverfahren neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst folgende Projektkulisse mit folgenden Längen, Massen und Anschlusspunkte im Gebäude (APL): In den Massenangaben laut Leistungsverzeichnis sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten: • Erschließung der unterversorgten Adresspunkte auf Basis des jeweils einschlägigen Förderbescheides • Vorstreckung von Adresspunkten soweit förderrechtlich möglich • Verlegung ausreichender Kapazitätsreserven entsprechend den Anforderungen des Materialkonzeptes • Die Massen und Mengen des vorliegenden Vergabeverfahrens ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und sind grob wie folgt: Los 1 – Bad Urach Sirchingen WFP mit Förderaktenzeichen – Bund 832.5/3-21 09BW200746, Land 4-8433.4/861 • ca. 9,5 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze • ca. 2,1 km Hausanschlusstrasse (von Grundstücksgrenze bis APL) • Ca. 36,3 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme • ca. 209 Gebäudeanschlusspunkte • 1 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Änderungen zu Mengen, Massen und Maßen sind im Rahmen der Bauumsetzung möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 18.08.2020 (Az.: 832.5/3-21 09BW200746) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Az.: 4-8433.4/861) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme uns sonstigen (Änderungs-)Vorgaben des Zuwendungsgebers einzuhalten. - OEW Breitband GmbHEhingen
Bau Gigabit-Netz im LK Reutlingen – Bad Urach OT Sirchingen WF
Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines staatlich geförderten Gigabit-Netzes (FTTB) im Rahmen eines sogenannten Betreibermodells zur Erschließung der nach Förderprogramm einschlägigen unterversorgten Adresspunkte im Projektgebiet. Für das zu errichtende FTTB-Netz wurde im Rahmen der durchgeführten Betreiberausschreibung die NetCom BW GmbH als Netzbetreiber ermittelt, die nach Realisierung die aktive und passive Versorgung der Kunden und anderer TK-Unternehmen mit Breitbanddiensten und Open-Access Vorleistungsprodukten übernimmt und die Netze vom Auftraggeber anpachtet. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, sowie weitere Leistungen (in Anlehnung an die HOAI- Leistungsphasen 4-8) wurden bereits durch ein in einem eigenständigen Vergabeverfahren beauftragtes und entsprechend qualifiziertes Planungsbüro (die Geo Data GmbH) erarbeitet. Das mit diesem Vergabeverfahren neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst folgende Projektkulisse mit folgenden Längen, Massen und Anschlusspunkte im Gebäude (APL): In den Massenangaben laut Leistungsverzeichnis sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten: • Erschließung der unterversorgten Adresspunkte auf Basis des jeweils einschlägigen Förderbescheides • Vorstreckung von Adresspunkten soweit förderrechtlich möglich • Verlegung ausreichender Kapazitätsreserven entsprechend den Anforderungen des Materialkonzeptes • Die Massen und Mengen des vorliegenden Vergabeverfahrens ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und sind grob wie folgt: Los 1 – Bad Urach Sirchingen WFP mit Förderaktenzeichen – Bund 832.5/3-21 09BW200746, Land 4-8433.4/861 • ca. 9,5 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze • ca. 2,1 km Hausanschlusstrasse (von Grundstücksgrenze bis APL) • Ca. 36,3 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme • ca. 209 Gebäudeanschlusspunkte • 1 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Änderungen zu Mengen, Massen und Maßen sind im Rahmen der Bauumsetzung möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 18.08.2020 (Az.: 832.5/3-21 09BW200746) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Az.: 4-8433.4/861) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme uns sonstigen (Änderungs-)Vorgaben des Zuwendungsgebers einzuhalten. - Breitband Ostalb KAöRAalen
Los 2 Obergröningen
Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 – Obergröningen LSP: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 1 Gebäudeanschlusspunkte mit 1 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1 Gebäudeanschlusspunkte mit 1 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1 Gebäudeanschlusspunkte Vertragsgegenstand ist die pachtweise Überlassung der passiven Netzinfrastruktur an den Netzbetreiber zum Zwecke des Betriebs eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes und des Angebots von Telekommunikationsdienstleistungen durch den Netzbetreiber, soweit es sich nicht um Glasfasern handelt, die von der Breitband Ostalb KAöR bzw. von deren Beteiligten für Eigenzwecke genutzt werden. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) (Az.: 832.6/10-24 08BW20063) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 (Az.: 4-8433-6/180) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Stadt NürtingenNürtingen
Los 5: Enzenhardt / Oberensingen / Zizishausen / Säer, Rieth / Tiefenbach
1. Allgemeines Die Stadt Nürtingen erschließt die grauen Flecken im Stadtgebiet sowie aller Ortsteile zur flächendeckenden Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Errichtung eines zukunftsfähigen Gigabit-Netzes mit Glasfaser. Das Glasfasernetz wird durch die Stadt Nürtingen errichtet und später an einen Netzbetreiber (Stadtwerke Nürtingen) verpachtet. Die Leistungen, die in dieser Ausschreibung erhoben werden, umfassen das schlüsselfertige Herstellen einer FttB-Infrastruktur. Die Leistungen reichen von Tiefbaustrecken zur Verlegung von Komponenten für TK-Zwecke (Mikrorohrverbände, PVC-Rohre), dem Einbau von Kabelschächten, Stellung von Netzverteilern, dem Kabelzug und dem Einbringen von LWL-Kabeln inkl. aller notwendigen Spleißarbeiten bis zur Vorbereitung der Erstellung von Dokumentationsunterlagen durch vermessungstechnische Einmessung der Trasse und Erstellung der GIS-Daten. Durch den Auftragnehmer (AN) ist somit ein betriebsfertiges Netz zu erstellen. Des Weiteren umfassen die Leistungen auch die Mitverlegung von Stromkomponenten. In allen Bereichen wurden im Rahmen früherer Mitverlegungsmaßnahmen bereits in großen Teilen innerörtlichen Bereiche passive sowie aktive Infrastruktur verlegt. Dazu zählen insbesondere bestehende Rohrverbände sowie bereits gestellte Hauptverteiler und Netzverteiler. Dieses errichtete Netz ist bereits in Betrieb. Es muss während der Bauarbeiten gewährleistet sein, dass die bestehende Infrastruktur weiterhin in Betrieb bleibt. Das ausgeschriebene Ausbaugebiet wird in zwei räumliche Lose (3, 4 und 5) aufgeteilt. Der Leistungsumfang gliedert sich demnach in drei Lose mit jeweils zwei Leistungsverzeichnissen (Breitband und Strom). 2. Beschreibung der Maßnahme: Die Stadt Nürtingen, im Nachfolgenden als Auftraggeber (AG) bezeichnet, beabsichtigt die Errichtung von Leerrohrverbindungen für Glasfaser-Trassen im folgenden Bereich: Ortsteil Lagepläne 1: 1000 Nürtingen - Reudern 35-39, 78 Nürtingen - Braike 40-43, 51-56, 77 Nürtingen - Ersberg 40-43, 51-56, 77 Nürtingen - Lerchenberg 40-43, 51-56, 77 Nürtingen - Kernstadt 40-43, 51-56, 77 Nürtingen - Roßdorf 40-43, 51-56, 77 Nürtingen - Enzenhardt 1-7, 12-34, 43-47, 75-76 Nürtingen - Oberensingen 1-7, 12-34, 43-47, 75-76 Nürtingen - Zizishausen 1-7, 12-34, 43-47, 75-76 Nürtingen - Säer-Rieth 1-7, 12-34, 43-47, 75-76 Nürtingen - Tiefenbach 1-7, 12-34, 43-47, 75-76 Der geplante Trassenverlauf kann den genannten Lageplänen entnommen werden. Die für die Ausschreibung zur Verfügung gestellten Planunterlagen dienen lediglich zur Orientierung. Nach Beauftragung werden die detaillierteren Pläne durch das Planungsbüro dem AN bereitgestellt. Detailliertere Informationen sind den Anhängen, den Leistungsverzeichnissen sowie der vollständigen Baubeschreibung zu entnehmen. Das Los 5 umfasst die Ortsteile Enzenhardt, Oberensingen, Zizishausen, Säer-Rieth, Tiefenbach - In den Ortsteilen sind ebenfalls alle benötigten PoP-Standorte bereits vorhanden und können genutzt werden. Es müssen insgesamt 13 NVt-Standorte neu errichtet werden. - Im Ortsteil Enzenhardt sind einige NVt-Standorte bereits errichtet und können genutzt werden. Es müssen allerdings NVt-Standorte neu errichtet werden. - Im Ortsteil Oberensingen sind einige NVt-Standorte bereits errichtet und können genutzt werden. Es müssen allerdings NVt-Standorte neu errichtet werden. - Im Ortsteil Zizishausen sind einige NVt-Standorte bereits errichtet und können genutzt werden. Es müssen allerdings NVt-Standorte neu errichtet werden. - Im Ortsteil Säer-Rieth sind einige NVt-Standorte bereits errichtet und können genutzt werden. Es müssen allerdings NVt-Standorte neu errichtet werden. - Weiterer Bestandteil von Los 5 ist das Mitverlegen von Stromkomponenten. 3. Leistungsumfang Die Bauleistungen haben in etwa den nachfolgend genannten Umfang. Genaue Details zu den Mengen und Massen sind aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen: Offene Bauweise in bit. Oberflächen Offene Bauweise in Pflaster-Oberflächen Offene Bauweise in teilbefestigten Oberflächen Offene Bauweise in unbefestigten Oberflächen Trassen im HDD- Spülbohrverfahren Lieferung / Verlegung Microrohre 4x20 mm Lieferung / Verlegung Microrohre 12x10 mm Lieferung / Verlegung Microrohre 4x16 mm Lieferung / Verlegung Microrohre 24x7 mm Lieferung / Verlegung Microrohre 24x10 mm Lieferung / Verlegung PVC-Rohr & PE-Rohre Hausanschlüsse Lieferung / Einbau NVT / MFG Lieferung / Einbau Kabelschächte Lieferung / Einzug 12F/24F/48F-Verteilkabel Lieferung / Einzug 144F/288/432F/576F-HK Mitverlegung Stromkomponenten (ca. 3200 m) 4. Bauausführung Ausführungsfristen nach BVB Ziff. 3 Baubeginn Tiefbau und Verlegung Los 3: 18.05.2026 Baubeginn Tiefbau und Verlegung Los 4: 18.05.2026 Baubeginn Tiefbau und Verlegung Los 5: 18.05.2026 Bezugsfertige Übergabe Tiefbau Los 3: 30.07.2027 Bezugsfertige Übergabe Tiefbau Los 4: 30.07.2027 Bezugsfertige Übergabe Tiefbau Los 5: 30.07.2027
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