Landkreis Donau-RiesDonauwörth
Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen 3 „WemdingMonheim“ und Nr. 5 „Lech“
Gegenstand der Vergabe ist die Verkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG. Die vertragsgegenständliche Leistung beinhaltet die Erbringung der Verkehrsleistung in Form von On-Demand-Verkehren. Der On-Demand-Verkehr ergänzt die Leistungen der Regionalbuslinien im Landkreis Donau-Ries. Da es sich bei dem On-Demand-Verkehr um ...
Passenger Transport
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Landkreis Donau-Ries
- Published:
- September 02, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Passenger Transport
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Gegenstand der Vergabe ist die Verkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG. Die vertragsgegenständliche Leistung beinhaltet die Erbringung der Verkehrsleistung in Form von On-Demand-Verkehren. Der On-Demand-Verkehr ergänzt die Leistungen der Regionalbuslinien im Landkreis Donau-Ries. Da es sich bei dem On-Demand-Verkehr um einen Flächenverkehr handelt, erfolgt die Festlegung der Routen auf Basis der Nachfrage. Die Disposition der Fahrt erfolgt über das durch den Auftraggeber gestellte Hintergrundsystem. Die Fahrtaufträge werden entweder von den Fahrgästen selbst via App gebucht oder von der Anrufzentrale des Auftraggebers in das Hintergrundsystem eingegeben. Die Erbringung der Verkehrsleistung erfolgt durch den Auftragnehmer.
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9Ausschreibung appbasierter On-Demand-Verkehr im Kreis Schleswig-Flensburg
ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-FlensburgSchleswigDeadline: Sep 15Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im appbasierten On-Demand-Verkehr mit PKW in Bedienzonen im Kreis Schleswig-Flensburg. Nähere Bestimmungen enthalten die öffentlich einsehbaren Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform.On-Demand-Verkehrsangebot "Schaddel"
Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AGKönigstor 3-13Deadline: Sep 20On-Demand-Verkehrsangebot "Schaddel" Schaddel ist das On-Demand-Verkehrsangebot bzw. der On-Demand-Service (ODS) der KVG im Nachtverkehr. Das On-Demand-Verkehrsangebot Schaddel ist ein bereits etabliertes, digitales und vollelektrisches ÖPNV-Angebot der KVG in der Stadt Kassel, das als vollständig fahrplanfreier und flexibler Dienst mit eigenem Tarif und besonderen Beförderungsbedingungen betrieben wird. Im Nachtverkehr wird Schaddel als Ergänzung und Lückenschluss zum klassischen ÖPNV im Stadtgebiet eingesetzt und bedient den Zeitraum von 22:00 bis maximal 6:00 Uhr. Die festgelegten, nicht zu unterschreitenden Bedienzeiten sind täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr, mit Abweichungen für Samstag und Sonntag: Samstagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 05:30 Uhr und sonntagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 06:00 Uhr. Die Beförderung mit Schaddel erfolgt zwischen bestimmten, festgelegten Ein- und Ausstiegspunkten (virtuelle Haltestellen) innerhalb eines festgelegten Bedienungsgebiets (Stadtgebiet Kassel) und zu festgelegten Bedienzeiten. Es gibt keinen festen Linienweg und die Buchung erfolgt im Voraus, im Wesentlichen per App. Bei Bedarf und vorheriger Registrierung ist auch eine telefonische Buchung möglich. Schaddel wird flächendeckend im gesamten Stadtgebiet genutzt. Räumliche Nutzungsschwerpunkte liegen insbesondere bei Fahrten von und zur Innenstadt. Am Wochenende sowie im Zeitraum von 22:00 bis etwa 3:00 Uhr erfolgt die Nutzung des Angebots vornehmlich im Freizeitverkehr durch verschiedene Nutzergruppen (u.a. im Zusammenhang mit Kulturveranstaltungen). In den frühen Morgenstunden wird Schaddel überwiegend im Berufsverkehr zur Erreichung der Arbeitsstätten sowie als Zu- und Abbringer zu bzw. von den städtischen Bahnhöfen genutzt. Der Auftraggeber stellt für das On-Demand-Verkehrsangebot insgesamt 14 vollelektrische Fahrzeuge in Form von Kleinbussen mit jeweils sieben nutzbaren Sitzplätzen für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung (Mercedes-Benz eVito). Für einen barrierefreien Zugang werden zwei dieser vierzehn Fahrzeuge vorgehalten, die mit einer Rollstuhlrampe ausgestattet sind. In diesen Fahrzeugen stehen aufgrund der verfügbaren Rollstuhlfläche abweichend jeweils fünf Sitzplätze für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt die KVG die Bereitstellung des Fahrstroms sowie der erforderlichen Stellplätze und Ladeinfrastruktur. Der Fahrbetrieb selbst sowie die Bereitstellung der zugehörigen Software für u.a. Disposition und Ridepooling inklusive Fahrgast-App und Fahrer-App erfolgen durch den Auftragnehmer. Die zur Erbringung der On-Demand-Verkehrsleistungen benötigte maximale Anzahl an Fahrerstunden bzw. produktiver Fahrzeugbetriebsstunden für das Jahr 2027 beträgt 16.200 Stunden und darf nicht überschritten werden. On-Demand-Verkehrsangebot "Schaddel" Schaddel ist das On-Demand-Verkehrsangebot bzw. der On-Demand-Service (ODS) der KVG im Nachtverkehr. Das On-Demand-Verkehrsangebot Schaddel ist ein bereits etabliertes, digitales und vollelektrisches ÖPNV-Angebot der KVG in der Stadt Kassel, das als vollständig fahrplanfreier und flexibler Dienst mit eigenem Tarif und besonderen Beförderungsbedingungen betrieben wird. Im Nachtverkehr wird Schaddel als Ergänzung und Lückenschluss zum klassischen ÖPNV im Stadtgebiet eingesetzt und bedient den Zeitraum von 22:00 bis maximal 6:00 Uhr. Die festgelegten, nicht zu unterschreitenden Bedienzeiten sind täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr, mit Abweichungen für Samstag und Sonntag: Samstagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 05:30 Uhr und sonntagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 06:00 Uhr. Die Beförderung mit Schaddel erfolgt zwischen bestimmten, festgelegten Ein- und Ausstiegspunkten (virtuelle Haltestellen) innerhalb eines festgelegten Bedienungsgebiets (Stadtgebiet Kassel) und zu festgelegten Bedienzeiten. Es gibt keinen festen Linienweg und die Buchung erfolgt im Voraus, im Wesentlichen per App. Bei Bedarf und vorheriger Registrierung ist auch eine teleVergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Kreis Höxter - Linienbündel Kreis Höxter Süd
Kreisverwaltung PaderbornPaderbornDeadline: Sep 14Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) hat am 10.07.2025 im Supplement des EU-Amtsblattes (Nummer der Bekanntmachung: 453560-2025) die gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 vorgeschriebene Vorabbekanntmachung veröffentlicht. In den 3-Monatszeiträumen nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung ist kein eigenwirtschaftlicher Antrag bei der Bezirksregierung Detmold eingegangen. Im Zuge der Auflösung des Zweckverbandes nph zum 01.02.2026, ist die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV in den Kreisgebieten auf die jeweiligen Kreise Paderborn und Höxter übergegangen. Die Kreise Paderborn und Höxter sind seither auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes NRW zuständige Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in ihren jeweiligen Kreisgebieten. Vor diesem Hintergrund schreibt der Kreis Höxter (Auftraggeber) nunmehr die Verkehrsleistungen im Linienbündel Kreis Höxter Süd in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren aus. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH nutzt für das Ausschreibungsverfahren die Dienstleistungen der zentralen Submissionsstelle des Kreises Paderborn, über die das gesamte Verfahren abgewickelt wird. Im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Insoweit bleibt die NVH auch hier die erste Ansprechpartnerin für das Verkehrsunternehmen in allen Belangen. Die Auftraggeberstellung sowie die Aufgabenträgerschaft der Kreise bleiben hiervon unberührt. Linienbündel Kreis Höxter Süd: - R22 Regionalbus Bad Karlshafen - Herstelle - Würgassen - Lauenförde - Beverungen - Blankenau - Wehrden - Amelunxen - Höxter - R36 Regionalbus Lauenförde - Beverungen - Dalhausen - Borgholz - Natingen - Natzungen - Borgentreich - 523 Schulverkehr Trendelburg - Helmarshausen - Herstelle - Beverungen - 524 Schulverkehr Dalhausen - Tietelsen - Rothe - Natingen - Borgholz - Jakobsberg - 533 Lokalbus Beverungen - Langenthal - Manrode - Muddenhagen - Bühne - R34 Regionalbus Borgentreich - Bühne - Manrode - Körbecke - Daseburg - Warburg - R35 Regionalbus Warburg - Dössel - Großeneder - Lütgeneder - Borgentreich - R38 Regionalbus Warburg - Hohenwepel - Engar - Ikenhausen - Löwen - Peckelsheim - 511 Schulverkehr Ossendorf - Bonenburg - Ikenhausen - Löwen - Peckelsheim - 531 Schulverkehr Warburg - Hohenwepel - Daseburg - Dössel - Warburg - 532 Schulverkehr Borgentreich - Bühne - Muddenhagen - Manrode - 565 Schulverkehr und Bedarfsverkehr Peckelsheim - Eissen - Borgentreich - R37 Regionalbus Scherfede - Rimbeck - Ossendorf - Warburg - Dössel - Großeneder -Lütgeneder - Borgentreich - Natzungen - Borgholz - Dalhausen - Beverungen - Lauenförde - Würgassen - Herstelle - Bad Karlshafen ("Wisent-Linie"; Sonn- und Feiertags vom ersten Sonntag im Mai bis zum ersten Sonntag im Oktober) - Teilweise Durchführung des Verkehrs als Anruf-Linien-Fahrt bei den Linien o 552 o 533 o 565A - Teilweise Durchführung des Verkehrs als Sektorenbetrieb bei den Linien o R34 o R36 o R38 - Durchführung des Verkehrs an Samstagen mit On-Demand-Verkehren (außer Linie R22, R34 und R35) - Sonderverkehre: o Oktoberwoche in Warburg (1. Woche im Oktober) Nähere Informationen zur Erbringung der Dienstleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Busergänzungsverkehr im Taubertal Linie 88b Tauberbischofsheim - Bad Mergentheim - Niederstetten
Landratsamt Main-Tauber-KreisTauberbischofsheimErgänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88b im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim und Niederstetten angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten und eine Abfahrt Freitag und Samstag in Tauberbischofsheim ZOB um 21:45 Uhr, 22:45 Uhr (bis Lauda ZOB), 23:45 Uhr und 0:30 (Freitag und Samstag) sowie eine Abfahrt Montag bis Samstag um 20:35 Uhr ab Bad Mergentheim Bahnhof nach Niederstetten ZOB. Weiter sind zwei tägliche Abfahrten ab Niederstetten ZOB um 21:15 Uhr und 23:20 Uhr (Montag bis Donnerstag und Sonntag nur bis Lauda) sowie zwei tägliche Abfahrten ab Lauda ZOB um 21:15 Uhr und 23:10 Uhr in Richtung Tauberbischofsheim geplant. Es sind Fahrzeuge gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG mit einem niederflurigen Bodenanteil (mindestens Low-Entry) einzusetzen, ausgestattet mit einer Klapprampe und einer Mehrzweckfläche auf der Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen gesichert mitgeführt werden können. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Zusätzlich ist der BW-Tarif anzuerkennen und zu verkaufen (https://www.bwtarif.gmbh). Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenVergabe einer Dienstleistungskonzession für die Verkehrsregion Wörthersee
Verkehrsverbund Kärnten GmbHKlagenfurtDeadline: Sep 24Gegenstand der Vergabe sind jedenfalls die Verkehrsbedürfnisse der den Hauptzielgruppen Ausbildungspendler und Erwerbspendler angehörenden Einwohner der Siedlungskerne der Verkehrsregion WÖRTHERSEE von Montag bis Freitag. Geschuldet wird die vollständige Funktionserfüllung zwischen den Quellen und Zielen der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Siedlungskerne. Somit auch jene Mobilitätsbedürfnisse, die die Grenzen der Verkehrsregion WÖRTHERSEE überschreiten. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https://www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-linien/fahrplanportal/#regionalverkehrsplan). Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste gelten die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile (für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH von dieser ausbezahlt und sind nur im kalkulatorischen Sinne Gegenstand des hier gegenständlichen Dienstleistungskonzessionsvertrages. Die Auftraggeberin behält sich unter Berücksichtigung der vergebenen Schwellenwerte ausdrücklich die Bestellung weiterer Verkehrsdienste sowie eine Förderung der Fuhrpark/Dekarbonisierung im Sinne einer Vertragsergänzung / Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber als Konzessionsnehmer vor, wenn zusätzliche und/oder geänderte Verkehrsdienstleistungen erforderlich sind und eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen von der ursprünglichen Dienstleistung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für die Auftraggeberin und den Betrieb möglich ist oder eine Trennung zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienstleistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind.Busbetriebsleistungen HTK 2026
HLB Hessenbus GmbHFrankfurt am MainDeadline: Sep 04Erbringung von Busbetriebsleistungen im Linien- und im freigestellten Schülerverkehr im Linienbündel HTK-Mitte / HTK-NordVergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Kreis Höxter - Linienbündel Kreis Höxter Nord
Kreisverwaltung PaderbornPaderbornDeadline: Sep 14Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) hat am 10.07.2025 im Supplement des EU-Amtsblattes (Nummer der Bekanntmachung: 453560-2025) die gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 vorgeschriebene Vorabbekanntmachung veröffentlicht. In den 3-Monatszeiträumen nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung ist kein eigenwirtschaftlicher Antrag bei der Bezirksregierung Detmold eingegangen. Im Zuge der Auflösung des Zweckverbandes nph zum 01.02.2026, ist die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV in den Kreisgebieten auf die jeweiligen Kreise Paderborn und Höxter übergegangen. Die Kreise Paderborn und Höxter sind seither auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes NRW zuständige Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in ihren jeweiligen Kreisgebieten. Vor diesem Hintergrund schreibt der Kreis Höxter (Auftraggeber) nunmehr die Verkehrsleistungen im Linienbündel Kreis Höxter Nord in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren aus. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH nutzt für das Ausschreibungsverfahren die Dienstleistungen der zentralen Submissionsstelle des Kreises Paderborn, über die das gesamte Verfahren abgewickelt wird. Im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Insoweit bleibt die NVH hier die erste Ansprechpartnerin für das Verkehrsunternehmen in allen Belangen. Die Auftraggeberstellung sowie die Aufgabenträgerschaft der Kreise bleiben hiervon unberührt. Linienbündel Kreis Höxter Nord: - R82 Regionalbus Brakel - Erwitzen - Holzhausen - Nieheim (vormals R71) - R72 Regionalbus Brakel - Rheder - Siddessen - Gehrden - Fölsen - Niesen - Peckelsheim - 525 Lokalbus Brakel - Erkeln - Rothe - Tietelsen - Drenke - Beverungen - 552 Schulverkehr BraDirektvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis
Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbHHanauDeadline: Sep 24Der Main-Kinzig-Kreis ist nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Als Aufgabenträger ist der Kreis gemäß § 5 Abs. 4 ÖPNVG zugleich zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und als solche befugt, öffentliche Dienstleistungsauftrage zu vergeben und allgemeine Vorschriften aufzustellen. Der Kreis hat von der Möglichkeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG Gebrauch gemacht und seine Befugnisse einschließlich der Zuständigkeit nach § 5 Abs. 4 ÖPNVG durch Beleihung auf die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH (kurz: KVG Main-Kinzig) übertragen. Die KVG Main-Kinzig beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 6 Abs. 1 ÖPNVG i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH (kurz: RVMK), Barbarossastraße 26, 63571 Gelnhausen, Telefon: 06051-84-3290 direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis wie im ergänzenden Dokument (siehe 2.1.4. Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn auf ca.1,7 (+ 0,05) Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG (ohne Bedarfsverkehre). Die zum Betriebsbeginn umfassten Personenverkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.Bahnersatzverkehr Linie 16 (Köln - Bonn) Herbstferien 2026
Kölner Verkehrs-Betriebe AGKölnDeadline: Oct 02Vom voraussichtlich 17.10.2026 Betriebsbeginn (ca. 3:00 Uhr) bis voraussichtlich zum 02.11.2026 Betriebsschluss (ca. 3:00 Uhr), wird der Streckenabschnitt der Linie 16 zwischen Köln Ubierring und Bonn Hbf in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Zur Aufrechterhaltung des Mobilitätsangebotes wird deshalb Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom Auftragnehmer zu stellenden Gelenkomnibussen benötigt. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen, die alle getrennt voneinander bezuschlagt werden. Für die Erbringung der Fahrleistungen ist folgende Anzahl an Fahrzeugen erforderlich: Los 1: 17.10.26 bis 24.10.26: jeden Tag 6 Busse 25.10.26: 4 Busse 26.10.26 bis 31.10.26: jeden Tag 6 Busse 01.11.26: 4 Busse Los 2: 17.10.26: 6 Busse 18.10.26: 5 Busse 19.10.26 bis 24.10.26: jeden Tag 6 Busse 25.10.26: 4 Busse 26.10.26 bis 31.10.26: jeden Tag 6 Busse 01.11.2026: 4 Busse Los 3: 17.10.26: 5 Busse 18.10.26: 0 Busse 19.10.26 bis 20.10.26: jeden Tag 5 Busse 21.10.26 bis 23.10.26: jeden Tag 3 Busse 24.10.26: 1 Bus 25.10.26: 0 Busse 26.10.26 bis 30.10.26: jeden Tag 3 Busse 31.10.26: 1 Bus 01.11.2026: 0 Busse
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