ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-FlensburgSchleswigTED
Ausschreibung appbasierter On-Demand-Verkehr im Kreis Schleswig-Flensburg
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im appbasierten On-Demand-Verkehr mit PKW in Bedienzonen im Kreis Schleswig-Flensburg. Nähere Bestimmungen enthalten die öffentlich einsehbaren Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform.
Passenger Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg
- Published:
- August 16, 2026
- Deadline:
- September 15, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
Tender description
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im appbasierten On-Demand-Verkehr mit PKW in Bedienzonen im Kreis Schleswig-Flensburg. Nähere Bestimmungen enthalten die öffentlich einsehbaren Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform.
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ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-FlensburgSchleswigDeadline: Sep 15Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im appbasierten On-Demand-Verkehr mit PKW in Bedienzonen im Kreis Schleswig-Flensburg. Nähere Bestimmungen enthalten die öffentlich einsehbaren Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform.Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen 3 „WemdingMonheim“ und Nr. 5 „Lech“
Landkreis Donau-RiesDonauwörthGegenstand der Vergabe ist die Verkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG. Die vertragsgegenständliche Leistung beinhaltet die Erbringung der Verkehrsleistung in Form von On-Demand-Verkehren. Der On-Demand-Verkehr ergänzt die Leistungen der Regionalbuslinien im Landkreis Donau-Ries. Da es sich bei dem On-Demand-Verkehr um einen Flächenverkehr handelt, erfolgt die Festlegung der Routen auf Basis der Nachfrage. Die Disposition der Fahrt erfolgt über das durch den Auftraggeber gestellte Hintergrundsystem. Die Fahrtaufträge werden entweder von den Fahrgästen selbst via App gebucht oder von der Anrufzentrale des Auftraggebers in das Hintergrundsystem eingegeben. Die Erbringung der Verkehrsleistung erfolgt durch den Auftragnehmer.Vergabe von ÖSPV-Leistungen im Kreis Nordfriesland
Kreis NordfrieslandHusumDeadline: Sep 04Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Regionalverkehr Nordfriesland Nord im Umfang von ca. 1,1 Mio. Fahrplankilometern. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Linien im Los Regionalverkehr Nordfriesland Nord: 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 118, 191. Für das Los Regionalverkehr Nordfriesland Nord ist der Einsatz von Standard-, Gelenk-, Midi- und Kleinbussen sowie PKW vorgesehen. Es ist das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Standard-, Gelenk- und Midi- und Kleinbusse niederflurig und barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im jeweils gültigem NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 bis 2.5 und 3.1 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 vorgesehen.Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Kreis Höxter - Linienbündel Kreis Höxter Süd
Kreisverwaltung PaderbornPaderbornDeadline: Sep 14Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) hat am 10.07.2025 im Supplement des EU-Amtsblattes (Nummer der Bekanntmachung: 453560-2025) die gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 vorgeschriebene Vorabbekanntmachung veröffentlicht. In den 3-Monatszeiträumen nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung ist kein eigenwirtschaftlicher Antrag bei der Bezirksregierung Detmold eingegangen. Im Zuge der Auflösung des Zweckverbandes nph zum 01.02.2026, ist die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV in den Kreisgebieten auf die jeweiligen Kreise Paderborn und Höxter übergegangen. Die Kreise Paderborn und Höxter sind seither auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes NRW zuständige Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in ihren jeweiligen Kreisgebieten. Vor diesem Hintergrund schreibt der Kreis Höxter (Auftraggeber) nunmehr die Verkehrsleistungen im Linienbündel Kreis Höxter Süd in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren aus. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH nutzt für das Ausschreibungsverfahren die Dienstleistungen der zentralen Submissionsstelle des Kreises Paderborn, über die das gesamte Verfahren abgewickelt wird. Im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Insoweit bleibt die NVH auch hier die erste Ansprechpartnerin für das Verkehrsunternehmen in allen Belangen. Die Auftraggeberstellung sowie die Aufgabenträgerschaft der Kreise bleiben hiervon unberührt. Linienbündel Kreis Höxter Süd: - R22 Regionalbus Bad Karlshafen - Herstelle - Würgassen - Lauenförde - Beverungen - Blankenau - Wehrden - Amelunxen - Höxter - R36 Regionalbus Lauenförde - Beverungen - Dalhausen - Borgholz - Natingen - Natzungen - Borgentreich - 523 Schulverkehr Trendelburg - Helmarshausen - Herstelle - Beverungen - 524 Schulverkehr Dalhausen - Tietelsen - Rothe - Natingen - Borgholz - Jakobsberg - 533 Lokalbus Beverungen - Langenthal - Manrode - Muddenhagen - Bühne - R34 Regionalbus Borgentreich - Bühne - Manrode - Körbecke - Daseburg - Warburg - R35 Regionalbus Warburg - Dössel - Großeneder - Lütgeneder - Borgentreich - R38 Regionalbus Warburg - Hohenwepel - Engar - Ikenhausen - Löwen - Peckelsheim - 511 Schulverkehr Ossendorf - Bonenburg - Ikenhausen - Löwen - Peckelsheim - 531 Schulverkehr Warburg - Hohenwepel - Daseburg - Dössel - Warburg - 532 Schulverkehr Borgentreich - Bühne - Muddenhagen - Manrode - 565 Schulverkehr und Bedarfsverkehr Peckelsheim - Eissen - Borgentreich - R37 Regionalbus Scherfede - Rimbeck - Ossendorf - Warburg - Dössel - Großeneder -Lütgeneder - Borgentreich - Natzungen - Borgholz - Dalhausen - Beverungen - Lauenförde - Würgassen - Herstelle - Bad Karlshafen ("Wisent-Linie"; Sonn- und Feiertags vom ersten Sonntag im Mai bis zum ersten Sonntag im Oktober) - Teilweise Durchführung des Verkehrs als Anruf-Linien-Fahrt bei den Linien o 552 o 533 o 565A - Teilweise Durchführung des Verkehrs als Sektorenbetrieb bei den Linien o R34 o R36 o R38 - Durchführung des Verkehrs an Samstagen mit On-Demand-Verkehren (außer Linie R22, R34 und R35) - Sonderverkehre: o Oktoberwoche in Warburg (1. Woche im Oktober) Nähere Informationen zur Erbringung der Dienstleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis
Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbHHanauDer Main-Kinzig-Kreis ist nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Als Aufgabenträger ist der Kreis gemäß § 5 Abs. 4 ÖPNVG zugleich zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und als solche befugt, öffentliche Dienstleistungsauftrage zu vergeben und allgemeine Vorschriften aufzustellen. Der Kreis hat von der Möglichkeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG Gebrauch gemacht und seine Befugnisse einschließlich der Zuständigkeit nach § 5 Abs. 4 ÖPNVG durch Beleihung auf die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH (kurz: KVG Main-Kinzig) übertragen. Die KVG Main-Kinzig beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 6 Abs. 1 ÖPNVG i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH (kurz: RVMK), Barbarossastraße 26, 63571 Gelnhausen, Telefon: 06051-84-3290 direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis wie im ergänzenden Dokument (siehe 2.1.4. Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn auf ca.1,7 (+ 0,05) Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG (ohne Bedarfsverkehre). Die zum Betriebsbeginn umfassten Personenverkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
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- The submission deadline is 15. September 2026.
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