European Commission, DG GROW - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEsBrusselsTED
Lieferung von Betriebs- und Hygienebedarf
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss einer Liefervereinbarung über die Lieferung von bestellbezogenen Betriebs- und Hygieneartikeln. Die Lieferung hat an verschiedene Lieferadressen innerhalb der AOK Baden-Württemberg zu erfolgen. Rechnungsstellung erfolgt jeweils an die im Bestellbeleg genannten Stellen. Die konkrete Lief...
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Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss einer Liefervereinbarung über die Lieferung von bestellbezogenen Betriebs- und Hygieneartikeln. Die Lieferung hat an verschiedene Lieferadressen innerhalb der AOK Baden-Württemberg zu erfolgen. Rechnungsstellung erfolgt jeweils an die im Bestellbeleg genannten Stellen. Die konkrete L...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- European Commission, DG GROW - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs
- Published:
- February 01, 2026
- Deadline:
- March 09, 2026
Tender description
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss einer Liefervereinbarung über die Lieferung von bestellbezogenen Betriebs- und Hygieneartikeln. Die Lieferung hat an verschiedene Lieferadressen innerhalb der AOK Baden-Württemberg zu erfolgen. Rechnungsstellung erfolgt jeweils an die im Bestellbeleg genannten Stellen. Die konkrete Lieferadresse jedes erteilten Auftrages ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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9- AOK Baden-WürttembergDeadline: Mar 17
Lieferung von Betriebs- und Hygienebedarf
Liefervereinbarung der AOK Baden-Württemberg für bestellbezogene Betriebs- und Hygieneartikel. Lieferung an verschiedene Adressen innerhalb der AOK. Vertragslaufzeit: 01.05.2026 bis 30.04.2028, mit zweimaliger automatischer Verlängerung um je 12 Monaten, sofern nicht gekündigt wird. Mengen sind Schätzwerte; es gibt keine Mindestabnahmegarantie. - Deadline: Mar 17
Lieferung von Betriebs- und Hygienebedarf
Liefervereinbarung der AOK Baden-Württemberg für bestellbezogene Betriebs- und Hygieneartikel. Lieferung an verschiedene Adressen innerhalb der AOK. Vertragslaufzeit: 01.05.2026 bis 30.04.2028, mit zweimaliger automatischer Verlängerung um je 12 Monaten, sofern nicht gekündigt. Mengen sind Schätzwerte; es gibt keine Mindestabnahmegarantie. Leistungsumfang ergibt sich aus Leistungsbeschreibung und -verzeichnis. - TRAPICO GmbHLahr
Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und den Betrieb von DFI-Anzeigern
Die Auftraggeber beabsichtigen zur Ausstattung von diversen Bus- und Bahnhaltestellen im Land Baden-Württemberg und angrenzenden Regionen den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und den Betrieb von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern (DFI). Die Ausschreibung umfasst zwei (2) Lose. Die geplante Abnahme innerhalb des Rahmenvertrages beläuft sich ca. 0 bis 450 DFI-light-Anzeiger bei einer geplanten Abnahme von 81 im Los 1 und von ca. 0 bis 100 TFT-Anzeiger b - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen. Rahmenvertrag zur Belieferung von Büromaterial und Bürokleingeräten
Rahmenvertrag zur Belieferung von Büromaterial und Bürokleingeräten mit einem Unternehmen Die Lieferung von Büromaterial und Bürokleingeräten wie Papier, Blöcke, Etiketten, Planung, Präsentation, Moderationsmaterial, Register und Schriftgutablage, Schreibgeräte, Schreibtischzubehör, Briefumschläge, Versandtaschen und Zubehör, EDV-Verbrauchsmaterial, Nachfüllkassetten für Beschriftungsgeräte/Rechnerzubehör, Bürogeräte und Zubehör, Kartonagen und Verpackung soll an ca. 300 verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet von Chemnitz frei Verwendungsstelle erfolgen. Das heißt, die Lieferung hat an Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung, Jobcenter, Schulen, Kindertagesstätten sowie Horte bis ins Zimmer des Verbrauchers zu erfolgen. Bei Einzelaufträgen kann es sich um Kleinstmengen handeln auch diese Lieferungen erfolgen frei Verwendungsstelle. Für Aufträge mit Kleinstmengen werden keine Zuschläge gezahlt. Die Erfahrung aus früheren Jahren hat ergeben, dass sich Bestellungen von einem Wert kleiner/gleich 25 Euro netto auf ca. 35 % der Gesamtmenge belaufen. Der Vertrag läuft vom 01.04.2026 bis 31.03.2027 und verlängert sich (jeweils) um 12 weitere/n Monat/e, wenn er, durch den AG oder den AN, nicht 5 Monate vor dem (jeweiligen) Vertragsende (31.03.2027 / 31.03.2028 / 31.03.2029) gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.03.2030.Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Infliximab, ATC L04AB02
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: [email protected]) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind per E-Mail an das Postfach: [email protected] zu übermitteln. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.04.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 28.02.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: [email protected]) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind per E-Mail an das Postfach: [email protected] zu übermitteln. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.04.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 28.02.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 8 erfolgen. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen, die auf der E-Vergabeplattform hinterlegt werden. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. AG und AN werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 auf der Grundlage der Kostenberechnung einen dann noch zu definierenden Betrag als Baukostenobergrenze vereinbaren. Erfolgt hierzu im Einzelfall keine explizite Festlegung in der Leistungsphase 3, so gelten die in der freigegebenen Kostenberechnung enthaltenen Bruttobeträge der Kostengruppen 200 bis 600 als Bauobergrenze. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Daraus abgeleitet ergeben sich die anrechenbaren Kosten (Euro netto) für die hier angefragten Leistungen - Technische Ausrüstung: - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: 280.000 EUR - Wärmeversorgungsanlagen: 337.000 EUR - Lufttechnische Anlagen: 318.000 EUR - Starkstromanlagen: 318.000 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: 37.000 - Förderanlagen: 0 EUR - Nutzungsspezifische Anlagen 524.000 EUR - Gebäudeautomation 56.000 EUR Die Angaben wurden auf Basis einer vorhandenen vorläufigen Kostenermittlung errechnet und dienen nur der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Honorarkalkulationen. Aus den geschätzten Werten kann kein Anspruch auf eine Honorierung in einer bestimmten Höhe abgeleitet werden. Die Honorierung erfolgt im Auftragsfall nach dem geschlossenen Vertrag unter Berücksichtigung von HOAI und der projektspezifischen Kosten. Das Projekt soll bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein. Die Projektrealisierung findet abschnittsweise jeweils während der saisonbedingten Schließung statt. Im Sommer soll das Bad stets betrieben werden. Eine detaillierte Terminierung wird nach Beauftragung durch den Auftragnehmer erarbeitet und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Planervertrag (Teil C) verwiesen.Duisburg
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über Sicherheitsdienstleistungen für die vom RIM Düsseldorf betreuten Dienststellen. Der RIM hat das Recht, durch vorherige (mindestens 28 Kalendertage) Erklärung mind. in Textform gegenüber dem Auftragnehmer (AN) den Leistungsumfang (Anzahl der Liegenschaften sowie der einzusetzenden Sicherheitskräfte und Anzahl der Einsatzstunden) zu erhöhen bzw. zu verringern. Eine Erhöhung erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen. Die Anforderungen an den Auftragnehmer bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen ergeben sich in Anlehnung an die DIN 77200. Optional können auch Sicherheitsdienste für Veranstaltungen angefragt werden. Details sind im Artikel "Einsatzorte und -zeiten" in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Zum Nachweis und zur Sicherstellung der Tätigkeiten des Wachpersonals wird eine Vereinbarung in Anlehnung an die o.g. DIN zur Regelung der einzelnen Details (z. B. Kräfteeinsatz, Arbeitsinhalt (u. a. Dienstort und -ablauf), Dauer der Sicherheitsdienstleistung, Notfallverfahren, Kommunikationsregeln, Ausrüstung der Sicherheitsmitarbeiter, Meldewesen) vom RIM erstellt. Diese Vereinbarung wird Bestandteil des Vertrages. Die Einsatzorte und Einsatzzeiten entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.3.3. Die Sicherheitskräfte werden ausschließlich mit den nachfolgenden Aufgaben betraut: Separatwachdienst - siehe Leistungsbeschreibung Punkt I.3.1 : •Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden •Unterstützung der Dienststelle bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauch- und Alkoholverbot, Mitbringen von Hunden etc.) •Durchführung von Zugangskontrollen und in Einzelfällen Ausgangskontrollen •Abweisen von Kunden, denen Hausverbot erteilt wurde •Aktive deeskalierende Einflussnahme in bzw. zur Abwendung v. Konfliktsituationen •Initiatives oder auf Anforderung Eingreifen zum Schutz von Personen vor verbalen und tätlichen Bedrohungen/Angriffen •Durchführung permanenter Kontrollgänge insbesondere im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone, den Fluren und Wartebereichen und ggf. weiteren Bereichen •Teilnahme an Gesprächen mit Kunden, falls dieses aus Gründen des Beschäftigten- bzw. Personenschutzes erforderlich ist •Unterstützungsleistungen im Falle einer Evakuierung des Dienstgebäudes •Führen von differenzierten Aufzeichnungen über die Auftragsausführung als Dokumentation in Abstimmung mit der Dienststelle und unaufgeforderte Vorlage dieser bei der Dienststelle •Regelmäßige und anlassbezogene Unterrichtung der Dienststelle zu besonderen Vorkommnissen Zusätzliche Aufgabe Los 3: Springerdienst Einsatzorte: Jobcenter Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Straße 103, 47051 Duisburg und Jobcenter Duisburg, Körnerplatz 1, 47226 Duisburg Der AG bestimmt im Einsatzplan jeweils zwei Einsatzorte, an denen ein so genannter "Springerdienst" vorzuhalten ist. Der Springerdienst dient dazu, kurzfristig auftretende Bedarfe an anderen Dienststellen oder Orten, an denen der AG ihre Aufgaben wahrnimmt (z. B. Messen oder Veranstaltungen etc.), innerhalb des gesamten Stadtgebietes zu decken. Hierzu sind an den beiden Standorten, an denen der Springerdienst eingerichtet ist, während der Einsatzzeiten auf Kosten des AN entsprechende Verkehrsmittel des Individualverkehrs wie z. B. PKWs oder autobahntaugliche Roller vorzuhalten. Hierbei kann es sich auch um Transportmittel des eingesetzten Personals handeln, soweit deren Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit sichergestellt ist. Park-/ Stellplätze hierfür sind entweder in ausreichender Anzahl und angemessener Entfernung im öffentlichen Verkehrsraum verfügbar oder werden durch den AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wichtiger Hinweis: Der Springerdienst kommt ausdrücklich nicht zur Kompensation von Ausfällen oder Fehlzeiten in Hinblick auf die geschuldete Leistung gemäß Einsatzplan in Betracht. Die Einsatzplanung bzw. Steuerung des Springerdienstes erfolgt ausschließlich durch den AG. Objektbesichtigung: Vor Abgabe des Angebotes kann sich der Bieter durch Besichtigung aller von den Sicherheits- und Schließdienstleistungen betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten informieren. Der Bieter bestätigt die räumliche Kenntnis mit Abgabe des Angebotsschreiben (Vordruck D.0). Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Besichtigungstermine können abgestimmt werden mit: JC Oberhausen: Herr Mayer, Tel.: 0208 - 62134 352
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 09. März 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is European Commission, DG GROW - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.