Justizvollzugsanstalt ChemnitzChemnitz
Lieferung von 1 Auswertesoftware Mobilfunkblockung
Justizvollzugsanstalt Chemnitz Thalheimer Straße 29 09125 Chemnitz Deutschland
Software Licences
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Justizvollzugsanstalt Chemnitz
- Published:
- July 21, 2026
- Deadline:
- August 20, 2026
- Topic:
- Software Licences
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Justizvollzugsanstalt Chemnitz Thalheimer Straße 29 09125 Chemnitz Deutschland
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Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung von 1 GPU-Server Menge und Umfang: Lieferung von 1 GPU-Server in 39106 Magdeburg Geschätzter Auftragswert: 40.000 EUR netto Ort der Leistung: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19eb61ee1af-3994c35c76da1e74 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.06.2026 12:20 Ablauf der Bindefrist: 24.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. 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Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 2. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist, gilt entsprechend: Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 16,12 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. 3. Gem. 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