StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöRKöln
KWL - Brauch- und Trinkwassernetz
Planung und Bauüberwachung (LPH 3 ? 8 nach § 43 HOAI 2021) für den Ersatzneubau des Brauch- und Trinkwassernetzes KWL - Brauch- und Trinkwassernetz
MEP Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- August 17, 2026
- Topic:
- MEP Engineering
Tender description
Planung und Bauüberwachung (LPH 3 ? 8 nach § 43 HOAI 2021) für den Ersatzneubau des Brauch- und Trinkwassernetzes KWL - Brauch- und Trinkwassernetz
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10Neubau Bauhof Marktsteinach– Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird.-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM IngenieurvertragBesondere Leistungen:-LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (optional – Beauftragung nach Bedarf)--LPH 5: Leerrohrplanung bei besonderem Aufwand (z.B. bei Fertigteilen)-LPH 5: Mitwirken bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.Die Planung des Abwassers im Außenbereich erfolgt durch die Objektplanung Ingenieurbauwerke und ist nicht Teil der ausgeschriebenen Planungsleistung für die Fachplanung HLS.Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung HLS erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach derNeubau Bauhof Marktsteinach– Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9,Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird.-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM IngenieurvertragBesondere Leistungen:-LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (optional – Beauftragung nach Bedarf)--LPH 5: Leerrohrplanung bei besonderem Aufwand (z.B. bei Fertigteilen)-LPH 5: Mitwirken bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristDie Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung ELT erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in deErsatzneubau der KiTa St. Otto in Heilsbronn - TGA, ALG 4-6, LPH 1-9
Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbHWeißenburgDeadline: Aug 31Ersatzneubau der KiTa St. Otto in Heilsbronn - Technische Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff. HOAI 2021, Anlagegruppen 4 bis 6, Leistungsphasen 1 bis 9 Beschreibung: Die Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH plant einen Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Otto in Heilsbronn. Der nord-westliche Teil des Bestandsgebäude (Kinderkrippe) ist zu erhalten und in den Ersatzneubau zu integrieren. Auf der verbleibenden Grundstücksfläche ist der Ersatzneubau für 3 Kindergartengruppen unter Berücksichtigung des förderfähigen Raumprogramms der Regierung für Mittelfranken vorzusehen. Das im Bereich des Ersatzneubaus befindliche Kellergeschoss soll erhalten bleiben. Die im Gruppenraum III und Nebenraum vorhandene Gebäudestruktur muss aufgrund einer laufenden Fördermittelbindung erhalten bleiben. Der Auslober hat im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als grundsätzlicher Ansatz zur Lösung der Aufgabe zu verstehen ist und die vorgenannten Vorgaben berücksichtigt. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff. HOAI 2021, Anlagegruppen 4 bis 6, Leistungsphasen 1 bis 9.Fachplanung MTA - maschinentechnische Ausstattung CRM Sud // ATC-7000012307
Service Coordination AchatsLuxembourgDeadline: Jul 29Die CFL beabsichtigt den CRM Rodange als zusätzlichen Standort für die Abstellung, Versorgung sowie Instandhaltung von Schienenfahrzeugen zu errichten. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fachplanung der maschinentechnischen Anlagen (MTA) inkl. Koordination, Integration und 3D-Modellierung. Der Auftragnehmer übernimmt die Planung, technische Abstimmung sowie die Unterstützung des Auftraggebers (CFL) über mehrere Projektphasen hinweg. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Planungsleistungen / Fachplanung maschinentechnische Ausstattung und Werkstattplanung für Schienenfahrzeuge unter Bezug auf die HOAI §55 für die Leistungsphasen 5-8 vergeben werden. Verpflichtende Phasen: • LP5 - Ausführungsplanung) • LP6 - Vorbereitung der Vergabe • LP7 - Mitwirkung bei der Vergabe Optionale Phasen: • LP8 - Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation Neben den Grundleistungen nach HOAI und sind übergeordnete Leistungen (besondere Leistungen) für die 3D-Modellierung und BIM Methodik vorgesehen.Planungsleistung zur Errichtung einer provisorischen UV Anlage
WFW Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer WirtschaftsraumNürnbergDeadline: Aug 12Der WFW betreibt ca. 100 km südlich von Nürnberg in der Nähe von Donauwörth (PLZ: 86609) das Wasserwerk Genderkingen (kurz: WW GKN). Die Jahres-Aufbereitungsmenge beträgt ca. 30 Mio. m3. Die Gesamtaufbereitungsmenge kann in der Spitze bis zu 2.300 l/s betragen, die auf acht Filter in Normalbetrieb aufgeteilt werden. Die 8 Betonfilter sollen mittelfristig instandgesetzt werden. Für die geplante Betoninstandsetzung soll die Trinkwasser-Aufbereitung einer Filterstraße (5 Filter bzw. 3 Filter) durch eine prov. UV Anlage ersetzt werden, die parallel zur in Betrieb befindlichen Filterstraße einen Teilstrom aufbereiten soll (Ersatzbetrieb Filterstraße 2 – BA 1 und Ersatzbetrieb Filterstraße 1 – BA 2). Zudem ist die Elektrotechnik für die zusätzliche UV Anlage, inclusive Einbindung in die Filter-SPS mit Programmierung und Anbindung an die Zentrale Leitwarte der prov. UV-Anlagen zu planen. Durch die prov. UV-Anlagen wird in die Statik und Bautechnik des Gebäudes eingegriffen. Dies muss bei der Planung berücksichtigt werden. Weiterhin werden bauliche Anpassungen an bestehenden Gebäuden und Schächten erforderlich. Diese Anforderungen sind vollumfänglich zu beschreiben, dass diese durch den WFW geplant und umgesetzt werden können. Der Abgang für den Teilstrom ohne Filtration ist so zu planen, dass das Wasserwerk jederzeit die erforderliche Mindestmenge Trinkwasser liefern kann. Eine komplette Außerbetriebnahme des Wasserwerks ist zu keiner Zeit möglich. Die anrechenbaren Kosten werden wie folgt geschätzt: Verfahrenstechnik: 1.300.000,00 € Elektrotechnik: 300.000,00 € Bautechnik: 250.000,00 € Summe: 1.850.000,00 € Die Leistungen werden in 3 Stufen beauftragt. Soweit sich nachfolgend auf die HOAI Leistungsphasen („HOAI-LPH“) bezogen wird, ist der geschuldete Leistungsumfang der entsprechenden Leistungsphase gemeint. Stufe 1: HOAI-LPH 1 bis 4 Stufe 2: HOAI-LPH 5 bis 7 Stufe 3: HOAI-LPH 8 + 9 Die Beauftragung erfolgt zunächst für Stufe 1 mit Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung des Projekts und zufriedenstellender Zusammenarbeit den Auftrag stufenweise zu erweitern. Jede weitere Stufe wird entsprechend dem Projektfortschritt durch den Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Weiterbeauftragung stellt eine Vertragserweiterung dar. § 315 BGB ist da-bei anzuwenden. Die weitere Leistungserbringung erfolgt daher nach den Bestimmungen dieses Vertrages.Stadt Bad Münstereifel - Vergabe von Objektplanungsleistungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eicherscheid (LPH 1 bis 4)
Stadt Bad MünstereifelBad MünstereifelDeadline: Aug 03Vergabe von Objektplanungsleistungen (LPH 1-4 HOAI) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Eicherscheid. Geplant sind Fahrzeughalle, Sanitär-/Sozialbereich. Grundstück: Ahrweilerstraße L165 in 53902 Bad Münstereifel-Eicherscheid (ca. 4079 m²), grenzt an Wohngebiet. Vorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 102. Planung umfasst Bedarfsplanung, Funktionsprogramm und Raumprogramm. Ergebnisse der Bedarfsplanung sind innerhalb von zwei Monaten fällig.Max-Planck-Institut für Biochemie (Martinsried) - BIOC360 – Sanierung BT GH - „Fachplanung Technische Ausrüstung (HKLS)“
Max-Planck-Gesellschaft , GV-BauabteilungMünchenDeadline: Sep 02Die Gebäude des Campus Martinsried der beiden Institute MPI für Biochemie und MPI für biologische Intelligenz aus den 1970er Jahren sind stark sanierungsbedürftig und langfristig für die zukünftigen Anforderungen des wissenschaftlichen Arbeitens der Forschung nicht mehr geeignet. Die Ebenen EG und 1. OG sowie Teile im 2. OG des Bauteil GH des „Großen Sterns“ stehen seit längerem leer und sind seit der Entstehungszeit nicht wesentlich saniert und umgebaut wurden. Mit dieser großen Baumaßnahme sollen diese Flächen zur Unterbringung von vier Nachberufungen für beide Institute bis Anfang 2030 saniert werden. Ziel ist es standardisierte generische Laborflächen mit den zugehörigen Büroflächen zu errichten. Im Rahmen dieser Baumaßnahme ist es ebenso geplant die überfällige Sanierung der zentralen Lüftungsanlagen im BT GH durchzuführen. Durch dieses Vorgehen kann die Berufungsfähigkeit der beiden Institute parallel zum Neubau des Campus sichergestellt werden. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung (HKLS)“ gem. § 55 in Verbindung mit Anlage 15 der HOAI 2021 für die ALG 1, 2, 3, 7 & 8 in den LPH 2 bis 3 und 5 bis 9, zzgl. Besonderer Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 04 zu entnehmen.Generalplanerleistungen – Neubau des Förderschulcampus Paderborn
Kreis PaderbornPaderbornHintergrund und Anlass der Maßnahme Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Grundschulklassen Anspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird schrittweise bis 2029 auf alle Jahrgangsstufen bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund ist es eine zentrale Aufgabe, die räumlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen an den kreiseigenen Förderschulen zukunftsfähig zu gestalten. Im Rahmen einer umfassenden Schulentwicklungsplanung wurden die Gebäude der bestehenden Förderschulen – der Astrid-Lindgren-Schule und der Erich-Kästner-Schule – eingehend geprüft. Dabei zeigte sich, dass die baulichen Strukturen beider Schulen den zukünftigen Anforderungen moderner pädagogischer Konzepte und einer ganztägigen Betreuung nicht gerecht werden. Es bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich des Flächenangebots, der Barrierefreiheit sowie der funktionalen Raumaufteilung. Eine Sanierung und Erweiterung der bestehenden Gebäude wäre mit unverhältnismäßig hohen Investitionen verbunden und würde die pädagogischen Zielsetzungen nur unzureichend erfüllen. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde entschieden, die Astrid-Lindgren-Schule und die Erich-Kästner-Schule auf einem gemeinsamen Förderschul-Campus neu zu errichten. Dabei sollen mögliche Synergien durch die gemeinsame Nutzung bestimmter Flächen und Dienstleistungen genutzt werden, während die Eigenständigkeit der einzelnen Schulen gewahrt bleibt. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Generalplaner mit der Planung und der Bauabwicklung des Schulcampus zu beauftragen, der die festgestellten Flächenbedarfe, pädagogischen Anforderungen sowie potenzielle Synergieeffekte berücksichtigt. Bei der Planung sollen zudem die Integration des Neubaus in das bestehende Quartier sowie nachhaltige und zukunftsorientierte Bau- und Betriebskonzepte Berücksichtigung finden. Ein geeignetes Grundstück für den Neubau steht bereits zur Verfügung. Für die Umsetzung wird ein Generalplaner beauftragt, der die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen aus einer Hand erbringt. Damit sollen Schnittstellen reduziert, Verantwortlichkeiten gebündelt sowie Termin- und Kostensicherheit gewährleistet werden. Die Beauftragung umfasst neben den Grundleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auch zusätzliche Leistungen, die für die vollständige Realisierung des Bauvorhabens notwendig sind. Der Generalplaner übernimmt die Gesamtkoordination aller Fachdisziplinen sowie die integrale Steuerung der Planung unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Projektziele. Der zu beauftragende Generalplaner übernimmt sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen gemäß der HOAI sowie ausgewählte zusätzliche Leistungen. Dies umfasst die integrale Planung, Koordination und Steuerung aller relevanten Fachdisziplinen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung. Zum Leistungsumfang zählen: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI,Fachplanung Bauphysik gem. HOAI-Anlage 1, Nr. 1.2, Fachplanung Brandschutz (konzeptionell und genehmigungsfähig). Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung. Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist nicht Bestandteil der Beauftragung, kann jedoch optional zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden. Bestimmte Leistungen, die gemäß HOAI den Leistungsphasen 6 und 7 zugeordnet sind, werden durch den Auftraggeber selbst erbracht. Vom Auftraggeber übernommene Teilleistungen: In Leistungsphase 6: Zusammenstellen der Vergabeunterlagen, Erstellung der allgemeinen Vorbemerkungen. In Leistungsphase 7: Einholen von Angeboten über die E-Vergabe, Weiterleitung und Beantwortung von Bieterfragen über die E-Vergabe, Durchführung der Submission, Dokumentation des Vergabeverfahrens, Zusammenstellung der Vertragsunterlagen bei Auftragserteilung. Hinweise zur Leistungserbringung: Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Prüfung in PDF und GAEB-Format bereitzustellen. Die freigegebenen Vergabeunterlagen sind in PDF und GAEB-Format zu liefern. Submittierte Ausschreibungsunterlagen werden dem Auftragnehmer digital zur Verfügung gestellt. Diese Teilleistungen sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und nicht Teil der zu honorierenden Leistungen. Zusätzliche Leistungen Protokollführung und organisatorische Unterstützung, Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Moderner digitaler Projektraum, Unterstützung bei Beschlussvorlagen, Kostenverfolgung und Abrechnungsmanagement Vertraulichkeit Mit der Teilnahme verpflichten sich Bewerber, alle im Verfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für das Vergabeverfahren und gegebenenfalls die Auftragsdurchführung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt, außer wenn gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben oder bei der Weitergabe an professionelle Berater. Bewerber haften für Schäden, die durch unbefugte Weitergabe entstehen, und stellen den Auftraggeber von entsprechenden Ansprüchen frei. Näheres sh. Vergabeunterlagen.Fachplanung Küche und Tresen mit Zapfanlage der LPH 2-8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Schwelm-Winterberg
Stadt SchwelmSchwelmDeadline: Jul 27Fachplanung Küche und Tresen mit Zapfanlage der LPH 2-8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Schwelm-Winterberg Gegenstand dieser Ausschreibung ist die herstellerneutrale Fachplanung Küchentechnik (ALG 7) für die Bereiche Mannschaftsküche (Haushaltsstandard), Vorratsraum und Kameradschaftstresen mit Zapfanlage gemäß HOAI (Leistungsbild technische Ausrüstung, HZ II, LPH 2 bis 8). I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) eine Referenz (konkret siehe Mindestanforderungen) b) berufl. Qualifikation mit mindest. 3 Jahren Berufserfahrung (konkret siehe Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung - II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag - 31.12.20284 VII. Zuschlagskriterien: Preis 100 Prozent VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-SCHWELM-2026-0033 Küchenplanung Planung Küche Kücheneinrichtung Küchenarchitektur EinrichtungsplanungNeumarkt-Sankt Veit - Erneuerung Wasserwerk TGA-Planung ELT (Anlagegruppen 4, 5, 8) - LPH 1-9
Stadtwerke Neumarkt-Sankt VeitNeumarkt-Sankt VeitDie Stadtwerke Neumarkt‑Sankt Veit KU beabsichtigen die Erneuerung des bestehenden Wasserwerks in der Elsenbacher Straße 30. Das Wasserwerk wurde in den 1960er‑Jahren errichtet und bildet die zentrale Anlage zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des Trinkwassers für das Stadtgebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Anlagenalters und der technischen Entwicklung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bauwerk umfasst die wassertechnischen Aufbereitungsanlagen, einen Speicherbehälter sowie das Pumpwerk. Zudem befindet sich eine Drucksteigerung für den Außenbereich Nord im Wasserwerk. Die Gesamtanlage wurde über Jahrzehnte betrieben und mehrfach angepasst, entspricht jedoch in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Hygiene und Versorgungssicherheit. Festgestellte bauliche und technische Defizite betreffen unter anderem die Aufbereitungstechnik, sowie MSR-Technik und verschiedene Betriebseinrichtungen sowie die Bausubstanz. Darüber hinaus weisen zentrale Komponenten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Anlagenüberprüfung bestätigte ein nicht mehr zu vernachlässigendes Ausfallrisiko. Aufgrund der fortgeschrittenen Lebensdauer besteht die Notwendigkeit der Erneuerung aller technischen Anlagen. Im Rahmen eines Grobkonzepts erfolgten eine Bestandsbeurteilung, eine Zusammenstellung von Grundlagen für die neue Aufbereitung (eine überschlägige Dimensionierung, Zusammenfassung der Analyse Wasserbeschaffenheit, etc.) und ein Vergleich mehrerer Standortvarianten für die Wasserwerkserneuerung. Der Standort eines Neubaus am bestehenden Gelände wurde festgelegt, auf diesem soll weiter aufgebaut werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer neuen, zuverlässigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Trinkwasseranlage. Hierbei sind insbesondere die einschlägigen DVGW‑Vorschriften sowie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die Empfehlung aus dem Grobkonzept lautet auf einen Neubau des Wasserwerks am bestehenden Standort. Das Bestandsbauwerk soll nach dem Ablösevorgang dann umgewidmet werden, dieser Umbau ist nicht Inhalt der Planungsaufgabe. Der Auftraggeber erwartet, dass im Zuge der Planungen die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante entwickelt wird und die Maßnahme bis zum Herbst 2028 abgeschlossen wird.. Die Herstellungskosten der Maßnahme (Baukosten für Neubau Wasserwerk / Maschinengebäude, Wasseraufbereitung, -speicherung und -förderung, Elektrotechnik und MSR) werden grob auf rd. 4,55 Mio. EUR netto geschätzt, zzgl. Baunebenkosten. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Realisierung ist für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Fachplanung technische Ausrüstung für Elektrotechnik und MSR (Anl.gr. 4, 5, 8) gem. § 53 ff HOAI, jeweils Leistungsphasen 1-9 sowie diverse besondere Leistungen, die den Verfahrensunterlagen entnommen werden können. Parallel wird die Objektplanungsplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI (Gruppe 1 Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, inkl. Maschinentechnik) und die Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anl.gr. 7.2) gem. § 53 ff HOAI ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung eines Grobkonzeptes vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Auf der vorhandenen Zusammenstellung soll weiter aufgebaut werden. Vertrauliche, sicherheitsrelevante oder nur eingeschränkt veröffentlichungsfähige Unterlagen zum Projekt werden zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausschließlich den zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassenen Bietern zur Verfügung gestellt. Weiter wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
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