Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale VergabestelleN/ATED
Kooperationspartner für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Seelze - Astrid-Lindgren-Schule und Grundschule Seelze-Süd
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Ganztagsbetreuung mit Frühbetreuung an der Astrid-Lindgren-Schule und der Grundschule Seelze-Süd im Schuljahr 2026/27. Die Vergabe erfolgt losweise nach Schulstandorten. Nach Zuschlag werden zwei separate Verträge (Stadt Seelze, Land Niedersachsen) geschlossen. Vertragslaufzeit: 01.08....
Childcare Operations
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Ganztagsbetreuung mit Frühbetreuung an der Astrid-Lindgren-Schule und der Grundschule Seelze-Süd im Schuljahr 2026/27. Die Vergabe erfolgt losweise nach Schulstandorten. Nach Zuschlag werden zwei separate Verträge (Stadt Seelze, Land Niedersachsen) geschlossen. Vertragslaufzeit: 01....
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- June 24, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Childcare Operations
Tender description
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Ganztagsbetreuung mit Frühbetreuung an der Astrid-Lindgren-Schule und der Grundschule Seelze-Süd im Schuljahr 2026/27. Die Vergabe erfolgt losweise nach Schulstandorten. Nach Zuschlag werden zwei separate Verträge (Stadt Seelze, Land Niedersachsen) geschlossen. Vertragslaufzeit: 01.08.2026 bis 30.07.2027, ohne Verlängerungsoption.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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- PDF Notice (DEU)
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Related tenders
8- Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale VergabestelleSeelze
Kooperationspartner für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Seelze - Astrid-Lindgren-Schule und Grundschule Seelze-Süd
Durchführung der Ganztagsbetreuung mit Frühbetreuung an der Astrid-Lindgren-Schule und Grundschule Seelze-Süd im Schuljahr 2026/27. Losweise nach Schulstandorten. Nach Zuschlag zwei bilaterale Verträge (Stadt Seelze, Land Niedersachsen). Laufzeit: 01.08.2026–30.07.2027, ohne Verlängerungsoption. - Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale VergabestelleSeelze
Grundschule Seelze-Süd
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Ganztagsbetreuung mit Frühbetreuung an der Astrid-Lindgren-Schule und an der Grundschule Seelze-Süd im Schuljahr 2026/27. Die Vergabe erfolgt losweise, aufgeteilt nach den beiden Schulstandorten. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung zwischen Land und Kommune werden nach Zuschlagserteilung zwei bilaterale Verträge (mit der Stadt Seelze und mit dem Land Niedersachsen) geschlossen. Die Verträge werden für ein Jahr geschlossen (01.08.2026 bis 30.07.2027), ohne Verlängerungsoption. Alle weiteren Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale VergabestelleSeelzeDeadline: Jul 16
Mittagsverpflegung Astrid-Lindgren-Schule Lohnde
Gegenstand der Ausschreibung ist die Mittagsverpflegung der Grundschulkinder an der Astrid-Lindgren-Schule in Lohnde. Die Mensa der Astrid-Lindgren-Schule wird momentan im Bürgerhaus Lohnde eingerichtet. Die Fertigstellung des Spülbereichs ist zum Vertragsbeginn nicht sichergestellt. Frühestmöglicher Vertragsbeginn ist der erste Tag der Inbetriebnahme der Mensa, voraussichtlich 13.08.2026. Aufgrund der vorgegebenen örtlichen Beschränkungen ist nur die Zubereitungsvariante Cook & Hold möglich. Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferleistungen, die Personalgestellung sowie die Möglichkeit Geschirr und Besteck für einen begrenzten Anfangszeitraum vorzuhalten und die Reinigungsleistung. Der Dienstleistungsvertrag für die Essensversorgung und Personalgestellung wird vorerst für ein Jahr bis zum 31.07.2027 geschlossen mit der Option einer einmaligen Verlängerung für ein weiteres Schuljahr, bis maximal zum 31.07.2028. Auf Basis der geschätzten Essensportionen hat der Bieter in der Anlage "Preisblatt" jeweils einen pauschalen Festpreis für ein Menü, ein vegetarisches Menü und eine Nachspeise pro Kind bzw. Portion anzugeben. Außerdem ist hier der Stundenpreis für die Personalgestellung anzugeben. Es werden zwei Menülinien vorausgesetzt. Der Anbieter stellt die erforderlichen Ausgabe- bzw. Küchenkräfte bereit. Auf einzelverpackte Portionen ist aus pädagogischen und ökologischen Aspekten zu verzichten. Die einzelnen Menübestandteile sind getrennt in eigenen Behältnissen zu liefern. Der Anbieter rechnet die Essenskosten monatlich direkt mit den Sorgeberechtigten der verpflegten Kinder, sowie etwaige Zuschüsse direkt mit der Stadt Seelze ab. Der Anbieter hält ein Bestellsystem vor. Der Anbieter verpflichtet sich nach Zuschlag zur Unterzeichnung des Vertrags (Anlage 1). Alle weiteren Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale VergabestelleN/ADeadline: Jul 16
Mittagsverpflegung Astrid-Lindgren-Schule Lohnde
Gegenstand der Ausschreibung ist die Mittagsverpflegung der Grundschulkinder an der Astrid-Lindgren-Schule in Lohnde. Die Mensa der Astrid-Lindgren-Schule wird momentan im Bürgerhaus Lohnde eingerichtet. Die Fertigstellung des Spülbereichs ist zum Vertragsbeginn nicht sichergestellt. Frühestmöglicher Vertragsbeginn ist der erste Tag der Inbetriebnahme der Mensa, voraussichtlich 13.08.2026. Aufgrund der vorgegebenen örtlichen Beschränkungen ist nur die Zubereitungsvariante Cook & Hold möglich. Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferleistungen, die Personalgestellung sowie die Möglichkeit Geschirr und Besteck für einen begrenzten Anfangszeitraum vorzuhalten und die Reinigungsleistung. Der Dienstleistungsvertrag für die Essensversorgung und Personalgestellung wird vorerst für ein Jahr bis zum 31.07.2027 geschlossen mit der Option einer einmaligen Verlängerung für ein weiteres Schuljahr, bis maximal zum 31.07.2028. Auf Basis der geschätzten Essensportionen hat der Bieter in der Anlage "Preisblatt" jeweils einen pauschalen Festpreis für ein Menü, ein vegetarisches Menü und eine Nachspeise pro Kind bzw. Portion anzugeben. Außerdem ist hier der Stundenpreis für die Personalgestellung anzugeben. Es werden zwei Menülinien vorausgesetzt. Der Anbieter stellt die erforderlichen Ausgabe- bzw. Küchenkräfte bereit. Auf einzelverpackte Portionen ist aus pädagogischen und ökologischen Aspekten zu verzichten. Die einzelnen Menübestandteile sind getrennt in eigenen Behältnissen zu liefern. Der Anbieter rechnet die Essenskosten monatlich direkt mit den Sorgeberechtigten der verpflegten Kinder, sowie etwaige Zuschüsse direkt mit der Stadt Seelze ab. Der Anbieter hält ein Bestellsystem vor. Der Anbieter verpflichtet sich nach Zuschlag zur Unterzeichnung des Vertrags (Anlage 1). Alle weiteren Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Gemeinde Wennigsen (Deister)Wennigsen (Deister)
Gemeinde Wennigsen - Ganztagsbetreuung, Ferien- und Randzeitenbetreuung
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb, der Betreuung in den Randzeiten während des Schulbetriebs und in den Ferien sowie der Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend am 01.08.2026 an zwei Grundschulen. Für die außerunterrichtliche Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag zwischen der Gemeinde, dem Land Niedersachsen sowie dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Für die Ferien- und Randzeitenbetreuung werden pro Grundschule bilaterale Verträge zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Mit Ablauf des 31.07.2026 werden die Betreuungsleistungen der bisher bestehenden Horte der Gemeinde Wennigsen (Deister) eingestellt und durch den Ganztag sowie die Ferien- und Randzeitenbetreuung entsprechend dem gesetzlichen Anspruch ab 01.08.2026 ersetzt. Dem künftigen Kooperationspartner wird anheimgestellt, den (in der Anlage Los 2 - tabellarische Personalübersicht Hort Wennigsen) aufgeführten Beschäftigten der Gemeinde Wennigsen (Deister) ein Angebot zur Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit in der Ganztagsbetreuung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum Auftragnehmer zu unterbreiten. Dies stellt keine Verpflichtung i.S.d. Ausschreibung dar. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los 1: Grundschule Bredenbeck, Schulstraße 14, 30874 Wennigsen, Anzahl Schüler*innen: rd. 220, Anzahl Klassen: 11 Los 2: Grundschule Wennigsen, Argestorfer Straße 4, 30974 Wennigsen, Anzahl Schüler*innen: rd. 356, Anzahl Klassen: 16 Vertragsbeginn ist jeweils der 01.08.2026, wobei der Beginn der Betreuungsleistungen für die Ferien und die damit verbundenen Randzeiten der 01.08.2026, für die Betreuung im Schulbetrieb mit den damit verbundenen Randzeiten der Beginn des Schuljahres nach den niedersächsischen Sommerferien ist (13.08.2026). Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beträgt jeweils ein Jahr (Schuljahr) und endet erstmalig mit Ablauf des 31.07.2027. Es besteht eine viermalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr (Schuljahr). Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 % aus dem Preis und zu 70 % aus der Qualität zusammen. Die konkrete Gewichtung sowie die detaillierten Kriterien zur Bewertung der Qualität werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher konkretisiert. - Gemeinde Wennigsen (Deister)Wennigsen (Deister)
Grundschule Wennigsen
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb, der Betreuung in den Randzeiten während des Schulbetriebs und in den Ferien sowie der Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend am 01.08.2026 an zwei Grundschulen. Für die außerunterrichtliche Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag zwischen der Gemeinde, dem Land Niedersachsen sowie dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Für die Ferien- und Randzeitenbetreuung werden pro Grundschule bilaterale Verträge zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Mit Ablauf des 31.07.2026 werden die Betreuungsleistungen der bisher bestehenden Horte der Gemeinde Wennigsen (Deister) eingestellt und durch den Ganztag sowie die Ferien- und Randzeitenbetreuung entsprechend dem gesetzlichen Anspruch ab 01.08.2026 ersetzt. Dem künftigen Kooperationspartner wird anheimgestellt, den (in der Anlage Los 2 - tabellarische Personalübersicht Hort Wennigsen) aufgeführten Beschäftigten der Gemeinde Wennigsen (Deister) ein Angebot zur Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit in der Ganztagsbetreuung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum Auftragnehmer zu unterbreiten. Dies stellt keine Verpflichtung i.S.d. Ausschreibung dar. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los 1: Grundschule Bredenbeck, Schulstraße 14, 30874 Wennigsen, Anzahl Schüler*innen: rd. 220, Anzahl Klassen: 11 Los 2: Grundschule Wennigsen, Argestorfer Straße 4, 30974 Wennigsen, Anzahl Schüler*innen: rd. 356, Anzahl Klassen: 16 Vertragsbeginn ist jeweils der 01.08.2026, wobei der Beginn der Betreuungsleistungen für die Ferien und die damit verbundenen Randzeiten der 01.08.2026, für die Betreuung im Schulbetrieb mit den damit verbundenen Randzeiten der Beginn des Schuljahres nach den niedersächsischen Sommerferien ist (13.08.2026). Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beträgt jeweils ein Jahr (Schuljahr) und endet erstmalig mit Ablauf des 31.07.2027. Es besteht eine viermalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr (Schuljahr). Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 % aus dem Preis und zu 70 % aus der Qualität zusammen. Die konkrete Gewichtung sowie die detaillierten Kriterien zur Bewertung der Qualität werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher konkretisiert. - Gemeinde WennigsenN/A
Gemeinde Wennigsen - Ganztagsbetreuung, Ferien- und Randzeitenbetreuung
Gemäß § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. Artikel 1 Ziffer 3a Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen, bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung und Betreuung an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. Die Unterrichtszeiten finden dabei Anrechnung. Während der Ferienzeiten kann eine Schließzeit von insgesamt bis zu vier Wochen festgelegt werden. Von dieser Regelung macht die Gemeinde Wennigsen (Deister) Gebrauch. Das Land Niedersachsen fördert die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Form von Ganztagsschulen. Die Zuständigkeit zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Kommunen innerhalb der Region Hannover übernehmen diese Aufgabe auf Grundlage einer vertraglichen Aufgabenübertragung gemäß § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII und setzen diese Aufgabe in eigener Verantwortung um. Die Umsetzung des Betreuungsangebots zum Ganztag im Schulbetrieb sowie für die Rand- und Ferienzeiten basiert insbesondere auf dem Nds. Schulgesetz (NSchG), dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), dem Runderlass des Nds. Kultusministeriums zum Ganztag, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Wennigsen (Deister) sowie den Beschlüssen des Rates zur Einführung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Wennigsen (Deister). Abweichend vom aufsteigenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung hat der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) beschlossen, das Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend ab 01.08.2026 für alle vier Schuljahrgänge vorzuhalten. Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) sowie der Ferienbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) ab dem Schuljahr 2026/2027 an zwei Grundschulen an einen zuverlässigen Kooperationspartner. Für die außerschulische Ganztagsbetreuung während den Schulzeiten wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag abgeschlossen. Für die jeweilige Randzeiten- und Ferienbetreuungen werden bilaterale Verträge abgeschlossen. Die außerunterrichtlichen Betreuungsleistungen sind an zwei Standorten im Gemeindegebiet zu erbringen. Es handelt sich um die folgenden zwei Grundschulen (Standorte): - Grundschule Bredenbeck (Los 1) - Grundschule Wennigsen (Los 2) Bei der Ganztagsschule handelt es sich um ein Bildungs-, Erziehungs - und Betreuungsangebot für Grundschulkinder, dessen hauptsächliches Ziel in der chancengleichen Förderung und Stärkung der Kinder in ihrer Selbst-, Sozial-, Sach - und Wertekompetenz liegt. Dabei bietet die Grundschule Bredenbeck für alle 4 Jahrgänge (rd. 220 Schüler*innen an Sommer 2026) einen offenen Ganztag an. Die Grundschule Wennigsen (insgesamt rd. 356 Schüler*innen) bietet für die Jahrgänge 1 und 2 einen offenen Ganztag sowie für die Jahrgänge 3 und 4 einen teilgebundenen Ganztag an. Übergeordnetes Ziel ist die Durchführung einer gruppenorientierten, pädagogisch ausgerichteten, chancengleichen und verlässlich organisierten Ganztagsbetreuung inkl. Randzeitbetreuung. Dadurch soll auch ein wertvoller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Darüber hinaus soll den Grundschulkindern eine sichere Umgebung geboten werden, in der sie ihre sozialen und emotionalen Fähigkeiten weiterentwickeln können. Die Betreuung soll zur Förderung individueller Fähigkeiten beitragen und den Kindern helfen, ihre Freizeit kreativ und sinnvoll zu gestalten. Bei der Umsetzung der Betreuungsleistungen sind die Maßgaben der jeweiligen Grundschulkonzepte (in der jeweils aktuellen Fassung) zu beachten. Die Ausgestaltung und die Schwerpunkte des Ganztagsangebots sowie der Rand- und Ferienzeiten sollen in enger Verbindung zu den jeweiligen Konzepten der Grundschulen stehen. Die Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Grundsätze und Ausrichtungen der Grundschulen wird voraussetzt. Weitere Details sind den Projektunterlagen zu entnehmen. - Stadt PattensenPattensen
Ex Post: Stadt Pattensen: Vergabe der Ganztagsschulbetreuung der Klassenstufen 1 bis 4
Die Stadt Pattensen beabsichtigt, die außerunterrichtliche Betreuung im Ganztagsbetrieb für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 an allen drei städtischen Grundschulen zu vergeben. Hintergrund ist die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG); die Stadt Pattensen setzt den Anspruch für alle Klassenstufen 1 bis 4 vorgezogen bereits ab dem 01.08.2026 um. Dieser Vertrag wird für ein Schuljahr geschlossen. Er verlängert sich automatisch für das folgende Schuljahr, soweit nicht einer der Vertragspartner den Vertrag bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des aktuellen Schuljahres (31. Januar) zum Ende des Schuljahres kündigt. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere folgende Leistungen: - Nachmittagsbetreuung während der Schulzeit montags bis freitags von 13:00 bis 16:00 Uhr (Mittagsbegleitung, Lernzeit, AG- und Freizeitangebote) an allen drei Grundschulen - Vor-Ort-Koordination an jeder der drei Grundschulen - Bereitstellung des qualifizierten pädagogischen Personals gemäß den Vorgaben des städtischen Rahmenkonzepts für Ganztagsgrundschulen - Ferienbetreuung während der niedersächsischen Schulferien (täglich 08:00-16:00 Uhr, mit Ausnahme von drei Wochen in den Sommerferien und einer Woche in den Weihnachtsferien; ca. neun Ferienbetreuungswochen pro Schuljahr) - Randzeitenbetreuung (Frühbetreuung 07:00-08:00 Uhr, Spätbetreuung 16:00-17:00 Uhr) bei entsprechendem Bedarf; kein Bestandteil des Auftrags, Finanzierung ausschließlich über vom Auftragnehmer erhobene Elternbeiträge ohne Beteiligung des Auftraggebers Die Mittagsverpflegung (Catering, Essensausgabe) ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Auftrags; der Auftragnehmer übernimmt lediglich die pädagogische Begleitung der Kinder während des Mittagessens. Die Leistungen sind auf Grundlage eines verbindlichen Rahmenkonzepts der Stadt Pattensen (Anlage B01) zu erbringen und werden über trilaterale Kooperationsverträge (Auftraggeber, Land Niedersachsen, Auftragnehmer) je Grundschule sowie einen ergänzenden bilateralen Vertrag vertraglich abgesichert. Prognostizierte Schülerzahlen (Teilnahmequote ca. 80 %): - Grundschule Pattensen Mitte: ca. 339 Schülerinnen und Schüler (19 Klassen) - Leinetalschule Schulenburg: ca. 112 Schülerinnen und Schüler (8 Klassen) - Grundschule Hüpede: ca. 58 Schülerinnen und Schüler (4 Klassen) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage tatsächlich geleisteter Personalstunden je Qualifikationsstufe.
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- The contracting authority is Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale Vergabestelle.
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