Gemeinde WennigsenWennigsen (Deister)TED
Gemeinde Wennigsen - Ganztagsbetreuung, Ferien- und Randzeitenbetreuung
Gemäß § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. Artikel 1 Ziffer 3a Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen, bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung und Betreuung an fünf Werktagen pro Wo...
Childcare Operations
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- Gemeinde Wennigsen
- Published:
- July 19, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Childcare Operations
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Gemäß § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. Artikel 1 Ziffer 3a Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen, bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung und Betreuung an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. Die Unterrichtszeiten finden dabei Anrechnung. Während der Ferienzeiten kann eine Schließzeit von insgesamt bis zu vier Wochen festgelegt werden. Von dieser Regelung macht die Gemeinde Wennigsen (Deister) Gebrauch. Das Land Niedersachsen fördert die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Form von Ganztagsschulen. Die Zuständigkeit zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Kommunen innerhalb der Region Hannover übernehmen diese Aufgabe auf Grundlage einer vertraglichen Aufgabenübertragung gemäß § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII und setzen diese Aufgabe in eigener Verantwortung um. Die Umsetzung des Betreuungsangebots zum Ganztag im Schulbetrieb sowie für die Rand- und Ferienzeiten basiert insbesondere auf dem Nds. Schulgesetz (NSchG), dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), dem Runderlass des Nds. Kultusministeriums zum Ganztag, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Wennigsen (Deister) sowie den Beschlüssen des Rates zur Einführung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Wennigsen (Deister). Abweichend vom aufsteigenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung hat der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) beschlossen, das Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend ab 01.08.2026 für alle vier Schuljahrgänge vorzuhalten. Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) sowie der Ferienbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) ab dem Schuljahr 2026/2027 an zwei Grundschulen an einen zuverlässigen Kooperationspartner. Für die außerschulische Ganztagsbetreuung während den Schulzeiten wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag abgeschlossen. Für die jeweilige Randzeiten- und Ferienbetreuungen werden bilaterale Verträge abgeschlossen. Die außerunterrichtlichen Betreuungsleistungen sind an zwei Standorten im Gemeindegebiet zu erbringen. Es handelt sich um die folgenden zwei Grundschulen (Standorte): - Grundschule Bredenbeck (Los 1) - Grundschule Wennigsen (Los 2) Bei der Ganztagsschule handelt es sich um ein Bildungs-, Erziehungs - und Betreuungsangebot für Grundschulkinder, dessen hauptsächliches Ziel in der chancengleichen Förderung und Stärkung der Kinder in ihrer Selbst-, Sozial-, Sach - und Wertekompetenz liegt. Dabei bietet die Grundschule Bredenbeck für alle 4 Jahrgänge (rd. 220 Schüler*innen an Sommer 2026) einen offenen Ganztag an. Die Grundschule Wennigsen (insgesamt rd. 356 Schüler*innen) bietet für die Jahrgänge 1 und 2 einen offenen Ganztag sowie für die Jahrgänge 3 und 4 einen teilgebundenen Ganztag an. Übergeordnetes Ziel ist die Durchführung einer gruppenorientierten, pädagogisch ausgerichteten, chancengleichen und verlässlich organisierten Ganztagsbetreuung inkl. Randzeitbetreuung. Dadurch soll auch ein wertvoller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Darüber hinaus soll den Grundschulkindern eine sichere Umgebung geboten werden, in der sie ihre sozialen und emotionalen Fähigkeiten weiterentwickeln können. Die Betreuung soll zur Förderung individueller Fähigkeiten beitragen und den Kindern helfen, ihre Freizeit kreativ und sinnvoll zu gestalten. Bei der Umsetzung der Betreuungsleistungen sind die Maßgaben der jeweiligen Grundschulkonzepte (in der jeweils aktuellen Fassung) zu beachten. Die Ausgestaltung und die Schwerpunkte des Ganztagsangebots sowie der Rand- und Ferienzeiten sollen in enger Verbindung zu den jeweiligen Konzepten der Grundschulen stehen. Die Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Grundsätze und Ausrichtungen der Grundschulen wird voraussetzt. Weitere Details sind den Projektunterlagen zu entnehmen.
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Gemeinde Wennigsen (Deister)Wennigsen (Deister)Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb, der Betreuung in den Randzeiten während des Schulbetriebs und in den Ferien sowie der Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend am 01.08.2026 an zwei Grundschulen. Für die außerunterrichtliche Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag zwischen der Gemeinde, dem Land Niedersachsen sowie dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Für die Ferien- und Randzeitenbetreuung werden pro Grundschule bilaterale Verträge zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Mit Ablauf des 31.07.2026 werden die Betreuungsleistungen der bisher bestehenden Horte der Gemeinde Wennigsen (Deister) eingestellt und durch den Ganztag sowie die Ferien- und Randzeitenbetreuung entsprechend dem gesetzlichen Anspruch ab 01.08.2026 ersetzt. Dem künftigen Kooperationspartner wird anheimgestellt, den (in der Anlage Los 2 - tabellarische Personalübersicht Hort Wennigsen) aufgeführten Beschäftigten der Gemeinde Wennigsen (Deister) ein Angebot zur Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit in der Ganztagsbetreuung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum Auftragnehmer zu unterbreiten. Dies stellt keine Verpflichtung i.S.d. Ausschreibung dar. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los 1: Grundschule Bredenbeck, Schulstraße 14, 30874 Wennigsen, Anzahl Schüler*innen: rd. 220, Anzahl Klassen: 11 Los 2: Grundschule Wennigsen, Argestorfer Straße 4, 30974 Wennigsen, Anzahl Schüler*innen: rd. 356, Anzahl Klassen: 16 Vertragsbeginn ist jeweils der 01.08.2026, wobei der Beginn der Betreuungsleistungen für die Ferien und die damit verbundenen Randzeiten der 01.08.2026, für die Betreuung im Schulbetrieb mit den damit verbundenen Randzeiten der Beginn des Schuljahres nach den niedersächsischen Sommerferien ist (13.08.2026). Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beträgt jeweils ein Jahr (Schuljahr) und endet erstmalig mit Ablauf des 31.07.2027. Es besteht eine viermalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr (Schuljahr). Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 % aus dem Preis und zu 70 % aus der Qualität zusammen. Die konkrete Gewichtung sowie die detaillierten Kriterien zur Bewertung der Qualität werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher konkretisiert.Gemeinde Wennigsen - Mittagessenverpflegung in zwei Grundschulen in Wennigsen (Deister) - Vergabe der Mittagessenverpflegung
Gemeinde WennigsenWennigsen (Deister)Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in der Grundschule Wennigsen (Los 1) und Grundschule Bredenbeck (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers. Für die Umsetzung der Mittagsverpflegung sind insbesondere Verpflegungssysteme wie Cook & Hold, Cook & Chill oder vergleichbare Verpflegungssysteme denkbar. Das gewählte Verpflegungssystem ist so auszugestalten, dass es den baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort entspricht. Insbesondere sind die vorhandenen Küchen-, Lager- und Ausgabeflächen zu berücksichtigen. Den Vergabeunterlagen sind die Lagepläne der Interimsmensen beigefügt. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los Nr. Grundschule Adresse 1 Grundschule Wennigsen Argestorfer Str. 4, 30974 Wennigsen (Deister) 2 Grundschule Bredenbeck Schulstraße 14, 30974 Wennigsen (Deister) Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der Mittagsverpflegung in Form der Zubereitung und Lieferung an zwei Grundschulen der Gemeinde. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr mit anschließender viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Der erste Tag der Belieferung ist Montag, der 03.08.2026.Es handelt sich um die Grundschule Wennigsen (Los 1) und die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Ziel ist es, die Grundschüler*innen mit einem gesunden, ausgewogenen und abwechslungsreichen warmen Mittagessen in Anlehnung an die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards zu versorgen. Zurzeit besuchen rund 360 Schüler*innen die Grundschule Wennigsen (Los 1) und rund 220 Schüler*innen die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Dabei wird in der Grundschule Wennigsen von 233 Verpflegungstagen und in der Grundschule Bredenbeck ebenfalls von 233 Verpflegungstagen ausgegangen. Während der Schulferien ist im Rahmen der jeweiligen Ferienbetreuung ebenfalls eine Mittagsverpflegung vorgesehen. Die Zubereitung und Belieferung der Grundschulen mit der Mittagessenverpflegung erfolgt in Eigenregie des Auftragnehmers. Das zur Anwendung kommende Verpflegungssystem des Auftragnehmers muss zwingend den örtlichen/räumlichen Gegebenheiten der jeweiligen Grundschule Rechnung tragen. Details zu den möglichen Verpflegungssystemen sowie aufgestellten Qualitätsanforderungen an die Zubereitung und Belieferung, Lieferzeiten, Anzahl von Mittagessen etc. sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung/den Leistungsbeschreibungen, deren Anlage/n sowie dem Speisebelieferungsvertrag zu entnehmen.Ganztagsbetreuung an Elmshorner Grundschulen ab dem Schuljahr 2026 / 2027
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