Stadt Mansfeld
Konzept Starkregen
Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagement- und Hochwasserschutzkonzeptes mit Gefährdungsanalyse und Starkregengefahrenkarten, Schadenspotenzial- und Risikobewertung sowie Erarbeitung eines kommunalen Maßnahmekonzepts für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld mit ihren 15 Ortsteilen. Ort der Leistung: Stadt Mansfeld Lutherstraße...
Water Resource Management
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Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagement- und Hochwasserschutzkonzeptes mit Gefährdungsanalyse und Starkregengefahrenkarten, Schadenspotenzial- und Risikobewertung sowie Erarbeitung eines kommunalen Maßnahmekonzepts für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld mit ihren 15 Ortsteilen. Ort der Leistung: Stadt Mansfeld Lutherstr...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Mansfeld
- Published:
- July 17, 2026
- Deadline:
- August 14, 2026
- Topic:
- Water Resource Management
Tender description
Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagement- und Hochwasserschutzkonzeptes mit Gefährdungsanalyse und Starkregengefahrenkarten, Schadenspotenzial- und Risikobewertung sowie Erarbeitung eines kommunalen Maßnahmekonzepts für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld mit ihren 15 Ortsteilen. Ort der Leistung: Stadt Mansfeld Lutherstraße 9 06343 Mansfeld.
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10- Stadt MansfeldMansfeldDeadline: Aug 14
Konzept Starkregen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 511000/54310501/K-S 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Mansfeld Lutherstraße 9 06343 Mansfeld Deutschland Telefonnummer: 034782/871-38 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.mansfeld.eu/ Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Konzept für die Beseitigung oder Minderung von Starkregenereignissen Menge und Umfang: Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagement- und Hochwasserschutzkonzeptes mit Gefährdungsanalyse und Starkregengefahrenkarten, Schadenspotenzial- und Risikobewertung, Erarbeitung eines kommunalen Maßnahmekonzepts für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld mit ihren 15 Ortsteilen Ort der Leistung: Stadt Mansfeld Lutherstraße 9 06343 Mansfeld 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind zugelassen Erläuterung der Mindestanforderungen an Nebenangebote und deren Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung: Nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Erfolgt in Abstimmung mit der fachlichen Zuständigkeit. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ed4be0ca6-dbc52c3d527e82f 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 14.08.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 14.09.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: Soweit die Auftragssumme min. 250.000,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt, ist die Sicherheit für die Vertragserfüllung i.H.v 5% der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem abzuschließenden Vertrag. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Leistungsverzeichnis Starkregenkonzept, Interessenkonflikterklärung, Eignungsnachweis, Vergabeunterlagen die Bestandteil des Angebots werden s. Anlagen 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Beratung/ Gutachten/ Studie (Umwelt) - Gemeinde RosenbergRosenberg
Interkommunales Starkregenrisikomanagement - Gemeindeverbund Adelsheim, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg und Seckach
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eines interkommunalen Starkregenrisikomanagements für die Stadt Adelsheim, die Stadt Osterburken, die Stadt Ravenstein sowie die Gemeinden Rosenberg und Seckach entsprechend den Vorgaben des Leitfadens Starkregenrisikomanagement Baden-Württemberg. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die hydrodynamisch-numerische Modellierung von Oberflächenabflüssen, die Erstellung von Starkregengefahrenkarten, die Durchführung einer Risikoanalyse einschließlich der Erstellung von Risikosteckbriefen sowie die Entwicklung eines kommunalen Handlungskonzepts zur Starkregenvorsorge. Darüber hinaus sind die interkommunale Projektkoordination, die Abstimmung mit den beteiligten Kommunen und Fachbehörden, die Durchführung der erforderlichen Beteiligungs- und Informationsformate sowie die fachgerechte Dokumentation der Ergebnisse Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. - Gemeinde RosenbergRosenbergDeadline: Aug 04
Interkommunales Starkregenrisikomanagement - Gemeindeverbund Adelsheim, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg und Seckach
Erstellung eines interkommunalen Starkregenrisikomanagements für Adelsheim, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg und Seckach gemäß Leitfaden Baden-Württemberg. Leistungen: hydrodynamisch-numerische Modellierung von Oberflächenabflüssen, Starkregengefahrenkarten, Risikoanalyse mit Risikosteckbriefen, kommunales Handlungskonzept zur Starkregenvorsorge sowie interkommunale Projektkoordination, Abstimmung mit Kommunen und Fachbehörden, Durchführung von Beteiligungs- und Informationsformaten und Dokumentation. - Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeBad NauheimDeadline: Aug 21
Liegenschaftsunterstützung für den Grunderwerb
Fachunternehmen gesucht für Grunderwerbsleistungen zur Landbeschaffung im Auftrag der Städte Flörsheim am Main und Hattersheim am Main bezüglich der Rückverlegung der kommunalen Deiche am Main zwischen Flörsheim und Eddersheim (Ortsteil von Hattersheim). Die Leistungen umfassen Vorbereitende Maßnahmen (GIS-Aufgaben, Einpflegen von Flurstücks- und Eigentümerdaten), Flächenbeschaffung (Erstellung Vertragsunterlagen, Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit Eigentümern sowie Nutzungsberechtigten) und - Stadt LautaLauta
Beratungsleistungen für die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Lauta
Die Stadt Lauta ist eine Kleinstadt im Norden des Landkreises Bautzen in Sachsen, gehörend zur Niederlausitz. Die Landschaft ist geprägt durch das Lausitzer Seenland. Zum Gebiet der Kommune gehören 6 Ortsteile. Erstmals erwähnt wurde der Ort im 14. Jahrhundert. Seit dem 19. Jahrhundert ist Lauta stark durch den Bergbau geprägt, der in der umliegenden Region extensiv betrieben wurde und die Entwicklung der Stadt stark geprägt hat. Innerhalb kürzester Zeit entwickelte sich der mehr dörflich geprägte Charakter des Ortes in eine der bevölkerungsreichsten Städte der Region. Eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung der Stadt Lauta spielt unter anderem die Errichtung des Aluminiumwerkes zu Beginn des 20 Jahrhunderts. Dies führte zur Entwicklung der angrenzenden Wohnsiedlungen südlich und nördlich davon. Damit einhergehend entwickelten sich dort auch eine Reihe von Gemeinbedarfseinrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung. Weiterhin entwickelten sich „Gartenstädte“, wie „Lauta Nord“ und „Erika“ die wegen ihrer architektonischen Besonderheiten heute Flächendenkmäler sind. Die Industrialisierung unter anderem mit der Entwicklung der Grube „Erika“ führte in der Folge aber nicht nur zur Errichtung des Ortsteiles „Erika“, sondern auch zu weiteren Wohnsiedlungen einschließlich dort entstandener moderner Geschosswohnblöcke. Nach der politischen Wende wurde im Jahr 1996 zunächst eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Leippe-Torno gegründet, in deren Folge dann die Eingemeindung im Jahr 2007 erfolgte. Der Ort Laubusch wurde bereits 2001 eingemeindet. Die Stadt Lauta steht nunmehr einhergehend mit dem erneut anstehenden Strukturwandel im Zuge des Ausstieges aus der Braunkohlenförderung und -verstromung bis zum Jahr 2038 und der politisch gewollten Energiewende insgesamt sowie den daraus resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen vor diversen Herausforderungen. Der Kohleausstieg, der nun gesetzlich zum Ende des Jahres 2038 verankert ist, nach dem politischen Willen möglichst aber noch früher realisiert werden soll, ist ein besonders einschneidendes Merkmal der Energiewende. Damit einhergehend müssen sich alle Kommunen, und eben auch die Stadt Lauta, mit der Senkung des Energiebedarfs, gleichzeitig aber mit der Deckung des verbleibenden Energiebedarfs und der Bezahlbarkeit von Energie für die breite Bevölkerung auseinandersetzen und damit einhergehend natürlich mit der Frage des effizienten Einsatzes erneuerbarer Energien. Um die vorgenannten Themen qualifiziert und fachlich fundiert untersuchen zu können, bedarf es einer sog. kommunalen Wärmeplanung. Eine Kommunale Wärmeplanung soll dann ein strategisches Instrument sein, um die Energiewende konkret vor Ort darzustellen und im Anschluss umsetzen zu können. Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine zentrale, langfristig angelegte Koordinierungsaufgabe der Kommunen. Ihr Ziel ist es, für jede Kommune den vor Ort am besten geeigneten und kosteneffizientesten Weg zu einer nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Wärmeplan soll den Transformationsweg für alle Beteiligten hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung darstellen, und zwar bestmöglich. Für diese Beratungsleistung soll im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung ein leistungsfähiger und fachlich geeigneter Dienstleister gefunden werden. Die Bieter sind auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hingewiesen, die den rechtlichen Rahmen bilden. Dabei handelt es sich um das Wärmeplanungsgesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie die Sächsische Wärmeplanungsverordnung vom 17.06.2025 (SächsGVBl 9/2025). Die Förderung der Leistung ergibt sich aus § 2 Sächs. Wärmeplanungsunterstützungsgesetz. Sämtliche auch damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Regelungen sind von dem Bieter einzuhalten.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadt Lauta; Straße, Hausnummer: Karl-Liebknecht-Straße 18; Postleitzahl: 02991; Ort: Lauta; Land: Deutschland - Stadt LautaLautaDeadline: Aug 10
Beratungsleistungen für die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Lauta
Die Stadt Lauta ist eine Kleinstadt im Norden des Landkreises Bautzen in Sachsen, gehörend zur Niederlausitz. Die Landschaft ist geprägt durch das Lausitzer Seenland. Zum Gebiet der Kommune gehören 6 Ortsteile. Erstmals erwähnt wurde der Ort im 14. Jahrhundert. Seit dem 19. Jahrhundert ist Lauta stark durch den Bergbau geprägt, der in der umliegenden Region extensiv betrieben wurde und die Entwicklung der Stadt stark geprägt hat. Innerhalb kürzester Zeit entwickelte sich der mehr dörflich geprägte Charakter des Ortes in eine der bevölkerungsreichsten Städte der Region. Eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung der Stadt Lauta spielt unter anderem die Errichtung des Aluminiumwerkes zu Beginn des 20 Jahrhunderts. Dies führte zur Entwicklung der angrenzenden Wohnsiedlungen südlich und nördlich davon. Damit einhergehend entwickelten sich dort auch eine Reihe von Gemeinbedarfseinrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung. Weiterhin entwickelten sich „Gartenstädte“, wie „Lauta Nord“ und „Erika“ die wegen ihrer architektonischen Besonderheiten heute Flächendenkmäler sind. Die Industrialisierung unter anderem mit der Entwicklung der Grube „Erika“ führte in der Folge aber nicht nur zur Errichtung des Ortsteiles „Erika“, sondern auch zu weiteren Wohnsiedlungen einschließlich dort entstandener moderner Geschosswohnblöcke. Nach der politischen Wende wurde im Jahr 1996 zunächst eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Leippe-Torno gegründet, in deren Folge dann die Eingemeindung im Jahr 2007 erfolgte. Der Ort Laubusch wurde bereits 2001 eingemeindet. Die Stadt Lauta steht nunmehr einhergehend mit dem erneut anstehenden Strukturwandel im Zuge des Ausstieges aus der Braunkohlenförderung und -verstromung bis zum Jahr 2038 und der politisch gewollten Energiewende insgesamt sowie den daraus resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen vor diversen Herausforderungen. Der Kohleausstieg, der nun gesetzlich zum Ende des Jahres 2038 verankert ist, nach dem politischen Willen möglichst aber noch früher realisiert werden soll, ist ein besonders einschneidendes Merkmal der Energiewende. Damit einhergehend müssen sich alle Kommunen, und eben auch die Stadt Lauta, mit der Senkung des Energiebedarfs, gleichzeitig aber mit der Deckung des verbleibenden Energiebedarfs und der Bezahlbarkeit von Energie für die breite Bevölkerung auseinandersetzen und damit einhergehend natürlich mit der Frage des effizienten Einsatzes erneuerbarer Energien. Um die vorgenannten Themen qualifiziert und fachlich fundiert untersuchen zu können, bedarf es einer sog. kommunalen Wärmeplanung. Eine Kommunale Wärmeplanung soll dann ein strategisches Instrument sein, um die Energiewende konkret vor Ort darzustellen und im Anschluss umsetzen zu können. Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine zentrale, langfristig angelegte Koordinierungsaufgabe der Kommunen. Ihr Ziel ist es, für jede Kommune den vor Ort am besten geeigneten und kosteneffizientesten Weg zu einer nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Wärmeplan soll den Transformationsweg für alle Beteiligten hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung darstellen, und zwar bestmöglich. Für diese Beratungsleistung soll im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung ein leistungsfähiger und fachlich geeigneter Dienstleister gefunden werden. Die Bieter sind auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hingewiesen, die den rechtlichen Rahmen bilden. Dabei handelt es sich um das Wärmeplanungsgesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie die Sächsische Wärmeplanungsverordnung vom 17.06.2025 (SächsGVBl 9/2025). Die Förderung der Leistung ergibt sich aus § 2 Sächs. Wärmeplanungsunterstützungsgesetz. Sämtliche auch damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Regelungen sind von dem Bieter einzuhalten.; - Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale VergabestelleBraunschweig
Beratungsleistungen für den Bereich Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst
Im Jahr 2001 sind die kommunalen Leistungen der Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst privatisiert worden und werden seitdem von der ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) als privaten Dritten erbracht. Die Stadt beabsichtigt die entsprechenden Verträge zum 31. Dezember 2030 zu kündigen und die Leistungen neu auszuschreiben. Dabei sollen die Leistungen im Wege eines sog. Betreibermodells durch ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen erbracht werden. Für die Vorbereitung und Durchführung des für die Nachfolgelösung erforderlichen europaweiten Vergabeverfahrens will sich die Stadt Braunschweig rechtlich, technisch und betriebswirtschaftlich beraten lassen. Wegen der heterogenen Leistungsstruktur können sich die Bewerber auch als Bewerbergemeinschaft beteiligen. Benötigt werden Ihre fachkundige Expertise zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens (Phase 1) und Begleitung/ Durchführung (Phase 2) des Verfahrens zur Neuvergabe der Leistungen für den Bereich Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst ab dem 01. Januar 2031, insbesondere: • Zeitliche und inhaltliche Strukturierung sowie Ausgestaltung des Verfahrens • Übernahme des Projektmanagements, Dokumentation des Projektfortschritts • Bestandsanalyse • Berücksichtigung der Braunschweiger Gegebenheiten und Zielvorstellungen • Durchführung einer Markterkundung • Aktualisierung und Überprüfung des Aufgabenportfolios (Berücksichtigung des Abfallwirtschaftskonzepts, Identifikation von Optimierungsbedarfen insbesondere bei der Straßenreinigung und dem Winterdienst, Beachtung zukünftiger Entwicklungen in den Leistungsbereichen, Eruierung der Investitionsbedarfe, Prüfung eines weiteren Wertstoffhofes im Stadtgebiet,) • Empfehlungen zur Ausgestaltung des geplanten Betreibermodells • Verknüpfung der derzeit in unterschiedlichen Verträgen geregelten Leistungen inklusive des Entsorgungsvertrages über die thermische Verwertung und den Bahntransport der Restabfälle • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie gebührenrechtliche Prüfung • Erarbeitung einer Entscheidungsempfehlung in beratungsfähiger Form für den Rat der Stadt Braunschweig (Phase 1) einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie der Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen von optionalen Leistungsausweitungen • Erstellung der Vergabeunterlagen, Strukturierung des Vergabeverfahrens und Veröffentlichung sowie Beantwortung von Bieterfragen • Technische und wirtschaftliche Bewertung der eingehenden Angebote • Entwürfe und Verhandlung der Verträge bis zum Abschluss • Erstellung des Vergabevermerks sowie Durchführung etwaiger Nachprüfungsverfahren • Erarbeitung einer Entscheidungsempfehlung in beratungsfähiger Form für den Rat der Stadt Braunschweig, inklusive einer zusammenfassenden (tabellarischen) Darstellung (Phase 2) • Begleitung und inhaltliche Vorbereitung der Gremiensitzungen und Informationsveranstaltungen für die Ratsmitglieder Die Ergebnisse der ersten Phase der Beratungsleistung werden im laufenden Austausch mit dem Auftraggeber erbracht. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates über die Festlegung der seitens der Stadt geforderten wesentlichen Leistungen und über die Vergabebekanntmachung ist mindestens eine Informationsveranstaltung mit den Mitgliedern der Ratsfraktionen vorgesehen. Die Zuschlagserteilung inklusive eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens soll bis Mitte des Jahres 2028 mit einer Gremienentscheidung des Rates abgeschlossen werden. Auch in dieser zweiten Phase wird der laufende Austausch mit dem Auftraggeber erwartet. - Gemeinde CrottendorfDeadline: Aug 24
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden: Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Crottendorf; Straße, Hausnummer: Annaberger Straße 230C; Postleitzahl: 09474; Ort: Crottendorf; Land: DE Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: P296 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Das Verfahren unterliegt den allgemeinen Grundsätzen des Geheimwettbewerbs und der Vertraulichkeit. Antworten auf als vertraulich eingestufte Fragen werden daher auch inhaltlich nur anonymisiert beantwortet. Bieterinformationen und sonstige Hinweise der verfahrensleitenden Stelle, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Die Bieter sind zudem gehalten, die verfahrensleitende Stelle unverzüglich auf Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen hinzuweisen sowie Rügen gegen das Verfahren unverzüglich im laufenden Verfahren geltend zu machen. 5) Art und Umfang der Leistung: Die Gemeinden Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal haben sich zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung als „Konvoi oberes Erzgebirge“ zusammengeschlossen. Der Konvoi beabsichtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) eine kommunale Wärmeplanung für das Verbundgebiet zu erstellen. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die Entwicklung eines strategischen, technologieoffenen und langfristigen Konzeptes für eine sichere, wirtschaftliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Sie bildet die Grundlage für eine koordinierte Transformation der lokalen Wärmeversorgung und dient als Orientierungs- und Planungsinstrument für Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung vergeben werden. Die Leistungen umfassen sämtliche Arbeitsschritte gemäß den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes sowie der einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben und Förderbestimmungen. Hierzu gehören insbesondere die Bestands- und Potenzialanalyse, die Entwicklung von Zielszenarien und Transformationspfaden, die Ausweisung von Eignungsgebieten für unterschiedliche Wärmeversorgungsoptionen sowie die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie einschließlich eines Maßnahmenkatalogs. Der Auftragnehmer hat die kommunale Wärmeplanung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Einbindung der relevanten Akteure, insbesondere Netzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen, Behörden, Unternehmen und weiterer betroffener Institutionen, zu erarbeiten. Darüber hinaus sind geeignete Beteiligungs- und Kommunikationsformate für politische Gremien und die Öffentlichkeit vorzusehen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Konvoi oberes Erzgebirge bestehend aus den Gemeinden Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal ; Straße, Hausnummer: Annaberger Straße 230c; Postleitzahl: 09474; Ort: Crottendorf; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 28.02.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3418611/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 24.08.2026, 13:00 Uhr; Bindefrist: 31.10.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaf - Stadtverwaltung SchleusingenDeadline: Aug 25
Kommunale Wärmeplanung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026-0002 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadtverwaltung Schleusingen Markt 9 98553 Schleusingen Deutschland Telefonnummer: +49 36841/3470 Telefaxnummer: +49 36841/34730 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.schleusingen.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Schleusingen Menge und Umfang: 1 Stück Ort der Leistung: Stadtverwaltung Schleusingen Markt 9 98553 Schleusingen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.10.2026 Ende der Ausführungsfrist: 28.04.2028 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f6f50bbec-1cc8546bcfb5a003 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 25.08.2026 08:00 Ablauf der Bindefrist: 22.09.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : siehe Unterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : keine 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.: 15. Sonstiges: Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung),Städtebauplanung - Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/VertragsmanagementKönigs WusterhausenDeadline: Jun 10
Stadt Königs Wusterhausen, Planungsleistung zur Sanierung Bürgerhaus Hanns-Eisler
Zunächst sind in der ersten Stufe beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen aus Leistungsphase 2-3 - Bauzustandsanalyse und Erarbeitung eines Maßnahmenplans für das Haupt- und Nebengebäude (Bauwerk und Technische Anlagen) - Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Bestandspläne des Hauptgebäudes - Bestandsaufnahme technische Anlagen als Planungsgrundlage für die Planung (Feststellung des aktuellen Zustands, Identifizierung Schwachstellen und Optimierungspotentiale), inkl. Dokumentation - Erarbeitung eines Bauphysikalischen Konzeptes (Schallschutz, Akustik) - Energetische Gebäudeplanung gemäß GEG in der aktuell gültigen Fassung - Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes / eines Brandschutzgutachtens - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, hier Kosten-Nutzen-Analyse - Berücksichtigung von monetären und nichtmonetären Kriterien - Ermittlung der Folgekosten (jährliche Betriebs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten) - Präsentation der Arbeitsergebnisse, Anfertigung einer Präsentation (PowerPoint) beim AG / im Fachausschuss Optionale Leistungen Die Vergabe der nachfolgenden Leistungen erfolgt ausdrücklich optional. Der Auftrag kommt nur durch gesondertes Auftragsschreiben zustande. Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen: aus Leistungsphase 5: - Erstellung eines detaillierten Raumbuches; Übergabe als Excel-/ PDF- Datei (u.a. Angaben zur Ausstattung, Einbauten, Materialien, Reinigungs-, Glasflächen) - Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung aus Leistungsphase 7: - Prüfen und Werten von Nebenangeboten Sonstige Besondere Leistungen: - Erstellung Flucht- und Rettungswegepläne sowie der Feuerwehrpläne - Mitwirken bei der Beantragung, Abforderung und Abrechnung von Fördermitteln Dabei können die vorgenannten optionalen Leistungen getrennt und nur in Teilen beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Planungsleistungen.
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