Landkreis Spree-NeißeForst (Lausitz)
didaktisches pädagogisches Konzept für den Nachhaltigkeitspavillon des Landkreis Spree-Neiße
Art der Leistung didaktisches pädagogisches Konzept für den Nachhaltigkeitspavillon des Landkreis Spree-Neiße Umfang der Leistung Das Vorhaben wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen der Richtlinie zur Förd...
School Education, Seminars
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Spree-Neiße
- Published:
- August 17, 2026
- Deadline:
- September 08, 2026
- Topic:
- School Education
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Art der Leistung didaktisches pädagogisches Konzept für den Nachhaltigkeitspavillon des Landkreis Spree-Neiße Umfang der Leistung Das Vorhaben wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von kommunalen Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) vom 28.10.2020. Vom Auftraggeber ausgeschrieben wird eine Beratungs- und Planungsleistung und die Erstellung eines umfassenden didaktischen pädagogischen Konzeptes für den Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa. Ziel dieses Projekts ist es, ein umfassendes didaktisches pädagogisches Konzept zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitspavillon als außerschulische, innovative Lernumgebung beschreibt und konkrete pädagogische Programme für verschiedene Altersgruppen erarbeitet. Das Konzept soll sicherstellen, dass die technischen Anlagen nicht nur als Demonstrationsobjekte dienen, sondern aktiv in außerschulische Bildungsprogramme und Projektarbeiten eingebunden werden können, um den Schülern das Thema Nachhaltigkeit näherzubringen. Das didaktische Konzept soll den Leitgedanken der BNE berücksichtigen, interdisziplinär aufgebaut sein, inklusiv und altersgerecht gestaltet werden, praxisorientiertes und eigenständiges Lernen fördern, digitale und analoge Lernformate kombinieren, die technische Ausstattung des Pavillons aktiv in die Bildungsangebote integrieren und einen langfristig nutzbaren und leicht aktualisierbaren Bildungsansatz ermöglichen. Mit dem Konzept, der Ausstattung, der grafischen Gestaltung, den digitalen Geräten (Bildschirm und Tablet) sowie der kleinen Ruhe-Ecke im Inneren des Pavillons soll der Pavillon selbsterklärend, ansprechend, innovativ und für die Schüler zum Lernen und Erleben attraktiv gestaltet werden. Über die Konzeptentwicklung hinaus ist ein weiteres Ziel des Projekts im Hinblick auf die Umsetzung, die Koordination von Workshops in der Schule mit den Schülern.
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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 10Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen und je weiterführende allgemeinbildende Schule bis maximal vier Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förder-bedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet wer-den. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 9)
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 10Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen und je Berufliche Schule bis maximal zwei Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förderbedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet werden. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.Sozialpädagogische Betreuung durch Chancenlotsen im Rahmen des Staatschancen Programms Bayern S...
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