Oesterreichische NationalbankWienTED
Juristisches KI-Tool
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung war die Vergabe von Leistungen im Bereich der KI-gestützten juristischen Recherche und der Beantwortung komplexer juristischer Fragen zum österreichischen Recht und zum Unionsrecht in Form eines Cloud Services unter Heranziehung von Gesetzen, Entscheidungen und Fachliteratur.
Cybersecurity, AI & Data Science, Software Licences, Cloud
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Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung war die Vergabe von Leistungen im Bereich der KI-gestützten juristischen Recherche und der Beantwortung komplexer juristischer Fragen zum österreichischen Recht und zum Unionsrecht in Form eines Cloud Services unter Heranziehung von Gesetzen, Entscheidungen und Fachliteratur.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Oesterreichische Nationalbank
- Published:
- June 24, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Cybersecurity
Tender description
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung war die Vergabe von Leistungen im Bereich der KI-gestützten juristischen Recherche und der Beantwortung komplexer juristischer Fragen zum österreichischen Recht und zum Unionsrecht in Form eines Cloud Services unter Heranziehung von Gesetzen, Entscheidungen und Fachliteratur.
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10- Oesterreichische NationalbankWien
Vergabe von Leistungen für ein KI-gestütztes juristisches Recherche-Tool (Österreichisches und Unionsrecht)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Leistungen im Bereich der KI-gestützten juristischen Recherche und Beantwortung komplexer juristischer Fragen zum österreichischen Recht und zum Unionsrecht als Cloud Service unter Nutzung von Gesetzen, Entscheidungen und Fachliteratur. - Bund
Juristisches KI-Tool
KI-gestützte juristische Recherche und Beantwortung komplexer juristischer Fragen als Cloud Service. - Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbHLeipzig
Erbringung von Callcenter- und KI-gestützten Kundenserviceleistungen
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft ist ein kommunales Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von rund 37.000 Wohnungen. Zur Sicherstellung einer hohen Servicequalität, zur Stärkung der Kundenbindung sowie zur Unterstützung digitaler Transformationsprozesse beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe von umfassenden Callcenter- und Kundenserviceleistungen. Gegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige (24/7) Entgegennahme und Bearbeitung eingehender Kundenanliegen mit einem geschätzten monatlichen Anrufvolumen von ca. 7.500 Anrufen. Die Leistungen umfassen insbesondere: -Zentrale Annahme aller eingehenden Kundenanliegen in sachlicher und fachgerechter Form, -KI-gestützte Vorsortierung der Anliegen (z. B. Voice-Bot/Chatbot) einschließlich automatisierter Beantwortung standardisierter Anfragen, -Telefonische Bearbeitung der Anliegen nach systemischer Vorsortierung sowie eigenständige Lösung definierter Standardfälle oder Weiterleitung an den zentralen Kundenservice des Auftraggebers, -Direkte Erfassung und Zuordnung objektbezogener Anliegen im ERP-System des Auftraggebers, -Integrierte Bearbeitung sämtlicher Vorgänge innerhalb des ERP-Systems des Auftraggebers, -Meldung von Aufzugsausfällen an die jeweils zuständigen Wartungsunternehmen, einschließlich Alarmierung im Falle von Personeneinschlüssen, -Bearbeitung von Havariefällen gemäß gesonderten Prozess- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers, -Annahme und Weiterverarbeitung von Störmeldungen gebäudetechnischer Anlagen (z. B. Aufzüge, Brandmeldeanlagen, Rauchdruckanlagen, Hebeanlagen etc.) einschließlich Meldungen von Fremdüberwachungsfirmen gemäß vorgegebenen Prozessabläufen. Es gelten folgende Servicelevel: Havarieanrufe: 80/15 Sonstige Kundenanliegen: 80/30 - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026 - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026 - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschborn
81320547-Rahmenvereinbarung zu Rechtsberatungsdienstleistungen zur Umsetzung von Anforderungen zum Datenschutz und der EU-KI-Verordnung in Projekten der GIZ
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) über die Durchführung von Rechtsberatungsdienstleistungen zu Datenschutz, Datenverarbeitung im Rahmen der Umsetzung von Vorhaben sowie zur rechtskonformen Anwendungen von KI in den GIZ Projekten der operativen Bereiche sowie der Organisationseinheiten im Fach- und Methodenbereich (FMB) und dem Bereich Auftraggeber und Geschäftsentwicklung (AGE) durch qualifizierte Fachkräfte. Der Auftragnehmer soll die Vorhaben bei der Erfüllung der Vorgaben zum Datenschutz und zu KI in Übereinstimmung mit für Deutschland geltenden sowie je nach Einzelfall auch nach nationalem Recht anwendbaren Regelungen beraten. Ziel dabei ist es, eine auftragnehmende Partei (AN) unter der RV zu beauftragen. Aus dieser RV werden die Einsätze zur Durchführung der Beratungsdienstleistungen abgerufen. Der/die AN ist im Rahmen des oben geschilderten Spektrums für die Erbringung folgender Leistungen verantwortlich und wird in regelmäßigen, abzustimmenden Formaten durch die schriftliche Aufbereitung der Lösungen der jeweils konkret angefragten Leistungen zum Wissensaufbau bei der AG beitragen: 1. Beratung Datenschutz Kunden- und Nutzerdatenschutz a. Beratung der Vorhaben zu komplexeren Meldungen zum GIZ-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (bspw. Verdacht auf TIA, DSFA, Joint Controllership etc.), inklusive Beratung zur Einhaltung der Datenschutzprinzipien nach Art. 5 DSGVO (VVT) b. Prüfung, ob ein Fall der Auftragsverarbeitung, gemeinsamen Verantwortung oder eigenständigen Verarbeitung vorliegt und Aufzeigen der entsprechenden Folgen c. Beratung der Vorhaben zur Verwendung von Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 46 DSGVO d. Beratung bei der Einhaltung der Konformität von Vorhaben-Webseiten und Web- Applikationen e. Beratung der Vorhaben zu DSGVO-konformer Durchführung von Veranstaltungen und deren Dokumentation f. Unterstützung der Vorhaben bei der Erstellung datenschutzrechtlicher Inhalte wie beispielsweise Einwilligungserklärungen, Datenschutzhinweise nach DSGVO sowie datenschutzrelevante Aspekte der Nutzungsbedingungen g. Vorbereitungen von Beratungen 2. Beratung Kunden- und Nutzerdatenschutz a. Handlungsempfehlungen an die Vorhaben zur Beschreibung aller erforderlichen und meldepflichtigen Schritte, die zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig sind, ggf. unter Verwendung von Textbausteinen . b. Beratung zur Evaluierung der Rechtmäßigkeit sowie Verhältnismäßigkeit (Art, Umfang, Zweck) einer geplanten Verarbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung etc.) von personenbezogenen Daten durch die Projekte. c. Beratung der Vorhaben bei der Beurteilung der Notwendigkeit und Erklärung der Grundprinzipien einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Datenverarbeitung gemäß DSGVO / BDSG neu. d. Beratung der Vorhaben bei der Beurteilung potenzieller Datentransfers und Erläuterungen zu DSGVO-konformen Datentransfer, unter Beachtung und Definition der Rechte externer Partner an den im Rahmen des Vorhabens anfallenden Nutzerdaten. e. Erstellung der datenschutzrechtlich relevanten Passagen bei allgemeinen Nutzungs-bedingungen für die Nutzung von digitalen Produkten. f. Beurteilung von datenschutzbezogenen Sachverhalten in Bezug zum im Projektland geltenden nationalen Recht inklusive des Abgleichs mit dem Europäischen und deutschen Rechtsrahmen und ggf. Erstellung von Kurzgutachten dazu. g. Schriftliche Aufarbeitung von umfangreicheren bzw. schwierigen Fällen als Beitrag für Wissensprodukten, die die selbständige Bearbeitung vergleichbarerer Fälle für die MA der AG ermöglichen bzw vereinfachen. h. Datenschutzrechtliche Kommentierung von ToR für IT-Tool Ausschreibung Die kommentierte Fassung ist, soweit nichts anderes vereinbart, zur Qualitätskontrolle/Freigabe zunächst an die ständigen Ansprechpartner der AG zu senden. 3. Beratung Datenschutz Technik und Betrieb a. Beratung der Vorhaben zur Bestimmung des angemessenen Schutzniveaus für die Daten und zur Datenintegrität gemäß DSGVO bzw. lokaler Richtlinien und Gesetze. b. Beratung der Vorhaben zur Spezifikation der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die technische Umsetzung vonIT-Produkten (und das ggf. dazugehörige Hosting), sowie der Anforderungen an den datenschutzkonformen Betrieb von IT-Systemen. c. Erläuterung und Hilfe bei der Anwendung von (GIZ-internen) datenschutzrechtlichen Standarddokumenten (wie z.B. Auftragsverarbeitung und VVT) unter direkter oder analoger Anwendung der DSGVO / BDSG neu in Fällen außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO d. Schriftliche Aufarbeitung von komplexen Fällen als Beitrag zu Wissensprodukten, die die selbständige Bearbeitung vergleichbarerer Fälle für die MA der AG ermöglichen bzw. vereinfachen 4. Rechtliche Einschätzung bzgl. EU-KI-Verordnung a. Beratung der Vorhaben bezüglich der Frage, ob das betreffende KI-System in den Anwendungsbereich der EU-KI-Verordnung fällt. b. Vornahme einer Risikoklassifizierung / Risikoeinordnung des verwendeten KI-Systems und Einschätzung unserer Rolle und damit zusammenhängender Pflichten. c. Handlungsempfehlungen an die Vorhaben zur Beschreibung erforderlicher Schritte, die zur Einhaltung der EU-KI-Verordnung und damit zusammenhängender Gesetze (DSGVO, Digital Service Act, Data Act, etc.) notwendig sind. ? 5. Sonderaufträge und Beratung des Data Helpdesk zu spezifischen vorgangsunabhängigen Fragestellungen 6. Beratung in rechtlich strittigen oder umfangreichen Fällen - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschborn
81320547-Rahmenvereinbarung zu Rechtsberatungsdienstleistungen zur Umsetzung von Anforderungen zum Datenschutz und der EU-KI-Verordnung in Projekten der GIZ
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) über die Durchführung von Rechtsberatungsdienstleistungen zu Datenschutz, Datenverarbeitung im Rahmen der Umsetzung von Vorhaben sowie zur rechtskonformen Anwendungen von KI in den GIZ Projekten der operativen Bereiche sowie der Organisationseinheiten im Fach- und Methodenbereich (FMB) und dem Bereich Auftraggeber und Geschäftsentwicklung (AGE) durch qualifizierte Fachkräfte. Der Auftragnehmer soll die Vorhaben bei der Erfüllung der Vorgaben zum Datenschutz und zu KI in Übereinstimmung mit für Deutschland geltenden sowie je nach Einzelfall auch nach nationalem Recht anwendbaren Regelungen beraten. Ziel dabei ist es, eine auftragnehmende Partei (AN) unter der RV zu beauftragen. Aus dieser RV werden die Einsätze zur Durchführung der Beratungsdienstleistungen abgerufen. Der/die AN ist im Rahmen des oben geschilderten Spektrums für die Erbringung folgender Leistungen verantwortlich und wird in regelmäßigen, abzustimmenden Formaten durch die schriftliche Aufbereitung der Lösungen der jeweils konkret angefragten Leistungen zum Wissensaufbau bei der AG beitragen: 1. Beratung Datenschutz Kunden- und Nutzerdatenschutz a. Beratung der Vorhaben zu komplexeren Meldungen zum GIZ-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (bspw. Verdacht auf TIA, DSFA, Joint Controllership etc.), inklusive Beratung zur Einhaltung der Datenschutzprinzipien nach Art. 5 DSGVO (VVT) b. Prüfung, ob ein Fall der Auftragsverarbeitung, gemeinsamen Verantwortung oder eigenständigen Verarbeitung vorliegt und Aufzeigen der entsprechenden Folgen c. Beratung der Vorhaben zur Verwendung von Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 46 DSGVO d. Beratung bei der Einhaltung der Konformität von Vorhaben-Webseiten und Web- Applikationen e. Beratung der Vorhaben zu DSGVO-konformer Durchführung von Veranstaltungen und deren Dokumentation f. Unterstützung der Vorhaben bei der Erstellung datenschutzrechtlicher Inhalte wie beispielsweise Einwilligungserklärungen, Datenschutzhinweise nach DSGVO sowie datenschutzrelevante Aspekte der Nutzungsbedingungen g. Vorbereitungen von Beratungen 2. Beratung Kunden- und Nutzerdatenschutz a. Handlungsempfehlungen an die Vorhaben zur Beschreibung aller erforderlichen und meldepflichtigen Schritte, die zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig sind, ggf. unter Verwendung von Textbausteinen . b. Beratung zur Evaluierung der Rechtmäßigkeit sowie Verhältnismäßigkeit (Art, Umfang, Zweck) einer geplanten Verarbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung etc.) von personenbezogenen Daten durch die Projekte. c. Beratung der Vorhaben bei der Beurteilung der Notwendigkeit und Erklärung der Grundprinzipien einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Datenverarbeitung gemäß DSGVO / BDSG neu. d. Beratung der Vorhaben bei der Beurteilung potenzieller Datentransfers und Erläuterungen zu DSGVO-konformen Datentransfer, unter Beachtung und Definition der Rechte externer Partner an den im Rahmen des Vorhabens anfallenden Nutzerdaten. e. Erstellung der datenschutzrechtlich relevanten Passagen bei allgemeinen Nutzungs-bedingungen für die Nutzung von digitalen Produkten. f. Beurteilung von datenschutzbezogenen Sachverhalten in Bezug zum im Projektland geltenden nationalen Recht inklusive des Abgleichs mit dem Europäischen und deutschen Rechtsrahmen und ggf. Erstellung von Kurzgutachten dazu. g. Schriftliche Aufarbeitung von umfangreicheren bzw. schwierigen Fällen als Beitrag für Wissensprodukten, die die selbständige Bearbeitung vergleichbarerer Fälle für die MA der AG ermöglichen bzw vereinfachen. h. Datenschutzrechtliche Kommentierung von ToR für IT-Tool Ausschreibung Die kommentierte Fassung ist, soweit nichts anderes vereinbart, zur Qualitätskontrolle/Freigabe zunächst an die ständigen Ansprechpartner der AG zu senden. 3. Beratung Datenschutz Technik und Betrieb a. Beratung der Vorhaben zur Bestimmung des angemessenen Schutzniveaus für die Daten und zur Datenintegrität gemäß DSGVO bzw. lokaler Richtlinien und Gesetze. b. Beratung der Vorhaben zur Spezifikation der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die technische Umsetzung vonIT-Produkten (und das ggf. dazugehörige Hosting), sowie der Anforderungen an den datenschutzkonformen Betrieb von IT-Systemen. c. Erläuterung und Hilfe bei der Anwendung von (GIZ-internen) datenschutzrechtlichen Standarddokumenten (wie z.B. Auftragsverarbeitung und VVT) unter direkter oder analoger Anwendung der DSGVO / BDSG neu in Fällen außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO d. Schriftliche Aufarbeitung von komplexen Fällen als Beitrag zu Wissensprodukten, die die selbständige Bearbeitung vergleichbarerer Fälle für die MA der AG ermöglichen bzw. vereinfachen 4. Rechtliche Einschätzung bzgl. EU-KI-Verordnung a. Beratung der Vorhaben bezüglich der Frage, ob das betreffende KI-System in den Anwendungsbereich der EU-KI-Verordnung fällt. b. Vornahme einer Risikoklassifizierung / Risikoeinordnung des verwendeten KI-Systems und Einschätzung unserer Rolle und damit zusammenhängender Pflichten. c. Handlungsempfehlungen an die Vorhaben zur Beschreibung erforderlicher Schritte, die zur Einhaltung der EU-KI-Verordnung und damit zusammenhängender Gesetze (DSGVO, Digital Service Act, Data Act, etc.) notwendig sind. ? 5. Sonderaufträge und Beratung des Data Helpdesk zu spezifischen vorgangsunabhängigen Fragestellungen 6. Beratung in rechtlich strittigen oder umfangreichen Fällen - Deutsche Sporthochschule KölnKölnDeadline: Jun 15
EVIGAIN 2025 - Fachliche Konzeption und technische Umsetzung einer KI-basierten Versorgungslösung für nichtübertragbare Erkrankungen
3.1 Art der Leistung Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe eines Auftrags über die fachliche Konzeption und technische Umsetzung einer KI-basierten Versorgungslösung für nichtübertragbare Erkrankungen zur Verbesserung der Patientenversorgung im Bereich nicht-übertragbarer Krankheiten. Einzelheiten ergeben sich aus den vertraglichen Dokumenten. Im Rahmen der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens wurden von der Auftraggeberin (AG) bereits die inhaltlichen Komponenten und ein MVP erstellt. Diese Komponenten stellen die Grundlage für die technische Umsetzung des Auftragnehmers (AN) dar. Für die fachliche Konzeption und technische Umsetzung ist ein eigenständiges Backend als API-Service bereitzustellen (Container-basiert), das Authentifizierung/Autorisierung, Mandantentrennung, Audit-Logging, Datenzugriffe sowie die Orchestrierung der KI-Funktionen (insbesondere RAG) übernimmt. Die Schnittstellen sind als versionierte REST-API inkl. OpenAPI/Swagger-Spezifikation zu dokumentieren. Secrets dürfen zu keinem Zeitpunkt im Frontend liegen. Der Quellcode ist über GitHub bereitzustellen und mittels CI/CD (Build, Tests, Security Scans, Deployment) zu betreiben Bei der Umsetzung müssen zusätzlich die aktuellen Anforderungen an die anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere derjenigen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sowie des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) berücksichtigt werden. Diese Anforderungen muss der Auftragnehmer auch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Lösung beachten. Dies beinhaltet insbesondere auch den Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit dem Auftraggeber gemäß Art. 28 DSGVO, soweit dies rechtlich erforderlich ist. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 sowie des bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue - C5 (Basiskriterien) sind ebenfalls zu beachten und umzusetzen. Es ist beabsichtigt, einen EVB-IT Erstellungsvertrag und einen EVB-IT Cloudvertrag mit dem späteren Auftragnehmer abzuschließen, auf deren Grundlage die Umsetzung der Leistungen erfolgen soll. 3.2 Umfang der Leistung 3.2.1 Umfang der Leistung Der Umfang der Leistung umfasst insbesondere die im Folgenden aufgelisteten Teilleistungen und Aufgaben: a) Agiles Projektmanagement (Sprintorganisation, Pflege der Produkt- und Sprintbacklogs), b) Weiterentwicklung und Erstellung der Software, c) Dokumentation und Übergabe, d) Pflege- und Wartungsleistungen, e) Betriebs- und Supportleistungen, f) Bereitstellung von Fachpersonal, g) Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertragsende - Deutsche Sporthochschule KölnDeadline: Jun 15
EVIGAIN 2025 - Fachliche Konzeption und technische Umsetzung einer KI-basierten Versorgungslösung für nichtübertragbare Erkrankungen
3.1 Art der Leistung Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe eines Auftrags über die fachliche Konzeption und technische Umsetzung einer KI-basierten Versorgungslösung für nichtübertragbare Erkrankungen zur Verbesserung der Patientenversorgung im Bereich nicht-übertragbarer Krankheiten. Einzelheiten ergeben sich aus den vertraglichen Dokumenten. Im Rahmen der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens wurden von der Auftraggeberin (AG) bereits die inhaltlichen Komponenten und ein MVP erstellt. Diese Komponenten stellen die Grundlage für die technische Umsetzung des Auftragnehmers (AN) dar. Für die fachliche Konzeption und technische Umsetzung ist ein eigenständiges Backend als API-Service bereitzustellen (Container-basiert), das Authentifizierung/Autorisierung, Mandantentrennung, Audit-Logging, Datenzugriffe sowie die Orchestrierung der KI-Funktionen (insbesondere RAG) übernimmt. Die Schnittstellen sind als versionierte REST-API inkl. OpenAPI/Swagger-Spezifikation zu dokumentieren. Secrets dürfen zu keinem Zeitpunkt im Frontend liegen. Der Quellcode ist über GitHub bereitzustellen und mittels CI/CD (Build, Tests, Security Scans, Deployment) zu betreiben Bei der Umsetzung müssen zusätzlich die aktuellen Anforderungen an die anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere derjenigen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sowie des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) berücksichtigt werden. Diese Anforderungen muss der Auftragnehmer auch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Lösung beachten. Dies beinhaltet insbesondere auch den Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit dem Auftraggeber gemäß Art. 28 DSGVO, soweit dies rechtlich erforderlich ist. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 sowie des bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue - C5 (Basiskriterien) sind ebenfalls zu beachten und umzusetzen. Es ist beabsichtigt, einen EVB-IT Erstellungsvertrag und einen EVB-IT Cloudvertrag mit dem späteren Auftragnehmer abzuschließen, auf deren Grundlage die Umsetzung der Leistungen erfolgen soll. 3.2 Umfang der Leistung 3.2.1 Umfang der Leistung Der Umfang der Leistung umfasst insbesondere die im Folgenden aufgelisteten Teilleistungen und Aufgaben: a) Agiles Projektmanagement (Sprintorganisation, Pflege der Produkt- und Sprintbacklogs), b) Weiterentwicklung und Erstellung der Software, c) Dokumentation und Übergabe, d) Pflege- und Wartungsleistungen, e) Betriebs- und Supportleistungen, f) Bereitstellung von Fachpersonal, g) Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertragsende - Leibniz Universität Hannover
Lieferung frei Verwendungsstelle, Montage, Inbetriebnahme/Abnahme sowie Einweisung/Schulung eines T-AFP Legekopfes und eines Werkstückpositionierers sowie deren Integration in Fertigungszelle (Kopie)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Legekopfes für thermoplastisches und duroplastisches Automated Fiber Placement (T-AFP & AFP) sowie eines Werkstückpositionierers zur Aufnahme von Formwerkzeugen für den Ablageprozess. Darüber hinaus umfasst die Ausschreibung ein Update der bestehenden KUKA-Robotersteuerung auf KR C4. Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in fünf Teilbereiche: 1. Lieferung des Legekopfes, 2. Lieferung des Werkstückpositionierers zur Fertigung rotationssymmetrischer- und komplexer faserverstärkter Bauteile, 3. Integration eines Positioniersystems zur manuellen und wiederholgenauen Neuplatzierung von Zellenkomponenten an definierten Positionen sowie 4. Update der bestehenden Robotersteuerung. 5. Softwaremodul Genauere Informationen zu den einzelnen Arbeitspaketen und deren Anforderungen sowie weitere Informationen über den Aufstellungsort entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Neben der Lieferung frei Verwendungsstelle umfasst der Leistungsumfang die Montage, Inbetriebnahme sowie anschließender Abnahme des Systems und die Einweisung. Bei der hier vorliegenden Beschaffung ist die Leibniz Universität Hannover an Förderbedingungen gebunden. Aus diesem Grund ist der 31.03.2027 als spätester Liefertermin als verbindlich einzuhalten. Berücksichtigt werden nur Angebote, deren Liefertermin am oder vor dem 31.03.2027 liegt. Der endgültige Angebotspreis ist in Euro inklusive Mehrwertsteuer, Versand und allen Leistungen anzugeben. Für die Angebote gilt eine gesamte Preisobergrenze in Höhe von 550.000 EUR brutto. Den Zuschlag wird das wirtschaftlichste Angebot bekommen. Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots nutzt die im Leistungsverzeichnis definierten Kriterien. Mit dem Buchstaben A werden Ausschlusskriterien gekennzeichnet. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes (KO-Kriterium). Mit dem Buchstaben B werden Bewertungskriterien gekennzeichnet. Die mit einem "B" gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit Punkten zu bewertenden Kriterien dar und erhalten eine Gewichtung. Die Anzahl der je Kriterium erreichbaren Punkte sind der rechten Spalte der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Anzahl der Punkte wird zwischen dem angegeben Minimal- und Maximalwert linear interpoliert. In Summe ergeben die technischen Kriterien 111 Punkte, die mit der in Abschnitt 2.5 beschriebenen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl des Angebots einfließen. Alle grau hinterlegten Felder sind vollständig auszufüllen. Fehlende oder ungenügend beschriebene Funktionen, Eigenschaften, Leistungsdaten oder Messverfahren führen zum Ausschluss aus dem Verfahren Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots werden durch den Auftraggeber u.g. und die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kriterien angewendet. Für jedes Bewertungskriterium können 0 bis 111 Punkte vergeben werden, die mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor in die Endpunktzahl eingehen. Bei allen Berechnungen wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Die Vergabe erfolgt nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG). Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Entsprechende Angaben hierzu müssen dem Angebot beigefügt werden. Ihr ausführliches - unterschriebenes bzw. digital signiertes - Angebot muss bis zum 09.06.2026 um 10.00 Uhr im Vergabeportal hochgeladen sein. Die Zuschlagsfrist wird auf den 31.07.2026 festgesetzt. Die Zuschlagserteilung wird aber ggf. auch früher erfolgen. Bis zum Ablauf dieser Frist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Weitere Informationen zu den Anforderungen sowie Zuschlags-und Bewertungskriterien entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis. Eventuelle Fragen zum Leistungsverzeichnis bitte ich über das Vergabeportal zu stellen. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wird auf den 01.06.2026 festgesetzt. Eventuelle Abweichungen vom Leistungsverzeichnis sind kenntlich zu machen, bzw. gesondert darzustellen. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über das Vergabeportal bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu verwenden. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Frist vorzulegen. Angebote müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Eine Einreichung per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie die im Anschreiben aufgeführten Unterlagen, die Ihrem Angebot beigefügt werden müssen. Sie finden das Anschreiben unter "Vergabeunterlagen ->Anschreiben -> 10 IFW - T-AFP Legekopf Anschreiben.pdf". Für die Beschaffung gelten die Allgemeinen Einkaufs-und Lieferbedingungen der Leibniz Universität Hannover. (Diese finden Sie unter "Vergabeunterlagen -> Vertragsbedingungen). Abweichungen bzw. eigens formulierte Einkaufs-oder Lieferbedingungen stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, welche einen zwangsweisen Ausschluss des Angebotes nach sich zieht. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen. Die Leistung erfolgt am Standort Stade des Instituts für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen der Leibniz Universität Hannover. Lieferadresse: Leibniz Universität Hannover Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen Forschungszentrum CFK Nord, Gebäude 55 Ottenbecker Damm 12 21684 Stade Deutschland
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