Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei - Amt für IT und DigitalisierungHamburgTED
IT-Awareness-Plattform für die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Sachsen-Anhalt
Um die Beschäftigten für das Thema IT-Sicherheit und die Gefahren externer Cyber-Angriffe verstärkt zu sensibilisieren, ist die Beschaffung einer IT-Awareness-Plattform geplant. Die Plattform soll aus den Modulen E-Learnings und Phishingsimulation bestehen.
Cybersecurity, Software Licences
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei - Amt für IT und Digitalisierung
- Published:
- June 21, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Cybersecurity
Tender description
Um die Beschäftigten für das Thema IT-Sicherheit und die Gefahren externer Cyber-Angriffe verstärkt zu sensibilisieren, ist die Beschaffung einer IT-Awareness-Plattform geplant. Die Plattform soll aus den Modulen E-Learnings und Phishingsimulation bestehen.
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5Erweiterung des Speisesaales der Siedlungsgrundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Rohbauarbeiten
Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jul 29Kurzbeschreibung: Zur Erweiterung des Speisesaales soll an den Giebel des vorhandenen, zweigeschossigen, unterkellerten Hortgebäudes ein rechteckiger Anbau mit flach geneigtem, nichtausgebautem Pultdach, ohne Unterkellerung angebaut werden. Für die Verbindung zum Bestandsgebäude werden 2 vorhandenen Fensteröffnungen als Durchgang umgebaut. Zum Leistungsumfang der Rohbauarbeiten gehören folgende wesentliche Leistungen: Errichtung des neuen Anbaues: - Baustelleneinrichtung (25 m Bauzaun und 1 Baustellen-WC, einschl. 35 Wochen Vorhaltung) - ca. 100 m³ Aushub, Zwischenlagerung und 65 m³ Wiedereinbau als Verfüllung der Baugrube der Einzelfundamente bzw. als Unterbau und Planum für die Herstellung des Streifenfundaments, der Einzelfundamente und der Bodenplatte - ca. 11,5 m Steifenfundament (50/120 cm) aus Stahlbeton C25/30, 11m³ unbewehrter Beton für 2 Einzelfundamente mit Drainagedurchführung, einschl. Schalung, Eckausbildung, Unterbeton und 1 Hauptunterzug (11,5 m lang 30/50 cm) zwischen den Einzelfundamenten bzw. dem Hauptunterzug/Gebäude und dem Streifenfundament (Unterzüge 30/20 cm je 4,5 m lang) - ca. 58 m² Bodenplatte aus Stahlbeton C25/30 einschl. Randschalung und 30 m Fundamenterder mit 1 Anschlussfahne - 60 m² Außenwände 36,5 cm dick, aus Mauerziegeln Druckfestigkeitsklasse 6 und Rohdichteklasse 0,6 sowie ca. 7 m² Innenmauerwerk aus HLz 12/0.9-24 cm dick, einschl. Mauerwerksverbinder, Abdichtung auf der Bodenplatte unter dem Mauerwerk, Herstellen von 1 Stück Tür- und 5 Stück Fensteröffnungen, einer ins Außenwandmauerwerk integrierten Stütze und 21,5 m Ringanker mit gedämmter Ringankerschale sowie 1 Stahlbetonstütze 24/24 cm (2,93 m hoch) und einem Unterzug in Anschluss an die Stütze und die Ringanker --- Maßnahmen im Außenbereich - Rückbau von ca. 120 m² Pflasterbelägen, davon ca. 50 % zur Wiederverwendung - ca. 22 m neue Grundleitungen für Regenwasser (DN150/125 PP) einschl. Anbindung an den Kanal für die Anschlüsse des neuen Anbaues und Herstellen eines System-schachtes aus Kunststoff, Abdeckung Klasse D einschl. zugehöriger Erdarbeiten und Dichtheitsprüfungen - Rückbau von nicht mehr benötigten Grundleitungen und einer Entwässerungsrinne --- Baumaßnahmen im Bestandsgebäude - Schaffung der neuen Durchgangsöffnungen zum Bestandsgebäude durch Rückbau von 2 Fenstern und Fensterbrüstungen, einschl. erforderlicher Staubschutzmaß-nahmen im Bestandsgebäude - Ausbesserung, Ergänzung von Fliesen im Essenausgabebereich --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.Gleichstellungsorientierte Wirkungsanalyse der Klimaanpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt
Name:Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Straße, Hausnummer:Turmschanzenstraße 25 Postleitzahl (PLZ):39114 Ort:Magdeburg Telefon:0391 567 6903 E-Mail: [email protected]MagdeburgDeadline: Jul 08Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung des Begleit- und Entwicklungsprojektes „Gleichstellungsorientierte Wirkungsanalyse der Klimaanpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt“. Ziel des Vorhabens ist es, die bestehende Klimaanpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt sowie den darin enthaltenen Maßnahmenplan systematisch im Hinblick auf geschlechterbezogene und intersektionale Wirkungen zu analysieren und auf dieser Grundlage Vorschläge für deren Weiterentwicklung zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind dabei so aufzubereiten, dass sie unmittelbar in die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt einfließen können. Die Leistung umfasst insbesondere die Analyse der bestehenden Maßnahmen, die Entwicklung ergänzender und modifizierter Maßnahmen unter Gleichstellungsgesichtspunkten sowie die Konzeption von Instrumenten zur nachhaltigen Integration von Gender Mainstreaming in die Fortschreibung und Umsetzung der Strategie. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Sensibilisierung relevanter Maßnahmeträger und beteiligter Akteur*innen für Gleichstellungsaspekte in der Klimaanpassung, insbesondere durch geeignete Austausch- und Qualifizierungsformate. Dabei sind insbesondere die fachlichen Leitlinien und Handlungsempfehlungen des Vierten Bundesgleichstellungsberichts zu berücksichtigen und auf die spezifischen Rahmenbedingungen des Landes Sachsen-Anhalt zu übertragen. Die Leistung ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung der ressortübergreifenden Steuerungsstrukturen (insbesondere Arbeitsgruppe Klima) zu erbringen. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Planungs- und Konzeptionsleistungen für das zukünftige Landesdatennetz des Landes Sachsen-Anhalt (Nachfolge ITN-XT)
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID)MagdeburgDeadline: Aug 15Die zu beschaffenden Leistungen umfassen voraussichtlich: – Bestandsanalyse und Bewertung der bestehenden Netz-, Sicherheits- und Betriebsarchitektur (u. a. Backbone, Standortanbindungen, Betriebszentrum, Sicherheitszonen, Netzübergänge) einschließlich der vorhandenen technischen Konzepte; – Entwicklung der Zielarchitektur und Netzkonzeption des zukünftigen Landesdatennetzes (u. a. Topologie, Bandbreiten- und Redundanzkonzept, Sicherheitsarchitektur, Netzmanagement, Schnittstellen zu Ticketing- und Betriebsprozessen; optional Anbindung von Kommunen und Schulen); – Erarbeitung von Betriebs-, Migrations- und Transitionskonzepten für den Übergang vom Bestandsnetz auf das Zielnetz; – Erstellung der fachtechnischen Vergabeunterlagen, insb. Leistungsbeschreibung, technische Aspekte des Bewertungskonzepts und Preisblattstrukturen sowie fachlich-technische Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens; – Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Auftragswertschätzung und fachtechnische Unterstützung bei Markterkundungen (§ 28 VgV).Inspektionsleistungen für Spielplätze und Spielgeräte in den Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg (2026-2030)
Bezirksamt AltonaHamburgDie Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt für sechs ihrer sieben Bezirksämter (Wandsbek, Hamburg-Nord, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Altona und Harburg) den Abschluss eines Dienstleistungsvertrag zur regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung der bezirkseigenen Spielplätze und weiterer Standorte mit Spielgeräten zu vergeben.Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburgObjektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen.
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