Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgPotsdamTED
Interne Audits und Sicherheitsrevisionen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der EU-Zahlstelle im MLEUV
Der Auftragsgegenstand umfasst die Planung und Durchführung interner Audits und Sicherheitsrevisionen für einen auf Basis von BSI IT-Grundschutz nach ISO 27001 zertifizierten Informationsverbund und dessen beteiligte Outsourcing-Partner. Der zu prüfende Informationsverbund "Operativer Betrieb der EU-Zahlstelle Brandenburg-Berlin" besteht ...
Cybersecurity
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Published:
- August 26, 2026
- Deadline:
- September 28, 2026
- Topic:
- Cybersecurity
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Der Auftragsgegenstand umfasst die Planung und Durchführung interner Audits und Sicherheitsrevisionen für einen auf Basis von BSI IT-Grundschutz nach ISO 27001 zertifizierten Informationsverbund und dessen beteiligte Outsourcing-Partner. Der zu prüfende Informationsverbund "Operativer Betrieb der EU-Zahlstelle Brandenburg-Berlin" besteht aus den Organisationseinheiten des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) und dem direkt nachgeordneten Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), die die Fachaufgaben der Bewilligung, Kontrolle, Auszahlung, Verbuchung sowie Verwaltung der Außenstände von Fördergeldern des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) wahrnehmen, sowie den weiteren am Zahlstellenverfahren beteiligten Stellen (Landkreise, Landesforstbetrieb, Investitionsbank und technische Dienstleister), welche als Outsourcing-Partner behandelt werden. Die wesentlichen Prüfungshandlungen sind für die ausgelagerten Bestandteile des Informationsverbunds bei den Outsourcing-Partnern durchzuführen. Mit diesen Einrichtungen wurde eine Übertragung von Zahlstellenaufgaben auf Grundlage von Zuständigkeitsverordnungen, Überleitungsverordnungen oder andere Regelungen vereinbart. Die Outsourcing-Beziehungen werden auf Grundlage eines mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) abgestimmten Bund-Länder-Schnittstellen-Modells für EU-Zahlstellen im Wesentlichen unterschieden in: 1. Organisatorische Schnittstellen (S-O): Einrichtungen, welche übertragene Aufgaben der Bewilligung und Kontrolle innerhalb der Geschäftsprozesse der Zahlstelle wahrnehmen und zur Aufgabenerfüllung zentrale Zahlstellen-Fachanwendungen innerhalb des Informationsverbundes nutzen, da sie selbst keine zentralen Zahlstellen-Fachanwendungen bereitstellen und keine spezifischen Anwendungsumgebungen betreiben. Dies betrifft in Brandenburg aktuell: - 14 Bewilligungsstellen (Ämter für Landwirtschaft) in den Landkreisen, - den Landesbetrieb Forst (LFB), - die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). 2. Technische Schnittstellen (S-T): Einrichtungen des technischen Betriebs der zentralen Zahlstelle-Fachanwendungen und Systeme sowie der Datenhaltung. Dies betrifft in Brandenburg aktuell: - den zentralen Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), - die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) - die init AG für den Betrieb eines Antragsverfahrens. Im Informationsverbund sind eine mittlere dreistellige Anzahl an Personen tätig. Jährlich werden mehrere Millionen Euro in dreistelliger Höhe an EU-, Bundes- und Landesmitteln verwaltet. Die Zahlstellen-Fachanwendungen umfassen im Wesentlichen Client/Server- und Webanwendungen, wofür eine die IT-Systemlandschaft bestehend aus Terminal-, Web-, Applikations- und Datenbankserver zum Einsatz kommt. Die Nutzung erfolgt für Verwaltungseinheiten mittels virtueller Clients über das Landesverwaltungsnetz des Landes Brandenburg. Antragsteller greifen auf die in einer demilitarisierten Zone (DMZ) betriebenen Onlineantragssysteme über das Internet zu. Der Aufragnehmer soll in Abstimmung mit dem Aufraggeber und auf Grundlage der Dokumentation des ISMS, eine mehrjährige Prüfplanung vornehmen und durchführen. Die Planung und Durchführung der Prüfungen erfolgt unter Beteiligung des Informationssicherheitsbeauftragen der EU-Zahlstelle. Ausgehend von Erfahrungswerten sind voraussichtlich pro Jahr vier Prüfungen bei jeweils unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten durchzuführen, die flexibel aufrufbar sein sollen. Je Prüfung wird der Arbeitsaufwand in Personentagen (PT) auf ca. 10 PT eingeschätzt. Der Auftragsgegenstand umfasst die Prüfungen die Jahre 2027 bis einschließlich 2030. Der Auftraggeber behält sich mit der Vergabe von optionalen Leistungen vor, bei vorhandenen Kapazitäten des Auftragnehmers, für das Jahr 2026 weitere Prüfungen gemäß des Leistungsverzeichnisses zu beauftragen. Demnach ergibt sich voraussichtlich folgender Arbeitsumfang - 2026: 2 Prüfungen - 20 PT (optional, bei Verfügbarkeit) - 2027: 4 Prüfungen - 40 PT - 2028: 4 Prüfungen - 40 PT - 2029: 4 Prüfungen - 40 PT - 2030: 4 Prüfungen - 40 PT - Gesamt: 18 Prüfungen - 180 PT Die Durchführung der Prüfungen soll entlang der einschlägigen Standards für Audits und Sicherheitsrevisionen nach BSI IT-Grundschutzmethodik stattfinden (BSI Auditierungsschema oder dem Leitfaden für IS-Revisionen auf der Basis von IT-Grundschutz). Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer im Jahr 2026 optional mit bis zu zwei (2) weiteren Prüfungen für zwei (2) Prüfgegenstände gemäß des Leistungsverzeichnisses zu beauftragen.
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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfDas MHKBD schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung des IT-Sicherheitschecks auf Landesebene und kommunaler Ebene aus. Abrufberechtigte Parteien sind in Nordrhein-Westfalen: - die Landesbehörden, - die nordrhein-westfälischen Kommunen, - die IT-Dienstleister, - die vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Auftragnehmer muss zur Durchführung des IT-Sicherheitschecks geeignete Prüfschemata, z.B. in Form von geeigneten Fragebögen, entwickeln. Es müssen bei dieser Prüfung alle in der Praxis vorkommenden IT-Betriebsszenarien im Land Nordrhein-Westfalen in ausreichender Qualität und Güte sowie die Erfüllung der informationssicherheitstechnischen Obliegenheiten seitens zu prüfender Organisation erfasst sein. Bei der Entwicklung der Prüfschemata muss sich an einschlägigen Dokumenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere des Wegs in die Basisabsicherung (WiBA), orientiert werden. Zu den vorkommenden Betriebsszenarien zählen insbesondere der Fall eines vollständigen Eigenbetriebs von IT-Leistungen sowie der Fall von Outsourcing von Leistungen und auch etwaige Mischformen. Diese Betriebsszenarien müssen vollständig durch die Prüfschemata erfasst sowie - hinsichtlich Anforderungserfüllung - im Rahmen der Prüfung erhoben werden. Definitorisch gilt: Eigenbetrieb liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) gleichzeitig auch datenverarbeitende Stelle ist. Outsourcing liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) ihre IT von einer datenverarbeitenden Stelle betreiben lässt (IT-Dienstleister, der vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird). Sollte eine datenverantwortende Stelle IT-Dienste von IT-Dienstleistern betreiben lassen, die nicht mittelbar oder unmittelbar vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen beherrscht werden, so sind diese (externen) IT-Dienstleister nicht vom Umfang der Prüfungen umfasst und müssen selbst nicht in Prüfschemata aufgenommen werden. Gleichwohl muss jedoch auch in diesen Fällen durch die Prüfschemata erhoben werden, ob die datenverantwortende Stelle allen einschlägigen Obliegenheiten des BSI IT-Grundschutzes sowie der BSI-Normen 200-x in hinreichender Qualität und Güte nachgekommen ist. Der Auftragnehmer muss die Prüfschemata strikt nach den fachlichen Vorgaben des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und den BSI-Standards der Reihe 200-x erstellen, inkl. der spezifischen Realisation einer Prüfung mittels WiBA. Auf Abruf der abrufberechtigten Parteien muss der Auftragnehmer einen IT-Sicherheitscheck durchführen. Ein IT-Sicherheitscheck im Sinne der vorliegenden Ausschreibung ist eine überwiegend organisatorisch ausgerichtete standardisierte Überprüfung des Reifegrads eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS) eines öffentlichen Auftraggebers. Im Fokus stehen u.a. die vorhandenen Richtlinien, Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse, insbesondere inkl. Outsourcing, sowie deren gelebte Umsetzung im Rahmen eines ISMS auf Basis des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und der BSI-Normenreihe 200-x. Die Bewertung erfolgt durch den späteren Auftragnehmer primär qualitativ durch geeignete Prüfschemata mittels z.B. Fragebögen, Workshops und Interviews. Ziel ist ein standardisierter Report bzgl. Reifegrad des ISMS in der geprüften Organisation. Zudem muss der Report konkrete und eigenständig nachnutzbare Handlungsbedarfe mit zugehörigen Handlungsempfehlungen aufzeigen. Explizit nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Behebung der aufgefundenen Defizite oder Erbringung von individuellen Beratungsleistungen über die im standardisierten Report und ggf. Ergebnispräsentation gegenüber den geprüften Organisationen hinaus. Die technische Umsetzung der Vorgaben des ISMS wird hierbei lediglich überblicksartig und stichprobenartig betrachtet, ohne den Einsatz tiefergehender technischer Scans oder aktiver Prüfmaßnahmen. Die Stichproben müssen hierbei repräsentativ gewählt werden und sind insbesondere in Bereichen erfahrungsgemäß hoher Fehlerträchtigkeit anzusiedeln. Der Umfang des IT-Sicherheitschecks wird im Rahmen der Leistungsbeschreibung einheitlich vorgegeben werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 IT-Sicherheitschecks pro Monat durchführen können. Der Auftragnehmer muss dem MHKBD zudem quartalsweise zwei schriftliche High- Level-Reports zuliefern (eine für die Landesverwaltungs- und eine für die Kommunalebene). In diesen High-Level-Reports sind die Prüfergebnisse nach seitens MHKBD im Rahmen der Leistungsbeschreibung definierten Kriterien aggregiert zusammenzufassen (z.B. aber nicht nur regionale Zugehörigkeit, Behördengröße, IT-Selbst- bzw. IT-Fremdbetrieb usw.). Wesentliche Trends inkl. globalen Handlungsbedarfen müssen aus diesen High-Level-Reports zweifelsfrei ableitbar sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.Rahmenvertrag Penetrationstests
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Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungMünchenDeadline: Aug 17sowie den Ort der Leistungserbringung Beratungs- und Umsetzungsleistungen für Aufbau, Migration und Betrieb von Keycloak-DL20260203-022745 Beratungs- und Umsetzungsleistungen für Aufbau, Migration und Betrieb von Keycloak-DL20260203-022745 Ort der Leistungserbringung: 81541 MünchenVergabe von IT-Leistungen: WIBank Reporting Plattform
Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba)Frankfurt am MainDeadline: Sep 18Es werden IT-Leistungen vergeben. Der Leistungsgegenstand ist die Konzeption, Implementierung, Qualitätssicherung sowie die Unterstützung bei Inbetriebnahme und Betrieb der neuen Reporting-Plattform der WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen), einer Anstalt in der Anstalt (AIDA) in der Landesbank Hessen- Thüringen (Helaba). Darüber hinaus umfasst dieser die laufende Weiterentwicklung der im Rahmen des Projekts entstehenden Plattform. Sämtliche Leistungen sind auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung und mithin erst auf gesonderten Abruf/Einzelauftrag hin zu erbringen.
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