Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfTED
IT-Sicherheitscheck
Das MHKBD schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung des IT-Sicherheitschecks auf Landesebene und kommunaler Ebene aus. Abrufberechtigte Parteien sind in Nordrhein-Westfalen: - die Landesbehörden, - die nordrhein-westfälischen Kommunen, - die IT-Dienstleister, - die vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmitt...
Cybersecurity, IT Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Published:
- August 13, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Cybersecurity
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Das MHKBD schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung des IT-Sicherheitschecks auf Landesebene und kommunaler Ebene aus. Abrufberechtigte Parteien sind in Nordrhein-Westfalen: - die Landesbehörden, - die nordrhein-westfälischen Kommunen, - die IT-Dienstleister, - die vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Auftragnehmer muss zur Durchführung des IT-Sicherheitschecks geeignete Prüfschemata, z.B. in Form von geeigneten Fragebögen, entwickeln. Es müssen bei dieser Prüfung alle in der Praxis vorkommenden IT-Betriebsszenarien im Land Nordrhein-Westfalen in ausreichender Qualität und Güte sowie die Erfüllung der informationssicherheitstechnischen Obliegenheiten seitens zu prüfender Organisation erfasst sein. Bei der Entwicklung der Prüfschemata muss sich an einschlägigen Dokumenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere des Wegs in die Basisabsicherung (WiBA), orientiert werden. Zu den vorkommenden Betriebsszenarien zählen insbesondere der Fall eines vollständigen Eigenbetriebs von IT-Leistungen sowie der Fall von Outsourcing von Leistungen und auch etwaige Mischformen. Diese Betriebsszenarien müssen vollständig durch die Prüfschemata erfasst sowie - hinsichtlich Anforderungserfüllung - im Rahmen der Prüfung erhoben werden. Definitorisch gilt: Eigenbetrieb liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) gleichzeitig auch datenverarbeitende Stelle ist. Outsourcing liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) ihre IT von einer datenverarbeitenden Stelle betreiben lässt (IT-Dienstleister, der vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird). Sollte eine datenverantwortende Stelle IT-Dienste von IT-Dienstleistern betreiben lassen, die nicht mittelbar oder unmittelbar vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen beherrscht werden, so sind diese (externen) IT-Dienstleister nicht vom Umfang der Prüfungen umfasst und müssen selbst nicht in Prüfschemata aufgenommen werden. Gleichwohl muss jedoch auch in diesen Fällen durch die Prüfschemata erhoben werden, ob die datenverantwortende Stelle allen einschlägigen Obliegenheiten des BSI IT-Grundschutzes sowie der BSI-Normen 200-x in hinreichender Qualität und Güte nachgekommen ist. Der Auftragnehmer muss die Prüfschemata strikt nach den fachlichen Vorgaben des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und den BSI-Standards der Reihe 200-x erstellen, inkl. der spezifischen Realisation einer Prüfung mittels WiBA. Auf Abruf der abrufberechtigten Parteien muss der Auftragnehmer einen IT-Sicherheitscheck durchführen. Ein IT-Sicherheitscheck im Sinne der vorliegenden Ausschreibung ist eine überwiegend organisatorisch ausgerichtete standardisierte Überprüfung des Reifegrads eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS) eines öffentlichen Auftraggebers. Im Fokus stehen u.a. die vorhandenen Richtlinien, Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse, insbesondere inkl. Outsourcing, sowie deren gelebte Umsetzung im Rahmen eines ISMS auf Basis des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und der BSI-Normenreihe 200-x. Die Bewertung erfolgt durch den späteren Auftragnehmer primär qualitativ durch geeignete Prüfschemata mittels z.B. Fragebögen, Workshops und Interviews. Ziel ist ein standardisierter Report bzgl. Reifegrad des ISMS in der geprüften Organisation. Zudem muss der Report konkrete und eigenständig nachnutzbare Handlungsbedarfe mit zugehörigen Handlungsempfehlungen aufzeigen. Explizit nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Behebung der aufgefundenen Defizite oder Erbringung von individuellen Beratungsleistungen über die im standardisierten Report und ggf. Ergebnispräsentation gegenüber den geprüften Organisationen hinaus. Die technische Umsetzung der Vorgaben des ISMS wird hierbei lediglich überblicksartig und stichprobenartig betrachtet, ohne den Einsatz tiefergehender technischer Scans oder aktiver Prüfmaßnahmen. Die Stichproben müssen hierbei repräsentativ gewählt werden und sind insbesondere in Bereichen erfahrungsgemäß hoher Fehlerträchtigkeit anzusiedeln. Der Umfang des IT-Sicherheitschecks wird im Rahmen der Leistungsbeschreibung einheitlich vorgegeben werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 IT-Sicherheitschecks pro Monat durchführen können. Der Auftragnehmer muss dem MHKBD zudem quartalsweise zwei schriftliche High- Level-Reports zuliefern (eine für die Landesverwaltungs- und eine für die Kommunalebene). In diesen High-Level-Reports sind die Prüfergebnisse nach seitens MHKBD im Rahmen der Leistungsbeschreibung definierten Kriterien aggregiert zusammenzufassen (z.B. aber nicht nur regionale Zugehörigkeit, Behördengröße, IT-Selbst- bzw. IT-Fremdbetrieb usw.). Wesentliche Trends inkl. globalen Handlungsbedarfen müssen aus diesen High-Level-Reports zweifelsfrei ableitbar sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.
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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfDas MHKBD schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung des IT-Sicherheitschecks auf Landesebene und kommunaler Ebene aus. Abrufberechtigte Parteien sind in Nordrhein-Westfalen: - die Landesbehörden, - die nordrhein-westfälischen Kommunen, - die IT-Dienstleister, - die vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Auftragnehmer muss zur Durchführung des IT-Sicherheitschecks geeignete Prüfschemata, z.B. in Form von geeigneten Fragebögen, entwickeln. Es müssen bei dieser Prüfung alle in der Praxis vorkommenden IT-Betriebsszenarien im Land Nordrhein-Westfalen in ausreichender Qualität und Güte sowie die Erfüllung der informationssicherheitstechnischen Obliegenheiten seitens zu prüfender Organisation erfasst sein. Bei der Entwicklung der Prüfschemata muss sich an einschlägigen Dokumenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere des Wegs in die Basisabsicherung (WiBA), orientiert werden. Zu den vorkommenden Betriebsszenarien zählen insbesondere der Fall eines vollständigen Eigenbetriebs von IT-Leistungen sowie der Fall von Outsourcing von Leistungen und auch etwaige Mischformen. Diese Betriebsszenarien müssen vollständig durch die Prüfschemata erfasst sowie - hinsichtlich Anforderungserfüllung - im Rahmen der Prüfung erhoben werden. Definitorisch gilt: Eigenbetrieb liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) gleichzeitig auch datenverarbeitende Stelle ist. Outsourcing liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) ihre IT von einer datenverarbeitenden Stelle betreiben lässt (IT-Dienstleister, der vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird). Sollte eine datenverantwortende Stelle IT-Dienste von IT-Dienstleistern betreiben lassen, die nicht mittelbar oder unmittelbar vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen beherrscht werden, so sind diese (externen) IT-Dienstleister nicht vom Umfang der Prüfungen umfasst und müssen selbst nicht in Prüfschemata aufgenommen werden. Gleichwohl muss jedoch auch in diesen Fällen durch die Prüfschemata erhoben werden, ob die datenverantwortende Stelle allen einschlägigen Obliegenheiten des BSI IT-Grundschutzes sowie der BSI-Normen 200-x in hinreichender Qualität und Güte nachgekommen ist. Der Auftragnehmer muss die Prüfschemata strikt nach den fachlichen Vorgaben des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und den BSI-Standards der Reihe 200-x erstellen, inkl. der spezifischen Realisation einer Prüfung mittels WiBA. Auf Abruf der abrufberechtigten Parteien muss der Auftragnehmer einen IT-Sicherheitscheck durchführen. Ein IT-Sicherheitscheck im Sinne der vorliegenden Ausschreibung ist eine überwiegend organisatorisch ausgerichtete standardisierte Überprüfung des Reifegrads eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS) eines öffentlichen Auftraggebers. Im Fokus stehen u.a. die vorhandenen Richtlinien, Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse, insbesondere inkl. Outsourcing, sowie deren gelebte Umsetzung im Rahmen eines ISMS auf Basis des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und der BSI-Normenreihe 200-x. Die Bewertung erfolgt durch den späteren Auftragnehmer primär qualitativ durch geeignete Prüfschemata mittels z.B. Fragebögen, Workshops und Interviews. Ziel ist ein standardisierter Report bzgl. Reifegrad des ISMS in der geprüften Organisation. Zudem muss der Report konkrete und eigenständig nachnutzbare Handlungsbedarfe mit zugehörigen Handlungsempfehlungen aufzeigen. Explizit nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Behebung der aufgefundenen Defizite oder Erbringung von individuellen Beratungsleistungen über die im standardisierten Report und ggf. Ergebnispräsentation gegenüber den geprüften Organisationen hinaus. Die technische Umsetzung der Vorgaben des ISMS wird hierbei lediglich überblicksartig und stichprobenartig betrachtet, ohne den Einsatz tiefergehender technischer Scans oder aktiver Prüfmaßnahmen. Die Stichproben müssen hierbei repräsentativ gewählt werden und sind insbesondere in Bereichen erfahrungsgemäß hoher Fehlerträchtigkeit anzusiedeln. Der Umfang des IT-Sicherheitschecks wird im Rahmen der Leistungsbeschreibung einheitlich vorgegeben werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 IT-Sicherheitschecks pro Monat durchführen können. Der Auftragnehmer muss dem MHKBD zudem quartalsweise zwei schriftliche High- Level-Reports zuliefern (eine für die Landesverwaltungs- und eine für die Kommunalebene). In diesen High-Level-Reports sind die Prüfergebnisse nach seitens MHKBD im Rahmen der Leistungsbeschreibung definierten Kriterien aggregiert zusammenzufassen (z.B. aber nicht nur regionale Zugehörigkeit, Behördengröße, IT-Selbst- bzw. IT-Fremdbetrieb usw.). Wesentliche Trends inkl. globalen Handlungsbedarfen müssen aus diesen High-Level-Reports zweifelsfrei ableitbar sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.IT-Sicherheitscheck
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfDas MHKBD schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung des IT-Sicherheitschecks auf Landesebene und kommunaler Ebene aus. Abrufberechtigte Parteien sind in Nordrhein-Westfalen: - die Landesbehörden, - die nordrhein-westfälischen Kommunen, - die IT-Dienstleister, - die vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Auftragnehmer muss zur Durchführung des IT-Sicherheitschecks geeignete Prüfschemata, z.B. in Form von geeigneten Fragebögen, entwickeln. Es müssen bei dieser Prüfung alle in der Praxis vorkommenden IT-Betriebsszenarien im Land Nordrhein-Westfalen in ausreichender Qualität und Güte sowie die Erfüllung der informationssicherheitstechnischen Obliegenheiten seitens zu prüfender Organisation erfasst sein. Bei der Entwicklung der Prüfschemata muss sich an einschlägigen Dokumenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere des Wegs in die Basisabsicherung (WiBA), orientiert werden. Zu den vorkommenden Betriebsszenarien zählen insbesondere der Fall eines vollständigen Eigenbetriebs von IT-Leistungen sowie der Fall von Outsourcing von Leistungen und auch etwaige Mischformen. Diese Betriebsszenarien müssen vollständig durch die Prüfschemata erfasst sowie - hinsichtlich Anforderungserfüllung - im Rahmen der Prüfung erhoben werden. Definitorisch gilt: Eigenbetrieb liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) gleichzeitig auch datenverarbeitende Stelle ist. Outsourcing liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) ihre IT von einer datenverarbeitenden Stelle betreiben lässt (IT-Dienstleister, der vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird). Sollte eine datenverantwortende Stelle IT-Dienste von IT-Dienstleistern betreiben lassen, die nicht mittelbar oder unmittelbar vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen beherrscht werden, so sind diese (externen) IT-Dienstleister nicht vom Umfang der Prüfungen umfasst und müssen selbst nicht in Prüfschemata aufgenommen werden. Gleichwohl muss jedoch auch in diesen Fällen durch die Prüfschemata erhoben werden, ob die datenverantwortende Stelle allen einschlägigen Obliegenheiten des BSI IT-Grundschutzes sowie der BSI-Normen 200-x in hinreichender Qualität und Güte nachgekommen ist. Der Auftragnehmer muss die Prüfschemata strikt nach den fachlichen Vorgaben des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und den BSI-Standards der Reihe 200-x erstellen, inkl. der spezifischen Realisation einer Prüfung mittels WiBA. Auf Abruf der abrufberechtigten Parteien muss der Auftragnehmer einen IT-Sicherheitscheck durchführen. Ein IT-Sicherheitscheck im Sinne der vorliegenden Ausschreibung ist eine überwiegend organisatorisch ausgerichtete standardisierte Überprüfung des Reifegrads eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS) eines öffentlichen Auftraggebers. Im Fokus stehen u.a. die vorhandenen Richtlinien, Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse, insbesondere inkl. Outsourcing, sowie deren gelebte Umsetzung im Rahmen eines ISMS auf Basis des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und der BSI-Normenreihe 200-x. Die Bewertung erfolgt durch den späteren Auftragnehmer primär qualitativ durch geeignete Prüfschemata mittels z.B. Fragebögen, Workshops und Interviews. Ziel ist ein standardisierter Report bzgl. Reifegrad des ISMS in der geprüften Organisation. Zudem muss der Report konkrete und eigenständig nachnutzbare Handlungsbedarfe mit zugehörigen Handlungsempfehlungen aufzeigen. Explizit nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Behebung der aufgefundenen Defizite oder Erbringung von individuellen Beratungsleistungen über die im standardisierten Report und ggf. Ergebnispräsentation gegenüber den geprüften Organisationen hinaus. Die technische Umsetzung der Vorgaben des ISMS wird hierbei lediglich überblicksartig und stichprobenartig betrachtet, ohne den Einsatz tiefergehender technischer Scans oder aktiver Prüfmaßnahmen. Die Stichproben müssen hierbei repräsentativ gewählt werden und sind insbesondere in Bereichen erfahrungsgemäß hoher Fehlerträchtigkeit anzusiedeln. Der Umfang des IT-Sicherheitschecks wird im Rahmen der Leistungsbeschreibung einheitlich vorgegeben werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 IT-Sicherheitschecks pro Monat durchführen können. Der Auftragnehmer muss dem MHKBD zudem quartalsweise zwei schriftliche High- Level-Reports zuliefern (eine für die Landesverwaltungs- und eine für die Kommunalebene). In diesen High-Level-Reports sind die Prüfergebnisse nach seitens MHKBD im Rahmen der Leistungsbeschreibung definierten Kriterien aggregiert zusammenzufassen (z.B. aber nicht nur regionale Zugehörigkeit, Behördengröße, IT-Selbst- bzw. IT-Fremdbetrieb usw.). Wesentliche Trends inkl. globalen Handlungsbedarfen müssen aus diesen High-Level-Reports zweifelsfrei ableitbar sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.Beschaffung von ISMS-Tools
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfGegenstand dieser Ausschreibung war die Beschaffung von Informationssicherheits-Managementsystem-Tools (ISMS-Tool). Zu diesem Zweck vergab das MHKBD losweise vier Rahmenverträge, auf deren Grundlage die Abrufberechtigten nach Bedarf vier ISMS-Tools mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen von verschiedenen Lieferanten beziehen sowie die dazugehörigen Wartungs-, Betriebs- und Schulungsleistungen beauftragen dürfen. Bei den Losen 2 und 4 muss der jeweilige Auftragnehmer zudem Leistungen zur Unterstützung der On-Premise-Installation und Einrichtung bis zur produktiven Inbetriebnahme des ISMS-Tools erbringen. Hierdurch können die Abrufberechtigten die Bereitstellung und Lizenzierung der ISMS-Tools sowie die Wartungs-, Service-, Betriebs-, Schulungs- und Installationsleistungen ohne zusätzliches förmliches Vergabeverfahren abrufen. Abrufberechtigte Auftraggeber (Abrufberechtigte) sind in Nordrhein-Westfalen: - die Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes und der Kommunen, - IT-Dienstleister, die vom Land Nordrhein-Westfalen und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Das MHKBD hat die ISMS-Tools in vier separaten Losen mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen vergeben. Die Lose waren wie folgt aufgeteilt: - Los 1: Basis-ISMS-Tool - SaaS - Los 2: Basis-ISMS-Tool - On-Premise - Los 3: Premium-ISMS-Tool - SaaS - Los 4: Premium-ISMS-Tool - On-Premise Der Zuschlag auf ein Angebot vermittelt keinen Anspruch auf einen bestimmten Abruf von Einzelaufträgen, sondern der Abruf erfolgt je nach Bedarf.Beschaffung von ISMS-Tools
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfGegenstand dieser Ausschreibung war die Beschaffung von Informationssicherheits-Managementsystem-Tools (ISMS-Tool). Zu diesem Zweck vergab das MHKBD losweise vier Rahmenverträge, auf deren Grundlage die Abrufberechtigten nach Bedarf vier ISMS-Tools mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen von verschiedenen Lieferanten beziehen sowie die dazugehörigen Wartungs-, Betriebs- und Schulungsleistungen beauftragen dürfen. Bei den Losen 2 und 4 muss der jeweilige Auftragnehmer zudem Leistungen zur Unterstützung der On-Premise-Installation und Einrichtung bis zur produktiven Inbetriebnahme des ISMS-Tools erbringen. Hierdurch können die Abrufberechtigten die Bereitstellung und Lizenzierung der ISMS-Tools sowie die Wartungs-, Service-, Betriebs-, Schulungs- und Installationsleistungen ohne zusätzliches förmliches Vergabeverfahren abrufen. Abrufberechtigte Auftraggeber (Abrufberechtigte) sind in Nordrhein-Westfalen: - die Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes und der Kommunen, - IT-Dienstleister, die vom Land Nordrhein-Westfalen und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Das MHKBD hat die ISMS-Tools in vier separaten Losen mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen vergeben. Die Lose waren wie folgt aufgeteilt: - Los 1: Basis-ISMS-Tool - SaaS - Los 2: Basis-ISMS-Tool - On-Premise - Los 3: Premium-ISMS-Tool - SaaS - Los 4: Premium-ISMS-Tool - On-Premise Der Zuschlag auf ein Angebot vermittelt keinen Anspruch auf einen bestimmten Abruf von Einzelaufträgen, sondern der Abruf erfolgt je nach Bedarf.Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 13Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werdenBeschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 24Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werdenInteressenbekundungsverfahren bezüglich des künftigen Abschlusses eines Softwarepflege- und Service-Vertrages gem. EVB-IT für IT-Managementsoftware.
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Sep 161. Gegenstand der Markterkundung (Leistungsbeschreibung) 1.1. Bedeutung der Anwendung und KRITIS-Relevanz: Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost, beabsichtigt die Vergabe von umfassenden Softwarepflege- und Serviceleistungen für das betriebsnotwendige IT- Netzmanagement- u. Überwachungssystem des Bereichs Betriebsnetz. Die betroffene Softwareumgebung sichert die lückenlose Überwachung des Betriebsnetzes. Die Leistungserbringung hat unter strikter Beachtung der geltenden BSI-IT-Grundschutz-Standards sowie der branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für die Straßentransportinfrastruktur zu erfolgen. Ein Ausfall o. das Fehlen zertifizierter Programmstände stellt ein kritisches Sicherheitsrisiko für die Verkehrsinfrastruktur dar. 1.2. Vertragliche Rahmenbedingungen: Aufgrund der hohen Komplexität u. zur Vermeidung jährlicher administrativer Beschaffungsprozesse wird eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren angestrebt. Die Ausführung sämtlicher Pflegeleistungen (Hotline, Ticketsystem, Dokumentation sowie Gespräche zur Störungsbeseitigung bei leichten, betriebsbehindernden und betriebsverhindernden Störungen) muss zwingend vollständig in deutscher Sprache erfolgen. 1.3. Vorgabe zu den Einkaufsbedingungen (Wichtiger rechtlicher Hinweis): Grundlage des angestrebten Vertrages werden zwingend die standardisierten Einkaufsbedingungen des Bundes für die Informationstechnik sein. Geplant ist der Abschluss auf Basis eines EVB-IT Pflege-S-Vertrages oder eines EVB-IT Service- Vertrages. 2. Leistungsverzeichnis (LV) und Mengengerüst 2.1. Teil A: Funktionale Pflege- und Serviceleistungen (Unter EVB-IT Bedingungen) 2.1.1. Hotline und Ticketsystem (Deutschsprachig): Bereitstellung einer zentralen Anlaufstelle (Hotline) für alle Störungen oder Fachfragen. Ticket-Eröffnung via Telefon an Arbeitstagen während der Servicezeiten (Mo - Fr von 08:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) und via und E-Mail 24/7. Übernahme der kompletten Problemverfolgung, Erstanalyse und strukturierten Eskalation im Rahmen der Störungsbeseitigung. Garantierte Reaktionszeit (Beginn der Störungsbeseitigung) von maximal 4 Servicestunden im Standardbetrieb. Spezifische Reaktionszeit- Vereinbarung für die Störungsklasse "betriebsverhindernde Störung" mit einer garantierten Reaktion innerhalb von maximal 2 Servicestunden. Vollständige Durchführung aller Kommunikationsschritte und Dokumentationen in deutscher Sprache. 2.1.2. Überlassung neuer Programmstände (Patch/Update, Upgrade, Release/Version): Bereitstellung von neuen Programmständen - d.h neue ▪ Releases/Versionen ▪ Updates, ▪ Upgrades und ▪ Patches, sobald diese herstellerseitig freigegeben sind. Absicherung der kontinuierlichen Software-Integrität und des Schutzes vor unerwünschten Funktionen sowie schadenstiftender Software. Koordination der Upgrade-Pfade gemäß den offiziellen Migrationsregelungen. 2.1.3. Supportportal-Infrastruktur / Bereitstellung von Informationen: Bereitstellung und Management eines elektronischen Zugangs (unter Nutzung von Teleservice bzw. technischen Einrichtungen) zum offiziellen Support- und Downloadportal für die Techniker des Auftraggebers. Gewährleistung des uneingeschränkten Zugriffs auf die herstellerseitige Informationsdatenbank sowie das herstellerseitige System zur Bereitstellung neuer Programmstände. 2.1.4. Lizenzmanagement gemäß EVB-IT: Der Auftragnehmer übernimmt das aktive Vertragsmanagement. Dies umfasst das Management von Zu- und Abgängen von Lizenzen mit den jeweiligen Laufzeiten sowie die Zusammenfassung unterschiedlicher Verträge bei Vertragsanpassungen (z. B. aus Lizenznachbestellungen). Auch die proaktive Beratung zur Vertragsoptimierung, bei Änderungen in der Produkt- und Lizenzstruktur sowie die Begleitung von Lizenzmigrationen im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte sind Bestandteil dieses Leistungsmoduls. Optionale Leistung: Sofern vom Auftraggeber gesondert beauftragt, umfasst das Modul auch die Prüfung und strukturelle Integration von historischen Nachkäufen in den Hauptvertrag. 2.1.5 Optional: Aktives Patchmanagement im laufenden Betrieb Ergänzend zur reinen Überlassung neuer Programmstände nach Ziffer 3.1.2 wird die Erbringung eines aktiven, risikominimierten Patchmanagements für die bestehende Systemumgebung als optionale Leistung angefordert. Die Leistung umfasst folgende Aufgaben: Sichtung und Bewertung: Kontinuierliche Überwachung, Analyse und fachliche Bewertung herstellerseitig freigegebener Patches, Updates und Sicherheitsreparaturen bezüglich ihrer Relevanz, Stabilität und Dringlichkeit für das Betriebsnetz. Change-Planung und Koordination: Strukturierte Vorbereitung der Einspielung (gemäß ITIL- bzw. behördlichen Change-Management-Vorgaben) sowie die zeitliche Abstimmung von Wartungsfenstern mit den Technikern des Auftraggebers. Installation und Test: Fachgerechte Installation der freigegebenen Programmstände sowie die Durchführung anschließender Funktions-, Leistungs- und Integritätstests ausschließlich im Rahmen von vorab definierten Patchtagen/Wartungsfenstern zur Sicherstellung der lückenlosen Systemverfügbarkeit. • 3.2. Teil B: Mengengerüst der pflegegegenständlichen Standardsoftware (Abstrakte Beschreibung): Die Softwarepflege- und Serviceleistungen müssen uneingeschränkt für eine bestehende, herstellerspezifische IT-Infrastruktur auf Basis von Softwarelösungen des Herstellers OpenText (ehemals Micro Focus) erbracht werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Softwarekomponenten für das zentrale IT-Netzmanagement, die automatisierte Systemüberwachung (Monitoring) sowie das Event- und Alarmierungsmanagement im Betriebsnetz. Exakte Produktbezeichnungen, spezifische Software-Editionen, Versionen sowie das detaillierte Mengengerüst (Stückzahlen/Nodes/Knoten) werden aus Gründen der IT-Sicherheit und des Schutzes der kritischen Infrastruktur (KRITIS) nicht öffentlich bekanntgegeben.
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