68.82Frankfurt am MainTED
Innenrevision gemäß festgelegtem Prüfplan
Vorinformation zur Interessenbekundung: Diese Vorinformation dient der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß VgV § 38 (4) 2 Ausschreibung Innenrevision SEF Prüfzeitraum 2025 bis 2029 Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main. Rechtsgrundl...
Auditing
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- 68.82
- Published:
- September 02, 2026
- Deadline:
- October 07, 2026
- Topic:
- Auditing
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Vorinformation zur Interessenbekundung: Diese Vorinformation dient der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß VgV § 38 (4) 2 Ausschreibung Innenrevision SEF Prüfzeitraum 2025 bis 2029 Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main. Rechtsgrundlage ist die hessische Gemeindeordnung, das hessische Eigenbetriebsgesetz und die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtentwässerung Frankfurt am Main". Die SEF beschäftigt ca. 521 Mitarbeitende. Die Tätigkeitsfelder sind: • Betrieb von Sammelkanalisation • Betrieb von Kläranlagen • Allgemeine öffentliche Verwaltung (Festsetzen und Verwalten von Gebühren und • Beiträgen, Genehmigung von Kanalnetzanschlüssen • Naturnaher Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern der Stadt Frankfurt am Main Die jeweils einer Innenprüfung zu unterziehenden Prozessbereiche sowie die Prüfungsbeschreibungen werden in einem für fünf Jahre erstellten Gesamtprüfplan sowie in einem daraus risikoorientiert abzuleitenden Jahresprüfplan festgelegt. Die revisionsmäßige Prüfung soll insbesondere die Ist-Aufnahme der festgelegten Prozesse und die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten internen Kontrollen und die Effizienz und Risikoanalyse umfassen. Nachfolgend die Beschreibung der Prüffelder mit Untergliederung: Durchführung der Bearbeitung von Geschäftsvorgängen für Versicherungsfälle, die Abwasserabgabe, Kosten der Abwasserüberwachung, ordnungsgemäße Sachbearbeitung, Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften, Dokumentation und Erstellung des Revisionsberichtes Durchführung der Buchungs- und Belegprüfung, Auswertung von Belegstichproben, ausgewählte Aspekte zu Prozessen und Sollvorgaben, IT-Prozesse mit Auswertung von Stichproben zur hinterlegten Berechtigungsstruktur, Dokumentation und Erstellung des Revisionsberichtes Durchführung der Stichproben zur Kassenprüfung, Dokumentation und Erstellung des Revisionsberichtes Durchführung der Prüfung Verwendung Dienstsiegel auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße Verwahrung, Dokumentation und Erstellung des Revisionsberichts Durchführung der Stichproben von Dienstreisen und Dienstfahrten mit privatem KFZ, Beachtung des HRKG und städtischer Ausführungsvorschriften, Dokumentation und Erstellung des Revisionsberichtes Durchführung der Prüfung der Auslastung der Dienstkraftfahrzeuge und ordnungsgemäße Führung der Fahrtenbücher, Dokumentation und Erstellung des Revisionsberichtes Durchführung der Prüfung von Verträgen (Differenzierung nach Leistungsempfänger und Leistungserbringer bezogen auf SEF), Prüfung der Vertragsgestaltung, ordnungsgemäße Abwicklung und Durchführung sowie Sachbearbeitung, Dokumentation und Erstellung des Revisionsberichtes Durchführung der Prüfung der Firmenauswahl und Auftragsvergabe, Einhaltung der vergabe- und der beschaffungsrechtlichen Vorschriften, Dokumentation und Erstellung des Revisionsberichts Durchführung der Stichproben zur Festsetzung und Einziehung von Kanalanschlussbeiträgen, Kanalbenutzungsgebühren, Fäkalienabfuhrgebühren, Kostenerstattung Anschlusskanäle sowie Verwaltungsgebühren für Anschlussgenehmigungen und Kanalnetzauskünften, Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und ordnungsgemäße Sachbearbeitung, Festsetzung/Veranlagung/ Erhebung/Einbeziehung, ggf. Niederschlagung/Erlass, Dokumentation und Erstellung des Revisionsberichtes Durchführung von Sonderaufträgen der Betriebsleitung, z.B. Stundenerfassung in Bezug auf aktivierte Eigenleistungen, Dokumentation und Erstellung des Revisionsberichts. Der geschätzte Personalgesamtaufwand für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt ca. 61 Personentage p.a. und setzt sich wie folgt zusammen: • Partner 40 Std. • Wirtschaftsprüfer/Revisionsleiter 160 Std. • Revisor 290 Std. • An- und Abfahrt Pauschale (für ca. 12 vor-Ort-Termine p.a.) Die Leistungserbringung erfolgt im Zeitfenster von Juli bis Okt. in dem auf das Prüfjahr folgende Kalenderjahr. Für das Prüfjahr 2025 ist der Beginn der Prüfung im Nov. 2026 vorgesehen.
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6Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO
Leibniz-Institut für VirologieHamburgDeadline: Sep 24Die Projektsteuerungsleistungen umfassen sämtliche Bauabschnitte (BA 1-4) , die TDD sowie die im Rahmen des Projekts "U5-Hochbahn" durchzuführenden Maßnahme in den folgenden Anlagengruppen. • Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen • Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen • Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen • Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen • Anlagengruppe 5: Fernmelde und informationstechnische Anlagen • Anlagengruppe 6: Förderanlagen (nur BA 4) • Anlagengruppe 7: Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen • Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation Leistungsbeschreibung Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO-Heft Nr. 9 , 6. Auflage Mai 2025 Die Projektsteuerung ist als Beratungs- und Unterstützungsleistung des Auftragnehmers für den Auftraggeber zu erbringen. Sie dient der Sicherstellung der Projektziele hinsichtlich Organisation, Qualitäten, Kosten, Termine und Verträge sowie der Koordi-nation sämtlicher am Projekt Beteiligten. Projektstufe 1 und Einarbeitung in das laufende Projekt Die Projektstufe 1 (Projektvorbereitung) gemäß AHO-Heft Nr. 9, 6. Auflage Mai 2025, wurde im Rahmen der bisherigen Projektbearbeitung bereits vollständig erbracht und ist daher nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistungen. Aufgrund des Wechsels der Projektsteuerung ist eine Übernahme des Projekts durch den neu zu beauftragenden Auftragnehmer erforderlich. Der Auftragnehmer hat sich daher zu Beginn der Leistungserbringung umfassend in den bestehenden Projektstand einzuarbeiten und die vorhandenen Projekt-, Planungs-, Kosten-, Termin- und sonstigen Unterlagen auszuwerten. Die bereits erarbeiteten Ergebnisse der Projektvorbereitung sind zu übernehmen, auf Plausibilität und Vollständigkeit im Hinblick auf die wei-tere Projektbearbeitung zu prüfen und den weiteren Projektsteuerungsleistungen zu-grunde zu legen. Die erforderliche Einarbeitung und Projektübernahme stellt keine erneute Erbringung der Projektstufe 1 gemäß AHO dar. Sie wird vielLos 3 Pfortendienst gemäß Leistungsbeschreibung
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle BauMünchenLos 3 Pfortendienst gemäß LeistungsbeschreibungObjektplanung gemäß § 34 HOAI
Gemeinde EppelbornEppelbornVergeben werden sollte die Objektplanung gemäß § 34 HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leisungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung belaufen sich auf 1.217.650,00 € (netto). Dies bezieht sich auf den o.b. Stufe 1 (Grundstufe) der in jedem Fall notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Wie oben beschrieben, soll optional die Lösung angeboten werden, die die Maßnahmen des o.b. Stufe 2 umfasst. Die anrechenbaren Kosten für die Umsetzung von Stufe 1 (Grundstufe)+Stufe 2 belaufen sich auf 1.589.575,00 € (netto). Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Planung der technischen Anlagen und die Tragwerksplanung. Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.Support StableNet gemäß Leistungsverzeichnis
Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle ITHannoverStableNet Support gemäß Leistungsverzeichnis.IT-Wartung gemäß Ausschreibungsunterlagen
UNRWASyrian Arab RepublicDeadline: Aug 30As per Tender bookVergabe Linienbündel Wiesloch-Walldorf (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG)
Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik Rhein-Neckar-KreisSinsheimDer Rhein-Neckar-Kreis sowie der Landkreis Karlsruhe beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Wiesloch-Walldorf einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60
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