Gemeinde Schönwies
Inn, Hochwasserschutz, Gemeinden Schönwies, Mils bei Imst, Imst, Imsterberg - Einreichdetailprojekt
Einreichdetailprojekt für Hochwasserschutz an der Inn in den Gemeinden Schönwies, Mils bei Imst, Imst und Imsterberg.
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Einreichdetailprojekt für Hochwasserschutz an der Inn in den Gemeinden Schönwies, Mils bei Imst, Imst und Imsterberg.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Schönwies
- Published:
- July 08, 2026
- Deadline:
- August 13, 2026
Tender description
Einreichdetailprojekt für Hochwasserschutz an der Inn in den Gemeinden Schönwies, Mils bei Imst, Imst und Imsterberg.
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Gemeinde Wennigsen - Ganztagsbetreuung, Ferien- und Randzeitenbetreuung
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb, der Betreuung in den Randzeiten während des Schulbetriebs und in den Ferien sowie der Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend am 01.08.2026 an zwei Grundschulen. Für die außerunterrichtliche Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag zwischen der Gemeinde, dem Land Niedersachsen sowie dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Für die Ferien- und Randzeitenbetreuung werden pro Grundschule bilaterale Verträge zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Mit Ablauf des 31.07.2026 werden die Betreuungsleistungen der bisher bestehenden Horte der Gemeinde Wennigsen (Deister) eingestellt und durch den Ganztag sowie die Ferien- und Randzeitenbetreuung entsprechend dem gesetzlichen Anspruch ab 01.08.2026 ersetzt. Dem künftigen Kooperationspartner wird anheimgestellt, den (in der Anlage Los 2 - tabellarische Personalübersicht Hort Wennigsen) aufgeführten Beschäftigten der Gemeinde Wennigsen (Deister) ein Angebot zur Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit in der Ganztagsbetreuung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum Auftragnehmer zu unterbreiten. Dies stellt keine Verpflichtung i.S.d. Ausschreibung dar. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los 1: Grundschule Bredenbeck, Schulstraße 14, 30874 Wennigsen, Anzahl Schüler*innen: rd. 220, Anzahl Klassen: 11 Los 2: Grundschule Wennigsen, Argestorfer Straße 4, 30974 Wennigsen, Anzahl Schüler*innen: rd. 356, Anzahl Klassen: 16 Vertragsbeginn ist jeweils der 01.08.2026, wobei der Beginn der Betreuungsleistungen für die Ferien und die damit verbundenen Randzeiten der 01.08.2026, für die Betreuung im Schulbetrieb mit den damit verbundenen Randzeiten der Beginn des Schuljahres nach den niedersächsischen Sommerferien ist (13.08.2026). Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beträgt jeweils ein Jahr (Schuljahr) und endet erstmalig mit Ablauf des 31.07.2027. Es besteht eine viermalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr (Schuljahr). Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 % aus dem Preis und zu 70 % aus der Qualität zusammen. Die konkrete Gewichtung sowie die detaillierten Kriterien zur Bewertung der Qualität werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher konkretisiert. - Gemeinde WennigsenN/A
Gemeinde Wennigsen - Ganztagsbetreuung, Ferien- und Randzeitenbetreuung
Gemäß § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. Artikel 1 Ziffer 3a Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen, bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung und Betreuung an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. Die Unterrichtszeiten finden dabei Anrechnung. Während der Ferienzeiten kann eine Schließzeit von insgesamt bis zu vier Wochen festgelegt werden. Von dieser Regelung macht die Gemeinde Wennigsen (Deister) Gebrauch. Das Land Niedersachsen fördert die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Form von Ganztagsschulen. Die Zuständigkeit zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Kommunen innerhalb der Region Hannover übernehmen diese Aufgabe auf Grundlage einer vertraglichen Aufgabenübertragung gemäß § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII und setzen diese Aufgabe in eigener Verantwortung um. Die Umsetzung des Betreuungsangebots zum Ganztag im Schulbetrieb sowie für die Rand- und Ferienzeiten basiert insbesondere auf dem Nds. Schulgesetz (NSchG), dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), dem Runderlass des Nds. Kultusministeriums zum Ganztag, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Wennigsen (Deister) sowie den Beschlüssen des Rates zur Einführung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Wennigsen (Deister). Abweichend vom aufsteigenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung hat der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) beschlossen, das Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend ab 01.08.2026 für alle vier Schuljahrgänge vorzuhalten. Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) sowie der Ferienbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) ab dem Schuljahr 2026/2027 an zwei Grundschulen an einen zuverlässigen Kooperationspartner. Für die außerschulische Ganztagsbetreuung während den Schulzeiten wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag abgeschlossen. Für die jeweilige Randzeiten- und Ferienbetreuungen werden bilaterale Verträge abgeschlossen. Die außerunterrichtlichen Betreuungsleistungen sind an zwei Standorten im Gemeindegebiet zu erbringen. Es handelt sich um die folgenden zwei Grundschulen (Standorte): - Grundschule Bredenbeck (Los 1) - Grundschule Wennigsen (Los 2) Bei der Ganztagsschule handelt es sich um ein Bildungs-, Erziehungs - und Betreuungsangebot für Grundschulkinder, dessen hauptsächliches Ziel in der chancengleichen Förderung und Stärkung der Kinder in ihrer Selbst-, Sozial-, Sach - und Wertekompetenz liegt. Dabei bietet die Grundschule Bredenbeck für alle 4 Jahrgänge (rd. 220 Schüler*innen an Sommer 2026) einen offenen Ganztag an. Die Grundschule Wennigsen (insgesamt rd. 356 Schüler*innen) bietet für die Jahrgänge 1 und 2 einen offenen Ganztag sowie für die Jahrgänge 3 und 4 einen teilgebundenen Ganztag an. Übergeordnetes Ziel ist die Durchführung einer gruppenorientierten, pädagogisch ausgerichteten, chancengleichen und verlässlich organisierten Ganztagsbetreuung inkl. Randzeitbetreuung. Dadurch soll auch ein wertvoller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Darüber hinaus soll den Grundschulkindern eine sichere Umgebung geboten werden, in der sie ihre sozialen und emotionalen Fähigkeiten weiterentwickeln können. Die Betreuung soll zur Förderung individueller Fähigkeiten beitragen und den Kindern helfen, ihre Freizeit kreativ und sinnvoll zu gestalten. Bei der Umsetzung der Betreuungsleistungen sind die Maßgaben der jeweiligen Grundschulkonzepte (in der jeweils aktuellen Fassung) zu beachten. Die Ausgestaltung und die Schwerpunkte des Ganztagsangebots sowie der Rand- und Ferienzeiten sollen in enger Verbindung zu den jeweiligen Konzepten der Grundschulen stehen. Die Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Grundsätze und Ausrichtungen der Grundschulen wird voraussetzt. Weitere Details sind den Projektunterlagen zu entnehmen. - Gemeinde AltdorfAltdorfDeadline: Oct 01
Gemeinde Altdorf - Erweiterung Grundschule: Gewerk "Schlossarbeiten"
Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf eine verbindliche Ganztagsgrundschule ab dem Jahr 2026, plant die Gemeinde Altdorf die Grundschule in Altdorf zur offenen Ganztagesschule auszubauen. Derzeit ist die Schule 1-zügig ausgelegt, mit durchschnittlich 20 Schüler/innen pro Jahrgang. Aktuell ist geplant das Bauvorhaben mit seinen Bauteilen "Umba im Bestand", "Schulerweiterung", "Mansa" und "Sporthalle" in einem Zug fertigzustellen, so dass ein Ganztagesbetrieb ab September 2027 ermöglicht wird. Um die gewährten Fördermittel nicht zu gefährden, muss die Höhe der Fördermittel zwingend bis 31.07.2027 verbaut und abgerechnet sein! Das Bauvorhaben wird daher unter "besondere Dringlichkeit" gestellt, das bedeutet, vom Auftragnehmer ist eigenverantwortlich die Vorplanung (auch Planlieferung) seiner Leistungen und Materialbestellung so rechtzeitig in die Wege zu leiten, dass die angestrebten Fertigstellungstermine der einzelnen Gewerke eingehalten werden können. Aus dem beiliegenden Bauzeitplan wird ersichtlich, dass von einigen Gewerken die Leistungen gleichzeitig an verschiedenen Bauteilen ausgeführt werden müssen. Entsprechend muss der Auftragnehmer in der Lage sein ausrechend Personal und Arbeitsgerät im vorgesehenen Zeitraum zur Verfügung stellen zu können. Ebenso ist es möglich, dass die Leistungen nicht in einem Zug fertiggestellt werden können. In diesem Fall sind vom Bieter die Ausführungszeiten seines Gewerks aus dem Bauzeitplan zu entnehmen und sämtliche damit verbundenen Mehraufwendungen einzukalkulieren. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis. - Gemeinde AltdorfAltdorfDeadline: Oct 01
Gemeinde Altdorf - Erweiterung Grundschule: Gewerk "Schlossarbeiten"
Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf eine verbindliche Ganztagsgrundschule ab dem Jahr 2026, plant die Gemeinde Altdorf die Grundschule in Altdorf zur offenen Ganztagesschule auszubauen. Derzeit ist die Schule 1-zügig ausgelegt, mit durchschnittlich 20 Schüler/innen pro Jahrgang. Aktuell ist geplant das Bauvorhaben mit seinen Bauteilen "Umba im Bestand", "Schulerweiterung", "Mansa" und "Sporthalle" in einem Zug fertigzustellen, so dass ein Ganztagesbetrieb ab September 2027 ermöglicht wird. Um die gewährten Fördermittel nicht zu gefährden, muss die Höhe der Fördermittel zwingend bis 31.07.2027 verbaut und abgerechnet sein! Das Bauvorhaben wird daher unter "besondere Dringlichkeit" gestellt, das bedeutet, vom Auftragnehmer ist eigenverantwortlich die Vorplanung (auch Planlieferung) seiner Leistungen und Materialbestellung so rechtzeitig in die Wege zu leiten, dass die angestrebten Fertigstellungstermine der einzelnen Gewerke eingehalten werden können. Aus dem beiliegenden Bauzeitplan wird ersichtlich, dass von einigen Gewerken die Leistungen gleichzeitig an verschiedenen Bauteilen ausgeführt werden müssen. Entsprechend muss der Auftragnehmer in der Lage sein ausrechend Personal und Arbeitsgerät im vorgesehenen Zeitraum zur Verfügung stellen zu können. Ebenso ist es möglich, dass die Leistungen nicht in einem Zug fertiggestellt werden können. In diesem Fall sind vom Bieter die Ausführungszeiten seines Gewerks aus dem Bauzeitplan zu entnehmen und sämtliche damit verbundenen Mehraufwendungen einzukalkulieren. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis. - Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/OrlaNeustadt an der Orla
komplexe Maßnahme zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen am Gewässer II. Ordnung Orla im Gemeinde Gebiet 07381 Langenorla
Die Orla ist ein ca. 35 langes Fließgewässer 2. Ordnung im südöstlichen Thüringen, der bei Triptis/Saale-Orla-Kreis entspringt und in Orlamünde/Saale-Holzland-Kreis als rechter Nebenfluss in die Saale mündet. Seit der 2019 erfolgten gesetzlichen Neuregelung für die Gewässer 2. Ordnung ist der durch 65 Mitgliedskommunen gegründete Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Obere Saale – Orla u. a. für die Orla zuständig. Der Fluss ist vor ca. 90 Jahren vor allem in seinem Unterlauf zur Gewinnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes begradigt, eingetieft und ausgebaut worden. Der dadurch entstandene naturferne Zustand der Orla entspricht nicht mehr den aktuellen Zielen und Vorgaben von EU, Bund und Freistaat Thüringen. Der GUV strebt entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Landesprogramms Gewässerschutz gemeinsam mit der Gemeinde Langenorla eine Verbesserung der ökologischen Situation der Orla, die Herstellung ihrer ökologischen Durchgängigkeit und von naturnahen Gewässerstrukturen an. Der maßgebliche Gewässerrahmenplan soll dazu schrittweise umgesetzt werden. Im Auftrag des GUV wurde für den gesamten Ausbauabschnitt – insgesamt 4 Bauabschnitte - im Gemeindegebiet Langenorla im Jahr 2021 eine Objektplanung in den LPh 1 + 2 erstellt. erforderlich. An den BA 3 grenzen oberhalb der BA 4 und unterhalb die BA 1 und 2 an. Während die BA 1 und 4 bereits baulich realisiert wurden befindet sich der BA 2 derzeit in der Planung und soll 2026 baulich umgesetzt werden. Die dafür vorgegebenen Ziele sind insbesondere a) Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, b) Verbesserung der ökologischen Gewässerstrukturen, c) Verbesserung der Abflussverhältnisse durch Profilaufweitungen, d) Reduzierung der Hochwasserrisiken für die bebauten Ortslagen. Entsprechend der Vorplanung für den gesamten Ausbauabschnitt im Gemeindegebiet Langenorla sind für den 3. Bauabschnitt folgende Maßnahmen vorgesehen: a) Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an 3 Querbauwerken, b) Beseitigung von Engstellen zwischen Bahndamm und Gärten, c) Abtragung von beim früheren Ausbau geschaffenen Wällen, d) Verwertung überschüssiger Erdmassen durch neue Verwallung. Wesentlicher Auftragsgegenstand ist folgende, in Anlehnung an die Bestimmungen der HOAI 2021 beschriebene Grundleistung, die zum Erreichen der unter Nr. 2 formulierten Ziele und Maßnahmen erforderlich wird: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Grundleistungen LPh 3 + 4 (ggf. 5 – 9) / Anlage 12, Objektart: Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Deich- und Dammbauten Es ist davon auszugehen, dass die Grundleistung vollständig erbracht werden muss.
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- The submission deadline is 13. August 2026.
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