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Ingenieurleistungen Elektrotechnik an der Grundschule Alter Garten
Es sind die Planungsleistungen eines/r Ingenieur/in gemäß den Leistungsphasen 1-8 nach §§ 53 ff. HOAI zu erbringen. Die Ingenieurleistung nach §§ 53 ff. HOAI umfassen die elektrotechnischen Anlagen [Sicherheitsbeleuchtung, Lautsprecheranlage (SAA), Einbruchmeldeanlage und interne Brandmeldeanlage (Hausalarm)] für den Bestandsbau. Der Best...
Electrical Engineering Design, Fire Protection Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Castrop-Rauxel
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- August 27, 2026
- Topic:
- Electrical Engineering Design
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Es sind die Planungsleistungen eines/r Ingenieur/in gemäß den Leistungsphasen 1-8 nach §§ 53 ff. HOAI zu erbringen. Die Ingenieurleistung nach §§ 53 ff. HOAI umfassen die elektrotechnischen Anlagen [Sicherheitsbeleuchtung, Lautsprecheranlage (SAA), Einbruchmeldeanlage und interne Brandmeldeanlage (Hausalarm)] für den Bestandsbau. Der Bestandsbau besteht aus dem Hauptgebäude, einem Pavillon und der Sporthalle. Die Bruttogrundfläche liegt bei ungefähr 2.000 m². Die Kosten für die Technische Ausrüstung - Elektrotechnik betragen 280.000,- EUR. Der Kostenrahmen wurde auf Basis ähnlicher Bauvorhaben ermittelt und die Einhaltung der Kostenvorgabe ist von zentraler Bedeutung, da von diesem Kriterium die Realisierung des Vorhabens abhängig ist. Seitens des Auftragsgeberin wird keine Honorarzone vorgegeben. Die diesseitigen Planungen gehen von Honorarzone II aus. Unverzüglich nach Auftragsvergabe ist mit der Bearbeitung der Entwurfsplanung zu beginnen. Direkt anschließend daran sind die Planungsleistungen der darauffolgenden Leistungsphasen ohne Verzögerungen bis zu der Beendigung der LPH 8 gemäß HOAI, § 53 HOAI durchzuführen. Die Anlage soll mit Beginn des Schuljahres 2027/28 (02.09.2027) in Betrieb sein.
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Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDeadline: Aug 27Es sind die Planungsleistungen eines/r Ingenieur/in gemäß den Leistungsphasen 1-8 nach §§ 53 ff. HOAI zu erbringen. Die Ingenieurleistung nach §§ 53 ff. HOAI umfassen die elektrotechnischen Anlagen [Sicherheitsbeleuchtung, Lautsprecheranlage (SAA), Einbruchmeldeanlage und interne Brandmeldeanlage (Hausalarm)] für den Bestandsbau. Der Bestandsbau besteht aus dem Hauptgebäude, einem Pavillon und der Sporthalle. Die Bruttogrundfläche liegt bei ungefähr 2.000 m². Die Kosten für die Technische Ausrüstung - Elektrotechnik betragen 280.000,- EUR. Der Kostenrahmen wurde auf Basis ähnlicher Bauvorhaben ermittelt und die Einhaltung der Kostenvorgabe ist von zentraler Bedeutung, da von diesem Kriterium die Realisierung des Vorhabens abhängig ist. Seitens des Auftragsgeberin wird keine Honorarzone vorgegeben. Die diesseitigen Planungen gehen von Honorarzone II aus. Unverzüglich nach Auftragsvergabe ist mit der Bearbeitung der Entwurfsplanung zu beginnen. Direkt anschließend daran sind die Planungsleistungen der darauffolgenden Leistungsphasen ohne Verzögerungen bis zu der Beendigung der LPH 8 gemäß HOAI, § 53 HOAI durchzuführen. Die Anlage soll mit Beginn des Schuljahres 2027/28 (02.09.2027) in Betrieb sein.Ingenieurleistungen Elektrotechnik an der Grundschule Alter Garten
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDeadline: Aug 27Es sind die Planungsleistungen eines/r Ingenieur/in gemäß den Leistungsphasen 1-8 nach §§ 53 ff. HOAI zu erbringen. Die Ingenieurleistung nach §§ 53 ff. HOAI umfassen die elektrotechnischen Anlagen [Sicherheitsbeleuchtung, Lautsprecheranlage (SAA), Einbruchmeldeanlage und interne Brandmeldeanlage (Hausalarm)] für den Bestandsbau. Der Bestandsbau besteht aus dem Hauptgebäude, einem Pavillon und der Sporthalle. Die Bruttogrundfläche liegt bei ungefähr 2.000 m². Die Kosten für die Technische Ausrüstung - Elektrotechnik betragen 280.000,- EUR. Der Kostenrahmen wurde auf Basis ähnlicher Bauvorhaben ermittelt und die Einhaltung der Kostenvorgabe ist von zentraler Bedeutung, da von diesem Kriterium die Realisierung des Vorhabens abhängig ist. Seitens des Auftragsgeberin wird keine Honorarzone vorgegeben. Die diesseitigen Planungen gehen von Honorarzone II aus. Unverzüglich nach Auftragsvergabe ist mit der Bearbeitung der Entwurfsplanung zu beginnen. Direkt anschließend daran sind die Planungsleistungen der darauffolgenden Leistungsphasen ohne Verzögerungen bis zu der Beendigung der LPH 8 gemäß HOAI, § 53 HOAI durchzuführen. Die Anlage soll mit Beginn des Schuljahres 2027/28 (02.09.2027) in Betrieb sein.Ingenieursleistungen Elektrotechnik - Sanierung Ratssaal
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDeadline: Sep 02Es sind die Planungsleistungen eines/r Ingenieur/in gemäß den Leistungsphasen 1-8 nach §§ 53 ff. HOAI zu erbringen. Die Ingenieurleistung nach §§ 53 ff. HOAI umfasst die elektrotechnischen Anlagen für die Vollsanierung des Gebäudebereichs Ratssaal. Grundsätzlich gilt: An allen Bauteilen, an denen Eingriffe erfolgen, ist eine Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen durchzuführen. Im Zuge dieser Maßnahme sind die Niederspannungsschaltanlagen und -installationsanlagen zu modernisieren und neue Unterverteilungen zu installieren, um die elektrische Versorgung den aktuellen Standards anzupassen und eine zuverlässige Energieverteilung sicherzustellen. Ebenso sind die erforderlichen Blitzschutz- und Erdungsanlagen zu modernisieren bzw. entsprechend dem Stand der Technik anzupassen. Die Kosten für die Technische Ausrüstung - Elektrotechnik betragen rd. 250.000 EUR netto. Eine Honorarzone nach HOAI wird nicht vorgegeben. Die Auftraggeberin geht für die hier zu vergebene Leistung aufgrund der Komplexität im Denkmal und in der Gebäudeautomation von Honorarzone III aus. Der Kostenrahmen wurde auf Basis des zur Verfügung stehenden Budgets des Förderbescheids abgeschätzt. Für die Durchführung des Projekts ist der Zeitraum vom 15.10.2026 bis 31.12.2028 vorgesehen. Unverzüglich nach Auftragsvergabe ist mit der Bearbeitung der Entwurfsplanung zu beginnen, um Einzelmaßnahmen frühzeitig begleiten zu können. Direkt anschließend daran sind die Planungsleistungen der darauffolgenden Leistungsphasen ohne Verzögerungen bis zu der Beendigung der LPH 8 gemäß HOAI, § 53 HOAI durchzuführen. Die bauliche Umsetzung im Gebäude ist ab dem Jahr 2027 vorgesehen, der Abschluss der Bauarbeiten zum Ende des Jahres 2028.Ingenieursleistungen Elektrotechnik - Sanierung Ratssaal
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDeadline: Sep 02Es sind die Planungsleistungen eines/r Ingenieur/in gemäß den Leistungsphasen 1-8 nach §§ 53 ff. HOAI zu erbringen. Die Ingenieurleistung nach §§ 53 ff. HOAI umfasst die elektrotechnischen Anlagen für die Vollsanierung des Gebäudebereichs Ratssaal. Grundsätzlich gilt: An allen Bauteilen, an denen Eingriffe erfolgen, ist eine Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen durchzuführen. Im Zuge dieser Maßnahme sind die Niederspannungsschaltanlagen und -installationsanlagen zu modernisieren und neue Unterverteilungen zu installieren, um die elektrische Versorgung den aktuellen Standards anzupassen und eine zuverlässige Energieverteilung sicherzustellen. Ebenso sind die erforderlichen Blitzschutz- und Erdungsanlagen zu modernisieren bzw. entsprechend dem Stand der Technik anzupassen. Die Kosten für die Technische Ausrüstung - Elektrotechnik betragen rd. 250.000 EUR netto. Eine Honorarzone nach HOAI wird nicht vorgegeben. Die Auftraggeberin geht für die hier zu vergebene Leistung aufgrund der Komplexität im Denkmal und in der Gebäudeautomation von Honorarzone III aus. Der Kostenrahmen wurde auf Basis des zur Verfügung stehenden Budgets des Förderbescheids abgeschätzt. Für die Durchführung des Projekts ist der Zeitraum vom 15.10.2026 bis 31.12.2028 vorgesehen. Unverzüglich nach Auftragsvergabe ist mit der Bearbeitung der Entwurfsplanung zu beginnen, um Einzelmaßnahmen frühzeitig begleiten zu können. Direkt anschließend daran sind die Planungsleistungen der darauffolgenden Leistungsphasen ohne Verzögerungen bis zu der Beendigung der LPH 8 gemäß HOAI, § 53 HOAI durchzuführen. Die bauliche Umsetzung im Gebäude ist ab dem Jahr 2027 vorgesehen, der Abschluss der Bauarbeiten zum Ende des Jahres 2028.Ingenieursleistungen Elektrotechnik - Sanierung Ratssaal
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDeadline: Sep 02Es sind die Planungsleistungen eines/r Ingenieur/in gemäß den Leistungsphasen 1-8 nach §§ 53 ff. HOAI zu erbringen. Die Ingenieurleistung nach §§ 53 ff. HOAI umfasst die elektrotechnischen Anlagen für die Vollsanierung des Gebäudebereichs Ratssaal. Grundsätzlich gilt: An allen Bauteilen, an denen Eingriffe erfolgen, ist eine Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen durchzuführen. Im Zuge dieser Maßnahme sind die Niederspannungsschaltanlagen und -installationsanlagen zu modernisieren und neue Unterverteilungen zu installieren, um die elektrische Versorgung den aktuellen Standards anzupassen und eine zuverlässige Energieverteilung sicherzustellen. Ebenso sind die erforderlichen Blitzschutz- und Erdungsanlagen zu modernisieren bzw. entsprechend dem Stand der Technik anzupassen. Die Kosten für die Technische Ausrüstung - Elektrotechnik betragen rd. 250.000 EUR netto. Eine Honorarzone nach HOAI wird nicht vorgegeben. Die Auftraggeberin geht für die hier zu vergebene Leistung aufgrund der Komplexität im Denkmal und in der Gebäudeautomation von Honorarzone III aus. Der Kostenrahmen wurde auf Basis des zur Verfügung stehenden Budgets des Förderbescheids abgeschätzt. Für die Durchführung des Projekts ist der Zeitraum vom 15.10.2026 bis 31.12.2028 vorgesehen. Unverzüglich nach Auftragsvergabe ist mit der Bearbeitung der Entwurfsplanung zu beginnen, um Einzelmaßnahmen frühzeitig begleiten zu können. Direkt anschließend daran sind die Planungsleistungen der darauffolgenden Leistungsphasen ohne Verzögerungen bis zu der Beendigung der LPH 8 gemäß HOAI, § 53 HOAI durchzuführen. Die bauliche Umsetzung im Gebäude ist ab dem Jahr 2027 vorgesehen, der Abschluss der Bauarbeiten zum Ende des Jahres 2028.Neubau zweier Schulmensen für die Grundschulen Upstalsboom und Wallinghausen - Planungsleistungen Lose 1 bis 6
Stadt AurichAurichDeadline: Aug 18II. Gegenstand des Auftrags Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume Grundschule Upstalsboom (Los 1), - Objektplanung für Gebäude und Innenräume Grundschule Wallinghausen (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) Grundschule Upstalsboom (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) Grundschule Wallinghausen (Los 4), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) Grundschule Upstalsboom (Los 5) - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) Grundschule Wallinghausen (Los 6). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 6 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1 (Grundschule Upstalsboom): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 9 Los 2 (Grundschule Wallinghausen): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 9 Los 3 (Grundschule Upstalsboom): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 4 (Grundschule Wallinghausen): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 5 (Grundschule Upstalsboom): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Los 6 (Grundschule Wallinghausen): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Objektplanung (Los 1 und Los 2) zunächst nur die Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI und im Rahmen der Technischen Ausrüstung (Los 3 bis Los 6) zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Ingenieurleistungen der TGA im Bereich Elektro
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberga) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Tech- nische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be- nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagengrup- pen 4-8 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stun- densätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu er- bringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech- net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli- chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re- gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Ingenieurleistungen der TGA im Bereich Elektro
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberga) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Tech- nische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be- nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagengrup- pen 4-8 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stun- densätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu er- bringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech- net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli- chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re- gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Los 4: Ingenieurleistungen der TGA im Bereich Elektro
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberga) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagen-gruppen 4-8 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunika-tionskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leis-tungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungspha-se. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech-net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli-chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termi-ne: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re-gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf op-timiert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Ingenieurleistung der Tragwerksplanung
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberg4.4.1 Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI, LP 1-6 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Pa-pierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Überein-stimmung mit den geprüften statischen Unterlagen Wärmeschutznachweis nach GEG Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.4.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase der anderen Lose: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re-gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.4.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0) der anderen Lose.
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