Verkehr und Infrastruktur (vif), NaturgefahrenKriensTED
Hochwasserschutz und Revitalisierung Rot / Soppistigbach, Buttisholz
Zusammenfassung: Die vorliegende Submission beinhaltet Ingenieurleistungen gemäss SIA 103, Phasen 31 bis 33 in der Disziplin Wasserbau, d. h. Hochwasserschutz und Revitalisierung an der Rot und am Soppistigbach in der Gemeinde Buttisholz, Kanton Luzern. Hintergrund: Im Jahr 2016 wurde mit der Ausarbeitung eines Hochwasserschutzprojektes b...
Water Resource Management
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- Verkehr und Infrastruktur (vif), Naturgefahren
- Published:
- September 01, 2026
- Deadline:
- October 15, 2026
- Topic:
- Water Resource Management
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Zusammenfassung: Die vorliegende Submission beinhaltet Ingenieurleistungen gemäss SIA 103, Phasen 31 bis 33 in der Disziplin Wasserbau, d. h. Hochwasserschutz und Revitalisierung an der Rot und am Soppistigbach in der Gemeinde Buttisholz, Kanton Luzern. Hintergrund: Im Jahr 2016 wurde mit der Ausarbeitung eines Hochwasserschutzprojektes begonnen, das die bestehende Kantonsstrassenbrücke über die Rot ersetzen sollte. Im Zuge der Projektausarbeitung wurde der Nutzen einer Erweiterung des Projektperimeters erkannt und mit dem hochwassersicheren Ausbau und der ökologischen Aufwertung von Rot und Soppistigbach weitere Ziel definiert. Inzwischen liegt der Entwurf eines Vorprojekts vor, der jedoch ein ungünstiges Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweist und noch mehrerer Anpassungen bedarf. Aufgabe: Anhand der vorhandenen Grundlagen gilt es, zuerst nochmal ein Variantenstudium in der Phase Vorprojekt durchzuführen. Nach der Fertigstellung des Vorprojekts sind Bau- und Auflageprojekt zu erarbeiten. Das Gesamtprojekt ist hierbei in zwei Teilprojekte gegliedert - eines für Wasserbau und eines für Brückenbau. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren werden nur die Planungsarbeiten für das Teilprojekt Wasserbau vergeben. Sobald die Rahmenbedingungen für den Brückenbau definiert werden können, wird das Teilprojekt Brückenbau in einem separaten Verfahren vergeben.
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7Hochwasserschutz und Revitalisierung Luthern, Abschnitt Gläng Feld, Schötz
Verkehr und Infrastruktur (vif), NaturgefahrenKriensIngenieurleistungen gemäss SIA 103, Phasen 31 bis 33 für das Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt des knapp einen Kilometer langen Gewässerabschnittes Gläng - Feld an der Luthern in der Gemeinde Schötz. Neben der Projektierung in den Disziplinen Wasserbau (Hochwasserschutz) und Revitalisierung/Ökologie ist auch die Gesamtleitung für das Projekt und damit die Integration des Teilprojekts Brücken- und Strassenbau an der K43 zu übernehmen. Eine detaillierte Beschreibung des Vertragsgegenstands kann den beiliegenden Unterlagen (insbesondere Ziffer 1 des vorgesehenen Vertrags für Planungsleistungen der KBOB) entnommen werden.Hochwasserschutz und Revitalisierung Halden-, Für- und Büelbach, Altbüron
Verkehr und Infrastruktur (vif), NaturgefahrenKriensDeadline: Oct 15Im Rahmen des Projekts werden der Halden-, Für- und Büelbach in Altbüron revitalisiert und hochwassersicher ausgebaut. Das Projekt beinhaltet die Offenlegung und Umlegung der Bäche innerhalb des Siedlungsgebiets. Der Auftrag umfasst die Planerleistungen für die SIA-Phasen 32 Überarbeitung Bauprojekt sowie 41 Submission bis und mit 53 Inbetriebnahme. Eine detaillierte Beschreibung des Vertragsgegenstands kann den beiliegenden Unterlagen (insbesondere Ziffer 1 des vorgesehenen Vertrags für Planungsleistungen KBOB) entnommen werden.Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) - Ersatzneubau Forschungsgewächshaus Genetik, Sanierung Trakt G und Erneuerung der Kälte- und Medienversorgung - TWP
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDeadline: Sep 07Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Als ein international renommiertes Forschungszentrum arbeitet das IPK an der Aufklärung grundlegender Prinzipien der Evolution, Entwicklung und Anpassungsfähigkeit wichtiger Kulturpflanzen. Das IPK zählt zu den international führenden Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung. Die Maßnahme stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Sachsen-Anhalt sowie die strategisch bedeutsame pflanzenwissenschaftliche Forschungsinfrastruktur Deutschlands. Die Maßnahme dient zur Sicherung: - der Ex-situ-Genbank des Bundes, - moderner Forschungskapazitäten, - der Forschungsfähigkeit im Bereich Klimawandel und Ernährungssicherheit. Die bestehende Forschungsinfrastruktur des IPK weist erhebliche energetische, technische und bauliche Defizite auf. Die vorhandenen Gewächshausanlagen im Gewächshauskomplex Genetik sind technologisch und baulich verschlissen. Bereits heute musste etwa ein Viertel der bestehenden Gewächshausflächen aufgrund erheblicher technischer und baulicher Mängel stillgelegt werden. Gleichzeitig entsprechen die technischen Systeme, insbesondere die Kälteversorgung, nicht mehr den Anforderungen einer modernen, energieeffizienten und klimagerechten Forschungsinfrastruktur. Im Rahmen der vorliegenden Machbarkeitsstudie "Forschungscampus 2030 - 1. BA" wurde für den Gewächshauskomplex Genetik festgestellt, dass: - die bestehende Gewächshausanlage technologisch verschlissen ist, - die technischen Anlagen teilweise abgängig sind, - etwa 25 % der Gewächshausflächen bereits stillgelegt werden mussten, - die vorhandene Kälte- und Medienversorgung für den Gewächshauskomplex und den angrenzenden Gebäudekomplex Genetik nicht mehr bedarfsgerecht ist, - eine wirtschaftliche Sanierung der bestehenden Gewächshausstruktur nicht möglich ist. Zur Umsetzung eines zentralen Teilprojektes des bestätigten Entwicklungskonzeptes "Forschungscampus 2030" plant das IPK folgende Maßnahme zur realisieren: - Rückbau und Ersatzneubau des Forschungsgewächshauskomplexes Genetik in moderner Venlo-/ Kammbauweise, - Sanierung des angrenzenden Genetik-Anbaus "Trakt G", - und die Erneuerung und Optimierung der zentralen Medienversorgung, insbesondere der modularen Kälteversorgung einschließlich Verteilung. Die Maßnahme "Ersatzneubau Forschungsgewächshaus Genetik, Sanierung Trakt G und Erneuerung der Kälte- und Medienversorgung" dient der langfristigen Sicherung und Modernisierung zentraler Forschungsinfrastrukturen des IPK im Bereich Pflanzengenetik, Genomforschung, Phänotypisierung und klimaresilienter Kulturpflanzenforschung. Sie basiert vollständig auf dem bereits genehmigten Raum- und Funktionsprogramm. Die vorhandenen Flächen werden funktional, technisch und energetisch optimiert. Zudem muss stets der Anspruch beachtet werden, dass die bauliche Optimierung innerhalb eines Flächendenkmals und dazu noch in einem Hochwasserschutzgebiet erfolgen muss. Die vorhandene Gewächshausfläche beträgt ca. 1.880 m² inklusive Bestandsverbinder. Gemäß Machbarkeitsstudie erfolgt der Ersatzneubau auf der vorhandenen Bestandsfläche. Die Nutzflächen werden funktional optimiert, jedoch nicht erweitert. Die Sanierung des Trakt G erfolgt innerhalb der bestehenden Gebäudestruktur. Es erfolgt keine Flächenerweiterung, sondern die Erneuerung und funktionale Optimierung bestehender Forschungsinfrastruktur. Für die Umsetzung des Projektes stehen insgesamt 16,45 Mio. € brutto (KG 200-500 DIN 276) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze auf welchen die Planung auszurichten ist. Das Vorhaben soll mit Mitteln des "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Bund-Länder-Finanzierung für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kitas in Sachsen-Anhalt" realisiert werden. Die Abgabe der abgeschlossenen Leistungsphase 3 und anteilig LPH 4 (genehmigungsfähige Planung) ist für Ende März 2027 avisiert. Die Umsetzung der Maßnahme muss zwingend bis Ende 2029 (einschließlich Endverwendungsnachweis) abgeschlossen sein. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind Planungsleistungen im Leistungsbereich § 51 HOAI (Tragwerksplanung). Im Rahmen der zu erbringenden Leistungen muss in engster Zusammenarbeit mit dem Projektmanagement, dem Auftraggeber und den Nutzer ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden, welches das avisierte Kostenbudget gemäß Machbarkeitsstudie und dem späteren Fördermittelbescheid in Einklang bringt, die Möglichkeit der Sanierung oder des ggf. notwendigen Neubaus des Bestandsanbaus "Genetik Trakt G" eruiert und eine Analyse der ggf. möglichen Erhaltung bzw. Wiederverwendbarkeit einzelner technischer Anlagen beachtet. Hierbei müssen insbesondere gemeinsam mit dem Nutzer die Notwendigkeiten (Nutzerbedarfe) und Realisierbarkeiten analysiert und in Einklang gebracht werden. Die Vergabestelle/ der AG erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen. Für die Bewerbung ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt einzureichen. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen und den im Formular geforderten vollständig eingereichten Anlagen in die Wertung einbezogen. Bewerbergemeinschaften (ARGE, Bewerber mit Nachunternehmer, ...) müssen mit ihrer Bewerbung die geforderten Formblätter, Erklärungen und Nachweise in Summe für die Bewerberstruktur vollständig einreichen. Im Bewerbungsbogen geforderte/ gemachte Erklärungen gelten grundsätzlich für alle Mitglieder der Bewerberstruktur.Hochwasserschutz und Revitalisierung Sienebach, Kriens
Verkehr und Infrastruktur (vif), NaturgefahrenKriensDeadline: Oct 18Das Projekt „Hochwasserschutz und Revitalisierung Sienebach“ in Kriens verfolgt das übergeordnete Ziel, die Hochwassersicherheit für das Siedlungsgebiet bis zu einem 100-jährlichen Ereignis (HQ100) zu gewährleisten und gleichzeitig den Bachraum durch Offenlegung und Renaturierung massgeblich ökologisch aufzuwerten. Der Fokus der baulichen Massnahmen liegt auf dem rund 130 Meter langen Abschnitt zwischen der Eichenspes- und der Obernauerstrasse. Am oberen Ende des Perimeters wird der bestehende Geschiebesammler auf ein Rückhaltevolumen von etwa 100 m³ vergrössert, wobei ein neuer Rechen aus Stahlprofilen mit einer lichten Weite von 25 cm den Rückhalt von Geschiebe und Schwemmholz sicherstellt.Unmittelbar unterhalb dieses Sammlers wird die alte Dole unter der Eichenspesstrasse durch einen deutlich leistungsfähigeren Rechteckdurchlass mit den Massen 1,80 mal 1,00 Meter ersetzt. Um die ökologische Längsdurchgängigkeit zu fördern, werden in dieses Bauwerk beidseitig Kleintierbankette integriert. Nach dem Verlassen des Durchlasses überwindet der Bach den bestehenden Höhenunterschied von 2,4 Metern über eine 12 Meter lange aufgelöste Blockrampe mit Beckenstruktur, durch welche die Energie dissipiert wird.Ein wesentliches Element der Gestaltung ist die Offenlegung der bisher eingedolten Abschnitte, wobei das Gerinne innerhalb des Gewässerraums einen naturnahen, leicht mäandrierenden Verlauf erhält. Im unteren Bereich, nahe dem Schulhaus Feldmühle, entsteht eine durchströmte Tümpellandschaft. Die Modellierung der Tümpel inkl. Abdichtung ist nicht Bestandteil des vorliegenden Auftrages. Eine neue Fussgängerbrücke ersetzt zudem die bestehenden alten Übergänge im Projektgebiet.Im Zuge der Erdarbeiten werden umfangreiche Werkleitungsanpassungen vorgenommen, um Platz für den neuen Durchlass und die Geländemodellierung zu schaffen. Während der Grossteil dieses Materials als unbelastet eingestuft wird, muss der schwach bleibelastete Oberboden auf Parzelle 733 gesondert behandelt oder an geeigneten Standorten verwertet werden. Ein detaillierter Beschrieb des Vertragsgegenstands kann Ziffer 1 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB entnommen werden.ZEIII (km 27,15 – 30,21) + ZE IV (km 26,60 – 27,15) WRS - WREP ZEIII + IV und straßenbaul. Pl. der Betriebsumkehr Gr. a. Br.
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWienDie betreffenden Entwässerungsabschnitte ZEIII (km 27,15 – 30,21) und IV (km 26,60 – 27,15) hatte eine wasserrechtliche Genehmigung bis 31.10.2022. Es wurde rechtzeitig um eine kurzfristige Wiederverleihung angesucht. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig. Da die Anlagen aber nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, müssen die Anlagen mittelfristig erneuert werden. Um die Anlagen in den Abschnitten auf Stand der Technik zubringen, wurden für die gesamte A13 die Bescheide erhoben, der Bestand dokumentiert und eine wasserrechtliches Sanierungskonzept (2023) ausgearbeitet und der Behörde übermittelt. Nunmehr sind für die Entwässerungsabschnitte ZEIII und IV je eine wasserrechtliche Genehmigung zu erwirken. Weiters ist die Betriebsumkehr im Bereich Tankstellen Gries am Brenner straßenbaulich zu planen und im Einreichprojekt zu berücksichtigen.Neubau eines zentralen Retentionsbodenfilters (RBF) am RÜB „Alte Kläranlage“ in 76467 Bietigheim
Gemeindeverwaltung BietigheimBietigheimDeadline: Sep 21Die Gemeinde Bietigheim betreibt weite Teile ihres öffentlichen Entwässerungsnetzes im Mischsystem. Bei Niederschlagsereignissen werden die anfallenden Mischwasserüberläufe über verschiedene Mischwasserentlastungsbauwerke in den Schmiedbach eingeleitet. Der Schmiedbach ist Bestandteil des Federbachsystems, das aufgrund einer Vielzahl von Einleitungen aus den angrenzenden Kommunen erheblich belastet ist. Das Gewässersystem weist nach der aktuellen Bewertung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowohl hinsichtlich des chemischen als auch des ökologischen Zustands erhebliche Defizite auf. Diese sind im Wesentlichen auf die Einleitungen aus den Abwasseranlagen, insbesondere aus den Mischwassersystemen der am Federbachsystem gelegenen Gemeinden, zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund sind auslaufende bzw. neu zu erteilende wasserrechtliche Einleiterlaubnisse ohne die Ergebnisse der von den Anrainergemeinden gemeinsam durch-zuführenden Untersuchungen zur Gewässerökologie und zur FFH-Verträglichkeit derzeit nicht genehmigungsfähig. Zur Sicherstellung des weiteren ordnungsgemäßen Betriebs der kommunalen Abwasseranlagen erließ das Landratsamt Rastatt im August 2022 eine Interimsanordnung zum vorläufigen Betrieb und zur Fortführung der öffentlichen Abwassereinleitungen aus dem Trenn- und Mischsystem des Einzugsgebiets Bietigheim in den Schmiedbach. Für die in den Ergänzungen zum Generalentwässerungsplan (GEP) 2015 sowie dessen Fortschreibungen definierten Ausbauzustände 2023, 2024 und 2030 sind entsprechend dieser Interimsanordnung konkrete abwassertechnische Emissions- und Immissionsmaßnahmen umzusetzen und in Betrieb zu nehmen. Diese Maßnahmen dienen insbesondere der Reduzierung der stofflichen und hydraulischen Belastungen des Schmiedbachs sowie der schrittweisen Verbesserung des Gewässerzustands und der Erreichung der Ziele der WRRL. Für den Ausbauzustand 2030 ist gemäß Interimsanordnung spätestens bis zum 31. Dezember 2028 ein neuer zentraler Retentionsbodenfilter (RBF) im Mischwassersystem am Regenüberlaufbecken (RÜB) „Alte Kläranlage“ zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Die Maßnahme ist Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Gemeindegebiets und insbesondere vor der Erschließung der Baugebiete „Birkig, 3. und 4. Bauabschnitt“ sowie des Gewerbegebiets „Schelmenäcker (B8)“ umzusetzen. Der geplante Retentionsbodenfilter befindet sich unmittelbar neben dem bestehenden RÜB „Alte Kläranlage“. Die Planung hat die örtlichen Grundstücksverhältnisse sowie die vorhandene abwassertechnische Infrastruktur und die erforderlichen Schnittstellen zum bestehenden RÜB zu berücksichtigen. Auf Grundlage der zunächst erstellten Vorplanung des RBF wurden im weiteren Planungsverlauf zusätzliche Untersuchungen zur Dimensionierung und langfristigen Auslegung der Anlage durchgeführt. Dabei wurden neben den bereits absehbaren Entwicklungsflächen insbesondere die mögliche zusätzliche Erschließung des Bereichs entlang der B3 sowie weitere potenzielle Entwicklungsflächen im Gemeindegebiet berücksichtigt. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen wurde deutlich, dass eine zukunftsfähige Auslegung des RBF die Berücksichtigung zusätzlicher Flächenreserven erfordert. Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat sich daher für eine stufenweise Realisierung des Retentionsbodenfilters entschieden. Mit der ersten Ausbaustufe werden die bereits geplanten und absehbaren Entwicklungsgebiete berücksichtigt. Die zweite Ausbaustufe sieht die Erweiterung der Anlage um ein zusätzliches Filterbecken vor und berücksichtigt insbesondere den Flächenpuffer von rund 42,5 ha bis zur Gemarkungsgrenze entlang der B3. Die Aufteilung in zwei Ausbaustufen ermöglicht es, die zwingend erforderliche abwassertechnische Infrastruktur zunächst bedarfsgerecht für die konkret geplanten Entwicklungsgebiete her-zustellen und gleichzeitig die baulichen und räumlichen Voraussetzungen für eine spätere Erweiterung zu schaffen. Das Projekt befindet sich derzeit in Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die Genehmigungsplanung wird durch das bereits mit der Planung (LPH 1 bis 4) beauftragte Ingenieurbüro fertiggestellt. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind daher die weiteren Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 der Ausbaustufe 1. Der Förderantrag soll aufgrund der zwischenzeitlich angepassten und erweiterten Planung nach erneuter Abstimmung mit dem Regierungspräsidium im kommenden Jahr eingereicht werden. Gleichzeitig soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Planungs- und Vergabeschritte rechtzeitig durchgeführt und die bauliche Umsetzung so gesteuert werden kann, dass die Inbetriebnahme des RBF spätestens zum 31. Dezember 2028 erfolgen kann. Die Gesamtkosten für den stufenweisen Ausbau des Retentionsbodenfilters werden gemäß der aktuellen Kostenschätzung mit insgesamt 5.490.000,00 € brutto angesetzt. Die Kostenangaben basieren auf dem derzeitigen Planungsstand (Vorentwurfsplanung) und dienen als Grundlage für die weitere Planung, Vergabe und Umsetzung der Maßnahme. Nachfolgende Terminschiene ist geplant: Planungsbeginn: Im Anschluss der Vergabe, voraussichtlich ab Januar 2027; Abschluss LPH 5: Juli 2027; Baubeginn: August 2027; Inbetriebnahme: Ende 2028 Die Aufteilung der Kosten der Kostenschätzung in die Kostengruppen gliedert sich wie folgt auf: KG 300: 2.330.000 € brutto; KG 410: 505.000 € brutto; KG 480: 440.000 € brutto; KG 500 (inkl. Ausgleichsmaßnahmen): 360.000 € brutto. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Ausbaustufe 1 mit den Leistungsphasen 5-9 für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41ff. HOAI, Freianlagen gemäß §§ 38ff. HO-AI und der Technischen Ausrüstung mit den Anlagengruppe 1 (Hydraulik) und 8 (EMSR-Steuerung) nach §53 ff HOAI.Planungsleistungen - Neubau einer Mischwasserbehandlungsanlage und eines Schmutzwasserpumpwerks für das Einzugsgebiet Innenstadt
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünsterDeadline: Sep 17Objektplanung Ingenieurbauwerke Beratung zum architektonischen Anlagendesign Objektplanung Freianlagen Objektplanung Verkehrsanlagen Tragwerksplanung Technische Ausrüstung Planung und Überwachung von Baufeldfreimachung und Rückbauarbeiten Simulationen Schmutzfrachtberechnung Beratung zum Brandschutz Ex-Schutz-Konzept Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz Beratungsleistungen durch einen AwSV-Sachverständigen Value-Engineering/ Value Days Erstellung Funktionsanweisung/ Schaltpunkte für Steuerung Personaleinsatzkonzept für Betrieb der Anlage Der Leistungsumfang beinhaltet die nachstehend beschriebenen Teilleistungen. Grundsätzlich gelten neben den vertraglichen Bestimmungen nachstehende Regelungen für die Leistungserbringung: Im Rahmen der Planungen können Untersuchungen über verschiedene Varianten erforderlich werden. Die Ausschreibung von Bauleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewerke- und bauabschnittsweise erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme unterliegt nach gegenwärtigem Planungsstand folgender Terminierung: LP 1-5: 01.02.2027 bis 01.01.2029 LP 6-7: 02.01.2029 bis 01.10.2029 LP 8: 03.02.2029 bis 31.12.2032 LP 9: 01.01.2033 bis 31.12.2036 Der Auftrag wird in zwei Stufen vergeben: - Stufe 1: Leistungsphase 1 bis 4 - Stufe 2: Leistungsphase 5 bis 9. Die Beauftragung der Stufe 2 ist an die zufriedenstellende Ausführung der Stufe 1, die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel, verwaltungsinterne Entscheidungen und die Zustimmung der zuständigen politischen Gremien der Stadt Münster geknüpft. Sie erfolgt durch schriftliche Beauftragung oder elektronisch über den Vergabemarktplatz.
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