Stadt Konstanz, Personal- und Organisationsamt-Zentrale VergabestelleKonstanzTED
Hafner Ökologische Baubegleitung, fachliche Begleitung von CEF-Maßnahmen und Monitoring
Ökologische Baubegleitung, fachliche Begleitung von CEF-Maßnahmen und Monitoring im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Hafner, Bauabschnitt 1 für die Jahre 2026 bis 2029
Environmental Assessment
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Ökologische Baubegleitung, fachliche Begleitung von CEF-Maßnahmen und Monitoring im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Hafner, Bauabschnitt 1 für die Jahre 2026 bis 2029
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Konstanz, Personal- und Organisationsamt-Zentrale Vergabestelle
- Published:
- July 19, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Ökologische Baubegleitung, fachliche Begleitung von CEF-Maßnahmen und Monitoring im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Hafner, Bauabschnitt 1 für die Jahre 2026 bis 2029
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Hafner Ökologische Baubegleitung, fachliche Begleitung von CEF-Maßnahmen und Monitoring
Ökologische Baubegleitung, fachliche Begleitung von CEF-Maßnahmen und Monitoring im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Hafner, Bauabschnitt 1 für die Jahre 2026 bis 2029 - Bundesamt für Naturschutz (BfN)BonnDeadline: Jun 18
Vorhaben: „IAS-Aktionsplan: Fachliche Unterstützung der Akteure bei der Umsetzung der im Aktionsplan vereinbarten Maßnahmen“
Gemäß Art. 13 EU-Verordnung Nr. 1143/2014 müssen die Mitgliedstaaten einen Aktionsplan für die prioritären Pfade invasiver gebietsfremder Arten erstellen und alle 6 Jahre aktualisieren. Die erste Aktualisierung des Aktionsplans wird in naher Zukunft an die EU übermittelt. Sie enthält eine pfadübergreifende Maßnahme, für deren Umsetzung das BfN verantwortlich ist, mit dem Titel "Sensibilisierung, Unterstützung und Vernetzung bei der Umsetzung der im Aktionsplan gelisteten Maßnahmen" (PM25). Die Umsetzung dieser Maßnahme soll im Rahmen eines F+E-Vorhabens durchgeführt werden und richtet sich an alle Akteure und Kooperationspartner des Aktionsplans. Ziel des geplanten Vorhabens sind die Vermittlung der Inhalte des Aktionsplans an die Akteure und Kooperationspartner, die für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind, und die Förderung der horizontalen und vertikalen Vernetzung und des fachlichen Austauschs. Folgende Schritte sollen, mit dem Ziel einer fachlichen Begleitung der Akteure während der Umsetzungsphase des Aktionsplans, umgesetzt werden: 1) Unterstützung bei der Förderung der Vernetzung und des fachlichen und praxisbezogenen Austauschs zwischen dem BfN und allen beteiligten Akteuren und Sektoren, u.a. in Form einer Fachveranstaltung (2027), mehrerer Workshops zu sektorenspezifischen Themen sowie durch bilaterale Gespräche, fachliche Beratung und Vermittlung fachlicher Inhalte und Best-Practice Beispiele; 2) Förderung der Vermittlung und Erläuterung von Inhalten des Aktionsplans an die jeweiligen Akteure, insbesondere zu den einzelnen Maßnahmen, inkl. Ziele, Zeitpläne und Dokumentationen; 3) Erstellung eines Formulars für die standardisierte Erfassung der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen sowie Bereitstellung des Formulars an alle Akteure. Die Ergebnisse der Workshops sollen veröffentlicht werden. Konkrete Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. - Landeshauptstadt München, BaureferatMünchen
Fachplanung Monitoring
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen für das Monitoring der Straßenbrücke BW 40/12 Lipowskybrücke in München. Die Lipowskybrücke überführt die Radlkoferstraße über die Gleisanlagen der Deutschen Bahn, welche den Münchner Hauptbahnhof mit dem Ostbahnhof verbinden. Das Bauwerk wurde in den Jahren 1963/1964 als einfeldrige Spannbeton Plattenbrücke errichtet und mit längs- und quervorgespannten Spanngliedern aus Sigma Oval Spannstahl ausgeführt. Aufgrund der Verwendung von spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl älterer Generationen sowie eines in Teilen rechnerisch nicht ausreichend nachgewiesenen Ankündigungsverhaltens ist das Bauwerk trotz insgesamt guten baulichen Zustands als gefährdet einzustufen. Spannstahlbrüche können ohne sichtbare äußere Anzeichen auftreten und stellen ein besonderes Risiko für den weiteren Bauwerksbetrieb dar. Ein Ersatzneubau des Bauwerks ist vorgesehen, der Zeitpunkt der Realisierung ist derzeit jedoch noch nicht festgelegt. Zur Sicherstellung des sicheren Weiterbetriebs bis zum Ersatzneubau ist die Einführung eines qualifizierten, bauwerksspezifischen Monitoringsystems vorgesehen. Ziel des Monitorings ist insbesondere die frühzeitige Detektion und Lokalisierung möglicher Spannstahlbrüche sowie die kontinuierliche Bewertung des strukturellen Zustands des Bauwerks. Die gewonnenen Messdaten dienen als Grundlage für belastbare ingenieurtechnische Entscheidungen im Rahmen der Bauwerksbewirtschaftung und tragen zur Gewährleistung der Bauwerkssicherheit bei. Gegenstand der Beschaffung ist die Leistung eines Fachplaners Monitoring in Anlehnung an das DBV Merkblatt Brückenmonitoring. Der Fachplaner übernimmt die fachliche Konzeption, Planung und Begleitung der Monitoringmaßnahmen über die gesamte Laufzeit des Monitorings hinweg. Darüber hinaus wirkt er bei der Vorbereitung und fachlichen Begleitung des Vergabeverfahrens zur Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters für Bauwerksmessungen mit und unterstützt den Auftraggeber während der Umsetzung und des Betriebs des Monitorings. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die Nachrechnung und ingenieurtechnische Bewertung des Brückenbauwerks, - die Erstellung eines Monitoringkonzepts einschließlich Festlegung geeigneter Messgrößen, Messstellen und Grenzwerte, - die Vorbereitung und fachliche Mitwirkung bei der Vergabe der Ausführungsplanung und Umsetzung des Monitorings, - die Begleitung der Ausführungsplanung des Messsystems, - die Begleitung der Installation, Inbetriebnahme und des Betriebs des Monitorings, - sowie die fortlaufende Auswertung und Bewertung der Messergebnisse. Im Rahmen des Monitorings sind mindestens ein Schallemissionsmonitoring sowie ein davon unabhängiges weiteres Monitoringsystem (z. B. faseroptisch) vorzusehen. Ergänzend ist eine Videoüberwachung des Bauwerks einzuplanen. Die Monitoring , Installations- und Betriebskonzepte sind unter Berücksichtigung der besonderen Randbedingungen des Bauwerks zu entwickeln. Hierzu zählen insbesondere die Lage des Bauwerks über DB Gleisanlagen, betriebliche Anforderungen der Deutschen Bahn sowie die Nutzung vorhandener Sperrpausencontainer. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer ist im Falle der Beauftragung verpflichtet, sämtliche Leistungsstufen zu übernehmen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Die Vergütung erfolgt stufenweise gemäß dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 - Phase 1: Definition der Fragestellung und Überprüfung der Machbarkeit - Phase 2: Erstellung Monitoringkonzept und Fachplanung des Monitorings Leistungsstufe 2 - Phase 3: Begleitung der Ausführungsplanung des Messsystems - Phase 4: Begleitung der Installation und Inbetriebnahme Leistungsstufe 3 - Phase 5: Begleitung des Betriebs und der Datenverarbeitung - Phase 6: Bewertung der Ergebnisse - Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/OrlaNeustadt an der Orla
komplexe Maßnahme zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen am Gewässer II. Ordnung Orla im Gemeinde Gebiet 07381 Langenorla
Die Orla ist ein ca. 35 langes Fließgewässer 2. Ordnung im südöstlichen Thüringen, der bei Triptis/Saale-Orla-Kreis entspringt und in Orlamünde/Saale-Holzland-Kreis als rechter Nebenfluss in die Saale mündet. Seit der 2019 erfolgten gesetzlichen Neuregelung für die Gewässer 2. Ordnung ist der durch 65 Mitgliedskommunen gegründete Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Obere Saale – Orla u. a. für die Orla zuständig. Der Fluss ist vor ca. 90 Jahren vor allem in seinem Unterlauf zur Gewinnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes begradigt, eingetieft und ausgebaut worden. Der dadurch entstandene naturferne Zustand der Orla entspricht nicht mehr den aktuellen Zielen und Vorgaben von EU, Bund und Freistaat Thüringen. Der GUV strebt entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Landesprogramms Gewässerschutz gemeinsam mit der Gemeinde Langenorla eine Verbesserung der ökologischen Situation der Orla, die Herstellung ihrer ökologischen Durchgängigkeit und von naturnahen Gewässerstrukturen an. Der maßgebliche Gewässerrahmenplan soll dazu schrittweise umgesetzt werden. Im Auftrag des GUV wurde für den gesamten Ausbauabschnitt – insgesamt 4 Bauabschnitte - im Gemeindegebiet Langenorla im Jahr 2021 eine Objektplanung in den LPh 1 + 2 erstellt. erforderlich. An den BA 3 grenzen oberhalb der BA 4 und unterhalb die BA 1 und 2 an. Während die BA 1 und 4 bereits baulich realisiert wurden befindet sich der BA 2 derzeit in der Planung und soll 2026 baulich umgesetzt werden. Die dafür vorgegebenen Ziele sind insbesondere a) Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, b) Verbesserung der ökologischen Gewässerstrukturen, c) Verbesserung der Abflussverhältnisse durch Profilaufweitungen, d) Reduzierung der Hochwasserrisiken für die bebauten Ortslagen. Entsprechend der Vorplanung für den gesamten Ausbauabschnitt im Gemeindegebiet Langenorla sind für den 3. Bauabschnitt folgende Maßnahmen vorgesehen: a) Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an 3 Querbauwerken, b) Beseitigung von Engstellen zwischen Bahndamm und Gärten, c) Abtragung von beim früheren Ausbau geschaffenen Wällen, d) Verwertung überschüssiger Erdmassen durch neue Verwallung. Wesentlicher Auftragsgegenstand ist folgende, in Anlehnung an die Bestimmungen der HOAI 2021 beschriebene Grundleistung, die zum Erreichen der unter Nr. 2 formulierten Ziele und Maßnahmen erforderlich wird: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Grundleistungen LPh 3 + 4 (ggf. 5 – 9) / Anlage 12, Objektart: Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Deich- und Dammbauten Es ist davon auszugehen, dass die Grundleistung vollständig erbracht werden muss. - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenbergDeadline: Jul 21
2704300115 Rahmenvereinbarung Faunistische und Floristische Kartierungen, naturschutzfachliche Planungsleistungen sowie ökologische Baubegleitung - Los 5 Bereich Klare Spree
Es werden insgesamt 5 Lose ausgeschrieben. Alle sind fachlich und hinsichtlich der inhaltlichen Leistung identisch. Lediglich die räumliche Zuständigkeit der jeweiligen Lose unterscheidet sich. Folgende Leistungen bilden den inhaltlichen Schwerpunkt: 1. Faunistische und floristische Kartierungsleistungen: Kartierungen entsprechend der methodischen Anforderungen der jeweiligen Naturschutzbehörden. Erstellung von Kartierberichten mit Bestandsdarstellungen und Kartendarstellungen. 2. Naturschutzfachliche Planungsleistungen: z. B. Erstellung von Gutachten wie Artenschutzfachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura2000 Prüfungen. 3. Ökologische Baubegleitung: Begleitung der Sanierungsmaßnahmen während der Realisierung, Kontrolle der Umsetzung von naturschutzfachlichenund -rechtlichen Nebenbestimmungen und Auflagen. Beratung der LMBV bzw. des AN auf der Baustelle. Dokumentation der Umsetzung von erbrachten Nebenbestimmungen. Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C): - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - Formblatt 221/222 - Angaben zur Preisermittlung - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-L-DL - Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) . Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) . Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt. . Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D): - Urkalkulation - Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen der Nachauftragnehmer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-NordseeMeppen
Beweissicherung und Überwachung bodenkundlicher, wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Aspekte für das Überschlickungsvorhaben Ihrhove III: Los 2 - bodenkundliche Baubegleitung (BBB) 10/2026 bis 05/2029
In der Unterems und in der Leda sind zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie insbesondere zur Gewährleistung der Bedarfstiefen für die Überführung von Werft-Schiffen regelmäßige Unterhaltungsbaggerungen erforderlich. Die im Rahmen dieser Unterhaltung anfallenden Baggermengen werden im Gegensatz zu anderen Revieren aufgrund der Enge des Flussschlauches der Unterems nicht im Nahbereich der Baggerstellen verklappt, sondern primär landseitig entlang der Unterems, möglichst nahe am Flusslauf auf landseitige Unterbringungsflächen (Spülfelder und Spülseen) verbracht. Gegenwärtig wird das anfallende Baggergut auf Spülfelder im Spülgebiet Steenfelde verbracht. Ab 2026 soll es erstmals zu einer Zweitüberschlickung von Flächen im Bereich von Ihrhove kom-men, die bereits zwischen 2006 und 2017 überspült wurden. Das Spülgebiet Ihrhove III wurde dafür in drei Bauabschnitte unterteilt. Die einzelnen Bauabschnitte gliedern sich wiederum in baulich voneinander getrennte Spülfelder auf. Der erste Bauabschnitt verfügt über elf einzelne Spülfelder. Die Felder G8 und G9 befinden sich derzeit im Bau. Die Herrichtung der Spülfelder G1 bis G4 erfolgt ab Sommer 2026. Die restlichen fünf Spülfelder (G5 bis G7 und G10, G11) werden je nach Bedarf voraussichtlich bis 2028 hergerichtet. In der Regel fallen zwei bis drei Baggerkampagnen pro Jahr an. Eine Kampagne umfasst dabei etwa 16 Wochen für die gesamte Unterems. Der Baggerschwerpunkt befindet sich bei Ems-km 0-15. Dieses Material wird hauptsächlich in die Spülfelder verspült. Die Einspülung in den Spülfeldern ist auf 16 Std/Tag begrenzt. In diesem Zusammenhang sind verschiedenste boden-, abfallwirtschaftliche und geotechnische Aspekte zu berücksichtigen. Die Einhaltung des Bodenschutzkonzeptes sowie Auflagen und Bedingungen zum Schutzgut Boden ist während der Bau-, Nutzungs- und Rekultivierungsphase zu überwachen, zu begleiten und beratend zu steuern. Diese bodenkundliche und geotechnische Baubegleitung ist von einer geotechnisch qualifizierten Fachperson durchzuführen. Das Monitoringprogramm zur Einhaltung der Anforderungen aus der BBodSchV ist umzusetzen, durchzuführen und fortzuschreiben. Es sind Probeentnahmen des Bodens in Form von Kontrolluntersuchungen und Freimessungen während der Rekultivierungsphase und vor Rückgabe der Flächen in die landwirtschaftliche Nutzung durchzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren. Zusätzlich sind Zuarbeiten im Rahmen der Bodenreifeuntersuchungen vor Rückgabe der Flächen notwendig. Alle Projektunterlagen und erhobene Daten sind zu dokumentieren. Im Rahmen der bodenkundlichen Baubegleitung und des bodenkundlichen Monitorings sind während der Bauphase Freigabeberichte sowie in der Rekultivierungsphase Zusammenstellungen/Kurzdokumentationen zu verfassen, welche die Ergebnisse der vorhandenen Nullmessungen und der durchzuführenden Kontrolluntersuchungen und Freimessungen beinhalten. Des Weiteren sind ggf. zusätzlich auferlegte Berichtspflichten der jeweiligen Baugenehmigung zu erfüllen. Eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen der bodenkundlichen Baubegleitung sowie dem Gewässerschutzbeauftragten ist in bestimmten Bereichen des Projektes erforderlich. - WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Jul 31
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der bodenkundlichen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Bodenbeeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu vermindern und die Umsetzung der im Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 empfohlenen Maßnahmen zu gewährleisten. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch bodenkundliches Fachpersonal begleitet werden. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, ist insgesamt ca. 45ha groß. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt in mehrere Etappen. Zwischen September 2026 und März 2029 erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Für die vorgenannten Maßnahmen gilt gemäß § 7 BBodSchG eine Vorsorgepflicht. Für den vorsorgenden Bodenschutz der ackerbaulich genutzten Flächen wurde ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben") erstellt. Dieses bildet die fachliche Grundlage für die Durchführung der Maßnahmen sowie für die bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Ziel der Maßnahmen ist die Wiederherstellung einer landwirtschaftlich nutzbaren, durchwurzelbaren Bodenschicht mit vergleichbarer Funktionsfähigkeit hinsichtlich Bodenstruktur, Wasserhaushalt und Ertragspotenzial wie im Ausgangszustand. Hierzu ist ein schichtgetrennter Ausbau, eine getrennte Zwischenlagerung sowie ein fachgerechter Wiedereinbau von Ober- und Unterboden sicherzustellen. Das Vorhabengebiet liegt innerhalb der Schutzzone B4 des Heilquellenschutzgebiets der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Vorgaben der Schutzgebietsverordnung sind von allen ausführenden Unternehmen verbindlich einzuhalten und in die Arbeitsabläufe zu integrieren. Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung umfasst insbesondere: • Räumung von 66 kampfmittelrelevanten Störpunkten in Zone 7, • Räumung von 4 Blindgängerverdachtspunkten innerhalb der Zonen 1 und 5, • Geomagnetische Untersuchung mit unmittelbar anschließender Kampfmittelräumung in Zone 8 • punktuelle Handschachtungen und Baggeraufgrabungen, • temporäre Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, • Wiederverfüllung und Rekultivierung der Eingriffsbereiche. Archäologische Grabung Innerhalb des Projektgebiets wurden Besiedlungsspuren aus nahezu allen vor- und frühgeschichtlichen Epochen identifiziert. Aus diesem Grund wird innerhalb des Baugebiets in den Zonen 1 bis 7 eine archäologische Grabung durchgeführt. Die archäologische Grabung erfolgt abschnittsweise im gesamten Baufeld. Die Abfolge der aufzugrabenden Flächen steht derzeit noch nicht fest und richtet sich nach den Betretungsrechten der Grundstücke, dem geplanten Ablauf nachfolgender Bauarbeiten, etc.. Nach gegenwärtigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass im Süden des Baufeldes eine flächendeckende Grabung erforderlich ist und dass im Zentrum und im Norden regelmäßige Schnitte angelegt werden. Im Norden des Baufeldes wurde bei der Kampfmittelräumung im Herbst/ Winter 2025/ 2026 eine Urne aus der Bronze- bzw. Eisenzeit gefunden. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass sich in diesem Bereich weitere Gräber/Urnen befinden. Der Oberbodenabtrag erfolgt abschnittsweise und bodenschonend, vorzugsweise in Form eines rückschreitenden Abtrags in Streifen. Der freigelegte Unterboden ist vor Befahrung zu schützen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt. Sie sollen Anfang September 2026 beginnen und ca. 30 Monate andauern (geplantes Enddatum: 31.03.2029). Für die Grabungsarbeiten wurde eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt, die derzeit noch nicht erteilt wurde. Es besteht das Risiko, dass die Genehmigung verspätet erteilt wird. In diesem Fall wird sich die Leistungserbringung verzögern und voraussichtlich erst im März 2027 beginnen. Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie -Projektgebiet, - Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, - Leistungen zur bodenkundlichen Baubegleitung für die Kampfmittelräumung und die archäologische Grabung, -Leistungsverzeichnis - Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) nach DIN 19639 - Vorbereitung - Bodenkundliche Begleitung der Umsetzung des Bodenschutzkonzepts nach DIN 19639 - Berichtwesen - weiterführende Informationen beschrieben. - SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Jul 31
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der bodenkundlichen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Bodenbeeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu vermindern und die Umsetzung der im Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 empfohlenen Maßnahmen zu gewährleisten. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch bodenkundliches Fachpersonal begleitet werden. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, ist insgesamt ca. 45ha groß. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt in mehrere Etappen. Zwischen September 2026 und März 2029 erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Für die vorgenannten Maßnahmen gilt gemäß § 7 BBodSchG eine Vorsorgepflicht. Für den vorsorgenden Bodenschutz der ackerbaulich genutzten Flächen wurde ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben") erstellt. Dieses bildet die fachliche Grundlage für die Durchführung der Maßnahmen sowie für die bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Ziel der Maßnahmen ist die Wiederherstellung einer landwirtschaftlich nutzbaren, durchwurzelbaren Bodenschicht mit vergleichbarer Funktionsfähigkeit hinsichtlich Bodenstruktur, Wasserhaushalt und Ertragspotenzial wie im Ausgangszustand. Hierzu ist ein schichtgetrennter Ausbau, eine getrennte Zwischenlagerung sowie ein fachgerechter Wiedereinbau von Ober- und Unterboden sicherzustellen. Das Vorhabengebiet liegt innerhalb der Schutzzone B4 des Heilquellenschutzgebiets der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Vorgaben der Schutzgebietsverordnung sind von allen ausführenden Unternehmen verbindlich einzuhalten und in die Arbeitsabläufe zu integrieren. Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung umfasst insbesondere: • Räumung von 66 kampfmittelrelevanten Störpunkten in Zone 7, • Räumung von 4 Blindgängerverdachtspunkten innerhalb der Zonen 1 und 5, • Geomagnetische Untersuchung mit unmittelbar anschließender Kampfmittelräumung in Zone 8 • punktuelle Handschachtungen und Baggeraufgrabungen, • temporäre Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, • Wiederverfüllung und Rekultivierung der Eingriffsbereiche. Archäologische Grabung Innerhalb des Projektgebiets wurden Besiedlungsspuren aus nahezu allen vor- und frühgeschichtlichen Epochen identifiziert. Aus diesem Grund wird innerhalb des Baugebiets in den Zonen 1 bis 7 eine archäologische Grabung durchgeführt. Die archäologische Grabung erfolgt abschnittsweise im gesamten Baufeld. Die Abfolge der aufzugrabenden Flächen steht derzeit noch nicht fest und richtet sich nach den Betretungsrechten der Grundstücke, dem geplanten Ablauf nachfolgender Bauarbeiten, etc.. Nach gegenwärtigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass im Süden des Baufeldes eine flächendeckende Grabung erforderlich ist und dass im Zentrum und im Norden regelmäßige Schnitte angelegt werden. Im Norden des Baufeldes wurde bei der Kampfmittelräumung im Herbst/ Winter 2025/ 2026 eine Urne aus der Bronze- bzw. Eisenzeit gefunden. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass sich in diesem Bereich weitere Gräber/Urnen befinden. Der Oberbodenabtrag erfolgt abschnittsweise und bodenschonend, vorzugsweise in Form eines rückschreitenden Abtrags in Streifen. Der freigelegte Unterboden ist vor Befahrung zu schützen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt. Sie sollen Anfang September 2026 beginnen und ca. 30 Monate andauern (geplantes Enddatum: 31.03.2029). Für die Grabungsarbeiten wurde eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt, die derzeit noch nicht erteilt wurde. Es besteht das Risiko, dass die Genehmigung verspätet erteilt wird. In diesem Fall wird sich die Leistungserbringung verzögern und voraussichtlich erst im März 2027 beginnen. Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie -Projektgebiet, - Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, - Leistungen zur bodenkundlichen Baubegleitung für die Kampfmittelräumung und die archäologische Grabung, -Leistungsverzeichnis - Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) nach DIN 19639 - Vorbereitung - Bodenkundliche Begleitung der Umsetzung des Bodenschutzkonzepts nach DIN 19639 - Berichtwesen - weiterführende Informationen beschrieben. - WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Jul 17
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Veranlassung und Zielsetzung Im Osten der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden für das nördliche Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Planungsrecht zu schaffen. Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine geomagnetische Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung durchzuführen. Es handelt sich um einen Bereich, der später bebaut werden soll. Nach Abschluss der Geomagnetik und der Kampfmittelräumung ist für die untersuchten und geräumten Flächen eine Kampfmittelfreigabe auszustellen. Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Die zu untersuchende Fläche ist insgesamt 41.557 m² groß. Für rund 10.830 m² liegen derzeit noch keine Betretungsrechte vor. Der Auftraggeber ist bemüht, diese bis zum Untersuchungsbeginn zu beschaffen. Insofern kann die tatsächlich zu untersuchende Fläche nach oben oder unten abweichen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestflächengröße besteht nicht. Die Fläche liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Es liegt eine Luftbildauswertung vor, die in diesem Bereich einen Blindgängerverdachtspunkt anzeigt. In einem östlich angrenzenden, rund 36 ha großen Bereich wurde bereits eine geomagnetische Untersuchung mit Kampfmittelräumung durchgeführt. In diesem Areal wurden 310 Störpunkte identifiziert. Für die zu untersuchende rund 4,15 ha große Fläche wird unterstellt, dass nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung 75 Störpunkte zu räumen sind. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung. Daraus kann kein Anspruch auf eine Mindest- oder Maximalmenge abgeleitet werden. 2.1. Anforderungen an die geomagnetische Untersuchung Die geomagnetische Untersuchung ist nach dem neuesten Stand der Technik sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung und der Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen auszuführen. Es sind geeignete, dem Stand der Technik entsprechende computergestützte Mess-, Ortungs- und Auswertungsverfahren einzusetzen, die eine vollflächige, standort- und positionsgenaue Erfassung des Untersuchungsgebiets ermöglichen. Die Datenerfassung hat mit Hilfe eines möglichst genauen GPS-Systems zu erfolgen (Zielgröße ist eine Lagegenauigkeit von +/- 0,1 m), sodass die Ergebnisse lagegenau georeferenziert werden können. Nach Abschluss der Geomagnetik ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. Die Untersuchung soll so gestaltet werden, dass ferromagnetische kampfmittelrelevante Anomalien bis in eine Tiefe von 5 m unter GOK mit der für die Kampfmittelräumung erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Ziel der geomagnetischen Untersuchung ist die vollflächige Kampfmittelüberprüfung des Untersuchungsgebietes als Voraussetzung für die Kampfmittelfreigabe der Fläche bis zu einer Tiefe von 5 m unter GOK. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar auszuwerten, vollständig zu dokumentieren und georeferenziert in digitaler Form bereitzustellen. 2.2. Anforderungen an die Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung ist von einer bodenkundlichen und einer ökologischen Baubegleitung begleitet. Zudem wurde ein Bodenschutzkonzept erstellt, in dem Maßnahmen zum Schutz des Bodens vorgegeben sind, die bei der Kampfmittelräumung zu beachten sind. Die Kampfmittelräumung ist nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Die im Rahmen der geomagnetischen Untersuchung detektierten kampfmittelrelevanten Störpunkte sind vor Ort einzumessen, auszupflocken und freizulegen. Nicht sprengfähiges Material ist zu heben und zu entsorgen. Sprengfähiges Material ist zu identifizieren, zu sichern, zu dokumentieren, zu melden und nach den Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu behandeln. Die Ausgrabung von Störpunkten bis 0,5 m unter GOK soll von Hand erfolgen. Für tiefergehende Störpunkte ist vorrangig ein Bagger mit 7,5 t Gesamtge-wicht und Gummikettenantrieb einzusetzen. In Einzelfällen und nach Abstimmung mit der bodenkundlichen und ökologischen Baubegleitung kann auch ein Bagger mit bis zu 17 t Gesamtgewicht eingesetzt werden. Bei der Ausgrabung ist die genaue Lage und Tiefe des konkreten Störpunktes schichtweise mit einer Handsonde zu verifizieren. (...) Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit der Landwirtschaft - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Auftragnehmern/ Fachgutachtern beschrieben. - SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Jul 17
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Veranlassung und Zielsetzung Im Osten der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden für das nördliche Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Planungsrecht zu schaffen. Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine geomagnetische Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung durchzuführen. Es handelt sich um einen Bereich, der später bebaut werden soll. Nach Abschluss der Geomagnetik und der Kampfmittelräumung ist für die untersuchten und geräumten Flächen eine Kampfmittelfreigabe auszustellen. Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Die zu untersuchende Fläche ist insgesamt 41.557 m² groß. Für rund 10.830 m² liegen derzeit noch keine Betretungsrechte vor. Der Auftraggeber ist bemüht, diese bis zum Untersuchungsbeginn zu beschaffen. Insofern kann die tatsächlich zu untersuchende Fläche nach oben oder unten abweichen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestflächengröße besteht nicht. Die Fläche liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Es liegt eine Luftbildauswertung vor, die in diesem Bereich einen Blindgängerverdachtspunkt anzeigt. In einem östlich angrenzenden, rund 36 ha großen Bereich wurde bereits eine geomagnetische Untersuchung mit Kampfmittelräumung durchgeführt. In diesem Areal wurden 310 Störpunkte identifiziert. Für die zu untersuchende rund 4,15 ha große Fläche wird unterstellt, dass nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung 75 Störpunkte zu räumen sind. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung. Daraus kann kein Anspruch auf eine Mindest- oder Maximalmenge abgeleitet werden. 2.1. Anforderungen an die geomagnetische Untersuchung Die geomagnetische Untersuchung ist nach dem neuesten Stand der Technik sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung und der Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen auszuführen. Es sind geeignete, dem Stand der Technik entsprechende computergestützte Mess-, Ortungs- und Auswertungsverfahren einzusetzen, die eine vollflächige, standort- und positionsgenaue Erfassung des Untersuchungsgebiets ermöglichen. Die Datenerfassung hat mit Hilfe eines möglichst genauen GPS-Systems zu erfolgen (Zielgröße ist eine Lagegenauigkeit von +/- 0,1 m), sodass die Ergebnisse lagegenau georeferenziert werden können. Nach Abschluss der Geomagnetik ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. Die Untersuchung soll so gestaltet werden, dass ferromagnetische kampfmittelrelevante Anomalien bis in eine Tiefe von 5 m unter GOK mit der für die Kampfmittelräumung erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Ziel der geomagnetischen Untersuchung ist die vollflächige Kampfmittelüberprüfung des Untersuchungsgebietes als Voraussetzung für die Kampfmittelfreigabe der Fläche bis zu einer Tiefe von 5 m unter GOK. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar auszuwerten, vollständig zu dokumentieren und georeferenziert in digitaler Form bereitzustellen. 2.2. Anforderungen an die Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung ist von einer bodenkundlichen und einer ökologischen Baubegleitung begleitet. Zudem wurde ein Bodenschutzkonzept erstellt, in dem Maßnahmen zum Schutz des Bodens vorgegeben sind, die bei der Kampfmittelräumung zu beachten sind. Die Kampfmittelräumung ist nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Die im Rahmen der geomagnetischen Untersuchung detektierten kampfmittelrelevanten Störpunkte sind vor Ort einzumessen, auszupflocken und freizulegen. Nicht sprengfähiges Material ist zu heben und zu entsorgen. Sprengfähiges Material ist zu identifizieren, zu sichern, zu dokumentieren, zu melden und nach den Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu behandeln. Die Ausgrabung von Störpunkten bis 0,5 m unter GOK soll von Hand erfolgen. Für tiefergehende Störpunkte ist vorrangig ein Bagger mit 7,5 t Gesamtge-wicht und Gummikettenantrieb einzusetzen. In Einzelfällen und nach Abstimmung mit der bodenkundlichen und ökologischen Baubegleitung kann auch ein Bagger mit bis zu 17 t Gesamtgewicht eingesetzt werden. Bei der Ausgrabung ist die genaue Lage und Tiefe des konkreten Störpunktes schichtweise mit einer Handsonde zu verifizieren. (...) Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit der Landwirtschaft - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Auftragnehmern/ Fachgutachtern beschrieben.
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