Gewässerunterhaltungsverband Bille Herzogtum LauenburgRatzeburg
ELER-212501-Maßnahme an der Bille bei Kuddewörde und Trittau, 1. BA ökologische Baubegleitung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der ökologischen Baubegleitung (ÖBB) für die naturnahe Umgestaltung (Renaturierung) der Bille zwischen Kuddewörde und Trittau für den 1. Bauabschnitt. Die ökologische Baubegleitung hat die genehmigungs- und fachgerechte Umsetzung der landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlich...
Environmental Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gewässerunterhaltungsverband Bille Herzogtum Lauenburg
- Published:
- August 07, 2026
- Deadline:
- September 07, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der ökologischen Baubegleitung (ÖBB) für die naturnahe Umgestaltung (Renaturierung) der Bille zwischen Kuddewörde und Trittau für den 1. Bauabschnitt. Die ökologische Baubegleitung hat die genehmigungs- und fachgerechte Umsetzung der landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen
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8ELER-212501-Entwicklung der Bille bei Kuddewörde und Trittau, 1. BA bodenkundliche Baubegleitung
Gewässerunterhaltungsverband Bille Herzogtum LauenburgRatzeburgDeadline: Sep 07Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) für die naturnahe Umgestaltung (Renaturierung) der Bille zwischen Kuddewörde und Trittau für den 1. Bauabschnitt. Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) während der Bauausführung gem. DIN 19639Ökologische Baubegleitung Gewässerrenaturierung Bille bei Kuddewörde und Trittau
Landkreis Grafschaft BentheimN/ADeadline: Jul 21Ökologische Baubegleitung einer Gewässerrenaturierung gemäß WRRL für die Entwicklung Bille bei Kuddewörde und Trittau, 1. Bauabschnitt.Bodenkundliche Baubegleitung, Gewässerrenaturierung nach WRRL, Bille bei Kuddewörde und Trittau
Landkreis Grafschaft BentheimN/ADeadline: Jul 21Bodenkundliche Baubegleitung und Gewässerrenaturierung nach WRRL für die Entwicklung Bille bei Kuddewörde und Trittau (1. BA).Umweltfachliche Leistungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim (Artenschutzmaßnahmen CEF, ökologische Baubegleitung, Ausgleichsmaßnahmen)
Stadt BruchsalBruchsalDeadline: Sep 08Die Stadt Bruchsal plant den Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Saalbachtal zwischen dem Bruchsaler Stadtteil Helmsheim und der Gemeinde Gondelsheim. Die Fläche liegt auf den Gemarkungen der Stadt Bruchsal, der Stadt Bretten und der Gemeinde Gondelsheim. Das geplante Becken ist für den Schutz bei einem 100-jährlichen Hochwasser ausgelegt und umfasst eine Einstaufläche von ca. 22 ha mit einem Netto-Rückhaltevolumen von 380.000 m³. Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 14 Abs. 1 NatSchG Baden-Württemberg dar. Der Eingriff ist gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG und § 15 Abs. 2 NatSchG zu kompensieren. Deshalb wurden parallel zur Genehmigungsphase umfassende ökologische Untersuchungen umgesetzt und aller erforderlichen Maßnahmen in einem UVP-Bericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan festgehalten. Die Vorgaben des UVP-Berichts mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan sowie der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie sind einzuhalten. Die Einhaltung dieser Punkte ist durch die Umweltfachliche Baubegleitung sicherzustellen. Die festgelegten Vermeidungs‑, Minderungs‑, Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind wie beschrieben umzusetzen. In der Summe handelt es sich um 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen sowie 5 Kompensationsmaßnahmen darunter 3 CEF-Maßnahmen. Zur Sicherstellung der Umsetzung bzw. Einhaltung dieser Vorgaben wird eine Umweltfachliche Baubegleitung eingesetzt. Sie umfasst die ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten und Spezialleistungen. Die Vergabe dieser Leistungen ist Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.Umweltfachliche Baubegleitung zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim
Stadt BruchsalBruchsalDie Stadt Bruchsal plant den Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Saalbachtal zwischen dem Bruchsaler Stadtteil Helmsheim und der Gemeinde Gondelsheim. Die Fläche liegt auf den Gemarkungen der Stadt Bruchsal, der Stadt Bretten und der Gemeinde Gondelsheim. Das geplante Becken ist für den Schutz bei einem 100-jährlichen Hochwasser ausgelegt und umfasst eine Einstaufläche von ca. 22 ha mit einem Netto-Rückhaltevolumen von 380.000 m³. Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 14 Abs. 1 NatSchG Baden-Württemberg dar. Der Eingriff ist gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG und § 15 Abs. 2 NatSchG zu kompensieren. Deshalb wurden parallel zur Genehmigungsphase umfassende ökologische Untersuchungen umgesetzt und aller erforderlichen Maßnahmen in einem UVP-Bericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan festgehalten. Die Vorgaben des UVP-Berichts mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan sowie der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie sind einzuhalten. Die Einhaltung dieser Punkte ist durch die Umweltfachliche Baubegleitung sicherzustellen. Die festgelegten Vermeidungs‑, Minderungs‑, Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind wie beschrieben umzusetzen. In der Summe handelt es sich um 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen sowie 5 Kompensationsmaßnahmen darunter 3 CEF-Maßnahmen. Zur Sicherstellung der Umsetzung bzw. Einhaltung dieser Vorgaben wird eine Umweltfachliche Baubegleitung eingesetzt. Sie umfasst die ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten und Spezialleistungen. Die Vergabe dieser Leistungen ist Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Aug 031. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der ökologischen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §§ 39 und 44 BNatSchG, der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Ziel ist die fachgerechte Umsetzung und ökologische Überwachung aller erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der bauzeitlichen Eingriffe. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch ökologisches Fachpersonal begleitet werden.. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, umfasst insgesamt ca. 45 ha. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2027 in mehrere Etappen. Es erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Die ökologische Baubegleitung dient dabei der Sicherstellung, dass sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den §§ 39 und 44 BNatSchG, den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt.Die archäologische Grabung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2029. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotopfunktionen. Das Projektgebiet ist überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen geprägt. Randlich treten lineare Strukturen wie Feldraine, Säume sowie einzelne Gehölzstrukturen auf. Diese erfüllen Funktionen als Lebensraum für Offenlandarten, insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie die Feldlerche. Die Flächen besitzen eine mittlere bis geringe Biotopwertigkeit, weisen jedoch eine erhöhte Bedeutung für den Artenschutz im Offenland auf. Aufgrund der Nutzung als Offenland ist insbesondere das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, wie bodenbrütender Vogelarten (z. B. Feldlerche), zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich zeitliche und räumliche Einschränkungen für die Durchführung der Maßnahmen. Alle Maßnahmen sind unter Einhaltung der Nebenbestimmungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen durchzuführen. Die ökologische Baubegleitung stellt die Umsetzung der Auflagen sicher und überprüft deren Einhaltung während der Bauausführung. Leistungen zur ökologischen Baubegleitung der Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung Die Durchführung der Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 28.02.2027. Zwingend erforderliche Arbeiten können unter Einhaltung artenschutzfachlicher Schutzmaßnahmen bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Durchführung der archäologischen Grabungen ist im Zeitraum zwischen dem 01.09.26 und dem 31.03.2029 geplant. Die Dauer wird auf 30 Monate geschätzt. Ein verspäteter Start (möglicherweise zum 01.03.2027) ist möglich. Die tatsächliche Dauer der Maßnahmen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie den Betretungsrechten, dem Räumfortschritt, den Witterungsbedingungen sowie möglichen archäologischen Funden und Befunden. Die Arbeiten werden voraussichtlich durch mehrere Räumfirmen parallel durchgeführt. Dadurch kann es zu gleichzeitig stattfindenden Eingriffen in unterschiedlichen Teilbereichen kommen, die durch die ökologische Baubegleitung hinsichtlich ihrer kumulativen Auswirkungen zu bewerten sind. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Aug 031. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der ökologischen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §§ 39 und 44 BNatSchG, der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Ziel ist die fachgerechte Umsetzung und ökologische Überwachung aller erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der bauzeitlichen Eingriffe. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch ökologisches Fachpersonal begleitet werden.. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, umfasst insgesamt ca. 45 ha. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2027 in mehrere Etappen. Es erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Die ökologische Baubegleitung dient dabei der Sicherstellung, dass sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den §§ 39 und 44 BNatSchG, den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt.Die archäologische Grabung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2029. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotopfunktionen. Das Projektgebiet ist überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen geprägt. Randlich treten lineare Strukturen wie Feldraine, Säume sowie einzelne Gehölzstrukturen auf. Diese erfüllen Funktionen als Lebensraum für Offenlandarten, insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie die Feldlerche. Die Flächen besitzen eine mittlere bis geringe Biotopwertigkeit, weisen jedoch eine erhöhte Bedeutung für den Artenschutz im Offenland auf. Aufgrund der Nutzung als Offenland ist insbesondere das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, wie bodenbrütender Vogelarten (z. B. Feldlerche), zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich zeitliche und räumliche Einschränkungen für die Durchführung der Maßnahmen. Alle Maßnahmen sind unter Einhaltung der Nebenbestimmungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen durchzuführen. Die ökologische Baubegleitung stellt die Umsetzung der Auflagen sicher und überprüft deren Einhaltung während der Bauausführung. Leistungen zur ökologischen Baubegleitung der Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung Die Durchführung der Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 28.02.2027. Zwingend erforderliche Arbeiten können unter Einhaltung artenschutzfachlicher Schutzmaßnahmen bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Durchführung der archäologischen Grabungen ist im Zeitraum zwischen dem 01.09.26 und dem 31.03.2029 geplant. Die Dauer wird auf 30 Monate geschätzt. Ein verspäteter Start (möglicherweise zum 01.03.2027) ist möglich. Die tatsächliche Dauer der Maßnahmen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie den Betretungsrechten, dem Räumfortschritt, den Witterungsbedingungen sowie möglichen archäologischen Funden und Befunden. Die Arbeiten werden voraussichtlich durch mehrere Räumfirmen parallel durchgeführt. Dadurch kann es zu gleichzeitig stattfindenden Eingriffen in unterschiedlichen Teilbereichen kommen, die durch die ökologische Baubegleitung hinsichtlich ihrer kumulativen Auswirkungen zu bewerten sind. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.1. Bauabschnitt Wiedervernässung des Hündfelder Moores
Biologische Station Zwillbrock Service gGmbHVredenDeadline: Sep 07Gegenstand der Ausschreibung sind Tiefbau-, Erd- und Wasserbauarbeiten zur Umsetzung des 1. Bauabschnitts der Wiedervernässung des Hündfelder Moores im Rahmen des EU-LIFE-Projekts „CrossBorderBog – Wiedervernässung des Hündfelder Moores“. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaushalts zur langfristigen Sicherung und Entwicklung des Moorökosystems sowie der Schutz und die Förderung moortypischer Lebensräume und Arten. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen insbesondere die Einrichtung und den Betrieb der Baustelle einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, die Herstellung und den späteren Rückbau temporärer Transport- und Baustraßen, umfangreiche Erd- und Bodenbewegungsarbeiten sowie die fachgerechte Umlagerung, Zwischenlagerung und den Wiedereinbau von Torf und weiteren Bodenmaterialien. Weiterhin sind Dämme und Geländemodellierungen zur Regulierung des Wasserhaushalts herzustellen sowie Versickerungsmulden und weitere wasserbauliche Anlagen entsprechend den Ausführungsunterlagen anzulegen. Hierzu gehören sämtliche erforderlichen Aushub-, Transport-, Einbau- und Verdichtungsarbeiten sowie die Herstellung der erforderlichen Geländeprofile. Die Arbeiten erfolgen innerhalb eines ökologisch besonders sensiblen Moor- und Naturschutzgebietes mit teilweise nur eingeschränkt tragfähigen Böden. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Baustellenlogistik, den Einsatz geeigneter Maschinen mit geringer Bodenpressung sowie an die Planung und Durchführung sämtlicher Bauabläufe. Verdichtungen, Bodenvermischungen und sonstige Beeinträchtigungen des Moorbodens sind auf das technisch unvermeidbare Maß zu beschränken. Die Arbeiten sind so zu organisieren, dass Eingriffe in den Naturhaushalt möglichst gering gehalten werden. Der Auftragnehmer hat sämtliche natur-, arten- und wasserrechtlichen Vorgaben sowie die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zum Schutz empfindlicher Tier- und Pflanzenarten, Vorgaben zur Vermeidung von Lichtemissionen, Regelungen zum Amphibien- und Reptilienschutz, die Reinigung und Desinfektion eingesetzter Maschinen zur Vermeidung der Verschleppung von Krankheitserregern sowie weitere ökologische Schutzmaßnahmen. Die Arbeiten sind in enger Abstimmung mit der Bauüberwachung und der ökologischen Baubegleitung durchzuführen. Zum Leistungsumfang gehören ferner sämtliche erforderlichen Vermessungsleistungen, die Eigenüberwachung der Bauausführung, die Durchführung und Dokumentation der erforderlichen Qualitätskontrollen, Verdichtungsnachweise, Wiege- und Entsorgungsnachweise sowie die vollständige Dokumentation der ausgeführten Leistungen. Der Auftragnehmer hat die Baustelle während der gesamten Bauzeit verkehrs- und arbeitssicher zu betreiben, alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen eigenverantwortlich vorzuhalten und die einschlägigen gesetzlichen, technischen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die Fertigstellung der Bauleistungen hat innerhalb der vertraglich festgelegten Ausführungsfrist unter Berücksichtigung der ökologischen Randbedingungen und der naturschutzfachlich zulässigen Bauzeiten zu erfolgen. Ziel ist die dauerhafte Wiederherstellung eines funktionsfähigen Moorwasserhaushalts und die nachhaltige ökologische Aufwertung des Hündfelder Moores.
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