Magistrat der Kreisstadt Hofheim am TaunusHofheim am TaunusTED
Grundhafte Erneuerung Münsterer Str., Hofheim a.T. / 3. Bauabschnitt - Ingenieurbauwerke + Verkehrsanlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen: Objektplanung - Ingenieurbauwerke gem. § 41ff HOAI 2021 sowie Verkehrsanlagen gem. § 45ff HOAI 2021 zzgl. besonderer Leistungen u.a. Bauvermessung nach Anlage 1 Nr. 1.4.5 bis 1.4.7 HOAI 2021 Im Hinblick auf die Planungsziele wird eine enge Zusammenarbeit und Kooperati...
Architecture, Civil Engineering Design, Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Surveying
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- Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
- Published:
- July 07, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Architecture
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen: Objektplanung - Ingenieurbauwerke gem. § 41ff HOAI 2021 sowie Verkehrsanlagen gem. § 45ff HOAI 2021 zzgl. besonderer Leistungen u.a. Bauvermessung nach Anlage 1 Nr. 1.4.5 bis 1.4.7 HOAI 2021 Im Hinblick auf die Planungsziele wird eine enge Zusammenarbeit und Kooperation im Sinne eines ganzheitlichen Projekterfolgs (integrale Planung) zwischen allen Planungsdisziplinen vorausgesetzt. Basis der zu erbringenden Leistungen ist das Leistungsbild in Anlehnung an die HOAI (2021): - Objektplanung - Ingenieurbauwerke: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 41 i.V.m. Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI sowie - Objektplanung - Verkehrsanlagen: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 45 i.V.m. Anlage 13 Nr. 13.1 HOAI Nähere Details sind den Vergabeunterlagen (A-Projektbeschreibung und B-Leistungsbild zu entnehmen.
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8Grundhafte Erneuerung Sonnenweg und Birkenstraße in Marburg; Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Kanal, Wasser, Strom)
Stadt Marburg, Stadtwerke Marburg, Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM)MarburgProjektbeschreibung: Die beiden Sammelstraßen "Sonnenweg" und "Birkenstraße" befindet sich im Marburger Stadtteil Michelbach. Der Sonnenweg ist ca. 420 m lang und 8 m breit. Es sind zwei Anliegerstraßen Fliederstraße und Grünschiebel angeschlossen. Die Einmündungsbereiche sowie ca. 90 m der Birkenstraße und ca. 40 m der Straße "Stümpelstal" sind ebenfalls Bestandteil dieser Maßnahme. Der Planungsbereich ist in den Vergabeunterlagen (Projekt- und Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen) aufgeführt. --- Leistungsumfang Verkehrsanlagen: - Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI für die LPH 1-9 (ausgenommen Genehmigungsplanung) inkl. örtlicher Bauüberwachung; - Prüfen von Nachträgen - Detaillierte topographische Geländeaufnahme des Sonnenwegs (Länge ca. 420 m) und der südlichen Birkenstraße (Länge ca. 90 m) im für die Planung erforderlichen Umfang --- Leistungsumfang Ingenieurbauwerke: - Objektplanung Ingenieurbauwerke für Kanal gemäß §§ 41 ff. HOAI für die LPH 1-8 (mit reduziertem Leistungsbild) inkl. örtlicher Bauüberwachung - Objektplanung Ingenieurbauwerke für Wasser und Strom gemäß §§ 41 ff. HOAI für die LPH 1-8 (mit reduziertem Leistungsbild) inkl. örtlicher Bauüberwachung - Erarbeitung eines Trassensummenplans unter Berücksichtigung aller vorhandenen Gewerke und Medien --- Die Beauftragung Erneuerung der Verkehrsanlagen erfolgt durch die Stadt Marburg, die Beauftragung der Ingenieurleistungen Kanal durch die Stadtwerke Marburg GmbH im Namen und auf Rechnung des DBM (Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg) und die Beauftragung der Ingenieurleistungen Versorgung (Wasser und Strom) durch die Stadtwerke Marburg GmbH. --- Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. --- Projektzeitraum: Die Bearbeitungsdauer wird auf zwei Jahre geschätzt. Es wird ein Büro gesucht, das direkt nach der Beauftragung beginnen kann. --- Projektkosten: Die Gesamtkosten für die grundhafteNeubau Bauhof Marktsteinach– Objektplanungen Freianlagen + Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Freianlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: okeineb) Objektplanung Verkehrsanlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13 zu §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 5 HOAIc) Objektplanung Ingenieurbauwerke (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 und 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 (Fassung 2021)oLPH 8: Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenpunkte im Objektbereich herstellend) Übergeordnete Leistungen / Sonstiges-Allgemeine Besondere Leistung: oLPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristDie Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanungen Freianlagen / Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgIngenieurleistung, Grundhafte Erneuerung der K 21 OD Büren - Ahden
Kreisverwaltung PaderbornPaderbornDeadline: Aug 12Art der Leistung Dienstleistung Umfang der Leistung Verkehrsanlagenplanung: LP 1 bis 8 In der Stadt Büren im Ortsteil Ahden soll die Fahrbahn der Kreisstraße 21 von der Almebrücke bis zum Ortsausgang Ahden in FR Wewelsburg auf einer Länge von ca. 600 m grundhaft erneuert werden. Aufgrund der geringen Aufbaustärke werden die bituminösen Schichten ausgetauscht. Desweiterem ist die Verlegung eines neuen Regenwasserkanales inkl. Klärung des Niederschlagswassers vorgesehen. Zum Schutz der Fußgänger sollen in einigen Bereichen die Gehweganlagen umgebaut werden. DIe Leistungspflichten des Auftragnehmers betreffen aus der Objektplanung Teil 3, Abschnitt 4 § 45ff in Verbindung mit Anlage 12/13 zu § 43/47 Abs. 2 HOAI (2021). Die ermittelten Kosten des Auftraggebers betragen für die Ingenieurbauwerke Netto: 400.000 EUR und es gilt die Honorarzone III Basishonorarsatz (Verkehrsanlagen 100% Grundleistungen = 40.363,50 EUR) Verkehrsanlagenplanung Netto: 600.000 EUR und es gilt die Honorarzone III Basishonorarsatz (Verkehrsanlagen 100% Grundleistungen = 56.087,80 EUR) Termine: LPH 1 bis 2: 09/2026 bis 11/2026 LPH 3 bis 5: 11/2026 bis 05/2027 LPH 6 bis 8: 12/2027 bis 12/2028 Näheres sh. Vergabeunterlagen.Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf Hiddensee Los 3, 4
Gerhart-Hauptmann-StiftungKloster auf HiddenseeDeadline: Aug 11Im Jahr 2020 wurden eine bautechnische und zeichnerische Bestandsaufnahme durchgeführt sowie Gutachten zu Holzschutz, Baugrund, Schadstoffen und eine restauratorische Untersuchung durchgeführt. Auf dieser Grundlage erfolgten daraufhin die Vorplanung, die Entwurfsplanung sowie die Genehmigungsplanung für die geplante Teilunterkellerung des Hauses Seedorn. Im Bereich der Fachplanungen wurden ein statisches Sanierungskonzept sowie eine TGA-Planung im Vorplanungsstand erarbeitet. Die bisher erbrachten Planungsleistungen sind Grundlage der Fortführung der Baumaßnahme. Es ist die Planung der Technische Ausrüstung ab LPH 3 auf Grundlage des vorhan-denen Sanierungskonzepts zu erarbeiten. Dafür sind die Grundleistungen ab der Leistungsphase 3 bis zur Leistungsphase 9 gem. § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI zu erbringen. Die haustechnischen Anlagen müssen komplett erneuert werden, wobei teilweise historische Bauteile (Lichtschalter, Lampen, Heizkörper etc.) zu integrieren sind. Im Los 3 werden die Anlagengruppe 1 und 2 gem. § 53 HOAI beauftragt, Planungsleistungen für die Anlagengruppe 3 sind nicht zu erbringen.Neubau Bauhof Marktsteinach– Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird.-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM IngenieurvertragBesondere Leistungen:-LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (optional – Beauftragung nach Bedarf)--LPH 5: Leerrohrplanung bei besonderem Aufwand (z.B. bei Fertigteilen)-LPH 5: Mitwirken bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.Die Planung des Abwassers im Außenbereich erfolgt durch die Objektplanung Ingenieurbauwerke und ist nicht Teil der ausgeschriebenen Planungsleistung für die Fachplanung HLS.Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung HLS erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach derPlanungsleistungen (Technische Ausrüstung) für den Neubau eines Bürger- und Vereinshauses in Nideggen-Schmidt - Stadt Nideggen
MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbHNiederzierEs ist ein Gebäude mit insgesamt ca. 1.500 qm BGF zu planen. In diesem Gebäude ist insbesondere ein multifunktional nutzbarer Bürgersaal von ca. 340 qm zu konzeptionieren und darüber hinaus sind drei kleinere multifunktional nutzbare Räume, ein Café mit den nötigen Nebenräumen, eine Tourismusinformation sowie Lagerräume für die Vereine vorzusehen. Ergänzend sind die erforderlichen Sanitär-, und Technikräume wie im Raumprogramm vorgegeben zu planen. Bei den Planungen ist von einer Raumhöhe von ca. 3,5 m auszugehen, der Saal ist mit einer Raumhöhe von ca. 7,0 m zu planen. Für das gesamte Gebäude ist gemäß § 49 Abs. 2 BauO NRW Barrierefreiheit zu gewährleisten. Im Außenbereich ist eine Terrasse für das Café sowie ein Kinderspielplatz unterzubringen. Die Energieversorgung der Bürgerhalle soll vorzugsweise durch regenerative Systeme wie Photovoltaikanlagen und Wärmepumpentechnologie (Geothermie oder Luftwärme) erfolgen. Die Vorgaben zur Umsetzung von PV-Anlagen sowohl auf dem Gebäudedach als auch im Bereich der Stellplätze sind zu beachten. Die diesbezüglichen Leistungen der Objektplanung sind bereits vergeben. Vom Auftragnehmer zu erbringen sind sämtliche zur Erreichung der in den Unterlagen definierten Planungs- und Überwachungsziele erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für alle erforderlichen Anlagengruppen (Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI).Generalplanerleistungen – Neubau des Förderschulcampus Paderborn
Kreis PaderbornPaderbornHintergrund und Anlass der Maßnahme Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Grundschulklassen Anspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird schrittweise bis 2029 auf alle Jahrgangsstufen bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund ist es eine zentrale Aufgabe, die räumlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen an den kreiseigenen Förderschulen zukunftsfähig zu gestalten. Im Rahmen einer umfassenden Schulentwicklungsplanung wurden die Gebäude der bestehenden Förderschulen – der Astrid-Lindgren-Schule und der Erich-Kästner-Schule – eingehend geprüft. Dabei zeigte sich, dass die baulichen Strukturen beider Schulen den zukünftigen Anforderungen moderner pädagogischer Konzepte und einer ganztägigen Betreuung nicht gerecht werden. Es bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich des Flächenangebots, der Barrierefreiheit sowie der funktionalen Raumaufteilung. Eine Sanierung und Erweiterung der bestehenden Gebäude wäre mit unverhältnismäßig hohen Investitionen verbunden und würde die pädagogischen Zielsetzungen nur unzureichend erfüllen. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde entschieden, die Astrid-Lindgren-Schule und die Erich-Kästner-Schule auf einem gemeinsamen Förderschul-Campus neu zu errichten. Dabei sollen mögliche Synergien durch die gemeinsame Nutzung bestimmter Flächen und Dienstleistungen genutzt werden, während die Eigenständigkeit der einzelnen Schulen gewahrt bleibt. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Generalplaner mit der Planung und der Bauabwicklung des Schulcampus zu beauftragen, der die festgestellten Flächenbedarfe, pädagogischen Anforderungen sowie potenzielle Synergieeffekte berücksichtigt. Bei der Planung sollen zudem die Integration des Neubaus in das bestehende Quartier sowie nachhaltige und zukunftsorientierte Bau- und Betriebskonzepte Berücksichtigung finden. Ein geeignetes Grundstück für den Neubau steht bereits zur Verfügung. Für die Umsetzung wird ein Generalplaner beauftragt, der die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen aus einer Hand erbringt. Damit sollen Schnittstellen reduziert, Verantwortlichkeiten gebündelt sowie Termin- und Kostensicherheit gewährleistet werden. Die Beauftragung umfasst neben den Grundleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auch zusätzliche Leistungen, die für die vollständige Realisierung des Bauvorhabens notwendig sind. Der Generalplaner übernimmt die Gesamtkoordination aller Fachdisziplinen sowie die integrale Steuerung der Planung unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Projektziele. Der zu beauftragende Generalplaner übernimmt sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen gemäß der HOAI sowie ausgewählte zusätzliche Leistungen. Dies umfasst die integrale Planung, Koordination und Steuerung aller relevanten Fachdisziplinen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung. Zum Leistungsumfang zählen: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI,Fachplanung Bauphysik gem. HOAI-Anlage 1, Nr. 1.2, Fachplanung Brandschutz (konzeptionell und genehmigungsfähig). Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung. Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist nicht Bestandteil der Beauftragung, kann jedoch optional zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden. Bestimmte Leistungen, die gemäß HOAI den Leistungsphasen 6 und 7 zugeordnet sind, werden durch den Auftraggeber selbst erbracht. Vom Auftraggeber übernommene Teilleistungen: In Leistungsphase 6: Zusammenstellen der Vergabeunterlagen, Erstellung der allgemeinen Vorbemerkungen. In Leistungsphase 7: Einholen von Angeboten über die E-Vergabe, Weiterleitung und Beantwortung von Bieterfragen über die E-Vergabe, Durchführung der Submission, Dokumentation des Vergabeverfahrens, Zusammenstellung der Vertragsunterlagen bei Auftragserteilung. Hinweise zur Leistungserbringung: Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Prüfung in PDF und GAEB-Format bereitzustellen. Die freigegebenen Vergabeunterlagen sind in PDF und GAEB-Format zu liefern. Submittierte Ausschreibungsunterlagen werden dem Auftragnehmer digital zur Verfügung gestellt. Diese Teilleistungen sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und nicht Teil der zu honorierenden Leistungen. Zusätzliche Leistungen Protokollführung und organisatorische Unterstützung, Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Moderner digitaler Projektraum, Unterstützung bei Beschlussvorlagen, Kostenverfolgung und Abrechnungsmanagement Vertraulichkeit Mit der Teilnahme verpflichten sich Bewerber, alle im Verfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für das Vergabeverfahren und gegebenenfalls die Auftragsdurchführung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt, außer wenn gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben oder bei der Weitergabe an professionelle Berater. Bewerber haften für Schäden, die durch unbefugte Weitergabe entstehen, und stellen den Auftraggeber von entsprechenden Ansprüchen frei. Näheres sh. Vergabeunterlagen.Neubau 3-Feld-Sporthalle Horb - HLS-Planung
Große Kreisstadt Horb am NeckarHorb am NeckarDeadline: Aug 13Im Rahmen des Vergabeverfahrens nach VgV mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 und § 74 VgV, soll ein Büro für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1,2,3 und 8 des Neubaus einer 3-Feld-Sporthalle ermittelt werden. Beschreibung: 1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebot- und Bearbeitungsphase: Die max. 3 geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen. Auf dieser Basis soll ein Honorarangebot sowie eine Präsentation für die Bietergespräche erstellt werden. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Zustimmung durch den Gemeinderat der Stadt Horb. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 9 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
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