Grün und GrugaEssen
Grugapark Bauernhofcafe - Elektroarbeiten
Art der Leistung Starkstrom / Schwachstrom Umfang der Leistung Neubau Bauernhofcafé Grugapark Adresse Am Grugapark 12 45131 Essen 1. Leistungsumfang Die im Folgenden beschriebenen Leistungen umfassen die Verlegung der Leerrohre sowie den Einbau der Gerätegehäuse, Deckendosen und Schalterdosen. Diese Leistungen gelten für die Ausführung in...
Electrical Installation
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Grün und Gruga
- Published:
- August 04, 2026
- Deadline:
- August 26, 2026
- Topic:
- Electrical Installation
- Object:
- Hotel / Beherbergungsbetrieb
Object classification
- Hotel / BeherbergungsbetriebPrimary
Tender description
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Art der Leistung Starkstrom / Schwachstrom Umfang der Leistung Neubau Bauernhofcafé Grugapark Adresse Am Grugapark 12 45131 Essen 1. Leistungsumfang Die im Folgenden beschriebenen Leistungen umfassen die Verlegung der Leerrohre sowie den Einbau der Gerätegehäuse, Deckendosen und Schalterdosen. Diese Leistungen gelten für die Ausführung in allen Geschossen und Gebäudeteilen. Der Auftragnehmer (AN) hat sich vor Beginn der Arbeiten eingehend mit der Örtlichkeit vertraut zu machen und Behinderungen beim Materialtransport sowie bei der Ausführung einzuplanen. Diese Behinderungen sind in die Einheitspreise (EP) einzurechnen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan für den eigenen Bereich durch den AN zu erstellen, fortzuschreiben und vor Genehmigung durch den Auftraggeber (AG) mit der Bauüberwachung abzustimmen. 2. Zufahrten Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Möglichkeiten die Materialanlieferung zu klären und mit dem Auftraggeber abzustimmen. 3. Bauablauf Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Arbeitsplan zu erstellen, der in Zusammenarbeit mit der Bauleitung abgestimmt wird. Wenn im Verlauf der Arbeiten abzusehen ist, dass die Termine aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, kann der Auftraggeber Überstunden und verstärkten Arbeitseinsatz fordern. Etwa erforderliche Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf seine Kosten zu beschaffen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf eine Erhöhung des vereinbarten Entgelts. Der Bieter verpflichtet sich, die Montage der elektrotechnischen Anlagen unter Berücksichtigung gleichzeitig stattfindender Montagearbeiten in allen Bauteilen gemäß den im Vorfeld benannten Fristen auszuführen. Alle Einzeltermine sind mit der örtlichen Bauleitung abzuklären. 4. Kalkulationsunterlagen Nachforderungen, die ihre Ursache in unzureichender Unterrichtung über die örtlichen Gegebenheiten oder den Leistungsumfang haben, werden nicht anerkannt. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsprozess und -ablauf bis zur fertigen Leistung als beschrieben. Dabei ist der Begriff "Bauart" als Herstellung durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung zu verstehen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschließlich Abladung und Lagerung auf der Baustelle, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Das Erstellen von Bohrungen, Wandschlitzen und Durchbrüchen im Mauerwerk oder Gipskarton ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Positionen verstehen sich einschließlich Lieferung frei Verwendungsstelle sowie betriebsfertiger Montage, einschließlich aller dazugehörigen systembedingten Zubehörteile, wie Klein-, Isolier- und Befestigungsmaterial. Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer Muster der angebotenen Produkte zu verlangen oder Anlagenteile vor der Herstellung zu bemustern. Macht der Auftraggeber von diesem Recht Gebrauch, sind die Muster unverzüglich bereitzustellen, gegebenenfalls zu montieren und nach abgeschlossener Bemusterung wieder zu demontieren und abzutransportieren. Der Auftraggeber kann die Muster im Hinblick auf die geforderten technischen Daten einer angemessenen Prüfung unterziehen. Die Kosten für die Bemusterung trägt der Auftragnehmer. Das Mitwirken des Auftraggebers schränkt die Gewährleistung des Auftragnehmers in keiner Weise ein. 5. Arbeitsablauf Bauseitig ist nicht zu gewährleisten, dass alle Arbeiten zügig hintereinander und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Auf den Baufortschritt anderer Gewerke ist Rücksicht zu nehmen. Schwierigkeiten, wie evtl. wiederholte Arbeitseinsätze, mehrfache Einrüstung von Flächen etc. sind mit den Angebotspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Hinweis zur Ausführungsplanung Küchentechnik / Medienanschlüsse Gegenstand der Ausschreibung: Die in diesem Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschriebenen Leistungen für die Bereiche Küche/Kiosk, Spülküche, TrockenLager, Ausgabe/Rückgabe und die drei Kühlräume basieren auf der Entwurfsplanung eines vormaligen Nutzers/Betreibers. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung liegt noch keine finale Küchen- und Einrichtungsplanung des tatsächlichen, zukünftigen Betreibers vor. Ausführungsvorbehalt und Massenänderung: Der Auftragnehmer (AN) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zuge der finalen Ausführungsplanung und der Abstimmung mit dem noch zu benennenden Betreiber zu Abweichungen in der Positionierung, der Anzahl sowie den technischen Anschlusswerten der Elektroanschlüsse kommen kann. Die im LV angegebenen Massen und Verlegeorte sind als Richtwerte zu verstehen. Der AN hat dies bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß und den vereinbarten Einheitspreisen. Eventuelle Anpassungen der Leitungswege im Rahmen der Werks- und Montageplanung des AN bis zur finalen Freigabe durch den AG/Fachplaner stellen keinen Grund für Mehrforderungen dar, solange sie sich im üblichen Rahmen der finalen Installationsplanung bewegen. WICHTIG: Kurztext aus der GAEB-Datei für die Kostenberechnung beachten. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
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10Grugapark Bauernhofcafe - Gebäudeausbau
Grün und GrugaEssenDeadline: Aug 25Art der Leistung Gebäudeausbau Umfang der Leistung Bauvorhaben Neubau Café am Bauernhof im Grugapark, 45131 Essen Gemarkung Rüttenscheid, Flur 007, Flurstück 194. 1. Allgemeines Auf einem Teilgrundstück im Grugapark Essen, soll für Grün und Gruga der Stadt Essen (GGE) -benachbart zum Kleintiergarten- der Neubau des Cafés am Bauernhof errichtet werden. Das gesamte Grundstück mit ca. 500m2 Grundfläche ist im Eigentum der Stadt Essen. Das Gebäude wird eine Grundfläche von ca. 300 m2 aufweisen sowie eine überdachte Außenterrasse mit ca. 100 m2. Das Café wird zukünftig durch einen externen Betreiber betrieben. Das gastronomische Angebot soll regionale Speisen, Gebäck und Getränke umfassen. Ein Teilbereich wird als Gastraum mit ca. 30 Sitzplätzen im Gebäude sowie 34 zusätzlichen Sitzplätzen unter einer überdachten Außenterrasse betrieben. Außerdem soll in dem integrierten Kiosk der Verkauf von Speisen und Getränken im Take-Away-Betrieb erfolgen. Der Zugang erfolgt barrierefrei im Bereich der auskrageden Überdachung. Der Küchenbereich umfasst die Zubereitungs- und Kioskküche sowie eine Spülküche und Vorratsräume, die zum Teil gekühlt werden. Die Belieferung erfolgt über eine, das Gebäude begleitende, Rampe. Das Gebäude ist in wärmegedämmter Holzrahmenbauweise mit einer Holzleistenbekleidung sowie teilweise in Massivbauweise mit Hochlochziegeln und mineralischem WDVS geplant. Einzelne Fassadenbereiche erhalten eine bodengebundene Fassadenbegrünung. Zur räumlichen Verbindung von Gastraum und Aussenterrasse ist eine großformatig öffenbare Glas-Faltanlage vorgesehen. Die Dachkonstruktion besteht aus Massiv-Sperrholzplatten, die pultartig ansteigen und dabei eine zweiseitig geneigte, flache Ebene bilden. Die Dachebene kragt gegenüber der Südostfassade ca. 3,5 m aus. Der wärmegedämmte Dachaufbau wird als extensives Solar-Gründach ausgebildet. Das Raumprogramm wurde in Abstimmung mit GGE (Grün und Gruga Essen) erstellt und richtet sich u.a. nach den Anforderungen zur Umsetzung der mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW) bauaufsichtlich in NRW eingeführte Fassung der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen). Energietechnisch erfolgt die Umsetzung der Maßnahme gemäß der zum Zeitpunkt des Bauantrages aktuell gültigen Fassung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) DIN 4108-2: 2013-02 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz 1.1 Erschließung Das Baugrundstück befindet sich im südöstlichen Gebiet des Grugaparks an der südwestlichen Grenzecke des Gruga-Freibades. Die Erschließung des Neubaus erfolgt über die Wegegabel zwischen dem Kinderspielplatz, dem Kleintiergarten und der Tummelwiese und wird barrierefrei gemäß DIN 18040-1 erfolgen. Der Haupteingang wird einladend und leicht auffindbar gestaltet. Im Bereich der Außenanlagen werden eine gastronomisch betriebene Außenterrasse, Hochbeete, Treppen- und Podestanlagen sowie Infrastruktureinrichtungen zur Ver- und Entsorgung des Objekts vorgesehen. 2. Grundlagen der Planung Grundlagen der Planung sind: - Leistungsbeschreibung -Neubau eines Cafés am Bauernhof- der Stadt Essen, Grugapark Essen - Nutzer- bzw. Betreiberanforderungen aus Planungsgesprächen gemäß der Protokolle - Abstimmung des Raumprogramm mit Grün und Gruga Essen - Abstimmung zur Küchenausstattung und Küchentechnik mit dem Betreiber - Ergebnisse aus den Planungs- u. Projektbesprechungenbesprechungen Nr. 01 bis 17 - Erläuterungsberichte der Fachplaner für TGA 1.0 - Normen, Grundlagen - siehe Vertragsbedingungen - Darüber hinaus gelten für alle Arbeiten die Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter, Verordnungen und Empfehlungen, Werks- und technische Vorschriften und Güte-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung sowie Hinweise, die sich auf die vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach der neuesten Kenntnis der Technik beziehen und die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Liefer- und Herstellerfirmen. Es gelten alle für die im Leistungsprogramm enthaltenen Leistungen zutreffenden am Tag der Abnahme geltenden Normen und Vorschriften. Insbesondere: VOB, Teil B + C, Landesbauordnung NRW, Ausführungszeichnungen, Regeln der BG, Unfallverhütungsvorschriften, Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Landesabfallgesetz LAbfG, Abfallsatzung der Stadt Essen, Gewerbeabfallordnung GewAbfV, Wasserhaushaltsgesetz. 2.0 - Schadstofffreie Materialien Für alle Baustoffe und Bauteile sind ausschließlich schadstofffreie Materialien zu verwenden. 3.0 - Baulärm, Arbeitszeiten Belästigungen im Baustellenbereich und von Anwohnern und Passanten an/auf Zufahrtsstraßen durch Lärm und Staubentwicklung o.ä. bei den Arbeiten bzw. Transporten sind auf das unvermeidliche Maß zu beschränken. Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung inkl. Staubschutz bei Transporten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die geltenden Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm sind einzuhalten. Desweiteren sind die Auflagen und Verwaltungsvorschriften des Immissionsschutzgesetzes einzuhalten. 4.0 - Baustellenzufahrt und Einrichtung, Verkehrssicherheit, Baustrom / Bauwasser Zufahrt zur Baustelle gemäß Luftbild mit eingetragener Wegeführung: Die Zufahrt erfolgt über die Straße "Am Grugapark", durch den Eingang "Grugabad" (Torbreite ca. 5m) und dem asphaltierten Weg folgend bis zum Baugrundstück. Folgendes ist zu beachten: Befahrbarkeit der Zuwegung: Es liegen keine klassifizierten Belastungsangaben für die befestigten Straßen/Wege im Grugapark vor. In der Praxis werden diese als Wege für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr (Mannschafts- und Leiterwagen) sowie zum Materialtransport mit LKW genutzt. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. WICHTIG: Kurztext aus der GAEB-Datei für die Kostenberechnung beachten. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.Rahmenvereinbarung: Graben- und Banketträumarbeiten im Hochsauerlandkreis 2026
HochsauerlandkreisArnsbergDeadline: Aug 11Art der Leistung Rahmenvereinbarung: Graben- und Banketträumarbeiten im Hochsauerlandkreis 2026 Umfang der Leistung Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen das Räumen und Profilieren von Straßengräben und das Abschälen bzw. Fräsen von Banketten, auch unter Schutzplanken, an den Kreisstraßen im Hochsauerlandkreis. Des Weiteren sind im Voraus Bodenproben zu nehmen und diese im Labor zu analysieren. Der Hochsauerlandkreis beabsichtigt, die Arbeiten kurzfristig nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Arbeiten sollen bis zum 31.12.2026 erledigt sein. Konkretere Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Abrechnung erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis vereinbarten Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Mengen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind Schätzmengen und unverbindlich. Als Volumen wird eine Summe von ca. 400.000,00 EUR veranschlagt. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die genannte Summe, aus Erfahrungen und Größe des Straßennetzes ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Betrag erreicht wird. Der Auftraggeber beabsichtigt, das Budget aufzubrauchen. Der Auftragnehmer erklärt sich einverstanden, ggf. mehr oder weniger Strecken zu denselben Einheitspreisen zu leisten. Die Einheitspreise gelten fest für die Vertragslaufzeit. Preisänderungen sind ausgeschlossen, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.Los 4 - Sonnenschutz; Fenstersanierung - Förderzentrum Annaberg
Landratsamt ErzgebirgskreisAnnaberg-BuchholzDeadline: Jul 30Gegenstand der Ausschreibung sind die erforderlichen Leistungen zur Instandsetzung der vorhandenen Holzfenster einschließlich der erforderlichen Gerüstbau-, Tischler-, Maler- und Sonnenschutzarbeiten. Das Gebäude wird während der Ausführung weiterhin schulisch genutzt. Die Arbeiten sind deshalb unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Schulbetriebes sowie der Sicherheitsanforderungen auszuführen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass das Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleibt. Beschädigungen an historischen Bauteilen sind auszuschließen. Die Leistung umfasst die Prüfung, Wartung, Einstellung und Instandsetzung der vorhandenen elektrisch betriebenen Außenjalousien. Die Anlagen verbleiben im Bestand. Ein vollständiger Austausch der Sonnenschutzanlagen ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Anlagen auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Defekte Bauteile sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Austausch größerer Baugruppen erfolgt ausschließlich nach Freigabe durch den Auftraggeber. Vor Angebotsabgabe sollte sich der Auftragnehmer durch Besichtigung über Fabrikat, Bauart und Zustand der vorhandenen Sonnenschutzanlagen zu informieren. Eventuelle Besonderheiten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und zu benennen.Sanierung Ufgauhalle Abbruch- und Rückbauarbeiten
Stadt RheinstettenRheinstetten (Baden)Deadline: Aug 25Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind: - Abbruch- und Rückbauarbeiten nach DIN 18459 sowie - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen nach DIN 18448 Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung des Architekten, die Planunterlagen des Tragwerksplaners sowie weitere Anlagen zum Leistungsverzeichnis. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Hinweispflicht des Bieters/Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für die vom Auftragnehmer angebotene Leistung erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen sowie die notwendigen Vorleistungen anderer Auftragnehmer auf Eignung für die Durchführung seiner eigenen Arbeiten zu prüfen. Zudem ist der Auftragnehmer gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen und Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen oder für die Ausführung mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber abzufordern, sodass keine Behinderungen eintreten können. Verbindung zu anderen Gewerken In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe mit den während des geplanten Ausführungszeitraumes am Bau beteiligten Gewerken zu beachten. Die Abstimmung mit anderen am Bau beteiligten Unternehmern hat rechtzeitig zu erfolgen, so dass ein reibungsloses Ineinandergreifen aller Arbeiten gewährleistet wird. Alle am Bau beteiligten Firmen sind gehalten, vor Ort kooperativ zusammen zu arbeiten! Termine: siehe KEV 23.07.2026Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind: - Abbruch- und Rückbauarbeiten nach DIN 18459 sowie - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen nach DIN 18448 Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung des Architekten, die Planunterlagen des Tragwerksplaners sowie weitere Anlagen zum
Stadt RheinstettenRheinstetten (Baden)Deadline: Aug 25Art und Gegenstand dieser Ausschreibung sind: - Abbruch- und Rückbauarbeiten nach DIN 18459 sowie - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen nach DIN 18448 Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung des Architekten, die Planunterlagen des Tragwerksplaners sowie weitere Anlagen zum Leistungsverzeichnis. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Hinweispflicht des Bieters/Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für die vom Auftragnehmer angebotene Leistung erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen sowie die notwendigen Vorleistungen anderer Auftragnehmer auf Eignung für die Durchführung seiner eigenen Arbeiten zu prüfen. Zudem ist der Auftragnehmer gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen und Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen oder für die Ausführung mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber abzufordern, sodass keine Behinderungen eintreten können. Verbindung zu anderen Gewerken In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe mit den während des geplanten Ausführungszeitraumes am Bau beteiligten Gewerken zu beachten. Die Abstimmung mit anderen am Bau beteiligten Unternehmern hat rechtzeitig zu erfolgen, so dass ein reibungsloses Ineinandergreifen aller Arbeiten gewährleistet wird. Alle am Bau beteiligten Firmen sind gehalten, vor Ort kooperativ zusammen zu arbeiten! Termine: siehe KEV 23.07.2026Tunnelanbindung Herzzentrum; Haus 60a - Metalltüren
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.MagdeburgDeadline: Aug 05Derzeit befindet sich der Neubau eines Herzzentrums in Bauausführung, welcher Ende 2026 fertig gestellt sein soll. In einer Voruntersuchungsphase befindet sich die Planung zu einem neuen Zentralklinikum zwischen Haus 60a und Haus 10. Haus 60a ist derzeit über einen Verbindungsgang in Ebene -1 mit Haus 10 verbunden. Als Vorabmaßnahme soll dieser Gang Richtung Haus 61 (Herzzentrum) erweitert werden, so dass das Herzzentrum über Haus 10 eine Anbindung an Haus 60a erlangt. Die Anbindung zwischen Haus 10 und Herzzentrum ist eine vorgezogene Maßnahme zum Neubau des Zentralklinikums zur Sicherstellung der Versorgung des Hauses61. Der Verbindungsgang muss erweiterbar sein, so dass perspektivisch auch das Herzzentrum direkt mit dem neuen Zentralklinikum und H60a verbunden werden kann. Im Zuge der Herstellung der Tunnelanbindung sind folgende Leistungen zu erbringen: Lieferung und Montage von Rohrrahmentüren und Stahltüren Der Auftragnehmer hat für sämtliche Türanlagen eine vollständige Werk- und Montageplanung zu erstellen. Die Planung umfasst insbesondere: Werk- und Detailzeichnungen aller Türanlagen einschließlich Beschläge, Drehtürantriebe und Feststellanlagen, Darstellung aller Einbau- und Anschlusssituationen, Planung der Befestigungs- und Verankerungssysteme, Abstimmung der technischen Komponenten und Systeme Die Werk- und Montageplanung ist mit allen beteiligten Gewerken, insbesondere Elektro, Brandmeldeanlage (BMA) sowie ggf. Fördertechnik/FTS, abzustimmen. Alle erforderlichen Schnittstellen, Anschlüsse und Einbauvoraussetzungen sind zu berücksichtigen und in der Planung darzustellen. Die Planung ist dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Mit der Ausführung darf erst nach erteilter Freigabe begonnen werden.Tunnelanbindung Herzzentrum; Haus 60a - Metalltüren
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.MagdeburgDeadline: Aug 05Derzeit befindet sich der Neubau eines Herzzentrums in Bauausführung, welcher Ende 2026 fertig gestellt sein soll. In einer Voruntersuchungsphase befindet sich die Planung zu einem neuen Zentralklinikum zwischen Haus 60a und Haus 10. Haus 60a ist derzeit über einen Verbindungsgang in Ebene -1 mit Haus 10 verbunden. Als Vorabmaßnahme soll dieser Gang Richtung Haus 61 (Herzzentrum) erweitert werden, so dass das Herzzentrum über Haus 10 eine Anbindung an Haus 60a erlangt. Die Anbindung zwischen Haus 10 und Herzzentrum ist eine vorgezogene Maßnahme zum Neubau des Zentralklinikums zur Sicherstellung der Versorgung des Hauses61. Der Verbindungsgang muss erweiterbar sein, so dass perspektivisch auch das Herzzentrum direkt mit dem neuen Zentralklinikum und H60a verbunden werden kann. Im Zuge der Herstellung der Tunnelanbindung sind folgende Leistungen zu erbringen: Lieferung und Montage von Rohrrahmentüren und Stahltüren Der Auftragnehmer hat für sämtliche Türanlagen eine vollständige Werk- und Montageplanung zu erstellen. Die Planung umfasst insbesondere: Werk- und Detailzeichnungen aller Türanlagen einschließlich Beschläge, Drehtürantriebe und Feststellanlagen, Darstellung aller Einbau- und Anschlusssituationen, Planung der Befestigungs- und Verankerungssysteme, Abstimmung der technischen Komponenten und Systeme Die Werk- und Montageplanung ist mit allen beteiligten Gewerken, insbesondere Elektro, Brandmeldeanlage (BMA) sowie ggf. Fördertechnik/FTS, abzustimmen. Alle erforderlichen Schnittstellen, Anschlüsse und Einbauvoraussetzungen sind zu berücksichtigen und in der Planung darzustellen. Die Planung ist dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Mit der Ausführung darf erst nach erteilter Freigabe begonnen werden.Rahmenvertrag Fugensanierungen Gleisbett
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbHPotsdamDeadline: Aug 20Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Fugensanierungsarbeiten an Gleisanlagen und angrenzenden Verkehrsflächen im Straßenbahnnetz der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) im Rahmen eines Rahmenvertrages. Die Leistungen werden bedarfsorientiert über Einzelabrufe beauftragt und umfassen sämtliche erforderlichen Arbeiten zur fachgerechten Instandsetzung schadhafter Fugen einschließlich aller Nebenleistungen. Die Leistungen beinhalten insbesondere den Ausbau und die Entsorgung vorhandener Fugenvergussmassen, die Reinigung und Vorbereitung der Fugenräume, die Vorbehandlung der Fugenflanken sowie den Neuverguss mit geeigneten bituminösen oder elastischen Fugenvergussmassen. Ergänzend können Plastasphaltarbeiten sowie die Herstellung und Instandsetzung von Anschluss-, Rand- und Pflasterfugen erforderlich sein. Die Arbeiten sind im Bereich von Straßenbahngleisanlagen unter den besonderen Bedingungen des öffentlichen Personennahverkehrs und überwiegend unter Aufrechterhaltung des Straßenbahnbetriebs auszuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass betriebliche Abläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden und die geltenden Sicherheitsvorschriften jederzeit eingehalten werden. Vor jedem Einzelabruf ist ein gemeinsamer Ortstermin durchzuführen, bei dem die örtlichen Gegebenheiten, die Ausführungsbedingungen sowie die auszuführenden Mengen festgestellt werden. Auf dieser Grundlage wird ein verbindliches Aufmaß erstellt, das ausschließlich der Konkretisierung der tatsächlich auszuführenden Mengen dient und die Grundlage für Beauftragung und Abrechnung bildet. Der ausgeschriebene Leistungsinhalt bleibt hiervon unberührt. Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der ZTV Fug-StB, zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat hierfür qualifiziertes Fachpersonal, geeignete Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien bereitzustellen und sämtliche Leistungen fachgerecht und vollständig auszuführen. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise für die tatsächlich ausgeführten und aufgemessenen Leistungen. Ein Anspruch auf bestimmte Auftragsmengen oder eine Mindestabnahme besteht nicht. Nach Abschluss der Arbeiten sind die bearbeiteten Bereiche in einen ordnungsgemäßen, sicheren und sauberen Zustand zu versetzen. Die ausgeführten Leistungen sind je Einsatz nachvollziehbar zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Siedlungsbereichen der Solestadt Bad Dürrenberg
Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jul 27Kurzbeschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage im ausgeschriebenen Bereich auf energieeffiziente LED-Technik einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen LED-Leuchten bzw. LED-Umrüstsätze, der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Komponenten sowie sämtliche erforderlichen Anpassungs- und Anschlussarbeiten. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen. Ein begonnener Straßenzug ist grundsätzlich vollständig fertigzustellen, einschließlich aller zugehörigen Montage-, Anschluss-, Prüf- und Wiederherstellungsarbeiten, bevor mit den Arbeiten in einem weiteren Straßenzug begonnen wird. Abweichungen hiervon sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ziel dieser Regelung ist es, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie einen geordneten und zügigen Bauablauf sicherzustellen. Etwaige Mehrkosten, die sich aus dieser Bauablaufvorgabe ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN- und EN-Normen, der VDE-Bestimmungen sowie der Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers auszuführen. Der Auftragnehmer hat alle für eine vollständige und funktionsfähige Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendig werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Anlagen zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und die entsprechenden Prüf- und Bestandsunterlagen dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Die Einweisung des Auftraggebers bzw. des Betriebspersonals ist Bestandteil der Leistung. Während der Ausführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherung gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Einschränkungen des Verkehrs sind auf das notwendige Maß zu beschränken und mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung und- räumung, sämtliche zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen einschließlich Absperrungen, halbseitiger Sperrungen, Wanderbaustellen, Sicherungsmaßnahmen sowie die Einrichtung und Unterhaltung der Verkehrssicherung sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Ebenso sind die Kosten für das Einholen, Vorhalten und Umsetzen aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen, Genehmigungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle hieraus entstehenden Kosten, Nebenleistungen und Aufwendungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen, auch wenn sie in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses nicht gesondert aufgeführt sind. Die Angaben zu den vorhandenen Mastzopfdurchmessern dienen lediglich der Orientierung. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Lieferung und Montage aller zur Anpassung an die vorhandenen Mastzöpfe erforderlichen Befestigungs- und Adapterelemente ist Bestandteil der Einheitspreise und wird nicht gesondert vergütet. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.Grünfächen
Grün und GrugaEssenDeadline: Jul 23Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Vor Beginn einer jeden Pflegemaßnahme muss der Auftragnehmer dem zuständigen Bauleiter den aktuellen Standort mitteilen. Die Mitteilung kann beispielsweise durch das Teilen des Standortes per Messenger App erfolgen. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich des Abladens und des Lagerns auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen (1:1.000) und/oder Objektlisten (Einzelbaumlisten). Die Eingruppierung der Bäume in Durchmesserklassen bleibt aus Gründen der Arbeitsvereinfachung für die Dauer der gesamten Leistungszeit unveränderliche Abrechnungsgrundlage. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit der zuständigen Bauleitung) vor Angebotsabgabe wird empfohlen, insbesondere zur rechtzeitigen Feststellung möglicher notwendiger Eingriffe in den Straßenverkehr (siehe "Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen"). Die Objektlisten mit den Standortangaben, Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind sowie exakte Standortinformationen im digitalen Format (z.B. KML-Datei) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die notwendigen Baum-/Standortinformationen in der proMDE-Dienstleister-App verfügbar sein. Alle erbrachten Leistungen (Massaria-Sonderkontrolle, Kronenpflege-/Massariakontrolle mit Hubsteiger durchführen etc.) sind mittels proMDE-Dienstleister-App vor Ort oder innerhalb von 1-2 Tagen zu dokumentieren und der städtischen Bauleitung zur Leistungsanerkennung zu übermitteln. Eingriffe in den Straßenverkehr: Es ist damit zu rechnen, dass für jede Straße bzw. im Falle von verkehrswichtigen Essener Straßen ("KOST- Straßen") für mehrere Abschnitte dieser Straßen, insbesondere vor Ampelanlagen, Ortstermine mit der zuständigen Behörde zur Erlangung der verkehrsrechtlichen Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten erforderlich werden. Dieser Aufwand wird nach nachgewiesenem Anfall in entsprechenden Leistungspositionen vergütet. sowie Einzelheiten zum sind dem Leistungstext zu entnehmen.
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