Schulverband Bad GrönenbachBad Grönenbach
GMS VgV-GP - Sanierung u. Erweiterung der Sebastian Kneipp-Grund-u. Mittelschule
In Bad Grönenbach befindet sich in der Kemptener Straße 7 die Sebastian-Kneipp-Grund- und Mittelschule. Die Schule besteht aus zwei Baukörpern, welche durch einen Verwaltungstrakt miteinander verbunden sind. Auftraggeber, Bauherr und Nutzer ist der Schulverband Bad Grönenbach. Derzeit besuchen 340 Kinder die Schule. Die Grundschule wurde ...
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- Schulverband Bad Grönenbach
- Published:
- July 30, 2026
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In Bad Grönenbach befindet sich in der Kemptener Straße 7 die Sebastian-Kneipp-Grund- und Mittelschule. Die Schule besteht aus zwei Baukörpern, welche durch einen Verwaltungstrakt miteinander verbunden sind. Auftraggeber, Bauherr und Nutzer ist der Schulverband Bad Grönenbach. Derzeit besuchen 340 Kinder die Schule. Die Grundschule wurde im Jahr 1962 viergeschossig in Massivbauweise mit einem Satteldach errichtet. Die Klassenzimmer sind in jedem Geschoss entlang eines durchgehenden Flures angeordnet. Die Baugenehmigung für die Mittelschule wurde 1972 erteilt. Diese wurde als quadratischer Baukörper in Stahlbetonskelettbauweise mit einem Flachdach errichtet. Die Klassenzimmer sind um einen innenliegenden Flur angeordnet. Im Jahr 2005 wurde die Fassade der vollunterkellerten, dreigeschossigen Mittelschule energetisch saniert, 2024 die Dachabdichtung erneuert. Die Wärmeversorgung der Schule erfolgt über einen Nahwärmeanschluss. Im Erd- und Untergeschoss der Mittelschule befinden sich die Räumlichkeiten für die offene Ganztagsbetreuung. Aufgrund höherer zu erwartender Schülerzahlen muss die Ganztagsbetreuung erweitert, saniert und umstrukturiert werden. Hiervon betroffen sind die Mensa sowie die Gruppen- und Personalräume im Erdgeschoss sowie ein Natur- und Technikraum und ein Mehrweckraum im Kellergeschoss. Die Erweiterung ist mittels eines eingeschossigen Anbaus an der Südseite der Schule geplant. Weiterhin sollen im Rahmen der Schulsanierung die veraltete Haus- und Elektrotechnik erneuert und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung durchgeführt werden, sowie die Barrierefreiheit der Schule hergestellt werden. Die Planungsleistungen sollen im Rahmen eines Generalplanervertrages vergeben werden. Die Leistungen der Generalplanung bestehen im Einzelnen aus den Leistungsbildern - LPH 3 - 9 für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §34 HOAI, für Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 – 6 und 8, nach §56 HOAI sowie für Freianlagenplanung nach § 35 HOAI
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10GMS VgV-GP - Sanierung u. Erweiterung der Sebastian Kneipp-Grund-u. Mittelschule
Schulverband Bad GrönenbachBad GrönenbachIn Bad Grönenbach befindet sich in der Kemptener Straße 7 die Sebastian-Kneipp-Grund- und Mittelschule. Die Schule besteht aus zwei Baukörpern, welche durch einen Verwaltungstrakt miteinander verbunden sind. Auftraggeber, Bauherr und Nutzer ist der Schulverband Bad Grönenbach. Derzeit besuchen 340 Kinder die Schule. Die Grundschule wurde im Jahr 1962 viergeschossig in Massivbauweise mit einem Satteldach errichtet. Die Klassenzimmer sind in jedem Geschoss entlang eines durchgehenden Flures angeordnet. Die Baugenehmigung für die Mittelschule wurde 1972 erteilt. Diese wurde als quadratischer Baukörper in Stahlbetonskelettbauweise mit einem Flachdach errichtet. Die Klassenzimmer sind um einen innenliegenden Flur angeordnet. Im Jahr 2005 wurde die Fassade der vollunterkellerten, dreigeschossigen Mittelschule energetisch saniert, 2024 die Dachabdichtung erneuert. Die Wärmeversorgung der Schule erfolgt über einen Nahwärmeanschluss. Im Erd- und Untergeschoss der Mittelschule befinden sich die Räumlichkeiten für die offene Ganztagsbetreuung. Aufgrund höherer zu erwartender Schülerzahlen muss die Ganztagsbetreuung erweitert, saniert und umstrukturiert werden. Hiervon betroffen sind die Mensa sowie die Gruppen- und Personalräume im Erdgeschoss sowie ein Natur- und Technikraum und ein Mehrweckraum im Kellergeschoss. Die Erweiterung ist mittels eines eingeschossigen Anbaus an der Südseite der Schule geplant. Weiterhin sollen im Rahmen der Schulsanierung die veraltete Haus- und Elektrotechnik erneuert und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung durchgeführt werden, sowie die Barrierefreiheit der Schule hergestellt werden. Die Planungsleistungen sollen im Rahmen eines Generalplanervertrages vergeben werden. Die Leistungen der Generalplanung bestehen im Einzelnen aus den Leistungsbildern - LPH 3 - 9 für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §34 HOAI, für Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 – 6 und 8, nach §56 HOAI sowie für Freianlagenplanung nach § 35 HOAI - LPH 3 – 6 für Tragwerksplanung nach §52 HAOI - LPH 1 – 6 für Bauphysik (Wärme und Energiebilanz) nach §3.1 und Anlage 1 HOAI Der Förderantrag muss bis 15. Dezember 2026 eingereicht werden. Die Baumaßnahmen zur Erweiterung und Sanierung der bestehenden Ganztagsbetreuung müssen bis Ende 2029 abgeschlossen sein.GMS VgV-GP - Sanierung u. Erweiterung der Sebastian Kneipp-Grund-u. Mittelschule
W+S Real Estate Services GmbHGMS_VgV-GP - Sanierung u. Erweiterung der Sebastian Kneipp-Grund-u. Mittelschule des Schulverbands Bad GrönenbachErweiterung und Umbau der Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang, Generalplanung
Schulverband Grundschule Fischen im AllgäuFischen im AllgäuLeistungen der Generalplanung für die Neukonzeption der Grundschule Fischen-Ofterschwang, Berger Weg 9, 87538 Fischen im Allgäu. Es werden sowohl höhere Schülerzahlen als auch eine höhere Mittagsbetreuungs-Quote erwartet. Gemäß Machbarkeitsstudie und Beschluss des Schulverbands vom 04.03.2026 besteht die Maßnahme aus - dem Neubau einer Einfachsporthalle, - dem Ersatzneubau der bestehenden Aula, - dem Umbau u. der Sanierung des Unterschosses des Westtraktes der Schule zur Mittagsbetreuung, - Ergänzung eines Aufzugs zur Schaffung der Barrierefreiheit der gesamten Schule, - Brandschutz- und Elektrosanierungsmaßnahmen im Bestand - Anpassung der Freianlagen, des Allwetterplatzes und der Bushaltestelle - Sanierung der bestehenden Sporthalle durch die Gemeinde und Umnutzung zum Vereinehaus (inkl. Unterbringung der Bläserklasse). Auftraggeber, Bauherr und Nutzer ist der Schulverband Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang sowie für die Bestandssporthalle die Gemeinde Fischen im Allgäu. Das bestehende Schulgebäude (Bauteil Ost) wurde im Jahr 1957 errichtet, im Jahr 1995 erweitert. Im Jahr 1975 wurde ein weiteres Gebäude (Bauteil West) errichtet, und im Jahr 1985 erweitert. Beide Gebäude wurden im Jahr 2009 (Modernisierung/WDVS) und im Jahr 2018 (Barrierefreiheit/Aufzug/Brandschutz) ertüchtigt. Die Sporthalle wurde im Jahr 1976 errichtet. Im Jahr 1989 wurde ein Satteldach ergänzt und im Jahr 2017 der verbliebene Flachdachbereich saniert. Die Schulgebäude bestehen aus Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie teilweise genutzten Unter-/Dachgeschoss und liegt innerhalb des bebauten Ortsgebiets von Fischen im Allgäu. Die Bestandsgebäude der Schule und der Sporthalle sind als Stahlbeton-Konstruktion errichtet. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gasheizung. Neben der Errichtung einer neuen Einzelsporthalle, dem Ersatz der bestehenden Aula, dem Umbau des Untergeschosses des Westflügels der Schule zur Mittagsverpflegung ist für die gesamte Schule die Barrierefreiheit herzustellen (Ergänzung Aufzug) sowie Brandschutz und Elektrik zu sanieren. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die bestehende Sporthalle in ein Vereinehaus umgenutzt. Dazu sind die energetische Sanierung und der Ersatz des Ausbaus erforderlich. Die Freianlagen, auch inkl. Bushaltstelle und Sportplatz, müssen entsprechend angepasst werden. Mit dieser Bekanntmachung werden die dazu notwendigen Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Der Schul- und Vereinsbetrieb (Sporthalle) ist möglichst weitgehend durchlaufend zu gewährleisten. Es sind daher mehrere Bauphasen zu erwarten. Planung und Ausführung des Projekts muss auf Grund unterschiedlicher Förderungen und Träger als Multi-Projektmanagement erfolgen. Die Neubauanteile sollen sofern sinnvoll möglich in Holz-Bauweise erfolgen. Die Leistungen der Generalplanung bestehen im Einzelnen aus den Leistungen - der LPH 3 bis 9 HOAI für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, für Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 nach § 55 HOAI sowie für Freianlagenplanung nach § 39 HOAI - der LPH 3 bis 6 für Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, - der LPH 1 bis 5 und 8 für Brandschutzplanung nach § 1.5 AHO-Heft 17 - der LPH 1 bis 6 für Bauphysik (Wärme. /Energiebil.) nach § 3.1 und Anlage 1 HOAI. Der Förderantrag muss bis November 2026 eingereicht und das Bauvorhaben bis Ende 2029 abgeschlossen werden.Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenDeadline: Aug 12Planung Technische Ausrüstung Paragraph 53 ff HOAI LPH 2-9, ALG 7, Küchenplanung für Schulzentrum Hanselmannstraße / Schleißheimer Straße. Auf dem knapp 15.000 m² großen Gelände im Stadtbezirk 11 (Milbertshofen Am Hart) befinden sich die 4-zügige Grundschule (GS) an der Hanselmannstr. 45 und eine dazugehörige Mobile Raumeinheit (MRE) an der Hanselmannstr. 44, die 4 zügige Mittelschule (MS) an der Schleißheimer Str. 275 und das Haus für Kinder (HfK) an der Schleißheimer Str. 279. Ein öffentlicher Fuß- und Radweg, in Verlängerung der Hanselmannstraße, durchkreuzt das Grundstück und stellt eine Verbindung von Hanselmann zur Keferloherstraße dar. Die bestehenden Schul- und Kitagebäude sind aus unterschiedlichen Bauzeiten und stehen nicht unter Denkmalschutz. Der Hochbunker an der Schleißheimer Str. 281 (Schleißheimer Ecke Keferloherstraße) ist ebenfalls Bestandteil des Geländes und ist als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. ----- Bestandssituation: GRUNDSCHULE: Auf dem Grundstück 347/12 wurde 2003 eine 4-zügige Grundschule (Schuljahr 2022/23 16 Klassenzimmer und 4 Hortgruppen, kein Lernhauskonzept) mit einer Tiefgarage (16 Stpl.) und einer halbversenkten Einfachsporthalle errichtet. Als Interimslösung, zur Deckung des steigenden Bedarfs der GS, wurde im Jahr 2018 auf dem Grundstück 345/2 eine Mobile Raumeinheit (MRE) mit 6 Klassenzimmern (kein Lernhauskonzept) sowie einer Mensa mit Küche und Nebenräumen errichtet. Die Baugenehmigung ist auf 10 Jahre befristet (bis 2028). MITTELSCHULE: Die auf dem Grundstück 345/2 befindliche Mittelschule besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die nicht unter Denkmalschutz stehen (Kerngebäude Baujahr 1881, Erweiterungen in den Jahren 1933, 1955, Einfachsporthalle Baujahr ca. 1960). Die Gebäudeteile weisen teilweise unterschiedliche Geschoßhöhen auf und sind nicht barrierefrei. Derzeit sind insgesamt 21 Klassenzimmer sowie Fachlehrsäle (kein Lernhauskonzept) vorhanden. Die Schulgebäude sind sanierungsbedürftig und weisen funktionale Mängel auf. HAUS FÜR KINDER: Auf dem Grundstück 345/12 befindet sich ein Haus für Kinder mit vier Kindergartengruppen. Das Gebäude hat eine Betriebserlaubnis für 100 Kindergartenkinder und ist stark sanierungsbedürftig. Die Geschossfläche des Bestandsgebäudes ist nicht ausreichend für das Raumprogramm HfK 240. HALLENSPORTANLAGEN: Grundschule: Einfachsporthalle (Baujahr 2003); Mittelschule: Einfachsporthalle (Baujahr ca. 1960, nicht normgerecht). FREISPORTANLAGEN: Allwetterplatz ca. 27x28m, Laufbahn ca. 70m --- Die Stadt München plant derzeit die Umstrukturierung dieses Schulcampus. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie werden hierzu derzeit 2 großräumige Varianten untersucht und entwickelt. Nachfolgend sind die beiden Varianten in ihren Grundzügen dargestellt: Variante 1: Ersatzneubau - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V1“ Bei dieser Variante wird der komplette Gebäudebestand in zwei Bauabschnitten rückgebaut und durch Neubauten ersetzt. Im ersten Bauabschnitt wird der Neubau der Mittelschule erstellt. Dieser Baukörper enthält Erweiterungsflächen für die Grundschule und die Mensa für beide Schulen. (Im Übersichtsplan dargestellt als GS + MS). Des Weiteren wird im zweiten Bauabschnitt, nach dem erfolgten Abbruch, dann der Neubau der Sporthalle mit dem Haus für Kinder. Die Außenanlagen hierzu werden dabei auch bearbeitet und Abschnittsweise fertiggestellt. Variante 2: Bestandserhalt - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V2“ Bei dieser Variante wird der sogenannte T- Baukörper (Mittelschule) an der Schleißheimerstraße erhalten. Die Bauabschnitte gliedern sich wie folgt: Im ersten Bauabschnitt wird die Sporthalle und das Haus für Kinder errichtet, welches ebenfalls Erweiterungsflächen für die Grundschule enthält. Des Weiteren wird der Erweiterungsbau der Mittelschule und die Mensa errichtet. Im zweiten Bauabschnitt wir der der sogenannte T-Baukörper schadstoffsaniert, saniert und ertüchtigt. Die Variante 1 wird bevorzugt, zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung ist jedoch noch nicht entschieden, welche dieser beiden Varianten verwirklicht werden soll. Für die Küchenplanung allerdings handelt es sich in beiden Varianten hauptsächlich um einen Neubau, da es sich bei der Mensa in jedem Fall um einen Neubau handelt. Mensa: ---Bestand: Die, im MRE (BJ 2018) befindliche, Mensa wurde anfänglich von beiden Schulen genutzt. Aufgrund des Ausbaus der Ganztagsbetreuung steht die Mensa derzeit nur noch der GS zur Verfügung. Die MS nutzt provisorisch einen Raum im eigenen Schulgebäude als Speiseraum mit Küchenzeile. ---Bedarf: Geplant ist eine gemeinsame Mensa für beide Schulen. Die Größe des Speisesaals ergibt sich aus der Addition der Flächen für GS und MS laut Standardraumprogramm. Die Mensa soll von beiden Schulen gut erreichbar, für die Grundschüler soll der Speisesaal, wenn möglich, trockenen Fußes zugänglich sein.Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenDeadline: Aug 12Planung Technische Ausrüstung Paragraph 53 ff HOAI LPH 2-9, ALG 7, Küchenplanung für Schulzentrum Hanselmannstraße / Schleißheimer Straße. Auf dem knapp 15.000 m² großen Gelände im Stadtbezirk 11 (Milbertshofen Am Hart) befinden sich die 4-zügige Grundschule (GS) an der Hanselmannstr. 45 und eine dazugehörige Mobile Raumeinheit (MRE) an der Hanselmannstr. 44, die 4 zügige Mittelschule (MS) an der Schleißheimer Str. 275 und das Haus für Kinder (HfK) an der Schleißheimer Str. 279. Ein öffentlicher Fuß- und Radweg, in Verlängerung der Hanselmannstraße, durchkreuzt das Grundstück und stellt eine Verbindung von Hanselmann zur Keferloherstraße dar. Die bestehenden Schul- und Kitagebäude sind aus unterschiedlichen Bauzeiten und stehen nicht unter Denkmalschutz. Der Hochbunker an der Schleißheimer Str. 281 (Schleißheimer Ecke Keferloherstraße) ist ebenfalls Bestandteil des Geländes und ist als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. ----- Bestandssituation: GRUNDSCHULE: Auf dem Grundstück 347/12 wurde 2003 eine 4-zügige Grundschule (Schuljahr 2022/23 16 Klassenzimmer und 4 Hortgruppen, kein Lernhauskonzept) mit einer Tiefgarage (16 Stpl.) und einer halbversenkten Einfachsporthalle errichtet. Als Interimslösung, zur Deckung des steigenden Bedarfs der GS, wurde im Jahr 2018 auf dem Grundstück 345/2 eine Mobile Raumeinheit (MRE) mit 6 Klassenzimmern (kein Lernhauskonzept) sowie einer Mensa mit Küche und Nebenräumen errichtet. Die Baugenehmigung ist auf 10 Jahre befristet (bis 2028). MITTELSCHULE: Die auf dem Grundstück 345/2 befindliche Mittelschule besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die nicht unter Denkmalschutz stehen (Kerngebäude Baujahr 1881, Erweiterungen in den Jahren 1933, 1955, Einfachsporthalle Baujahr ca. 1960). Die Gebäudeteile weisen teilweise unterschiedliche Geschoßhöhen auf und sind nicht barrierefrei. Derzeit sind insgesamt 21 Klassenzimmer sowie Fachlehrsäle (kein Lernhauskonzept) vorhanden. Die Schulgebäude sind sanierungsbedürftig und weisen funktionale Mängel auf. HAUS FÜR KINDER: Auf dem Grundstück 345/12 befindet sich ein Haus für Kinder mit vier Kindergartengruppen. Das Gebäude hat eine Betriebserlaubnis für 100 Kindergartenkinder und ist stark sanierungsbedürftig. Die Geschossfläche des Bestandsgebäudes ist nicht ausreichend für das Raumprogramm HfK 240. HALLENSPORTANLAGEN: Grundschule: Einfachsporthalle (Baujahr 2003); Mittelschule: Einfachsporthalle (Baujahr ca. 1960, nicht normgerecht). FREISPORTANLAGEN: Allwetterplatz ca. 27x28m, Laufbahn ca. 70m --- Die Stadt München plant derzeit die Umstrukturierung dieses Schulcampus. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie werden hierzu derzeit 2 großräumige Varianten untersucht und entwickelt. Nachfolgend sind die beiden Varianten in ihren Grundzügen dargestellt: Variante 1: Ersatzneubau - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V1“ Bei dieser Variante wird der komplette Gebäudebestand in zwei Bauabschnitten rückgebaut und durch Neubauten ersetzt. Im ersten Bauabschnitt wird der Neubau der Mittelschule erstellt. Dieser Baukörper enthält Erweiterungsflächen für die Grundschule und die Mensa für beide Schulen. (Im Übersichtsplan dargestellt als GS + MS). Des Weiteren wird im zweiten Bauabschnitt, nach dem erfolgten Abbruch, dann der Neubau der Sporthalle mit dem Haus für Kinder. Die Außenanlagen hierzu werden dabei auch bearbeitet und Abschnittsweise fertiggestellt. Variante 2: Bestandserhalt - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V2“ Bei dieser Variante wird der sogenannte T- Baukörper (Mittelschule) an der Schleißheimerstraße erhalten. Die Bauabschnitte gliedern sich wie folgt: Im ersten Bauabschnitt wird die Sporthalle und das Haus für Kinder errichtet, welches ebenfalls Erweiterungsflächen für die Grundschule enthält. Des Weiteren wird der Erweiterungsbau der Mittelschule und die Mensa errichtet. Im zweiten Bauabschnitt wir der der sogenannte T-Baukörper schadstoffsaniert, saniert und ertüchtigt. Die Variante 1 wird bevorzugt, zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung ist jedoch noch nicht entschieden, welche dieser beiden Varianten verwirklicht werden soll. Für die Küchenplanung allerdings handelt es sich in beiden Varianten hauptsächlich um einen Neubau, da es sich bei der Mensa in jedem Fall um einen Neubau handelt. Mensa: ---Bestand: Die, im MRE (BJ 2018) befindliche, Mensa wurde anfänglich von beiden Schulen genutzt. Aufgrund des Ausbaus der Ganztagsbetreuung steht die Mensa derzeit nur noch der GS zur Verfügung. Die MS nutzt provisorisch einen Raum im eigenen Schulgebäude als Speiseraum mit Küchenzeile. ---Bedarf: Geplant ist eine gemeinsame Mensa für beide Schulen. Die Größe des Speisesaals ergibt sich aus der Addition der Flächen für GS und MS laut Standardraumprogramm. Die Mensa soll von beiden Schulen gut erreichbar, für die Grundschüler soll der Speisesaal, wenn möglich, trockenen Fußes zugänglich sein.TNW_Arch_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere LeistungenTNW_Arch_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDer Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere LeistungenTNW_TWP_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere LeistungenTNW_TWP_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDer Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere LeistungenTNW_HLS_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmig
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