Schulverband Grundschule Fischen im AllgäuFischen im AllgäuTED
Erweiterung und Umbau der Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang, Generalplanung
Leistungen der Generalplanung für die Neukonzeption der Grundschule Fischen-Ofterschwang, Berger Weg 9, 87538 Fischen im Allgäu. Es werden sowohl höhere Schülerzahlen als auch eine höhere Mittagsbetreuungs-Quote erwartet. Gemäß Machbarkeitsstudie und Beschluss des Schulverbands vom 04.03.2026 besteht die Maßnahme aus - dem Neubau einer Ei...
Architecture, Structural Engineering, MEP Engineering, Fire Protection Engineering, Building Physics
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Leistungen der Generalplanung für die Neukonzeption der Grundschule Fischen-Ofterschwang, Berger Weg 9, 87538 Fischen im Allgäu. Es werden sowohl höhere Schülerzahlen als auch eine höhere Mittagsbetreuungs-Quote erwartet. Gemäß Machbarkeitsstudie und Beschluss des Schulverbands vom 04.03.2026 besteht die Maßnahme aus - dem Neubau einer...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Schulverband Grundschule Fischen im Allgäu
- Published:
- July 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Leistungen der Generalplanung für die Neukonzeption der Grundschule Fischen-Ofterschwang, Berger Weg 9, 87538 Fischen im Allgäu. Es werden sowohl höhere Schülerzahlen als auch eine höhere Mittagsbetreuungs-Quote erwartet. Gemäß Machbarkeitsstudie und Beschluss des Schulverbands vom 04.03.2026 besteht die Maßnahme aus - dem Neubau einer Einfachsporthalle, - dem Ersatzneubau der bestehenden Aula, - dem Umbau u. der Sanierung des Unterschosses des Westtraktes der Schule zur Mittagsbetreuung, - Ergänzung eines Aufzugs zur Schaffung der Barrierefreiheit der gesamten Schule, - Brandschutz- und Elektrosanierungsmaßnahmen im Bestand - Anpassung der Freianlagen, des Allwetterplatzes und der Bushaltestelle - Sanierung der bestehenden Sporthalle durch die Gemeinde und Umnutzung zum Vereinehaus (inkl. Unterbringung der Bläserklasse). Auftraggeber, Bauherr und Nutzer ist der Schulverband Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang sowie für die Bestandssporthalle die Gemeinde Fischen im Allgäu. Das bestehende Schulgebäude (Bauteil Ost) wurde im Jahr 1957 errichtet, im Jahr 1995 erweitert. Im Jahr 1975 wurde ein weiteres Gebäude (Bauteil West) errichtet, und im Jahr 1985 erweitert. Beide Gebäude wurden im Jahr 2009 (Modernisierung/WDVS) und im Jahr 2018 (Barrierefreiheit/Aufzug/Brandschutz) ertüchtigt. Die Sporthalle wurde im Jahr 1976 errichtet. Im Jahr 1989 wurde ein Satteldach ergänzt und im Jahr 2017 der verbliebene Flachdachbereich saniert. Die Schulgebäude bestehen aus Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie teilweise genutzten Unter-/Dachgeschoss und liegt innerhalb des bebauten Ortsgebiets von Fischen im Allgäu. Die Bestandsgebäude der Schule und der Sporthalle sind als Stahlbeton-Konstruktion errichtet. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gasheizung. Neben der Errichtung einer neuen Einzelsporthalle, dem Ersatz der bestehenden Aula, dem Umbau des Untergeschosses des Westflügels der Schule zur Mittagsverpflegung ist für die gesamte Schule die Barrierefreiheit herzustellen (Ergänzung Aufzug) sowie Brandschutz und Elektrik zu sanieren. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die bestehende Sporthalle in ein Vereinehaus umgenutzt. Dazu sind die energetische Sanierung und der Ersatz des Ausbaus erforderlich. Die Freianlagen, auch inkl. Bushaltstelle und Sportplatz, müssen entsprechend angepasst werden. Mit dieser Bekanntmachung werden die dazu notwendigen Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Der Schul- und Vereinsbetrieb (Sporthalle) ist möglichst weitgehend durchlaufend zu gewährleisten. Es sind daher mehrere Bauphasen zu erwarten. Planung und Ausführung des Projekts muss auf Grund unterschiedlicher Förderungen und Träger als Multi-Projektmanagement erfolgen. Die Neubauanteile sollen sofern sinnvoll möglich in Holz-Bauweise erfolgen. Die Leistungen der Generalplanung bestehen im Einzelnen aus den Leistungen - der LPH 3 bis 9 HOAI für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, für Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 nach § 55 HOAI sowie für Freianlagenplanung nach § 39 HOAI - der LPH 3 bis 6 für Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, - der LPH 1 bis 5 und 8 für Brandschutzplanung nach § 1.5 AHO-Heft 17 - der LPH 1 bis 6 für Bauphysik (Wärme. /Energiebil.) nach § 3.1 und Anlage 1 HOAI. Der Förderantrag muss bis November 2026 eingereicht und das Bauvorhaben bis Ende 2029 abgeschlossen werden.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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10- W+S Real Estate Services GmbH
Erweiterung und Umbau der Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang, Generalplanung
Leistungen der Generalplanung für die Neukonzeption der Grundschule Fischen-Ofterschwang, Berger Weg 9, 87538 Fischen im Allgäu. - Stadt WegbergWegberg
Generalplanung Grundschule Beeck - OGS-Erweiterung
Gegenstand der zu vergebenden Generalplanungsleistungen sind sämtliche Grundleistungen nach HOAI, umfassend die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1-9), die Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 1-9), die Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau (§§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1-6). Darüber hinaus umfasst der Auftrag besondere Leistungen, darunter den Nachweis des baulichen Schall- und Wärmeschutzes einschließlich Akustikplanung sowie die Erstellung eines Barrierefrei-Konzepts für das Baugenehmigungsverfahren. Die Planungsleistungen sollen auf der durch die Stadt Wegberg erstellten Maßnahmenbeschreibung und Vorentwurfsplanung des Ende April 2026 eingereichten Förderantrags aufbauen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (LPH 2) sind zwei konzeptionelle Alternativen für den Erweiterungsbau zu entwickeln: die weitere Ausarbeitung des im Förderantrag eingereichten Entwurfs sowie ein Alternativentwurf an gleicher Stelle des Gebäudekomplexes. Der neue Erweiterungsbau soll nachhaltig und energieeffizient in Bau, Betrieb und Rückbau errichtet werden; eine geringe technische Ausrüstung im Sinne einer "Low-Tech"-Ausrichtung mit dezentraler Energiegewinnung sowie die Verwendung nachwachsender und ressourcenschonender Baustoffe - etwa im Holzbau - werden angestrebt. Die Schule soll dem Inklusionsgedanken folgen und weitgehend barrierefrei gestaltet werden. Vorrangige Projektziele sind die Einhaltung des Fertigstellungstermins, die Einhaltung des Budgets (festgelegt mit Abschluss der LPH 3), die möglichst störungsfreie Fortführung des Unterrichts- und Ganztagsbetriebs während der Bauausführung sowie die Umsetzung der gestalterischen Vorgaben. Die Förderbedingungen des Programms "Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier - Revier.gestalten" des Landes NRW sind bei der Umsetzung zu beachten; alle zugehörigen Fördernachweise sind unterschriftsreif vorzubereiten und dem Bauherrn zu übergeben. Eine hohe Präsenz vor Ort wird verlangt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die LPH 1-4, Stufe 2 die LPH 5-9. Die Fertigstellung einschließlich Abrechnung der Maßnahmen ist aufgrund der Förderbedingungen zwingend bis zum 31. Dezember 2029 erforderlich; als konkretes Zieldatum für die Eröffnung ist das Ende der Sommerferien 2029 - der 10. August 2029 - festgelegt. Weitergehende Informationen können der Vorhabenbeschreibung entnommen werden, die mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde. - Stadt WegbergWegbergDeadline: Aug 17
Stadt Wegberg, Vergabe Generalplanung "OGS-Erweiterung 2026", Grundschulen Arsbeck & Beeck
Gegenstand der zu vergebenden Generalplanungsleistungen sind sämtliche Grundleistungen nach HOAI, umfassend die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1-9), die Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 1-9), die Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau (§§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1-6). Darüber hinaus umfasst der Auftrag besondere Leistungen, darunter den Nachweis des baulichen Schall- und Wärmeschutzes einschließlich Akustikplanung sowie die Erstellung eines Barrierefrei-Konzepts für das Baugenehmigungsverfahren. Die Planungsleistungen sollen auf der durch die Stadt Wegberg erstellten Maßnahmenbeschreibung und Vorentwurfsplanung des Ende April 2026 eingereichten Förderantrags aufbauen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (LPH 2) sind zwei konzeptionelle Alternativen für den Erweiterungsbau zu entwickeln: die weitere Ausarbeitung des im Förderantrag eingereichten Entwurfs sowie ein Alternativentwurf an gleicher Stelle des Gebäudekomplexes. Der neue Erweiterungsbau soll nachhaltig und energieeffizient in Bau, Betrieb und Rückbau errichtet werden; eine geringe technische Ausrüstung im Sinne einer "Low-Tech"-Ausrichtung mit dezentraler Energiegewinnung sowie die Verwendung nachwachsender und ressourcenschonender Baustoffe - etwa im Holzbau - werden angestrebt. Die Schule soll dem Inklusionsgedanken folgen und weitgehend barrierefrei gestaltet werden. Vorrangige Projektziele sind die Einhaltung des Fertigstellungstermins, die Einhaltung des Budgets (festgelegt mit Abschluss der LPH 3), die möglichst störungsfreie Fortführung des Unterrichts- und Ganztagsbetriebs während der Bauausführung sowie die Umsetzung der gestalterischen Vorgaben. Die Förderbedingungen des Programms "Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier - Revier.gestalten" des Landes NRW sind bei der Umsetzung zu beachten; alle zugehörigen Fördernachweise sind unterschriftsreif vorzubereiten und dem Bauherrn zu übergeben. Eine hohe Präsenz vor Ort wird verlangt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die LPH 1-4, Stufe 2 die LPH 5-9. Die Fertigstellung einschließlich Abrechnung der Maßnahmen ist aufgrund der Förderbedingungen zwingend bis zum 31. Dezember 2029 erforderlich; als konkretes Zieldatum für die Eröffnung ist das Ende der Sommerferien 2029 - der 10. August 2029 - festgelegt. Weitergehende Informationen können der Vorhabenbeschreibung entnommen werden, die mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde. - Interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Gemeinde FliedenFuldaDeadline: Jul 28
Gemeinde Flieden, Generalplanung Umbau und Sanierung Freibad Flieden
Die Gemeinde Flieden plant die Sanierung, Erweiterung und Erneuerung des Freibades "Landrücken" in Flieden. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen die Sanierung und Neuauskleidung des Mehrzweckbeckens mit Sprunganlage, die Erweiterung und Neuauskleidung des Nichtschwimmerbeckens mit Breitwellenrutsche, und den Ersatzneubau eines Kinderbeckens. Zudem soll die Badewassertechnik modernisiert und die komplette Außenverrohrung erneuert werden. Für die Badeaufsicht soll ein zweigeschossiger Aufsichtsturm errichtet werden. Anschließend sind die Außenanlagen, Beckenumgänge und Zugangsbereiche mit Duschen wiederherzustellen bzw. neuzugestalten. Die geschätzten Kosten belaufen sich vorläufig auf ca. 5 Mio. € brutto. Es wurde bereits eine Planungsstudie durchgeführt, mit der ein Konzept entwickelt und die Aufgabenstellung geklärt wurde. LPH 1 (Grundlagenermittlung) ist abgeschlossen. Der AG beabsichtigt die gesamte Planung und Koordination der erforderlichen Objekt- und Fachplanungen, als Generalplanerleistung ab LPH 2 zu vergeben. Verfahrensgegenstand ist die Generalplanung zur Sanierung des Freibades Landrücken Flieden. Die Generalplanerleistungen umfassen die vollständige Planung und Koordination der Objekte: 1. Mehrzweckbecken 2. Nichtschwimmerbecken 3. Kinderbecken 4. Badeaufsicht 5. Technische Anlagen 6. Außenanlagen Für sämtliche v. g. Objekte und vorgesehenen Maßnahmen sind die jeweils zutreffenden Leis-tungsbilder nach HOAI vollständig darzustellen und anzubieten. Die Zuordnung der Leistungen zu den ein-zelnen Objekten bzw. Leistungsbildern nach HOAI obliegt den Bietern; vereinbart wird, dass der angebotene Leistungsumfang alle erforderlichen Planungsleistungen umfasst, die zur vollumfänglichen Herstellung der Maßnahme und zum Erreichen des geschuldeten Werkerfolgs notwendig ist. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die vorgesehenen Maßnahmen - je nach Art des Objekts - mehrere HOAI‑Leistungsbilder erforderlich sein können. Das beigefügte Vertragsmuster ist entsprechend strukturiert und wird im Auftragsfall anhand der angebotenen Leistungsbilder final angepasst. Folgende Leistungsbilder nach HOAI werden voraussichtlich relevant sein; die entsprechenden §§ sind anzuwenden und vom Bieter (Auftragnehmer) zu bestätigen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. - Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff. - Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. HLS und ELT: Anlagengruppen 1 - 5, BWT: Anlagengruppen 7 + 8 (Badtechnische Anlagen einschl. EMSR-Technik) - Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff je Leistungsbild für alle Objekte: - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 2 bis 9 bzw. LPH 2 bis 6 (TWP), - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2- 5 einschl. zugehörige Besonderer Leistungen - Die Beauftragung der LPH 4 erfolgt optional und nur, sofern sie erforderlich wird. - weitere Stufen gem. Vertragsmuster Generalplanervertrag (Stufe 2: LPH 6-8, Stufe 3: LPH 9) - Das vorgesehene Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Besondere Leistungen: - Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (in Stufe 2, nach SWIMPlus, HFAG) - Ingenieurtechnische Kontrolle (TWP, nach HOAI Anlage 14, LPH 8 // nach Nr. 7 der ZVB-Trag) Generalplanerzuschlag (siehe Vertragsmuster § 4 (5): Für die Übernahme der Generalplanerleistungen sowie der damit verbundenen Koordination der Fachdisziplinen kann ein Generalplanerzuschlag erhoben / vereinbart werden. Der Zuschlag Aus Sicht des Auftraggebers ist die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Es liegen ein Bestandsaufmaß und der Geotechnische Bericht zur Erkundung der Baugrund- und Bodenwasserverhältnisse vor. Für die Sanierung des Freibades wurde eine Planungsstudie durchgeführt, mit der ein Konzept entwickelt und die Aufgabenstellung geklärt wurde. LPH 1 nach HOAI (Grundlagenermittlung) ist vollständig erbracht und abgeschlossen. In LPH 2 (Vorplanung) sind auf Basis dieser Grundlagen weitere Varianten zu untersuchen. Die Beauftragung der Generalplanerleistungen erfolgt ab LPH 2. Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Unterlagen sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen und Berechnungen als Grundlage für die weitere Planung und Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. Die Vergabe der ausgeschriebenen Generalplanerleistungen (Objekt- und Fachplanungen) erfolgt ausschließlich an einen Auftragnehmer. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. - Stadt WegbergWegbergDeadline: Aug 17
Stadt Wegberg, Vergabe Generalplanung "OGS-Erweiterung 2026", Grundschulen Arsbeck & Beeck
Gegenstand der zu vergebenden Generalplanungsleistungen sind sämtliche Grundleistungen nach HOAI für beide Schulstandorte, umfassend die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1-9), die Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 1-9), die Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau (§§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1-6). Darüber hinaus umfasst der Auftrag besondere Leistungen, darunter den Nachweis des baulichen Schall- und Wärmeschutzes einschließlich Akustikplanung sowie die Erstellung eines Barrierefrei-Konzepts für das Baugenehmigungsverfahren. Die Planungsleistungen sollen jeweils auf den durch die Stadt Wegberg erstellten Maßnahmenbeschreibungen und Vorentwurfsplanungen der Ende April 2026 eingereichten Förderanträge aufbauen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (LPH 2) sind jeweils zwei konzeptionelle Alternativen für die Erweiterungsbauten zu entwickeln: die weitere Ausarbeitung des im Förderantrag eingereichten Entwurfs sowie ein Alternativentwurf an gleicher Stelle des Gebäudekomplexes. Die neuen Erweiterungsbauten sollen nachhaltig und energieeffizient in Bau, Betrieb und Rückbau errichtet werden; eine geringe technische Ausrüstung im Sinne einer "Low-Tech"-Ausrichtung mit dezentraler Energiegewinnung sowie die Verwendung nachwachsender und ressourcenschonender Baustoffe - etwa im Holzbau - werden angestrebt. Beide Schulen sollen dem Inklusionsgedanken folgen und weitgehend barrierefrei gestaltet werden. Vorrangige Projektziele sind die Einhaltung des Fertigstellungstermins, die Einhaltung des Budgets (festgelegt mit Abschluss der LPH 3), die möglichst störungsfreie Fortführung des Unterrichts- und Ganztagsbetriebs während der Bauausführung sowie die Umsetzung der gestalterischen Vorgaben. Die Förderbedingungen des Programms "Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier - Revier.gestalten" des Landes NRW sind bei der Umsetzung zu beachten; alle zugehörigen Fördernachweise sind unterschriftsreif vorzubereiten und dem Bauherrn zu übergeben. Eine hohe Präsenz vor Ort wird verlangt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgt stufenweise und für jedes der beiden Objekte separat: Stufe 1 umfasst die LPH 1-4, Stufe 2 die LPH 5-9. Beide Generalplanungsaufträge werden in einem Vergabeverfahren vergeben, wobei durch die losweise Vergabe sowohl eine gemeinsame als auch eine getrennte Vergabe der Maßnahmen möglich ist. Die Fertigstellung einschließlich Abrechnung beider Maßnahmen ist aufgrund der Förderbedingungen zwingend bis zum 31. Dezember 2029 erforderlich; als konkretes Zieldatum für die Eröffnung der Bauteile ist das Ende der Sommerferien 2029 - der 10. August 2029 - festgelegt. - Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - HochbauamtWiesbaden
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude und Innenräume und Interimscontaineranlage, LPH 1 - 9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Aus diesen Gründen wurde im Jahr 2022 eine Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser Studie wurden zwei Varianten untersucht. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden auch Baumgutachten, statische Untersuchungen, der konstruktive Brandschutz sowie die Schadstoffbelastung untersucht. Es ist vorgesehen während der Umbaumaßnahmen den Schulbetrieb und die erforderliche Mensa in eine Containeranlage auszulagern bzw. zu errichten. Die anzubietenden Planungsleistungen beinhalten die Planungsleistungen Sanierung, Umbau und Erweiterung und die Planungsleistungen der Containerstellung (1.ter und 2.ter Bauabschnitt). Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Gebäude und Innenräume für Interimscontaineranlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 1, § 33-37, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d) aufgeführten Besonderen Leistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Bei der Angebotserstellung ist die bereits erfolgte planerische Abstimmung / Vorleistung aus der Machbarkeitsstudie sowie eine reduzierte Ausführungsplanung aufgrund der Container-Bauweise zu berücksichtigen. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten einer Fachfirma für Container-Modulbauten zu vergeben. Eine funktionale Leistungsbeschreibung für die geplante Containeranlage als Interimsmaßnahme in Zusammenarbeit mit den Fachplanern wird erforderlich sein. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Containeranlage: 2. Bauabschnitt Schulcontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Optional Containeranlage: 1. Bauabschnitt Mensacontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: keine Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. Juli 2027 Abschluss LPH 6/7:ca. August 2028 Baubeginn:11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung:ca. August 2030 Containeranlage: (1.Bauabschnitt Mensacontainer (optional), 2. Bauabschnitt Schulcontainer) Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. August 2026 Abschluss LPH 6/7:ca. März 2027 Baubeginn Container Mensa (1.BA):ca. April 2027 Bezugsfertige Fertigstellung Container Mensa (1.BA):06.08.2027 Baubeginn Container Schule (2.BA):ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule (2.BA):03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann. - Stadt WunstorfWunstorfDeadline: Aug 20
Stadt Wunstorf - Grundschule Großenheidorn - An-/Umbau zu einer Ganztagsgrundschule
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt in Großenheidorn einzelnen Gebäudeteile der Grund-schule mit einem anderen Nutzungsprogramm zu überplanen und dementsprechend herzurichten. Eine wirtschaftliche Betrachtung und Bewertung des Altbestandes von zwei Gebäuden für die neue Nutzung ist voranzustellen. Der Schulgebäudekomplex auf dem Grundstück Klosterstr. 24 besteht aus 3 verschiedenen Gebäudetrakten: Klassentrakt (Haus1), Betreuungstrakt (Haus 2) und Turnhalle (Haus 3). Der Klassentrakt, Haus 1 ist ein zweigeschossiges Gebäude, das im Jahre 1993 genehmigt wurde. Haus 2 und 3 sind Altbestände, die gemäß Bauakte im Jahre 1970 umgebaut wurden. Es gibt die Vermutung, dass diese in den 50 er Jahren erbaut wurden. Im Haus 2 als eingeschossiger Bau befindet sich derzeit die Nachmittagsbetreuung mit den Nutzungen Werken, Bibliothek und Kinderküche. Im Haus 3 befindet sich ein ausgebauter Bewegungsraum im EG mit angrenzenden Umkleidebereich ohne Sanitärausstattung und ohne Geräteraum. Das Obergeschoss wird nicht voll genutzt. Der Verein Webstube nutzt einen ehemaligen Klassenraum, der jedoch nur bis zum Ende der Umwandlung zur Ganztagschule bestehen bleiben kann. Um die notwendigen Funktionen einer 2 zügigen Ganztagsgrundschule unterzubringen, sind die vorhandenen Flächen in den bestehenden Gebäudeteilen nicht ausreichend, so dass neben der Umplanung oder Sanierung des Bestandes auch die Planung eines ergänzenden Neu-/Anbaus notwendig wird. Die Funktionsaufteilung mit den Nutzungen ist in einem Raum-Lage-Konzept gemeinsam mit Schule, Verwaltung und Politik erarbeitet worden. Dieses sieht vor, dass der Klassenstrakt fast unverändert bestehen bleibt und die ergänzenden Flächen im Bereich des Hauses 2 und 3 als Umnutzung oder Abriss mit Neubau entstehen sollen. Beide Altgebäude sind sanierungsbedürftig. Beim Haus 2, ein eingeschossiger Bau, wird eine Aufstockung gemäß statischer Einschätzung nicht möglich sein, außer es wird anders statisch abgefangen. Zum Haus 3 wurde ein Gutachten über die Abdichtungslage EG gefertigt, da es sehr viele Feuchtigkeitsschäden aufweist. Der zukünftige Komplex der Schule soll das pädagogische Konzept räumlich unterstützen und zugleich auch den Außenraum als Unterrichtsbereich integrieren. Weitergehende Informationen können der Beschreibung in der beigefügten Beschlussvorlage entnommen werden. Umbau Bestand Klassentrakt (Haus 1) Es sind geringfügige Änderungen gemäß dem pädagogischen Raumkonzept gewünscht. Daher wird der vorhandene Unterrichtstrakt (Haus 1) in der Nutzung erhalten bleiben. Eine Überplanung durch die Objektplanung ist nicht gewünscht. Die Umsetzung wird in eigenständig von der Stadt Wunstorf erfolgen. Jedoch ist für die Fachplanung TGA die LP 1-6 für dieses Gebäude in der Gesamtmaßnahme zu betrachten und mit zu beplanen, dies gilt vor allem mit den Schwerpunkten auf die sicherheitstechnischen Anlagen wie z.B. Sibel, BMA sowie Heizungstechnik und Lüftungstechnik zu vergeben. Die bauliche Umsetzung soll für den Innenbereich des Gebäudes 1 auch bei der Stadt Wunstorf verbleiben. Die Energiezentrale für den Ge-samtkomplex ist davon ausgenommen. Umbau/ Ergänzung / Anbau Altbestand (Haus 2 und Haus 3) Die vorhandenen Nutzungseinheiten Haus 2 und 3 sind zu ergänzen, umzubauen oder neuanzubauen mit der vorgegebenen Nutzfläche aus dem Raumprogramm und -konzept. Weitere wichtige Planungsparameter sind: - Das Erscheinungsbild der neuen Schule kann sich dem Bestand angleichen. - Besonders zu beachten ist die Einhaltung der Grundstücksgrenze mit ihren Abstandsflächen. - Barrierefreiheit: Ein Aufzug ist zentral in der Verteilerzone einzuplanen, der alle Ebenen miteinander verbindet. Zugänge im EG sind Barrierefrei auszuführen. - Anbau an das vorhandene Treppenhaus des Klassentraktes - Hoher Vorfertigungsgrad, da beengte Baustellenverhältnisse herrschen - Technikflächen als Richtwert sind zu berücksichtigen: 100 m² Lüftungstechnik für Küche und Speiseraum 45 m² Heizungstechnikraum ggf. Standort mit Luftwärmepumpe 15 m² BMA Zentrale 15 m² Hauseinführung Elektro 15 m² MSR und Server 10 m² für PV Wechselrichter Die Entwicklung eines wirtschaftlichen Konzeptes ist vorrangiges Ziel. Eine Ortsbesichtigung sollte unbedingt vor der Abgabe des Angebotes erfolgen. Ein Termin hierfür wird bekannt gegeben. Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme mit KG 200-700 ist in der Höhe von derzeit 10,2 Mio. EUR brutto festgelegt worden. Die Fertigstellung des Gebäudes soll voraussichtlich im Jahr 2030 (Beginn Ganztag: SJ 2030/2031) erfolgen. - Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, HochbauamtWiesbaden
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude und Innenräume und Interimscontaineranlage, LPH 1 - 9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Aus diesen Gründen wurde im Jahr 2022 eine Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser Studie wurden zwei Varianten untersucht. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden auch Baumgutachten, statische Untersuchungen, der konstruktive Brandschutz sowie die Schadstoffbelastung untersucht. Es ist vorgesehen während der Umbaumaßnahmen den Schulbetrieb und die erforderliche Mensa in eine Containeranlage auszulagern bzw. zu errichten. Die anzubietenden Planungsleistungen beinhalten die Planungsleistungen Sanierung, Umbau und Erweiterung und die Planungsleistungen der Containerstellung (1.ter und 2.ter Bauabschnitt). Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Gebäude und Innenräume für Interimscontaineranlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 1, § 33-37, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d) aufgeführten Besonderen Leistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Bei der Angebotserstellung ist die bereits erfolgte planerische Abstimmung / Vorleistung aus der Machbarkeitsstudie sowie eine reduzierte Ausführungsplanung aufgrund der Container-Bauweise zu berücksichtigen. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten einer Fachfirma für Container-Modulbauten zu vergeben. Eine funktionale Leistungsbeschreibung für die geplante Containeranlage als Interimsmaßnahme in Zusammenarbeit mit den Fachplanern wird erforderlich sein. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Containeranlage: 2. Bauabschnitt Schulcontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Optional Containeranlage: 1. Bauabschnitt Mensacontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: keine Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. Juli 2027 Abschluss LPH 6/7:ca. August 2028 Baubeginn:11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung:ca. August 2030 Containeranlage: (1.Bauabschnitt Mensacontainer (optional), 2. Bauabschnitt Schulcontainer) Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. August 2026 Abschluss LPH 6/7:ca. März 2027 Baubeginn Container Mensa (1.BA):ca. April 2027 Bezugsfertige Fertigstellung Container Mensa (1.BA):06.08.2027 Baubeginn Container Schule (2.BA):ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule (2.BA):03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann. - Kreis Offenbach - FD GebäudewirtschaftDietzenbach
Kreis Offenbach, Erweiterung und Umbau der Weibelfeldschule in Dreieich Leistungsumfang: Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17
Die Weibelfeldschule in Dreieich ist eine der größten allgemeinbildenden Schulen im Kreis Offenbach. Sie ist eine kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe und Förderstufe (Klassen 5-13) und hat einen Schwerpunkt im darstellenden Spiel und im Musikbereich. Aktuell werden dort etwa 1700 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Schule besteht seit den 1970er Jahren als größere Schulanlage im Stadtteil Dreieichenhain. Sie besteht aus einem 2-geschossigen Hauptgebäude mit Mensa (Gebäude 01), einer 3-Feld Sporthalle (Gebäude 02) und einem 2-geschossigen Nebengebäude, in dem die Stadtbibliothek und Klassenräume untergebracht sind. Außerdem befindet sich aktuell noch eine 3-geschossige Container-Anlage (Gebäude C1) als Erweiterung mit 6 Klassenräumen auf dem Gelände, die nach Fertigstellung der Erweiterung abgebaut werden soll. Bis Anfang der 2000er Jahre wurden umfassende Sanierungsmaßnahmen am Bestand durchgeführt, unter anderem die Erneuerung von Dächern und die schrittweise Modernisierung von Klassen- und Fachräumen. Die ursprünglichen Schulgebäude sind typische Schulbauten der 1970er Jahre in konventioneller Massivbauweise (Stahlbeton-Skelett und Mauerwerks- bzw. Betonfertigteilfassaden) mit Flachdächern und großen Fensterbändern. Das Schulgrundstück ist im Süden von einer Bahnlinie begrenzt. Im südlichen Bereich des Schulhofes befinden sich mehrere Sportfelder, dieser Bereich ist topografisch etwas angehoben. +++ Leistungsumfang: Vergeben werden die Leistungen des Brandschutzes gem. AHO-Heft Nr. 17. In parallelen Verfahren werden zudem folgende Leistungen für die Weibelfeldschule vergeben: Objektplanung Gebäude LPH 1-5, Objektplanung Gebäude LPH 6-9 (späterer Zeitpunkt), HLS-Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3+7-8, ELT-Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-6, Küchenplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 7, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke (Erschließung/Infrastruktur), Bauphysik, SiGeKo, Möbl - Gemeinde Hügelsheim BauamtHügelsheim
Erweiterung und Umbau der Grundschule um Ganztagsbetreuung und Mensa
Am Standort Schwarzwaldstr. 4 der Nikolaus-Kopernikus Grund- und Werkrealschule Hügelsheim soll ein zweistöckiger Neubau einer Mensa mit Betreuungsräumen erfolgen. Der Mensa und Mittagsessenbetrieb ist im Erdgeschoss geplant. Im Obergeschoss werden Räumlichkeiten zur Betreuung der Schulkinder eingerichtet. Das bestehende Schulgebäude wurde im Jahr 1989/1990 errichtet. Aktuell reichen die Räumlichkeiten in der Schwarzwaldstr. 4 nicht aus, um die gesamten Grundschulklassen 1 bis 4 unterzubringen. Die Klassenstufen 3 und 4 sind deshalb aus Kapazitätsgründen am Standort der Werkrealschule in der Ontario Str. 16 untergebracht. Im bestehenden Schulgebäude Schwarzwaldstr. 4 wurden Klassenzimmer zu Räumen für Betreuung und einen Mensabetrieb umfunktioniert. Mit dem geplanten Neubau sollen wieder alle Grundschulklassen an einem Standort betreut und unterrichtet werden. Nach Fertigstellung des Neubaus ist der Umbau des Bestandsgebäudes mit Aktualisierung des Brandschutzes erforderlich, damit künftig alle Klassenstufen die Räumlichkeiten in der Schwarzwaldstr. 4 unterrichtet und betreut werden können. Zusätzlich ist im Zuge des Neubaus die Herstellung einer Rigolenentwässerung vorgesehen, die als Maßnahme zur Vermeidung von Überflutungen des Untergeschosses dienen soll. Vorgesehene Terminschiene: - Einreichung Bauantrag: Mai 2027 - Baubeginn: November 2027 - Fertigstellung Neubau: April 2029 - Umbau Bestand: nach Fertigstellung Neubau, zwingend innerhalb der Sommerferien Die Kostenschätzung (erstellt 10/2023, Indizierung auf 02/2026) beläuft sich auf: Gesamt Erweiterung Umbau KG 300 2.500.000,00 € brutto 2.250.000,00 € brutto 250.000,00 € brutto KG 400 1.000.000,00 € brutto 880.000,00 € brutto 120.000,00 € brutto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß §§ 33ff. HOAI mit den Leistungsphasen 4-8, sowie Teilleistungen der Leistungsphase 3 mit insgesamt 2,65%: - Objektbeschreibung - Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung - Fortschreiben des Terminplans - Zusammenfassen, Erläuterung und Dokumentieren der Ergebnisse Es erfolgt zunächst eine stufenweise Beauftragung für die Erweiterungsmaßnahmen. In der Stufe 1 werden zunächst die Teilleistungen der Leistungsphase 3 und die Leistungsphase 4 beauftragt, in der Stufe 2 die Leistungsphasen 5-8. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Objektplanungsleistungen für die Umbaumaßnahme sind Bestandteil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs. Die Beauftragung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme keine vergabe-, förder- oder haushaltsrechtlichen Gründe einer Fortführung des bestehenden Vertragsverhältnisses entgegenstehen. Sollte sich insbesondere aufgrund förderrechtlicher Vorgaben die Notwendigkeit ergeben, die Objektplanungsleistungen für den Umbau in einem gesonderten Vergabeverfahren zu vergeben, ist der Auftraggeber berechtigt, von einer Beauftragung des Umbaus abzusehen oder den Vertrag insoweit zu beenden. Hieraus können vom Auftragnehmer keine Ansprüche, insbesondere auf Beauftragung oder Schadensersatz, hergeleitet werden.
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