Infrastruktur- und Projektgesellschaft Bergisch Gladbach mbH (IPGL)Bergisch GladbachTED
Generalplanungsleistungen für den barrierefreien Ausbau von 8 Bushaltestellen in Bergisch Gladbach
Die Auftraggeberin beabsichtigt bei insgesamt 20 Bushaltestellen in Bergisch Gladbach eine vollständige Barrierefreiheit gemäß den geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen herzustellen. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Erbringung von Generalplanungsleistungen für den barrierefreien Ausbau von 8 Bushaltestellen. Di...
Architecture, Civil Engineering Design, Traffic Planning
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Infrastruktur- und Projektgesellschaft Bergisch Gladbach mbH (IPGL)
- Published:
- July 05, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
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Die Auftraggeberin beabsichtigt bei insgesamt 20 Bushaltestellen in Bergisch Gladbach eine vollständige Barrierefreiheit gemäß den geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen herzustellen. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Erbringung von Generalplanungsleistungen für den barrierefreien Ausbau von 8 Bushaltestellen. Die Planungsleistungen für die übrigen Haltestellen werden im Rahmen einer (in Kürze erfolgenden) gesonderten Ausschreibung ausgeschrieben. Für die Maßnahme sollen Fördermittel nach Maßgabe der ÖPNV-Invest-RL des Zweckverbandes go.Rheinland in Anspruch genommen werden. Zu den Aufgaben des AN gehört es daher insbesondere bei der Beschaffung der Fördermittel sowie der Erstellung des Verwendungsnachweises mitzuwirken. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in Leistungsstufen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer zunächst mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 beauftragen. Diese umfasst die Grundleistungen sowie auch besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 - 4. Die Leistungsphase 3 muss bis zum 15.09.2026 und die Leistungsphase 4 muss bis zum 15.12.2026 abgeschlossen sein. Die Stufen 2 (LPH 5-7) sowie 3 (LPH 8) werden optional beauftragt und setzen den Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. die Gestattung des vorzeitigen Maßnahmebeginns voraus.
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6Generalplanungsleistungen für den barrierefreien Ausbau von 11 Bushaltestellen und 22 Haltekanten
Infrastruktur- und Projektgesellschaft Bergisch Gladbach mbH (IPGL)Bergisch GladbachDeadline: Jul 27Die Auftraggeberin beabsichtigt bei insgesamt 19 Bushaltestellen in Bergisch Gladbach eine vollständige Barrierefreiheit gemäß den geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen herzustellen. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Erbringung von Generalplanungsleistungen für den barrierefreien Ausbau von 11 Bushaltestellen und 22 Haltekanten. Die Planungsleistungen für die übrigen Haltestellen wurden bereits im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung ausgeschrieben. Für die Maßnahme sollen Fördermittel nach Maßgabe der ÖPNV-Invest-RL des Zweckverbandes go.Rheinland in Anspruch genommen werden. Zu den Aufgaben des AN gehört es daher insbesondere bei der Beschaffung der Fördermittel sowie der Erstellung des Verwendungsnachweises mitzuwirken. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in Leistungsstufen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer zunächst mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 beauftragen. Diese umfasst die Grundleistungen sowie auch besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 - 4. Die Leistungsphase 3 muss bis zum 15.11.2026 und die Leistungsphase 4 muss bis zum 15.02.2027 abgeschlossen sein. Die Stufen 2 (LPH 5-7) sowie 3 (LPH 8) werden optional beauftragt und setzen den Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. die Gestattung des vorzeitigen Maßnahmebeginns voraus. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können der beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.Planungsleistung für den barrierfreieen Ausbau von Bushaltestellen, Programmjahr 2027
Stadt BlombergBlombergDeadline: Aug 13Art der Leistung Planungsleistung im Gebiet der Stadt Blomberg. HOAI Lph 1-8 und örtliche Bauleitung. Umfang der Leistung für die Bezuschussung für den barrierefreien Ausbau von 17 Bushaltestellen156201DRO-Bau0226 Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Drolshagen, 2. BA
Stadt DrolshagenDrolshagenDeadline: Aug 19, ggf. aufgeteilt nach Losen Hauptmassen: 8 Bushaltestellen barrierefrei umgestalten 240 qm Betonsteinpflaster aufnehmen und wiederverlegen 60 qm Leitsysteme verlegen Es gelten die Vorgaben des TVgG-NRW (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) vom 22.03.2018. Die in der Aufforderung hierzu genannten Besonderen Vertragsbedingungen sind vertragliche Bestandteile des Angebots. Es gelten die Nutzungsbedingungen der verwendeten Vergabeplattform www.vergabe.rib.de. Es gelten die Teile A, B und C der VOB. Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der Vergabeplattform über www.vergabe.rib.de selbstständig zu beschaffen. Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Drolshagen, 2. BA Drolshagen 156201DRO-Bau0226 [email protected] +49 271 / 333-1457 Drolshagen57489 Dechant-Fischer-Straße 7 Stadt Drolshagen 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)A1, VKE D117, 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück - Planung Fernmeldeanlagen Lph. 5 & 6 + 8 & 9
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Aug 14Allgemeines Die Autobahn A 1 ist eine bedeutende Hauptverkehrsachse im nationalen und internationalen europäischen Verkehrsnetz. Um die Leistungsfähigkeit der A 1 zu erhalten bzw. an die zu erwartenden Verkehrsbelastungen anzupassen, ist eine abschnittsweise Erweiterung zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück und dem AK Münster Süd vorgesehen. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) A 1 in der Verkehrskosteneinheiten (VKE) D117 bzw. in den Planfeststellungsabschnitten (PFA) 4.2 und 5 zwischen der Anschlussstelle (AS) Greven (o) bis zum Autobahnkreuz Münster (o) und vom AK Münster/Nord (m) bis zum AK Münster/Süd (m). Die Planungen für den Ausbau der Verkehrsanlagen im PFA 4.2 wird derzeit erarbeitet und ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen. Der Ausbau der Verkehrsanlage im PFA 5 ist bereits abgeschlossen. Die hier beschriebene Gesamtmaßnahme ist in einem Planungsabschnitt bis zur Autobahnmeisterei (AM) Münster südlich des AK Münster/Süd zusammengefasst, da die fernmelde- und IT-technischen Anlagen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können. Darum erfolgt die Ausschreibung gesamtheitlich. Gegenstand sind die Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 gem. HOAI. Beschreibung der Gesamt-Baumaßnahme Die eigentliche VKE D117 erstreckt sich von der AS Greven bis zum AK Münster/Nord. Um eine datentechnische Anbindung der verkehrstechnischen Anlagen und die AM Münster zu realisieren, ist die FM-/IT-Anlage bis zur AM Münster zu verlängern. Ein paralleler Streckenausbau erfolgt nicht, da dieser Abschnitt bereits erweitert worden ist. Der Abschnitt hat eine Länge von etwa 22,8 km. In den Planungsabschnitten befindet sich im westlichen Böschungsbereich der A 1 ein 26-paariges Kupfer-Streckenfernmeldekabel und, im Bereich AK Münster/Nord, zusätzlich ein 24-fasriges LA1, VKE D113 & D114 & D116, 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück - Planung Fernmeldeanlagen Lph. 5 & 6 + 8 & 9
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 31Allgemeines Die Autobahn A 1 ist eine bedeutende Hauptverkehrsachse im nationalen und internationalen europäischen Verkehrsnetz. Um die derzeitige Leistungsfähigkeit der A 1 zu erhalten bzw. an die zu erwartenden Verkehrsbelastungen anzupassen, ist eine abschnittsweise Erweiterung zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück und dem AK Münster Süd vorgesehen. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) A 1 in folgenden Verkehrskosteneinheiten (VKE) / Planfeststellungsabschnitten (PFA): o VKE D113 / PFA 1: AK Lotte/Osnabrück bis zur Anschlussstelle Lengerich (m) o VKE D114 / PFA 2: AS Lengerich (o) bis nördlich des Brückenbauwerks Dortmund-Ems-Kanal (DEK) o VKE D115 / PFA 4.1: Nördlich DEK-Brücke bis südlich DEK-Brücke o VKE D116 / PFA 4.2: Südlich DEK-Brücke bis zur AS Greven (m) Die Planungen für den Ausbau der Verkehrsanlagen werden derzeit abschnittsweise erarbeitet und sind nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen. Die hier beschriebene Gesamtmaßnahme ist in vier Planungsabschnitte aufgeteilt, die hinsichtlich der fernmelde- und IT-technischen Anlagen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können. Darum erfolgt die Ausschreibung gesamtheitlich für alle vier Abschnitte. Gegenstand sind die Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 gem. HOAI. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche mit Anlagenbetreibern, Auftraggeber, weiteren Planungsbeteiligten, Behörden u. ä. inkl. deren Protokollierung. Die Planung erfolgt auf Basis des bestätigen RE-Vorentwurfs aus dem Jahr 2022 und muss den einschlägigen Normen, Richtlinien und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Unterlagen des RE-Vorentwurfs werden zur Verfügung gestellt. Bei der Dimensionierung der Kabeltrassen sind insbesondere die TR-Kiss und die Nutzungsrichtlinie in Verbindung mit dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 07/2020 anzuwenden. Für die Verkehrstelematik gilt insbesondere die MARZ 2018 und die TLS 2012 sowie die RWBA 2023. Die Autobahn-FM-/IT-Anlagen sind kritische Infrastrukturen und mit entsprechenden Maßnahmen zu beplanen, um sie in das vorhandene System der Autobahn zu integrieren. Die Standorte verkehrstelematischer Anlagen wurden mit der Verkehrszentrale NRW abgestimmt und sind im Zuge der weiteren Planung mit der Abteilung Telematische Infrastruktur der Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland zu bestätigen und ggf. anzupassen. Für weitere Details siehe Leistungsbeschreibung (Anlage C_02).A1, VKE D117, 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück Planung Fernmeldeanlagen Lph. 5 & 6 + 8 & 9
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 31Beschreibung: Allgemeines Die Autobahn A 1 ist eine bedeutende Hauptverkehrsachse im nationalen und internationalen europäischen Verkehrsnetz. Um die Leistungsfähigkeit der A 1 zu erhalten bzw. an die zu erwartenden Verkehrsbelastungen anzupassen, ist eine abschnittsweise Erweiterung zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück und dem AK Münster Süd vorgesehen. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) A 1 in der Verkehrskosteneinheiten (VKE) D117 bzw. in den Planfeststellungsabschnitten (PFA) 4.2 und 5 zwischen der Anschlussstelle (AS) Greven (o) bis zum Autobahnkreuz Münster (o) und vom AK Münster/Nord (m) bis zum AK Münster/Süd (m). Die Planungen für den Ausbau der Verkehrsanlagen im PFA 4.2 wird derzeit erarbeitet und ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen. Der Ausbau der Verkehrsanlage im PFA 5 ist bereits abgeschlossen. Die hier beschriebene Gesamtmaßnahme ist in einem Planungsabschnitt bis zur Autobahnmeisterei (AM) Münster südlich des AK Münster/Süd zusammengefasst, da die fernmelde- und IT-technischen Anlagen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können. Darum erfolgt die Ausschreibung gesamtheitlich. Gegenstand sind die Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 gem. HOAI. Beschreibung der Gesamt-Baumaßnahme Die eigentliche VKE D117 erstreckt sich von der AS Greven bis zum AK Münster/Nord. Um eine datentechnische Anbindung der verkehrstechnischen Anlagen und die AM Münster zu realisieren, ist die FM-/IT-Anlage bis zur AM Münster zu verlängern. Ein paralleler Streckenausbau erfolgt nicht, da dieser Abschnitt bereits erweitert worden ist. Der Abschnitt hat eine Länge von etwa 22,8 km. In den Planungsabschnitten befindet sich im westlichen Böschungsbereich der A 1 ein 26-paariges Kupfer-Streckenfernmeldekabel und, im Bereich AK Münster/Nord, zusätzlich ein 24-fasriges LWL-Kabel. Über die Kabelanlage sind die vorhandenen Netzteilnehmer wie Notrufsäulen (NRS), Betriebsfunk (BF), Straßenwetterinformationsanlagen (SWIS), Glättemeldeanlagen (GMA). Taumittelsprühanlagen (TMS) sowie Mess- (RDS) und Anzeigequerschnitte (WWW, dWiSta) angebunden. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche mit Anlagenbetreibern, Auftraggeber, weiteren Planungsbeteiligten, Behörden u. ä. inkl. deren Protokollierung. Die Planung erfolgt auf Basis des bestätigen RE-Vorentwurfs aus dem Jahr 2022 und muss den einschlägigen Normen, Richtlinien und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Unterlagen des RE-Vorentwurfs werden zur Verfügung gestellt. Bei der Dimensionierung der Kabeltrassen sind insbesondere die TR-Kiss und die Nutzungsrichtlinie in Verbindung mit dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 07/2020 anzuwenden. Für die Verkehrstelematik gilt insbesondere die MARZ 2018 und die TLS 2012 sowie die RWBA 2023. Die Autobahn-FM-/IT-Anlagen sind kritische Infrastrukturen und mit entsprechenden Maßnahmen zu beplanen, um sie in das vorhandene System der Autobahn zu integrieren. Die Standorte verkehrstelematischer Anlagen wurden mit der Verkehrszentrale NRW abgestimmt und sind im Zuge der weiteren Planung mit der Abteilung Telematische Infrastruktur der Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland zu bestätigen und ggf. anzupassen. Die FM-/IT-Kabelanlage inklusive der Kabelschutzrohranlage und notwendiger Kabelprovisorien ist zu planen. Im Streckenabschnitt gibt es mehrere Messquerschnitte, drei Anzeigequerschnitte sowie eine Glättemeldeanlage und eine Taumittelsprühanlage, die datentechnisch an die LWL-Kabelanlage anzubinden sind. Ebenfalls ist die energietechnische Anbindung Umfang dieser Planung. Ein Ausbau der Kabelschutzrohrtrasse gemäß TR-Kiss und dem ARS (07/2020) ist bislang nicht erfolgt und soll im Zuge dieser Planung erfolgen. Für weitere Details siehe Leistungsbeschreibung (Anlage C_02).
Frequently asked questions about this tender
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