Kanton St.Gallen, Tiefbauamt, Strassen- und KunstbautenSt.Gallen
Gemeindestrasse G1-101 (CH) / Landesstrasse L44 (A), Widnau (CH) / Lustenau (A): Brücke Rhein Wiesenrain, Gesamtinstandsetzung
Die Rheinbrücke Wiesenrain stellt eine historische Verbindung über den Rhein zwischen den Gemeinden Widnau (CH) und Lustenau (A) dar. Die Stahlbrücke wurde in den Jahren 1912 /1913 erstellt und weist aktuell eine Nutzungsdauer von 112 Jahren auf. Die fünffeldrige Brücke ist eine der letzten genieteten Fachwerkkonstruktionen im Raum Vorarl...
Structural Engineering, Civil Engineering Design, MEP Engineering, Water Resource Management, Construction Project Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kanton St.Gallen, Tiefbauamt, Strassen- und Kunstbauten
- Published:
- July 29, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Structural Engineering
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Die Rheinbrücke Wiesenrain stellt eine historische Verbindung über den Rhein zwischen den Gemeinden Widnau (CH) und Lustenau (A) dar. Die Stahlbrücke wurde in den Jahren 1912 /1913 erstellt und weist aktuell eine Nutzungsdauer von 112 Jahren auf. Die fünffeldrige Brücke ist eine der letzten genieteten Fachwerkkonstruktionen im Raum Vorarlberg / Ostschweiz mit entsprechendem hohem Seltenheitswert. Sie steht auf beiden Landesteilen unter Denkmalschutz. Der Zustand wird als sehr schlecht eingestuft, wobei sich dies in erster Linie auf die schadhaften Untergurte bezieht, an welchem die Korrosionsprozesse voranschreiten.Eine Vorstudie aus dem Jahr 2024 / 2025 hat zwei mögliche Ausführungsvarianten (Instandsetzung oder Abbruch / Neubau) festgelegt. Wegen des bestehenden Schutzstatus der historisch bedeutenden Brücke ist die Erhaltung des Bauwerks prioritär zu verfolgen. Die technische Sanierbarkeit der Brücke konnte verifiziert werden.Das Rhesiprojekt tangiert die Gesamtinstandsetzung der Brücke. So hat diese den hydrologischen Rahmenbedingungen des Rhesiprojektes zu genügen, was eine Anhebung der Brücke zur Folge hat. Betroffen sind damit auch das Vorland und Vorplätze der Zollämter auf beiden Brückenseiten, sowie die Pfeiler und Widerlager. Die zu erbringenden Ingenieurleistungen des Projekts Gesamtinstandsetzung Brücke Rhein Wiesenrain setzen sich aus folgenden Teilen zusammen:Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung;Planung und Betreuung allfällig erforderlicher Zustands- und materialtechnologischer Untersuchungen inkl. Interpretation der Resultate, sowie je nach Instandsetzungsvariante allfällig nötiger Vorversuche;Massnahmenkonzept Instandsetzung unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen (Erhalt des Bestandes soweit möglich, Ertüchtigung wo nötig), wobei der komplette Korrosionsschutz umfassend zu erneuern ist;Umbau und Ersatz der bestehenden Betonfahrbahnplatte zu einer Fahrbahnplatte in Leichtbauweise. Materialisierung und Ausführungsvarianten sind im Variantenstudium zu untersuchen;Anhebung Brücke mitsamt allfälliger Verstärkung Tragsystem, Pfeiler und Widerlager, sowie nötige Anpassungen Vorland beidseitig;Betroffen sind alle Bauwerksteile inklusive Abdichtung, Beläge, Fahrbahnübergänge, Lager, Leiteinrichtungen / Geländer, Werkleitungen und allfällige Werkleitungsumlegungen bzw. -anpassungen der eigentlichen Brücke, sowie Bauwerke die durch die Anhebung tangiert werden;Neue Brückenentwässerung. Planung nach Bestimmungen des österreichischen und schweizerischen Wasserrechts inkl. Durchführung der jeweiligen Behördenverfahren Strassen- und Umgebungsanpassungen einschliesslich Strassenentwässerung Bepflanzungen;Verkehrsführung und zugehörige Massnahmen während der Bauzeit;Erarbeiten der notwendigen Unterlagen für Bewilligungen beider Länder. Der Leistungsbeschrieb basiert auf der «Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure» (SIA 103:2020 Bauwesen).Das Bauwerk ist hinsichtlich der Anwendung von technischen Normen unteilbar. Die einschlägigen, technischen Schweizer Normen sind auf der gesamten Brücke anzuwenden. Davon ausgenommen ist die Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen auf dem jeweiligen Staatsgebiet (z.B: Wasserrechtsgesetz Österreich für neue Entwässerung Seite Österreich).
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Stadt SchwelmSchwelmDeadline: Jul 27Fachplanung Küche und Tresen mit Zapfanlage der LPH 2-8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Schwelm-Winterberg Gegenstand dieser Ausschreibung ist die herstellerneutrale Fachplanung Küchentechnik (ALG 7) für die Bereiche Mannschaftsküche (Haushaltsstandard), Vorratsraum und Kameradschaftstresen mit Zapfanlage gemäß HOAI (Leistungsbild technische Ausrüstung, HZ II, LPH 2 bis 8). I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) eine Referenz (konkret siehe Mindestanforderungen) b) berufl. Qualifikation mit mindest. 3 Jahren Berufserfahrung (konkret siehe Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung - II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag - 31.12.20284 VII. Zuschlagskriterien: Preis 100 Prozent VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-SCHWELM-2026-0033 Küchenplanung Planung Küche Kücheneinrichtung Küchenarchitektur EinrichtungsplanungA7 Mühlkreis Autobahn, TU Bindermichl - EH Niedernhart - Verkehrsverbessernde Maßnahmen
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