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Gemeinde Marklkofen - Sanierung und Erweiterung des Hortes - ELT
Die Gemeinde Marklkofen beabsichtigt eine Erweiterung des bestehenden Hortes um zusätzliche 25 Plätze. Vorgesehen ist ein neuer Gruppenraum im EG sowie ein Bestandsumbau, wodurch der aktuelle Nebenraum in einen Serviceraum umgewandelt wird. Das alte Schulhaus wird im EG und OG entsprechend angebunden, für den angrenzenden Kindergarten ist...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Marklkofen
- Published:
- August 12, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Die Gemeinde Marklkofen beabsichtigt eine Erweiterung des bestehenden Hortes um zusätzliche 25 Plätze. Vorgesehen ist ein neuer Gruppenraum im EG sowie ein Bestandsumbau, wodurch der aktuelle Nebenraum in einen Serviceraum umgewandelt wird. Das alte Schulhaus wird im EG und OG entsprechend angebunden, für den angrenzenden Kindergarten ist dies über das EG vorgesehen. Die Erschließungszonen sind im beigefügten Anhang ebenfalls dargestellt. Bereits erbracht wurden die Leistungsphase 1 und 2, die erstellten Unterlagen wie Kostenschätzung und Vorentwurf werden dem Anhang beigefügt.
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Stadt RiedenburgRiedenburgDie Stadt Riedenburg beabsichtigt, die Grund- und Mittelschule umfassend zu erweitern und zu sanieren, um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an einen modernen Schulbetrieb gerecht zu werden. Neben der baulichen und technischen Erneuerung des Bestands sollen zusätzliche Flächen geschaffen werden, die den steigenden pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist in drei Bauabschnitten vorgesehen. Durch diese Vorgehensweise kann der Schulbetrieb während der Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten und die Maßnahme wirtschaftlich sowie organisatorisch sinnvoll umgesetzt werden. Besondere Bedeutung kommt dabei dem ersten Bauabschnitt zu. Dieser umfasst die für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung erforderlichen Räumlichkeiten und muss zwingend zum Start des Schuljahres 2029/2030 fertiggestellt, nutzbar und abgerechnet sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht erfüllt und ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden kann. Die weiteren Bauabschnitte dienen der vollständigen Modernisierung und funktionalen Weiterentwicklung des Schulstandortes. Hierzu zählen insbesondere die Sanierung bestehender Gebäudeteile, die Anpassung an aktuelle, bauliche, energetische und brandschutztechnische Anforderungen sowie die Schaffung zeitgemäßer Lern- und Aufenthaltsbereiche. Durch eine energetische Sanierung ist die Senkung der Betriebskosten bei gleichzeitiger Verbesserung des Lernklimas (Luftqualität, Raumtemperatur) gewollt. Für die Schwellenwertermittlung sowie zur Herstellung einer einheitlichen Vergleichsgrundlage werden für die ausgeschriebenen Leistungen die nachfolgend aufgeführten unverbindlichen anrechenbaren Kosten zugrunde gelegt. Die angegebenen Werte dienen ausschließlich als grober Orientierungs- und Berechnungsansatz für das vorliegende Vergabeverfahren. Sie stellen weder eine Kostenobergrenze noch eine verbindliche Vorgabe für die weitere Planung dar. Aus den genannten Beträgen können insbesondere keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Entwicklung der anrechenbaren Kosten im weiteren Projekt- und Planungsverlauf abgeleitet werden. KG 300 – Baukonstruktion: 12.965.381,05 € netto Alle Werte in € netto: AG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 1.080.448,42 € AG 2 Wärmeversorgungsanlagen 1.440.597,89 € AG 3 Lufttechnische Anlagen einschließlich Kälteanlagen 1.440.597,89 € AG 4 Starkstromanlagen 1.440.597,89 € AG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 720.298,95 € AG 6 Förderanlagen, insbesondere Aufzugsanlagen 216.089,68 € AG 7 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen 360.149,47 € AG 8 Gebäudeautomation 504.209,26 €Anbau Hort mit Kinderbistro und Erweiterung Krippe am Kindergarten in OberstreuFachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gemeinde OberstreuMellrichstadtVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, (Der AG geht davon aus, dass die LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird.) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
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