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Gemeinde Eisenberg - Wohnen in Zell - Tragwerksplanung
Die Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) geförd...
Structural Engineering
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- Gemeinde Eisenberg
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- July 23, 2026
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- Structural Engineering
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Die Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) gefördert. Zu diesem Zweck wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Die Preisträger in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen sind bereits mit der Planung beauftragt. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Tragwerksplanung für den Umbau des Pfarrhofs und die beiden Neubauten beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 stufenweise beauftragt. Es werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle Bauabschnitte beauftragt. Die darauf folgenden Leistungsphasen werden für die jeweiligen Bauabschnitte beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung umfasst auch folgende Besondere Leistungen: Unterstützung beim Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2024). Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,4 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im September 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2029 geplant.
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Blindeninstitutsstiftung WürzburgWürzburgVerfahrensgegenstand ist die Beauftragung der statischen Fachplanungsleistung für die Fachplanung Tragwerksplanung, nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1 §§ 49 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Tragswerksplanung ● Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle – Bewehrungsabnahme | Vorgezogener Lastenplan | Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Der Auftraggeber beabsichtigt, für das Bauvorhaben eine projektbezogene Bauexzedentenversicherung abzuschließen. An den Kosten der Versicherung haben sich die mit der Planung beauftragten wesentlichen Planungsbeteiligten zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere die Objektplanung (einschließlich Freianlagen), die Tragwerksplanung sowie die Technische Ausrüstung (HLS und ELT). Die Kostenverteilung erfolgt nach einem vom Auftraggeber festgelegten honoraranteiligen Verteilungsschlüssel und wird den Auftragnehmern vor Versicherungsabschluss mitgeteilt. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Tragwerksplanung Kunst- und Kulturzentrum Alsen, Itzehoe
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