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Gemeinde Eisenberg - Wohnen in Zell - Technische Ausrüstung (HLS)
Die Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) geförd...
Electrical Engineering Design, MEP Engineering
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- Gemeinde Eisenberg
- Published:
- July 23, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Electrical Engineering Design
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Die Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) gefördert. Zu diesem Zweck wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Die Preisträger in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen sind bereits mit der Planung beauftragt. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 für den Umbau des Pfarrhofs und die beiden Neubauten beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 8 stufenweise beauftragt. Der Umbau des Pfarrhauses und der Neubau der Wohnhäuser soll in Bauabschnitten erfolgen. Bis Leistungsphase 3 werden die Leistungen für alle Bauabschnitte beauftragt. Die darauf folgenden Leistungsphasen werden nach Bauabschnitten gegliedert beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen oder Anlagengruppen besteht nicht. Die Umgriffe der Bauabschnitte und deren geplante zeitliche Abfolge werden vor Abschluss der Leistungsphase 3 schriftlich und zeichnerisch festgelegt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,4 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im September 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2029 geplant.
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Gemeinde EisenbergEisenbergDie Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) gefördert. Zu diesem Zweck wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Die Preisträger in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen sind bereits mit der Planung beauftragt. . Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 4, 5 und 6 für den Umbau des Pfarrhofs und die beiden Neubauten beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 stufenweise beauftragt. Der Umbau des Pfarrhauses und der Neubau der Wohnhäuser soll in Bauabschnitten erfolgen. Bis Leistungsphase 3 werden die Leistungen für alle Bauabschnitte beauftragt. Die darauf folgenden Leistungsphasen werden nach Bauabschnitten gegliedert beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen oder Anlagengruppen besteht nicht. Die Umgriffe der Bauabschnitte und deren geplante zeitliche Abfolge werden vor Abschluss der Leistungsphase 3 schriftlich und zeichnerisch festgelegt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,4 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im September 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2029 geplant.Gemeinde Eisenberg - Wohnen in Zell - Tragwerksplanung
Gemeinde EisenbergEisenbergDie Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) gefördert. Zu diesem Zweck wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Die Preisträger in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen sind bereits mit der Planung beauftragt. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Tragwerksplanung für den Umbau des Pfarrhofs und die beiden Neubauten beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 stufenweise beauftragt. Es werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle Bauabschnitte beauftragt. Die darauf folgenden Leistungsphasen werden für die jeweiligen Bauabschnitte beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung umfasst auch folgende Besondere Leistungen: Unterstützung beim Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2024). Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,4 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im September 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2029 geplant.Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald - Sanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17" - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gemeinde Hagen am Teutoburger WaldHagen am Teutoburger WaldGegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der -Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) Leistungsphasen 1 bis 9, für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Technische Ausrüstung - HLS
Stadt BräunlingenBräunlingenGegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Bereich HLS (Anlagengruppen 1, 2 und 3) auf Grundlage der HOAI 2021 für die Sanierung des Rathauses der Stadt Bräunlingen. Die Stadt Bräunlingen hat eine Machbarkeitsstudie für die Umgestaltung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Studie wird allen Bietern auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen und Unterlagen sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt. Durchgeführt wird ein offenes Verfahren. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde eine Grobkostenschätzung, Stand Juni 2024, mit folgenden Kosten (netto) erstellt: KG 200 0 € netto KG 300 2.330.000 € netto KG 400 260.000 € netto KG 500 50.000 € netto KG 600 60.000 € netto Terminvorstellungen der Bauverwaltung ab Beauftragung: Beauftragung Anfang Juni 2026 Beginn Planung im Juli 2026 Abschluss Leistungsphase 2 im Januar 2027 Februar 2027 bis August 2027 „Projektpause“ für die Planenden Baubeginn ca. April 2028 Die genaue und weitere Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Büro, das für die TA-Planung HLS ausgewählt wird. Die Stadt Bräunlingen behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor: Mit Abschluss des Vertrags werden die Leistungsphasen wie folgt beauftragt: Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 2 Stufe 2 Leistungsphasen 3 bis 5 Stufe 3 Leistungsphasen 6 bis 8 (Leistungsphase 4 nur im Falle einer Genehmigungspflicht) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Mustervertrag ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: • Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen. • Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.Technische Ausrüstung ELT
Stadt Bad WörishofenBad WörishofenDeadline: Sep 15Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstruktierung soll insbesondere die "Alte Turnhalle" abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstruktierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch "BA 1" genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch "BA 2" genannt). Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG realisiert werden. Die Fachplanungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS) der Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7 und 8 der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der HOAI, wurden bereits erbracht. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des Bauabschnitts 2 für das Projekt "Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen" in zwei (2) Losen: a) Los 1 - Technische Ausrüstung HLS Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021: Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 1, 2, 3, 6, 7 und 8. Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 1, 2, 3 und 8. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. b) Los 2 - Technische Ausrüstung ELT Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021: Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8. Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung. Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und VergütungskatTechnische Ausrüstung, HLS gemäß Paragraph 53 HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8, Lph 1 bis 9 stufenweise - Gemeinde Geltendorf
Gemeinde GeltendorfGeltendorfPlanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) nach §53 HOAI, Anlagengruppen 1-3 und 8, für die Erweiterung und Sanierung des Grundschulcampus in Geltendorf. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9.
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