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Gefahrstoffentsorgung
Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zu...
Hazardous Waste
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Fraunhofer IEG
- Published:
- August 02, 2026
- Deadline:
- August 19, 2026
- Topic:
- Hazardous Waste
Tender description
Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG.
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Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.MünchenDeadline: Aug 19Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG.Gefahrstoffentsorgung
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.MünchenDeadline: Aug 19Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG.Batteriezellenentsorgung
Fraunhofer IEGBochumDeadline: Aug 19Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG. Die Efb-Zertifikate und die Zulassungen der Anlagen/des Zwischenlagers für die jeweilige Abfallart sind dem Ange-bot beizufügen.Batteriezellenentsorgung
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.MünchenDeadline: Aug 19Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG. Die Efb-Zertifikate und die Zulassungen der Anlagen/des Zwischenlagers für die jeweilige Abfallart sind dem Ange-bot beizufügen.Batteriezellenentsorgung
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.MünchenDeadline: Aug 19Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG. Die Efb-Zertifikate und die Zulassungen der Anlagen/des Zwischenlagers für die jeweilige Abfallart sind dem Ange-bot beizufügen.Übernahme, Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten und Kleingewerbebetrieben aus dem Oberhausener Stadtgebiet
Stadt Oberhausen Stabsstelle 2-0-10 Zentrale VergabeOberhausenDeadline: Sep 10Die Übernahme der gefährlichen Abfälle hat durch den Auftragnehmer an dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten errichteten Standort - Wertstoffhof der WBO GmbH, Buschhausener Str. 142, 46049 Oberhausen, zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage oder einem Zwischenlager zu transportieren und dort zu verwiegen. Die Beseitigung/Verwertung der gefährlichen Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen.Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
GELSENDIENSTEGelsenkirchenLos 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.Kläranlage Soltau: Thermische Klärschlammentsorgung
Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KGSoltauDeadline: Aug 03Übernahme, Transport, ggfs. Zwischenlagerung, thermische Behandlung (ab 2029 mit P-Recycling) des getrockneten Klärschlammes der Kläranlage Soltau einschließlich Dokumentation inkl. aller Nebenarbeiten gemäß Leistungsbeschreibung. Der AG vergibt diese Leistungen in einer europaweiten Ausschreibung im offenen Ver fahren auf der Grundlage der VgV, seinen Bewerbungsbedingungen und den weiteren Unterlagen, insbesondere dieser Leistungsbeschreibung. Es gilt weiterhin gemäß § 29 Nr. 2 VgV der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a). Mit dem Zuschlag werden diese Vertragsbedingungen Vertragsbestandteil. Zuschlagskriterien sind sowohl der Preis (90%), die Entsorgungssicherheit thermische Behandlung (5%) und das P-Rückgewinnungskonzept (5%). Über die Klärschlammqualität geben die Schlammanalysen Auskunft, die den Aus schreibungsunterlagen beigefügt sind. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen eingehalten werden. Die an die Kläranlage Soltau angeschlossenen EW betragen etwa 47.500 EW. Nach erfolgter Entwässerung wird der Klärschlamm vom AG durch eine Niedertemperatur-Bandtrockneranlage maschinell getrocknet. Der kontinuierlich anfallende getrocknete und granulierte Schlamm wird über einen Seilförderer in eine angrenzende Klärschlammlagerhalle gefördert und dort als Schüttgut zwischengelagert. Die Trocknung stellt sicher, dass mind. 90 % TR erreicht werden und ein blasfähiges Produkt mit möglichst geringem Staubanteil erzeugt wird. Die Gesamtjahresmenge des aus diesem Lager zu übernehmenden und thermisch zu entsorgenden Klärschlammes kann auf etwa 600 t getrockneten Klärschlamm/Jahr ab geschätzt werden. Der Leistungzeitraum beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2030. so dass über diesen Zeitraum von 4 Jahren insgesamt 2.400 t getrockneter Klärschlamm anfallen, die zu übernehmen und thermisch zu behandeln sind. Gemäß Position 1 ist dieser Klärschlamm im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12. 2028 vom AN zu übernehmen und thermisch zu behandeln. Es resultiert eine Gesamt menge für Position 1 von 1.200 t getrocknetem Klärschlamm. Gemäß Position 2 ist dieser Klärschlamm im Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2030 vom AN zu übernehmen, thermisch zu behandeln und ein Phosphor-Rückgewinnung entsprechend den Anforderungen der Klärschlammverordnung durchzuführen. Es resultiert eine Gesamtmenge für Position 2 von 1.200 t getrocknetem Klärschlamm. Über den 31.12.2030 hinaus kann 2-malig eine Vertragsverlängerung um ein Jahr vereinbart werden. Die Schlammtrocknung soll im Dezember und Januar üblicherweise nicht betrieben werden. Die Abfuhr soll somit gleichmäßig über die Produktionszeit von 6.000 Betriebsstunden hinweg erfolgen. Abfuhrunterbrechungen durch den Auftragnehmer bedingt, können bis zu einem Zeitraum von 8 Wochen nach rechtzeitiger Vorankündigung vom Kläranlagenbetrieb kompensiert werden. Das Beladen erfolgt durch den Auftraggeber mittels Teleskoplader mit kamerageführter Trichterschaufel und Einfüllschlauch. Ein Ladeumlauf eines 60 m3 fassenden Kippsiloauflieger-Lkw dauert in der Regel ca. 1 Stunde. Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen entsprechend den Vorgaben des KrWG (A-Schild gemäß §55 KrWG) gekennzeichnet sein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 53 KrWG. Technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers: - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen: Formblatt 235, VHB des Bundes - Eigenerklärung zur Eignung 124 LD - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen: Formblatt 236, VHB des Bundes (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) - Erklärung Tariftreue Niedersachsen - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) - Erklärung Russlandsanktionen - Nachweis von mindestens 3 prüfbaren Referenzen über Leistungen der thermischen Behandlung von Klärschlamm (2023-2025) - Benennung und Beschreibung der im Vergabezeitraum vorgesehenen thermischen Behandlungsanlage/n mit einer Bezifferung der entsprechenden Klärschlammmengen - Aufteilung der Klärschlammmengen je Vertragsjahr (2027, 2028, 2029, 2030) auf die vorgesehene/n thermischen Behandlungsanlage/n - Benennung von mindestens einer weiteren thermischen Behandlungsanlage oder eines Klärschlammzwischenlagers für den Fall eines Stillstandes der thermischen Behandlungsanlage zur Schaffung ausreichender Redundanz - Benennung des Standortes der P-Rückgewinnungsanlage/n und der/des Betreibers - Beschreibung der Art der P-Rückgewinnung (Ablauf, Verfahrenstechnik, Kapazitäten, eingesetzte Hilfsmittel etc.) - Beschreibung des Endproduktes der P-Rückgewinnung und der erzielbaren Rückgewinnungsquoten - Realisierungszeitraum und Inbetriebnahme (Genehmigungsstand, Baufortschritt, Betriebsbereitschaft, Datum der geplanten Inbetriebnahme) - Einstufung des/der angebotenen P-Rückgewinnungsverfahrens in einen Technologiereifegrad (TRL) von mindestens 8 - Beschreibung der eingesetzten Transportfahrzeuge und der Übernahme des Klärschlammes - Geplanter Abfuhrrhythmus/Disposition - Benennung der geeichten Waage - Vorlage der Genehmigung der zu beschickenden thermischen Behandlungsanlage/ (Auszug) - Annahmegrenzwerte der thermischen Behandlungsanlage/n und Analysehäufigkeit Beschreibung Nachweisverfahren/Dokumentation.2026-0450 Behandlung/ Verwertung von Altreifen (AVV 160103)
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburgDeadline: Aug 18Art der Leistung Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln auf ihren Recyclinghöfen Altreifen (AVV 160103), die dort von Kunden abgegeben werden. Die Altreifen werden in gesonderten Containern gesammelt und in unregelmäßigen Abständen durch eigene Fahrzeuge zu einem Altreifenverwerter transportiert. Dieser soll anschließend die Altreifen einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Behandlung / Verwertung zuführen. Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Tagen von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr. Die Fahrzeuge der AG liefern die zu übernehmenden Altreifen hauptsächlich in Abrollcontainern (Großvolumencontainer ca. 47 m3) an. Die Anlieferungen stammen von den nachstehend genannten 4 Recyclinghöfen der AG: - RH DU-Nord - Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg - RH DU-Mitte - Vygenstraße 6, 47053 Duisburg - RH DU-Süd - Kaiserswerther Str. 210-212, 47259 Duisburg - RH DU-West - Schauenstr. 40, 47228 Duisburg Hinweis: In Ausnahmefällen stammen die gesammelten Altreifen auch aus dem gewerblichen Bereich. Dann werden diese auch in Absetzcontainern der Größen 7 - 10 cbm angeliefert. Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2027 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2028 - 31.12.2028) für die AG zu berücksichtigen. Umfang der Leistung Behandlung/Verwertung bzw. Entsorgung der angelieferten Altreifen. Das Gesamtgewicht der o. g. Reifen im Hauptleistungszeitraum beträgt ca. 650 t. Die zu bearbeitenden Mengen an Altreifen AVV-Nr. 160103 teilen sich im Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2027 (12 Monate) wie folgt auf: Reifenart: - ca. 92 % PKW-Reifen (ca. 600 t) - ca. 8 % Klein-LKW / LKW Reifen (ca. 50 t) Der Anteil der vorgenannten Reifen, welche mit Felgen angeliefert werden, liegt bei etwa ? 10 %. Gelegentlich können einige Motorradreifen, Mofareifen und sehr selten Fahrradreifen in den Containern enthalten sein. Dieser Anteil liegt bei etwa 1 - 2 % der Gesamtmenge. Diese Reifen sind ebenfalls ordnungsgemäß zu behandeln/verwerten bzw. zu entsorgen. Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition. Anlieferung der Altreifen: Die Anlieferung erfolgt durch die AG. Die zu übernehmenden Altreifen werden in mischbefüllten Containern angeliefert. Diese können sämtliche anfallenden Reifenarten beinhalten. Die Anlieferungen erfolgen sowohl im Containerzug wie auch in Einzelcontaineranlieferungen. Vornehmlich werden die Altreifen in Großvolumencontainern (Abrollcontainer ca. 47 m3) angeliefert. Hinweis: An einem Tag können auch mehrere Anlieferungen erfolgen, ebenso erfolgen über mehrere Tage keinerlei Anlieferungen. Die AN muss über eine Anlage/Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie), vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegt. Zur Gewährleistung einer problemlosen Anlieferung muss eine ungehinderte/barrierefreie An-/Abfahrt zur Anlage bzw. zur Übergabestelle vorhanden sein. Darüber hinaus muss auf dem Gelände der Anlage bzw. Übergabestelle ausreichend Platz für die erforderlichen Rangiervorgänge, insbesondere für die Containerzüge, vorhanden sein. Die Anlieferungen zur Anlage bzw. Übergabestelle erfolgen zu den folgend genannten Zeiten: Montag - Freitag: 07.00 - 16.30 Uhr Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, der AN die gesammelten Altreifen zu überstellen. Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen. Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich. Alle der im Auftrage der AG eingehenden Altreifen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins einer jeden Anlieferung ist der monatlichen Rechnung beizufügen. Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage/Übergabestelle), - Wiegeschein-Nr. - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, - Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls abweichend), - Bezeichnung der Abfallart (Altreifen AVV-Nr. 160103), - Herkunft der angelieferten Altreifen (Name des Recyclinghofes), - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Gewichtsangabe (ermittelt auf einer geeichten Waage).Instandsetzung- und Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen
Niedersächsische Landesforsten A.ö.R, NFA Seesen - Wegebaustützpunkt -SeesenForstlicher Wegebau im Anhalt an die Standardbauweisen des "ländlichen Wegebaus" nach Arbeitsblatt DWA-A 904, Ausgabe 2025 (RLW), FGSV Merkblatt "Erhaltung ländlicher Wege (2006)" und den für die Herstellung der Wegebefestigungen geltenden "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 16, Ausgabe 2016), sowie "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege (TL LW 16, Ausgabe 2016) in jeweils aktueller Version. Neu- und Ausbauten, Unterhaltung und Instandsetzungsarbeiten. Wasserbau an Fließ- und Stillgewässern und ingenieurbiologische Bauten nach dem Stand der Technik. Baustofftransporte. Anzuwendende Regelprofile und verbindliche Standardbaubeschreibungen sind der Anlage 14 zu entnehmen. Die dort verbal und in Form von Bauzeichnungen dargestellten baulichen Anlagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und Basis aller erteilten Einzelarbeitsaufträge. Davon abweichend hergestellte bauliche Anlagen, ohne spezielle Beauftragung seitens des NLF-Wegebaustützpunktes, werden nicht abgenommen und gemäß § 2 (8) Nr.1 VOB/B nicht vergütet. Der Umfang der Leistung beinhaltet folgende Teilleistungen: a) Grader - Neu- und Ausbau inklusive Graben-/Banketträumung (schwere Profilierungsarbeiten) mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils (s.o.) auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). - Wegepflege: Einziehen von Mineralgemisch aus dem Bankett und der Wegemitte in 3 - 5 Arbeitsgängen. Gleichmäßige Verteilung des Materials auf der Fahrbahn. - Wegeunterhaltung: Maßnahmen am Wegekörper zur Substanzerhaltung ohne wesentliche Materialgaben (bis 100kg/qm); schwere Profilierungsarbeiten in 5 - 11 Arbeitsgängen, inklusive Banketträumung unter gleichzeitiger Nachprofilierung der Fahrbahn. Ziel ist die Wiederherstellung des Regelquerprofils unter größtmöglicher Schonung vorhandener Trag-/Deckschichten ohne Bearbeitung des Grabens/Spitzrinne, die ggfs. zuvor durch alternative Verfahren geräumt worden sind. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad zum späteren Abtransport abgelagert nach Wahl des AG. - Wegeinstandsetzung: wie Unterhaltung, jedoch zusätzlich mit Einbau neuer (bauseitig gelieferter) Deckenbaustoffe (ab 100kg/qm). Reparatur von Tragschichten, Wiederherstellung des Querprofils, Beseitigung größerer Schäden. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. - Neubau, Ausbau: Ausführung mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). Ausschälen des Grabens im Rohplanum und/oder der Bankette, übersetzen des Materials in mehreren Arbeitsgängen auf die Talseite bzw. andere Wegeseite. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport nach Wahl des AG. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau zugeführten Materials (> 100 kg/qm) im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. Die Materiallieferung ist nicht Gegenstand dieser Position. - Gefordert wird ein selbstfahrender Allradgrader mit Knicklenkung, Frontschild und Heck- oder Mittelscharaufreißer in den angegebenen Leistungsklassen. b) Verdichtungsgeräte - Fachgerechtes Verdichten der profilierten Wege mit / ohne Zugabe von Baustoffen mittels zugelassenen Verdichtungsgeräten in 5 - 15 Arbeitsgängen. Dabei ist das o.g. Regelprofil zu erhalten. -> Tragschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem Zugfahrzeug oder Walzenzug* -> Deckschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem radgetriebenen Zugfahrzeug, Plattenverdichter oder Walzenzug* (* im Bergland kein Walzenzug) c) Baustofftransporte - Eigenständige Organisation der Baustofftransporte vom Lieferwerk auf die Baustelle. Der Einkauf im Lieferwerk erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Wegebaustützpunktes Seesen bzw. des Waldbesitzers. - Schütten erfolgt i.d.R. im gleichmäßigen Schwad unter Berücksichtigung der Steigungsstrecken. Heck- und/oder Seitenklappenbegrenzer sind zwingend erforderlich. Neu- und Ausbau von Wegen erfolgt im Längsschwad- oder Überkopfeinbau (längere Rückwärtsfahrt mit Last auf Rohplanum). Der Auftraggeber kann eine Mindesttransportmenge von bis zu 500 to pro Tag verlangen. Bei Schiffslöschung kann der Auftraggeber im Los 1.10 eine Transportmenge von bis zu 850 t / Tag einfordern, bei einer Transportentfernung bis zu 40 km. d) Bauhelfer - Manuelle Tätigkeiten ggfs. mit leichtem Gerät. e) Baggerarbeiten - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen am Hang und in der Ebene nach Regelquerprofil (s. Anlage 14). Beherrschung des Bodenumlagerungsverfahrens. - Neubau und Unterhaltung/Instandsetzung von Rückewegen nach Anlage 14. Herstellung von Querabschlägen. - Verlegung und Einbau von Rahmenfertigteilen und Rohrdurchlässen. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten im/am Wasser und Verlegen bis zur maximalen Tragkraft des Baggers. - Verlegung und Einbau von Stützmauern, Furten und Sohlgleiten. Fachgerechtes Setzen als Trockenmauerbauwerk aus groben Wasserbausteinen (Kantenlänge 60 bis 120 cm). Wenn im Los gefordert mittels Sortiergreifer. - Rodung von Wurzelstubben mit Zusatzgeräten wie Stubbenhaken oder technisch gleichwertig. - Baufeldvorbereitung und - räumung - Reisigräumung mittels Räumrechen o.ä. - Stemmarbeiten zur Wegevorbereitung mit Zusatzgeräten wie hydraulischen Stemmeinrichtungen oder technisch gleichwertig zur Beseitigung von Felsköpfen in Gräben, Böschungen und im Weg. - Anlage und Pflege von Wegegräben unter Beachtung des Längsnivellements mit angepassten Anbaulöffeln. - Abbrucharbeiten und Rückbau abgängiger Bauwerke (Durchlässe, Brücken, Stützmauern o.ä.) unter Beachtung ökologischer Belange. - Anlage von Versickerungen im Wegeseitenraum, Verladearbeiten, Mischen von Baustoffen. - Verlegen von Rohrdurchlässen bis 140 cm Durchmesser. - Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen (keine Aufhaldung). - Voreinbau von Tragschichtmaterial "Überkopf": als Schüttkegel gekipptes Mineralgemisch umsetzen und in bislang unbefestigte Wegetrasse voreinbauen und verdichten mit Anhängewalze/Walzenzug (siehe b) - Laden von der Halde/aus der Wand: An der Rohstoffquelle (im Lieferwerk) aufladen von gelöstem Schottermaterial diverser Korngrößen auf bauseits bereitgestellte LKW - Aufhalden als Zwischenlager: vom LKW punktuell abgekipptes Material diverser Korngrößen seitlich in Mieten bis zu 250to zur Zwischenlagerung aufhalden. f) Planierraupe - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen und Rückewegen am Hang und in der Ebene nach Regelprofil. Planieren von Flächen nach vorgegebenen Höhen. - Anlage von Querabschlägen. - Unterhaltung/Pflege von Rückewegen (Wiederherstellung Regelprofil und Wasserführung, Reisig abschieben). - Voreinbau von Geröll. g) Radlader - Baufeldvorbereitung und Reisigräumung. - Abtransport von Aushub und Beladung von LKW. - Laden von der Halde am Waldweg auf bauseits gestellte LKW und/oder Verbringen von Gestein (z.B. Kartoffelllesesteine) aus dem Zwischenlager auf die Baustelle. Dort flächig voreinbauen. - Aufnahme und Transport von Bankettmaterial, Verbringung, Abladen und flächiges Verteilen. - Verdichten von Bankettstreifen mit Anbauverdichter. h) Rüttelplatte mit Bediener Einrütteln von Baustoffen in geringem Umfang bei Unterhaltungsarbeiten an Wegen oder Einbau von Rahmenprofilteilen, Großdurchlässen (ab 1000 mm LW), sonstigen Bauwerken. i) Motorsäge mit Bediener Entfernen von holzigen Gewächsen und Bäumen. Nutzung der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung für Arbeiten mit Motorsägen. Bediener muss mindestens ECC 1+2 (Europäisches Motorsägenzertifikat) vorweisen. j) Böschungsmulcher Schlepperanbaugerät mit mind. 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite zum Mulchen von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. k) Schlepper mit Wegebaufräse Zum Fräsen von ungebundenen und gebundenen (Asphalt) Fahrbahnbefestigungen. l) landwirtschaftliche Scheibenegge Zur Bearbeitung von verspurten Rückewegen. Wiederherstellung einer ebenen Bodenoberfläche. Inklusive leistungsfähiger Zugmaschine. m) Raddumper mit Dreh-Kippmulde Zum Transport von Schüttgütern und Boden innerhalb der Baustelle unter beengten Platz-Verhältnissen. n) Anbaugeräte (Anbaumulcher, Wallheckenschere, Kreissägeaggregat) mit Schlepper als Trägerfahrzeug Schlepperanbaugeräte mit mindestens 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite bzw. Wallheckenschere oder Kreissägeaggregat zum Mulchen und Schneiden von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. o) Bankettfertiger Bankettfertiger als selbstfahrendes Gerät oder als Schlepper bzw. Unimog mit Anbau-Bankettfertiger zum Einbau von Bankettstreifen an Asphaltfahrbahnen. Koordination: Der Auftragnehmer sorgt in Abstimmung mit der zuständigen Wegebaueinsatzleitung für eine fachgerechte Koordination aller Vorgänge auf der Baustelle. Ein Vorarbeiter (z.B. der Graderfahrer) wird dafür der Wegebaueinsatzleitung gegenüber namentlich benannt. Der Vorarbeiter muss über ausreichende sprachliche Deutschkenntnisse -Niveau B2- verfügen. Hinweis zur Altlastenproblematik: Für den Fall, dass im Zuge von Bauarbeiten auf vorher nicht bekannte Altlasten gestoßen wird, ist zeitnah die zuständige Wegebaueinsatzleitung zu benachrichtigen. Fachgerechte Vorkehrungen zur Beweissicherung und eine strikte Materialtrennung für die spätere Entsorgung sind in Absprache und nach Aufwand zu treffen. Konkretisierende Hinweise zu Arbeitsausführung und Rettungskette werden i.d.R. an jedem Bauobjekt durch den Wegebaustützpunkt für den Auftragnehmer bindend bei der Einweisung oder Bauvorbesprechung gegeben. Es bestehen besondere Regelungen zur losweisen Vergabe (vgl. Nr. 1.1.6.). 1.1.6. Teilung des Auftrages in Lose und Möglichkeit Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen. Genauere Angaben hinsichtlich der technischen Ausrüstung siehe Leistungs-/Preisverzeichnis (Anlage 1). Der Gesamtauftrag wird in Losgruppen mit folgend dargestellten Losen unterteilt: Erläuterung Einsatzschlüssel: das angegebene prozentuale Verhältnis ist für den Abruf der Positionen in den angegebenen Forstbetrieben geplant. Losgruppe 1: Graderbauzug, Baggerarbeiten, Transporte, Durchlässe Los 1.1: Kreisforsten Herzogtum Lauenburg Los 1.2: Stadtwald Mölln
Frequently asked questions about this tender
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