Stadt Oberhausen Stabsstelle 2-0-10 Zentrale VergabeOberhausenTED
Übernahme, Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten und Kleingewerbebetrieben aus dem Oberhausener Stadtgebiet
Die Übernahme der gefährlichen Abfälle hat durch den Auftragnehmer an dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten errichteten Standort - Wertstoffhof der WBO GmbH, Buschhausener Str. 142, 46049 Oberhausen, zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage oder einem Zwischenlager zu transpor...
Hazardous Waste
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Oberhausen Stabsstelle 2-0-10 Zentrale Vergabe
- Published:
- August 05, 2026
- Deadline:
- September 10, 2026
- Topic:
- Hazardous Waste
Tender description
Die Übernahme der gefährlichen Abfälle hat durch den Auftragnehmer an dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten errichteten Standort - Wertstoffhof der WBO GmbH, Buschhausener Str. 142, 46049 Oberhausen, zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage oder einem Zwischenlager zu transportieren und dort zu verwiegen. Die Beseitigung/Verwertung der gefährlichen Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen.
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mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöRMönchengladbachDeadline: Sep 07(1) Auftragsgegenstand ist ab dem 01.01.2027 die (endgültige) Entsorgung bezogen auf die folgenden Abfälle o Los 1 Altholz AI, AII und AIII, o Los 2 Altholz AIV, o Los 3 Altöl, o Los 4 Altreifen, o Los 5 Baustoffe auf Gipsbasis, o Los 6 Boden und Steine + Bauschutt, o Los 7 Gemischte Kunststoffe, o Los 8 Krankenhausspezifische Abfälle, o Los 9 Straßenkehricht, sowie die o Übernahme von Abfällen an mindestens einer vom Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Übernahmestelle, (Vor-)Behandlungsanlage oder Entsorgungsanlage, o Verwiegung (mit Dokumentation) der übernommenen Abfälle und o ggfs. Nachtransport (einschl. Anlieferung an ggfs. (einer) Entsorgungsanla-ge(n)) (2) Die Anlieferung bis zur ersten Übernahmestelle der Abfallmengen der Lose 1, 2, 4, 5, 6, 7 und 9 wird durch den Auftraggeber organisiert. (3) Im Fall von Los 8 wird die Anlieferung durch die Anfallstellen (Kran-kenhäuser o.ä.) bzw. deren Beauftragte organisiert und ist nicht Teil des Auftragsgegenstands. (4) Abweichend von Abs. 1 ist für die Abfallfraktion Altöl (Los 3 ) zusätzlich die Abholung an den vom Auftraggeber betriebenen Wertstoffhöfen/Abfallannahmestellen durch den Auftragnehmer zu organisieren. (5) Dem Vertrag liegt das Werkvertragsrecht nach den §§ 631 ff. BGB zugrunde; die VOB/B ist in der jeweiligen Fassung Bestandteil des VertragesEntsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
GELSENDIENSTEGelsenkirchenLos 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
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