IHK Heilbronn-Franken
Gebührentarif der IHK Heilbronn-Franken
Gebührentarif der IHK Heilbronn-Franken Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat in ihrer Sitzung am 16. Juli 2026 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Ge...
Vocational Training, IT Training, School Education, Seminars
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- Tender type:
- Tender
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- IHK Heilbronn-Franken
- Published:
- September 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Vocational Training
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Gebührentarif der IHK Heilbronn-Franken Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat in ihrer Sitzung am 16. Juli 2026 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBI. I S. 3306), in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 2 lit. b) der Satzung der IHK Heilbronn-Franken die Änderung der Gebührenordnung durch Neufassung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken beschlossen. Der neue Gebührentarif tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. A. Außenhandel A.1. Ausstellung eines Carnets ATA A.1.1. für Kammerzugehörige 125,00 € A.1.2. für Nichtkammerzugehörige 215,00 € A.2. Regulierungsgebühr für ein ausgestelltes Carnet ATA 90,00 € A.3. Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigung von sonstigen Außenwirtschaftsdokumenten A.3.1. Bearbeitung von Papierdokumenten A.3.1.1. je Original 15,00 € A.3.1.2. jede weitere Durchschrift 2,00 € A.3.2. Online-Anträge („elektronisches Ursprungszeugnis“) 15,00 € B. Berufsbildung B.1. Ausbildung und Umschulung B.1.1. Registrierung und Prüfung B.1.1.1. Registrierung von digitalen Ausbildungs- und Umschulungsverträgen 70,00 € B.1.1.2. Registrierung von Ausbildungs- und Umschulungsverträgen in Papierform 89,00 € B.1.1.3. Zuschlaggebühr bei verspäteter Einreichung der Ausbildungs- und Umschulungsverträgen (BBiG § 11 und § 36) nach Beginn der Ausbildung/Umschulung 22,00 € B.1.1.4. Gebühr bei erneuter Zusendung der Unterlagen 18,00 € B.2. Prüfungswesen Ausbildung B.2.1. Prüfung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung in besonderen Fällen (§ 45 Abs. 2 und 3 BBiG) 84,00 € B.2.2. Zwischenprüfung (ohne gestreckte Abschlussprüfung) B.2.2.1. kaufmännisch 235,00 € B.2.2.2. gewerblich 280,00 € B.2.2.3. kaufmännisch mit erhöhtem Aufwand 215
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IHK Heilbronn-FrankenIndustrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken Erneuerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen der IHK Heilbronn-Franken Die IHK Heilbronn-Franken hat am 18. Juni 2026 nachfolgend benannten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wiederbestellt und vereidigt: Jörg Neumann für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ Löschungen Die öffentliche Bestellung von Anton Gerstner, Laxenburg, für das Sachgebiet "Naturstein“, Hansjörg Kaiser, Neuenstadt, für das Sachgebiet „Altlasten - Erkundung, Bewertung“ sowie Peter Rauner, Brackenheim, für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ sind gemäß § 22 Absatz 1a der Vorschriften der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) erloschen. Weitere Informationen zur Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie zum Bestellungsverfahren erhalten Sie bei der IHK Heilbronn-Franken unter der Tel.-Nr. 07131 9677-212.Heizöllieferung Region Heilbronn-Franken und Stuttgart 2026-2027
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Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft BentheimOsnabrückIndustrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vom 13. September 2005 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat am 23. Juni 2026 gemäß § 3 Abs. 6, 7 und § 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 5. Dezember 2023 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Februar 2024), wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt A Ziffer I wird wie folgt geändert: In Nummer 1 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „250 €“ durch „265 €“ sowie die Angabe „380 €“ durch „405 €“ ersetzt. In Nummer 2 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „260 €“ durch „275 €“ sowie die Angabe „390 €“ durch „415 €“ ersetzt. In Nummer 3 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „260 €“ durch „275 €“ sowie die Angabe „390 €“ durch „415 €“ ersetzt. In Nummer 4 werden die Angabe „160 €“ durch die Angabe „180 €“, die Angabe „310 €“ durch „340 €“ sowie die Angabe „470 €“ durch „520 €“ ersetzt. In Nummer 5 werden die Angabe „200 €“ durch die Angabe „215 €“, die Angabe „400 €“ durch „435 €“ sowie die Angabe „600 €“ durch „650 €“ ersetzt. 2. Abschnitt A Ziffer II wird wie folgt geändert: In Nummer 1 wird die Angabe „647 €“ durch die Angabe „700 €“ ersetzt. In NummerGebührentarif - Anlage zur Gebührenanordnung
Industrie- und Handelskammer CottbusCottbusIndustrie- und Handelskammer Cottbus Gebührentarif - Anlage zur Gebührenanordnung - Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Cottbus hat am 7. Juli 2026 gemäß dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) beschlossen: Abschnitt Gebührenposition Betrag 1. Außenhandelsdokumente 1.1 Bescheinigung und Beglaubigung von Außenhandelsdokumenten (inkl. Digitale Signatur) 1.1.1 - pro Original (elektronisch) 25,00 € 1.1.2 - pro Original (manuell) 33,00 € 1.1.3 - pro Kopie (manuell) 5,00 € 1.2 Ausstellen von Carnet A.T.A. 1.2.1 - Standardsatz (1 Reise) 99,00 € 1.2.2 - pro weitere Reise 14,00 € * Für die Ausstellung eines Carnet A.T.A. fallen weitere Kosten an. 1.3 Bereinigung unerledigter Carnets 33,00 € 2. Berufsbildung 2.1 Eintragung und Betreuung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses oder eines Anschlussvertrages 100,00 € 2.2 Zwischenprüfung / Teil I der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 2.2.1 Abnahme der Zwischenprüfung / Teil I der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 332,00 € 2.2.2 Teilwiederholung 294,00 € 2.3 Abschlussprüfung und Teil II der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 2.3.1 Abnahme der Abschlussprüfung und Teil II der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 418,00 € 2.3.2 Teilwiederholung 316,00 € 2.4 Die Differenz zwischen der Gebühr der IHK Cottbus und der Gebühr der amtshilfeausführenden Kammer trägt die IHK Cottbus, es sei denn, die Amtshilfe erfolgt aufgrund einer Anfrage des Ausbildungsbetriebes. In diesem Fall trägt die Differenz der Ausbildungsbetrieb. 2.5 Der Gebührenanspruch entsteht mit der Anmeldung zur jeweiligen Prüfung. 2.6 Fortbildungsprüfungen 2.6.1 AuFortbildungsprüfungsregelung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Berufsspezialistin und Geprüfter Berufsspezialist für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim)"
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft BentheimOsnabrückIndustrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Fortbildungsprüfungsregelung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Berufsspezialistin und Geprüfter Berufsspezialist für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim)“ Die Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 3. Juni 2026, als zuständige Stelle nach § 54 in Verbindung mit § 79 Absatz 4 Berufsbildungsgesetz (BBIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBI. S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBI. 2025 Nr. 259) folgende Fortbildungsprüfungsregelung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Berufsspezialistin und Geprüfter Berufsspezialist für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim)“. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch die berufliche Fortbildung zur Geprüften Berufsspezialistin und zum Geprüften Berufsspezialisten für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 11 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zur „Geprüften Berufsspezialistin und zum Geprüften Berufsspezialisten für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen“ und damit die Befähigung, mit der erforderlichen beruflichen Handlungskompetenz zielgerichtet digitalisierte, datenbasierte und interdisziplinäre Prozesse und mögliche Einsatzbereiche von Künstlicher Intelligenz (KI) erkennen, beurteilen und Analyseerkenntnisse präsentieren zu können. Zudem ist durch die Prüfung festzustellen, ob die zu prüfende Person Kenntnisse und Kompetenzen zum Einsatz und zur Koordination von KI-Prozessen anwenden und bei der Optimierung bestehender und der Gestaltung neuer datenbasierter Prozesse mitwirken kannDienstleistungen zur Durchführung der IHK-Onlinewahl Vollversammlung 2027-2032
Industrie- und Handelskammer (IHK) DresdenDresdenDeadline: Sep 01a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden; Straße, Hausnummer: Langer Weg 4; Postleitzahl: 01239; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die IHK Dresden führt im September 2027 unter ihren ca. 88.000 wahlberechtigten Mitgliedsunternehmen die Wahl zum Vertretungsorgan, der Vollversammlung, für die Wahlperiode 2027-2032 durch. Die Wahl findet als reine Onlinewahl statt; eine zusätzliche Wahl per Brief (hybride Wahl) ist ausgeschlossen. Für die Onlinewahl sucht die IHK Dresden einen Dienstleister, der für die technisch-organisatorische Wahldurchführung verantwortlich ist. Darüber hinaus wird der Druck, die Kuvertierung und Postbereitstellung der personalisierten Wahleinladungsschreibungen mit den Zugangsdaten zur Teilnahme an der internetbasierten Wahl ausgeschrieben.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 01257; Ort: Dresden; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: nicht angegeben; Ende: nicht angegeben; April 2027 bis Oktober 2027 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 01.09.2026, 09:00 Uhr; Bindefrist: 09.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: 1) Rechtsverbindlich* gezeichnete Erklärungen (in Textform) nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Steuernummer möglich. 3) Angaben zu mindestens zwei wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren er-brachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet technisch-organisatorische Durchführung von Onlinewahlen mit min. 10.000 Teilnehmern Die Referenzanforderungen können auch kumuliert durch eine Einzelreferenz erfüllt werden. 4) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen: für Personenschäden 3.000.000,00 € für sonstige Schäden 500.000,00 € 5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) *) Die rechtsverbindliche Zeichnung in Textform ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen. d. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich* gezeichnete Erklärungen (in Textform) abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung,Internetdienste/ Webdesign,IT-Systemdienstleistungen,Beratung/ Gutachten/ Studie (IT)ihk-Magazin
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft BentheimOsnabrückDeadline: Sep 25Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession zur verlegerischen Betreuung, Herstellung, Anzeigenverwaltung einschließlich Akquise / Vermarktung und zum Vertrieb der monatlich erscheinenden Zeitschrift "ihk-magazin" sowie der dazugehörigen Nebenpublikationen (Karriere mit Lehre und "KGT-Journal" "WirtschaftPlus") der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Die Auflage der Mitgliederzeitschrift liegt zwischen 30.000 und bis (über) 50.000. Der Auftragnehmer betreibt das Anzeigen- und Werbegeschäft nach Vorgaben des Auftraggebers auf eigene Rechnung. Der redaktionelle Teil wird dem Auftragnehmer von der IHK unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das ihk-magazin sowie die Nebenpublikationen zu werblichen Zwecken durch Anzeigen und Beilagen zu nutzen. Der Auftraggeber leistet einen Zuschuss zu den Herstellungskosten pro Ausgabe; die Zuschusszahlung ist nicht kostendeckend. Der Auftragnehmer trägt das Betriebsrisiko der kostendeckenden Finanzierung der Herstellung und des Vertriebs der Publikationen. Es handelt sich daher um eine Dienstleistungskonzession (im Sinne von § 105 GWB). Der Verlagsvertrag soll mit der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot im Oktober 2026 geschlossen werden. Die erste mit dem neuen Vertragspartner erstellte Ausgabe der IHK-Mitgliederzeitschrift wird spätestens zum 10. Februar 2027 erscheinen.Entsorgungsbetriebe Heilbronn
Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -HeilbronnAnnahme, Umschlag und Verwiegung von Restabfall (Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 01)
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- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
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- The contracting authority is IHK Heilbronn-Franken.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.