Auftraggeber ist der Tourismusbeschäftigtenfonds.Wien
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Management Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Auftraggeber ist der Tourismusbeschäftigtenfonds.
- Published:
- August 26, 2026
- Deadline:
- September 09, 2026
- Topic:
- Management Consulting
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Landkreis PeinePeineEs besteht Unterstützungs-, Begleitungs- und Steuerungsbedarf hinsichtlich der Schaffung durchgängiger Managementsysteme, in den drei Themenbereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Hier auch im Bereich der Prozesse und Maßnahmen. Alle Maßnahmen sollen grundsätzlich der Umsetzung rechtlicher, technischer, organisatorischer sowie interner und externer Vorgaben dienen. Synergien sind in den drei benannten Themenbereichen zu schaffen, sodass ein ganzheitlicher Ansatz zur Erreichung der Gesamtziele vollzogen werden kann. Der Landkreis Peine soll im Bereich des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie im Bereich des Geschäftsfortführungsmanagements (BCM) so aufgestellt sein, dass Managementsysteme etabliert sind, die den generellen Vorgaben und Anforderungen (DS-GVO sowie BSI und weiteren einschlägigen normativen Vorgaben) entsprechen. Die Maßnahmen und Prozesse sollen präventiver und reaktiver Natur sein. Die Resilienz der Kommunalverwaltung, gegenüber aktueller sowie kommender Gefährdungs- und Bedrohungslagen, soll sich dynamisch entwickeln können, um bestenfalls vor der "Lage" zu sein, respektive bei Vorfällen (Incidents) das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die Managementsysteme so auszugestalten und fortzuentwickeln, dass sie sich verbindlich an den Schutzzielen und Resilienzanforderungen orientieren, wie sie für den Betrieb Kritischer Infrastrukturen maßgeblich sind. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an Verfügbarkeit, Integrität, Belastbarkeit sowie Wiederanlauf- und Krisenfähigkeit wesentlicher kommunaler Prozesse und informationsverarbeitender Systeme, auch unter außergewöhnlichen und krisenhaften Rahmenbedingungen. Die Aufrechterhaltung der Bürgerservices inkl. der Aufrechterhaltung der Arbeits- und Reaktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung sowie die Fortführung der Digitalisierung sollen grundsätzlich im Einklang mit den jeweiligen Maßnahmen der benannten Themenbereiche stehen. Der LRahmenvereinbarung BCM-Beratungsleistungen 2026-2030
gematik GmbHBerlinZur Absicherung der zeitkritischen Geschäftsprozesse der gematik GmbH (als Unternehmen) gegen ungeplante Unterbrechungen hat die gematik GmbH (gematik) ein Business Continuity Management System (BCMS) in Anlehnung an den BSI Standard 200-4 implementiert. Das gematik-interne BCMS umfasst die BCM-Prozesse, -Verantwortungen und -Organisation für die gematik Geschäftsprozesse und unterstützende Ressourcen des Unternehmens zur Wahrnehmung ihrer Governance-Rolle. Wesentliche Elemente des gematik-internen BCMS sind die Business Impact Analyse (BIA), den Soll-Ist-Vergleich, die Vorbereitung und das Testen von Geschäftsfortführungspläne (GFP) sowie die Durchführung von Krisenstabsübungen. Diese Komponente des BCMS umfassen Regelaufgaben, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Aufgrund begrenzter interner Ressourcen und zur Gewährleistung einer neutralen und unabhängigen Prüfung der Ergebnisse der BCM-Regelaufgaben müssen die vorhandenen Kapazitäten durch BCM-Beratungsleistungen ergänzt werden. Grundsätzlich ist vorgesehen, bei einem Auftragnehmer jährlich verschiedene Beratungsleistungen nach Bedarf des Auftraggebers abzurufen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Abruf von BCM-Beratungsleistungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer für eine Laufzeit von maximal 4 Jahren (2 Jahre Erstvertragslaufzeit, Vertragsverlängerungsoption um 2 weitere Jahre). Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 362.000,- EUR (netto). Die Einzelabrufe erfolgen zu konkreten Fragestellungen im Kontext BCM und die Leistungen sind in Übereinstimmung mit BSI Standard 200-4 zu erbringen. Der Auftraggeber wird die benötigten Leistungen im jeweiligen Einzelabruf konkretisieren, wobei keine Abrufverpflichtung besteht (bis auf den feststehenden Leistungsbestandteil der Onboardingphase). Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.
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