Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ)ZürichTED
Fahrleistungen im Limmattal
Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen und die Betriebsleitung für den öffentlichen Linienverkehr (zehn Linien Tagnetz und drei Linien Nachtnetz) in der Region Limmattal ab dem Fahrplanwechsel vom 12. Dezember 2027 gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Der Leistungsumfang beläuft sich auf ca. 2,2 Mio. Fahrplankilom...
Passenger Transport, Buses & Rail Vehicles
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- Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ)
- Published:
- July 07, 2026
- Deadline:
- September 28, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
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Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen und die Betriebsleitung für den öffentlichen Linienverkehr (zehn Linien Tagnetz und drei Linien Nachtnetz) in der Region Limmattal ab dem Fahrplanwechsel vom 12. Dezember 2027 gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Der Leistungsumfang beläuft sich auf ca. 2,2 Mio. Fahrplankilometer und ca. 140’000 Fahrplanstunden pro Fahrplanjahr. Die betriebsnotwendigen 32 Fahrzeuge (je 16 Standard- und Gelenkbusse) müssen von der heutigen Betreiberin übernommen werden. Garagensituation und Betriebsstandorte: Abstellmöglichkeiten für mindestens 32 Fahrzeuge sind zwingend während der ersten Phase (mindestens 3 bis maximal 5 Jahre) von der Anbieterin zu garantieren. In einer zweiten Phase, voraussichtlich frühestens ab 2030 ist ein vollständiger Umzug an den neuen Standort der noch zu erstellenden VBZ-Busgarage im Limmattal zwingend erforderlich.
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7ZOV 2027 A Linienbündel "Friedberg" (Los 1) und "Grebenhain/Freiensteinau" (Los 2)
Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe - ZOV-Verkehr - und VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbHFriedberg (Hessen)lokales Linienbündel „Friedberg“ (Los 1) mit folgenden Linien und folgendem Linienverlauf: Bus-Linie FB-30: Stadtbus Friedberg (Rundverkehr über Mörler Straße), Bus-Linie FB-31: Stadtbus Friedberg (Rundverkehr), Bus-Linie FB-32: Friedberg - Schwalheim - Rödgen - Wisselsheim - Bad Nauheim, Bus-Linie FB-33: Friedberg - Ockstadt - Rosbach (- Friedrichsdorf), Bus-Linie FB-34: Friedberg - Bad Nauheim, Bus-Linie FB-35: Bad Nauheim - Ober-Mörlen (- Usingen) und Bus-Linie FB-36: Bad Nauheim - Ockstadt - Rosbach. Die zu vergebenden Leistungen im Busverkehr umfassen im ersten Fahrplanjahr 2027 insgesamt ca. 785 Tsd. Nutzwagenkilometer (Nwkm).Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen und in der Stadt Stuttgart (Linienbündel ES04)
Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / InfrastrukturplanungEsslingen a. N.Deadline: Jul 20Ausschreibung von Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19, N22 im Landkreis Esslingen und Stuttgart. Ca. 2.060.092 Fahrplankilometer/Jahr. Linie 124 entfällt zum 01.07.2028. S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen (voraussichtlich 12.2028) erfordert Anpassung der Linie 121 und Fahrplanabstimmung. Mindestanforderungen nach SaubFahrzeugBeschG: 65% saubere Fahrzeuge, davon 50% emissionsfrei. Bei 26 Fahrzeugen: mindestens 8 emissionsfreie (3 Standard-, 5 Gelenkbusse) mit 300.000 km/Jahr, 8 saubere Fahrzeuge mit 400.000 km/Jahr.eurobahn - E-Netz Westfalen / S-Bahn Münsterland Stammstrecke
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-LippeUnnaVergabe von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien im E-Netz Westfalen / S-Bahn Münsterland Stammstrecke gemeinsam mit dem verpflichtenden Kauf der eurobahn KG sowie deren Komplementärin, der eurobahn Verwaltungsgesellschaft mbH, durch den obsiegenden Bieter. Das E-Netz Westfalen wird voraussichtlich für den Zeitraum 12/2029 bis 12/2044 ausgeschrieben. Das Netz geht aus den Linien des derzeitigen Hellweg-Netz und des Teutoburger-Wald-Netz hervor. Aller Voraussicht nach wird das E-Netz Westfalen folgende Linien umfassen: RB 50 Dortmund – Lünen – Münster RB 59 Dortmund – Unna –Soest RB 61 Bielefeld – Osnabrück – Hengelo RB 66 Münster – Osnabrück RB 69 Münster – Hamm – Bielefeld RB 72 Herford – Lage – Paderborn RE 78 Bielefeld - Minden - Nienburg RB 65 Münster – Rheine RB 89 Münster – Hamm – Paderborn – Warburg Das Netz umfasst ca. 10,8 Mio. ZugKm. Im Fahrplankonzept wird es zwei Betriebsstufen geben. In der Betriebsstufe I von 12/2029 bis zum ursprünglichen Ende der Laufzeit der Verkehrsverträge Teutoburger Wald-Netz und Hellweg-Netz in 12/2032 wird das heutige Fahrplankonzept der Netze weiter gefahren. Ab 12/2032 wird sodann in der Betriebsstufe II ein erster Teil der S-Bahn Münsterland umgesetzt. Im Fahrzeugkonzept werden in der Betriebsstufe I weiter die heutigen Flirt-Fahrzeuge eingesetzt, da der derzeitige Leasingvertrag der eurobahn mit Alpha Trains bis dahin läuft. Ab 12/2032 werden im Netz die derzeit auf den Linien RE 7 und RB 48 eingesetzten E-Talent Fahrzeuge, die im Eigentum des VRR und des NWL stehen, beigestellt. Diese sollen vorrangig auf den Linien der zukünftigen S-Bahn Münsterland (RB 65 und RB 89) eingesetzt werden. Für den weiteren Fahrzeugbedarf im Netz können die Bieter anforderungsgerechte Gebraucht- oder Neufahrzeuge einsetzen. Die Instandhaltung der Fahrzeuge liegt im Zuständigkeitsbereich des EVU. Das Ausschreibungsverfahren soll im 4. Quartal 2026 starten. Diese Bekanntmachung dient der Vorinformation, die Aufgabenträger behalten sich vor, in den Ausschreibungsunterlagen Änderungen vorzunehmen.Ruftaxi Birkenau
Antidiskrtiminierungsstelle des BundesBerlinRuftaxi-Verkehr in Birkenau auf den Linien 6980 (Löhrbach - Buchklingen - Kallstadt - Birkenau Bf - Birkenau Einkaufszentrum), 6987 (Birkenau Bf - Langebergschule - Waldfriedhof - Rathaus/EKZ - Schönherrnberg - Schloss - Birkenau Bf), 6988 (Birkenau Bf - Birkenau EKZ - Reisen - Nieder-Liebersbach) und 6989 (Schimbach - Reisen - Hornbach - Birkenau Bf - Birkenau An der Aue). Geschätzt 22.130 Besetztkilometer pro Jahr. Betrieb mit 2 Fahrzeugen (1 PKW, 1 Van mit Rollstuhlplatz) ab Betriebsstart.Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenDeadline: Aug 26Die Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt "RegioTram Aachen" (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des "Ergänzenden Dokuments". Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem "Ergänzenden Dokument" und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRWTarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS ("Rheinland") sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/inaachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ zugänglich und abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17).Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen nach Art. 5 Abs.1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB im integrierten Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Stadt AachenAachenDeadline: Aug 28Die Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt „RegioTram Aachen“ (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des „Ergänzenden Dokuments“. Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem „Ergänzenden Dokument“ und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRW-Tarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS („Rheinland“) sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ , der Nahverkehrsplan der Stadt Aachen unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/nahverkehrsplan/ und der Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen unter https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/mobilitaet-und-klimaschutz-s-64/mobilitaet/nahverkehrsplan abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17).Anschluss Limmattal 2. Etappe
Gruppenwasserversorgung Furttal (Ingenieurbüro Gujer AG)NiederhasliDeadline: Aug 14Die Gruppenwasserversorgung Furttal (GWF) sieht vor, im Jahr 2026 die 2. Etappe der Wasserleitung Anschluss Limmattal zu realisieren. Einerseits ist eine ca. 1’090 m lange Wasserleitung zu realisieren und andererseits das Anschlussbauwerk infolge der neuen Leitung anzupassen (Anpassung Schachteinführung, inkl. Inneninstallationen und Steuerung).
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- The submission deadline is 28. September 2026.
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