Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / InfrastrukturplanungEsslingen a. N.TED
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen und in der Stadt Stuttgart (Linienbündel ES04)
Ausschreibung von Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19, N22 im Landkreis Esslingen und Stuttgart. Ca. 2.060.092 Fahrplankilometer/Jahr. Linie 124 entfällt zum 01.07.2028. S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen (voraussichtlich 12.2028) erfordert Anpassung der Linie 121 und Fahrplanabstimmung. Mindestanforderu...
Passenger Transport
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Ausschreibung von Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19, N22 im Landkreis Esslingen und Stuttgart. Ca. 2.060.092 Fahrplankilometer/Jahr. Linie 124 entfällt zum 01.07.2028. S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen (voraussichtlich 12.2028) erfordert Anpassung der Linie 121 und Fahrplanabstimmung. Mindestanford...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / Infrastrukturplanung
- Published:
- June 11, 2026
- Deadline:
- July 20, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
Tender description
Ausschreibung von Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19, N22 im Landkreis Esslingen und Stuttgart. Ca. 2.060.092 Fahrplankilometer/Jahr. Linie 124 entfällt zum 01.07.2028. S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen (voraussichtlich 12.2028) erfordert Anpassung der Linie 121 und Fahrplanabstimmung. Mindestanforderungen nach SaubFahrzeugBeschG: 65% saubere Fahrzeuge, davon 50% emissionsfrei. Bei 26 Fahrzeugen: mindestens 8 emissionsfreie (3 Standard-, 5 Gelenkbusse) mit 300.000 km/Jahr, 8 saubere Fahrzeuge mit 400.000 km/Jahr.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen und in der Stadt Stuttgart (Linienbündel ES04)
Ausschreibung für öffentliche Personenbeförderung im Buslinienverkehr (Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19, N22) im Landkreis Esslingen und in Stuttgart. Gesamtumfang ca. 2.060.679 Fahrplankilometer pro Jahr. - Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / InfrastrukturplanungEsslingen a. N.Deadline: Jul 27
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen und in der Stadt Stuttgart (Linienbündel ES04)
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19 und N22. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 2.060.092 Fahrplankilometer pro Jahr. Zum 01.07.2028 entfällt die Linie 124 vollständig. Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 10.12.2028 erfolgt die Inbetriebnahme der Verlängerung der S-Bahn bis Neuhausen und damit des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Neuhausen. Damit ändert sich die Linienführung der Linie 121. Zur Inbetriebnahme des neuen ZOB sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Eine eventuelle Anpassung kann zu einer geringfügigen Änderung des Leistungsumfangs führen, es ist jedoch voraussichtlich von keiner relevanten Steigerung der anfallenden Fahrplanstunden und Kilometer auszugehen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 26 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 8 „emissionsfreien Fahrzeugen“ (3 Standardbusse und 5 Gelenkbusse) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 300.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 8 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 400.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. - Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / InfrastrukturplanungEsslingen a. N.Deadline: Jul 27
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Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19 und N22. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 2.060.092 Fahrplankilometer pro Jahr. Zum 01.07.2028 entfällt die Linie 124 vollständig. Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 10.12.2028 erfolgt die Inbetriebnahme der Verlängerung der S-Bahn bis Neuhausen und damit des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Neuhausen. Damit ändert sich die Linienführung der Linie 121. Zur Inbetriebnahme des neuen ZOB sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Eine eventuelle Anpassung kann zu einer geringfügigen Änderung des Leistungsumfangs führen, es ist jedoch voraussichtlich von keiner relevanten Steigerung der anfallenden Fahrplanstunden und Kilometer auszugehen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 26 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 8 „emissionsfreien Fahrzeugen“ (3 Standardbusse und 5 Gelenkbusse) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 300.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 8 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 400.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. - Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / InfrastrukturplanungEsslingen a. N.Deadline: Jul 20
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Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19 und N22. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 2.060.092 Fahrplankilometer pro Jahr. Zum 01.07.2028 entfällt die Linie 124 vollständig. Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 10.12.2028 erfolgt die Inbetriebnahme der Verlängerung der S-Bahn bis Neuhausen und damit des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Neuhausen. Damit ändert sich die Linienführung der Linie 121. Zur Inbetriebnahme des neuen ZOB sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Eine eventuelle Anpassung kann zu einer geringfügigen Änderung des Leistungsumfangs führen, es ist jedoch voraussichtlich von keiner relevanten Steigerung der anfallenden Fahrplanstunden und Kilometer auszugehen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 26 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 8 „emissionsfreien Fahrzeugen“ (3 Standardbusse und 5 Gelenkbusse) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 300.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 8 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 400.000 Fahrplankilometer pro Kal - Landkreis AurichAurichDeadline: Jun 04
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel Hage & Großheide im Landkreis Aurich
Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem Linienbündel Hage & Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km p.a. auf zwei Bürgerbusse.
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