Gemeinde Neversdorf über das Amt LeezenLeezenTED
Fachplanungsleistungen TGA ELT, TGA HLS, Tragwerk- Neubau Feuerwehrgerätehaus Neversdorf
Die Gemeinde Neversdorf beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses. Das Bauwerk soll in der Hauptstraße in der Gemeinde Neversdorf errichtet werden. Es ist beabsichtigt, die planungsbegleitende Vermessung inkl. Gebäudeeinmessung, die Bauphysik, die Brandschutzplanung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, das Schadstoff- u...
Structural Engineering, Electrical Engineering Design, MEP Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Neversdorf über das Amt Leezen
- Published:
- August 12, 2026
- Deadline:
- September 07, 2026
- Topic:
- Structural Engineering
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Die Gemeinde Neversdorf beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses. Das Bauwerk soll in der Hauptstraße in der Gemeinde Neversdorf errichtet werden. Es ist beabsichtigt, die planungsbegleitende Vermessung inkl. Gebäudeeinmessung, die Bauphysik, die Brandschutzplanung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, das Schadstoff- und Bodengrundgutachten sowie die Technischen Anlagen im Außenbereich im Wege einer gesonderten Vergabe nach nationalem Haushaltsvergaberecht zu vergeben (20%- Kontingent, vgl. § 3 Abs. 9 VgV). Sollte das Kontingent i.S.d. § 3 Abs. 9 VgV ausgeschöpft sein, würden ggf. einige von den zuvor genannten Leistungen in einem weiteren offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Mindeststandards a. Mindeststandard – Projektleitung: Die Projektleitung bleibt über den Zeitraum des gesamten Planungs- und Bauprozesses der vorrangige Ansprechpartner des Auftraggebers. Die Projektleitung darf nicht still-schweigend ausgetauscht werden. Sollten während der Vertragslaufzeit bestimmte Um-stände dazu führen, dass die personelle Besetzung der Projektleitung verändert werden muss, ist dies dem Auftraggeber vorab anzuzeigen und hinreichend zu begründen. b. Mindeststandard – Örtliche Präsenz bei Planungsbesprechungen Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebotes dazu, an Planungsbesprechun-gen vor Ort (Sitz des Auftraggebers) teilzunehmen, abhängig davon, welches Leistungsbild gem. HOAI betroffen ist. Der Auftraggeber erachtet die Vor-Ort-Termine zu den Planungsbesprechungen als von der Grundleistung erfasst. c. Mindeststandard – Örtliche Präsenz während der Bauüberwachung für TGA ELT/HLS (Los 2 & 3): Örtliche Präsenz LPH 8 -regelmäßig 1-mal wöchentlich verpflichtend, mit der Möglichkeit, außerordentliche Vor-Ort-Termine zu gewährleisten, abhängig davon, welches Leistungsbild gem. HOAI betroffen ist.
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Stadt TribergTribergDie Stadt Triberg im Schwarzwald beabsichtigt an der Frejusstraße 1, 78098 Triberg im Schwarzwald, auf dem Grundstück zwischen der Frejusstraße, der Gerwigstraße und der Nußbacher Straße einen Neubau für ein Feuerwehrgerätehaus zu realisieren. Die auf dem Grundstück bestehenden Gebäude werden hierfür zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Aufgabe. Ziel ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles Gebäude zu errichten, das neben einer hochwertigen Architektur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auch die aktuellen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie die funktionalen und feuerwehrspezifi-schen Anforderungen erfüllt. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses hat die Stadt Triberg im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese wurde von Hättich und Faber Architekten PartGmbB aus Haslach erstellt und ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Die BGF des maximal 3-geschossigen Feuerwehrgerätehauses beträgt gemäß der Machbarkeitsstudie nach aktuellem Stand ca. 2.000 m². Darüber hinaus soll ein Übungsturm errichtet werden. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Fahrzeughalle ist für sieben Stellplätze auszulegen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 2.700 m², die Grundfläche des Feuerwehrgerätehauses beträgt lt. Machbarkeitsstudie ca. 800 m². Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich HWextrem des Nussbachs (Wasserspiegellage 609,4m ü. NHN). Die Kosten der Kostengruppen 300 bis 500 werden (Stand 2026) mit ca. 4,53 Mio. EUR brutto veranschlagt und stellen sich folgend zusammen: KG 300 +400 ca. 4,28 Mio EUR KG 500 ca. 250,- T EUR Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Eine Fertigstellung des Gebäudes wird für die Jahre 2028/2029 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 11.12.2026 ganztägig statt. Für die weitere Planung werden neben Objektplaner/-in auch Fachplanende für die Bereiche Freianlagen, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung - HLS sowie technische Gebäudeausrüstung - ELT gesucht. Zuwendungen nach der ZFeuVwV wurden bewilligt, weitere Fördermittel sollen beantragt werden. Ein Nachweis über die Prüfung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens nach Klimaschutz und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Stadt Triberg strebt an, zum Planungsstart Anfang 2027 die nachfolgenden Gutachten zur Verfügung zu stellen: • Kampfmittel: Auswertung der Luftbilder, • Lärmgutachten, • Bodengutachten. Zusatz TGA/ ELT: Notstromversorgung, PV-Anlage, Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 2.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.Feuerwehrgerätehaus - Fachplanungsleistungen Leistungsbild TGA, HLS (Los 1) und Elektro (Los 2), LPH 8 und 9 nach HOAI
Stadt SchwelmSchwelmDeadline: Sep 14I. Eignungskriterien (konkret, siehe Anlage "Mindestanforderungen") Los 1: Technische Gebäudeausrüstung HLS in den Anlagengruppen 1 — 3 sowie 7 u. 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 Los 2: Technische Gebäudeausrüstung Elektro in den Anlagengruppen 4 u. 5 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 Mit den Rohbaumaßnahmen für das Projekt wurde bereits begonnen. Die Aufnahme der Leistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung vorgesehen. 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung (konkrete Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) a) Berufshaftpflichtversicherung (Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) b) Mindestjahresumsatz in den letzten drei Jahren: 50.000,00 EUR/a im Leistungsbild (Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit (konkret Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) a) eine Referenz (Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) b) Mindest. ein Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Rechtsmittelbelehrung (EU) Sollten wir einer Rüge nicht abhelfen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (Nachprüfungsantrag). VII. Ausführungszeitraum : 06.10.2026 - Herbst 2027 VIII. Zuschlagskriterien: Honorar 40 Prozent, Qualifikation 60 Prozent !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
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- The submission deadline is 07. September 2026.
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- The contracting authority is Gemeinde Neversdorf über das Amt Leezen.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.