Gemeinde Neversdorf über das Amt LeezenLeezenTED
Fachplanungsleistungen TGA ELT, TGA HLS, Tragwerk- Neubau Feuerwehrgerätehaus Neversdorf
Die Gemeinde Neversdorf beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses. Das Bauwerk soll in der Hauptstraße in der Gemeinde Neversdorf errichtet werden. Es ist beabsichtigt, die planungsbegleitende Vermessung inkl. Gebäudeeinmessung, die Bauphysik, die Brandschutzplanung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, das Schadstoff- u...
Structural Engineering, Electrical Engineering Design, MEP Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Neversdorf über das Amt Leezen
- Published:
- August 12, 2026
- Deadline:
- September 07, 2026
- Topic:
- Structural Engineering
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Die Gemeinde Neversdorf beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses. Das Bauwerk soll in der Hauptstraße in der Gemeinde Neversdorf errichtet werden. Es ist beabsichtigt, die planungsbegleitende Vermessung inkl. Gebäudeeinmessung, die Bauphysik, die Brandschutzplanung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, das Schadstoff- und Bodengrundgutachten sowie die Technischen Anlagen im Außenbereich im Wege einer gesonderten Vergabe nach nationalem Haushaltsvergaberecht zu vergeben (20%- Kontingent, vgl. § 3 Abs. 9 VgV). Sollte das Kontingent i.S.d. § 3 Abs. 9 VgV ausgeschöpft sein, würden ggf. einige von den zuvor genannten Leistungen in einem weiteren offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Mindeststandards a. Mindeststandard – Projektleitung: Die Projektleitung bleibt über den Zeitraum des gesamten Planungs- und Bauprozesses der vorrangige Ansprechpartner des Auftraggebers. Die Projektleitung darf nicht still-schweigend ausgetauscht werden. Sollten während der Vertragslaufzeit bestimmte Um-stände dazu führen, dass die personelle Besetzung der Projektleitung verändert werden muss, ist dies dem Auftraggeber vorab anzuzeigen und hinreichend zu begründen. b. Mindeststandard – Örtliche Präsenz bei Planungsbesprechungen Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebotes dazu, an Planungsbesprechun-gen vor Ort (Sitz des Auftraggebers) teilzunehmen, abhängig davon, welches Leistungsbild gem. HOAI betroffen ist. Der Auftraggeber erachtet die Vor-Ort-Termine zu den Planungsbesprechungen als von der Grundleistung erfasst. c. Mindeststandard – Örtliche Präsenz während der Bauüberwachung für TGA ELT/HLS (Los 2 & 3): Örtliche Präsenz LPH 8 -regelmäßig 1-mal wöchentlich verpflichtend, mit der Möglichkeit, außerordentliche Vor-Ort-Termine zu gewährleisten, abhängig davon, welches Leistungsbild gem. HOAI betroffen ist.
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Gemeinde EschelbronnEschelbronnDie Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, ein Planungsteam zu finden, das die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der TGA-Fachplanung, Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung und Tragwerksplanung werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.Feuerwehrgerätehaus - Fachplanungsleistungen Leistungsbild TGA, HLS (Los 1) und Elektro (Los 2), LPH 8 und 9 nach HOAI
Stadt SchwelmSchwelmDeadline: Sep 14I. Eignungskriterien (konkret, siehe Anlage "Mindestanforderungen") Los 1: Technische Gebäudeausrüstung HLS in den Anlagengruppen 1 — 3 sowie 7 u. 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 Los 2: Technische Gebäudeausrüstung Elektro in den Anlagengruppen 4 u. 5 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 Mit den Rohbaumaßnahmen für das Projekt wurde bereits begonnen. Die Aufnahme der Leistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung vorgesehen. 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung (konkrete Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) a) Berufshaftpflichtversicherung (Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) b) Mindestjahresumsatz in den letzten drei Jahren: 50.000,00 EUR/a im Leistungsbild (Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit (konkret Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) a) eine Referenz (Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) b) Mindest. ein Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Anforderungen, siehe Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Rechtsmittelbelehrung (EU) Sollten wir einer Rüge nicht abhelfen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (Nachprüfungsantrag). VII. Ausführungszeitraum : 06.10.2026 - Herbst 2027 VIII. Zuschlagskriterien: Honorar 40 Prozent, Qualifikation 60 Prozent !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
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- The submission deadline is 07. September 2026.
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- The contracting authority is Gemeinde Neversdorf über das Amt Leezen.
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