Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und HochbauamtZwickauTED
Externe arbeitsmedizinische Betreuung (Aufgaben des Betriebsarztes) im LfULG ab 01.07.2026
Externe arbeitsmedizinische Betreuung und Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsarztes für das LfULG. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.07.2026 und ist auf maximal 4 Jahre befristet.
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Externe arbeitsmedizinische Betreuung und Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsarztes für das LfULG. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.07.2026 und ist auf maximal 4 Jahre befristet.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und Hochbauamt
- Published:
- May 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Externe arbeitsmedizinische Betreuung und Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsarztes für das LfULG. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.07.2026 und ist auf maximal 4 Jahre befristet.
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Beschreibung: Externe arbeitsmedizinische Betreuung (Aufgaben des Betriebsarztes) im LfULG ab 01.07.2026 - Kassenärztliche Vereinigung NordrheinDeadline: Jul 14
Arbeitsmedizinischen Betreuung / Betriebsarzt für die Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Betriebsarzt (w/m/d) für die Mitarbeitenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Arbeitsmedizinischen Betreuung / Betriebsarzt für die Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein - Komm.ONE AöRStuttgart
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Die Ausschreibung betrifft die arbeitsmedizinische Betreuung für Komm.ONE und die endica GmbH. Der Auftragnehmer muss alle relevanten Arbeitsschutzbestimmungen kennen und anwenden. Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 01.04.2026 und beträgt 2 Jahre mit Optionen auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2030. - Stadt BündeBündeDeadline: Jun 10
Stadtverwaltung Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde; arbeitsmedizinische Betreuung
Ausschreibung der arbeitsmedizinischen Betreuung für die Stadt Bünde und die Kommunalbetriebe Bünde (ca. 455 Beschäftigte). Beauftragung eines Betriebsarztes gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 für zwei Jahre mit Verlängerungsoption (1 Jahr). Leistungsumfang: Grund- und betriebsspezifische Betreuung, ASA-Mitwirkung, Schulungen, Impfungen sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (u.a. G20, G25, G37, G41, FeV). Erbringung vor Ort oder in max. 35 km Umkreis. - Komm.ONE AöR
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Arbeitsmedizinische Betreuung für Komm.ONE und endica GmbH gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2. Vertragslaufzeit: 2 Jahre ab 01.04.2026, mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr (max. bis 31.03.2030). Kündigungsfrist: 6 Monate vor Vertragsende. Zuschlag mit ca. 4 Wochen Vorlauf zum Leistungsbeginn. - HSPV NRW ZentralverwaltungGelsenkirchenDeadline: Jul 22
Rahmenvertrag zur Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nach den §§ 1 bis 7 i. V. m. § 16 ArbSichG/ASiG, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse NRW und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-MedVV) zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte soll organisatorische Brandschutzmaßnahmen festlegen und sich dabei an der VFDB (Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) Richtlinie orientieren. Die Beauftragung des Betriebsarztes (BA), der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfA) und des Brandschutzbeauftragten dient der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beabsichtigt, zur Einhaltung der o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes, entsprechend § 2 der GUV-VA 6/7, die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf. - HSPV NRW ZentralverwaltungGelsenkirchenDeadline: Jul 22
Rahmenvertrag zur Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nach den §§ 1 bis 7 i. V. m. § 16 ArbSichG/ASiG, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse NRW und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-MedVV) zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte soll organisatorische Brandschutzmaßnahmen festlegen und sich dabei an der VFDB (Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) Richtlinie orientieren. Die Beauftragung des Betriebsarztes (BA), der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfA) und des Brandschutzbeauftragten dient der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beabsichtigt, zur Einhaltung der o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes, entsprechend § 2 der GUV-VA 6/7, die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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