Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Fachdienst 23 - Zentrale Vergabestelle
Betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2
Betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2
Care & Rehabilitation, Medical Expert Reports
No credit card · Instant access
Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Fachdienst 23 - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- April 19, 2026
- Deadline:
- May 26, 2026
- Topic:
- Care & Rehabilitation
Tender description
Betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2
Further details
With free access, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
30 days free · no credit card · cancel anytime
All procurement details
Buyer, lots, participants, locations, documents, and procedure data have already been captured. Open any area to see the complete information in your workspace.
5 data areas available
30 days free · no credit card · cancel anytime
Related tenders
6Betriebsärztliche Betreuung für den Kreis Wesel
Kreis Wesel -Der Landrat-WeselDeadline: May 05Betriebsärztliche Betreuung für ca. 1.500 Mitarbeitende (Beschäftigte und Beamte) der Kreisverwaltung Wesel. Die Leistung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der DGUV Vorschrift 2 sowie weiterer geltender Arbeitsschutzvorschriften.Betriebsärztliche Betreuung nach DGUV V2
Stadtverwaltung PritzwalkPritzwalkDeadline: Jun 02Die Stadt Pritzwalk schließt einen Vertrag über betriebsärztliche Betreuung nach DGUV V2 für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2030. Leistungen umfassen arbeitsmedizinische Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.Betriebsärztliche Betreuung
Landratsamt BautzenDeadline: May 18Das Landratsamt Bautzen vergibt ab dem 01.08.2026 die betriebsärztliche Betreuung für ca. 1.660 Beschäftigte. Die Leistungen umfassen die Grund- und betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 mit einem geplanten jährlichen Volumen von ca. 347 Stunden, davon ca. 140 Stunden für Bildschirmarbeitsplätze. Die Betreuung erfolgt an den Standorten Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz. Vor- und Nachbereitungsarbeiten können ortsungebunden erbracht werden.Los 2 ? Arbeitssicherheitstechnische Betreuung
Große Kreisstadt Delitzsch, SG PersonalDeadline: May 07Arbeitssicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2.Arbeitsmedizinische und Betriebsärztliche Betreuung
Württembergische Staatstheater StuttgartDeadline: May 29Vertragsgegenstand ist die Übernahme der Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie weiterer betriebsärztlicher bzw. arbeitsmedizinischer Aufgaben und Leistungen durch den Auftragnehmer.Callcenter-Dienstleistung für die Kompetenzzentren- und DIAdrei Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Anlagen 3 und 4
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgIm Rahmen ihrer gesetzlichen Präventionsarbeit werden von der VBG digitale Angebote (DIAdrei-Portal und KPZ-Portal) zur alternativen Betreuung zur Verfügung gestellt. Damit wird Mitgliedsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der VBG ein Zugang zu der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzten erleichtert. Die Wahl einer dieser alternativen Betreuungsmodelle nach den Anlagen 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2 steht jedem Unternehmen in der Zuständigkeit der VBG frei, soweit es allen Voraussetzung nach DGUV Vorschrift 2 insbesondere hinsichtlich der Beschäftigtenzahl und Branchenzugehörigkeit entspricht. Durch Nutzung des Betreuungsangebotes mit dem jeweiligen Portal kann die Unternehmerin/der Unternehmer ihrer/seiner gesetzlichen Pflicht zur Betreuung durch Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachkommen und hat ihre/seine Verpflichtung zu deren schriftlicher Bestellung erfüllt (Siehe DGUV-Regel 100-002: Erstes Kapitel, § 2 "Bestellung"). Die Beratung der Unternehmerinnen bzw. Unternehmer und deren Beschäftigten im Rah-men dieser Portalangebote wird durch eine CallCenter-Hotline erbracht, die den Nutzen-den ausschließlich über die Kontaktmöglichkeiten des Portals zur Verfügung steht. Diese Portal-Hotline wird vom beauftragten DL betrieben und erbringt die Beratung gemäß den Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung. Die Hotline des DL ist erste Anlaufstelle für Portalnutzende und verfügt unmittelbar über fachkundige Personen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2. Die Call-Center-Hotline bearbeitet die Anfragen zur Nutzung der VBG-Portale im Auftrag der VBG und unterstützt die Unternehmen beim betrieblichen Arbeitsschutz im Rahmen der Portalnutzung durch eine weisungsunabhängige fachkundige Beratung am Telefon (E-Mail). Die Dienstleistung wird vom DL in einem von der VBG festgelegten Verfahren ausgeführt und dokumentiert, um eine nachvollziehbare Leistungsabrechnung und eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Die Bearbeitung und Dokumentation der Beratungsleistungen wird mit einem Ticketsystem umgesetzt. Dabei ist/sind verpflichtend und ausschließlich die von der VBG festgelegte(n) Software-Anwendung(en) zu nutzen, die die Abwicklung und Dokumentation der Telefon- und E-Mail-Kontakte bewerkstelligt und gleichzeitig die Datenbankverwaltung für alle Profile der Portalnutzenden umsetzt. Die Dokumentation wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beratungsanlässe nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung durchgeführt. Mögliche CallCenter-Hotline-DL müssen die räumlichen, technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung aller Beratungsaufgaben, die in dieser Leistungsbeschreibung detailliert festgelegt sind, erfüllen. Die mit der Ausführung der Beratungstätigkeit betrauten Mitarbeiter des DL müssen die Voraussetzungen erfüllen, dass sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte im Rahmen einer Bestellung gemäß den Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 tätig werden dürfen. Der DL muss über Beschäftigte beider Gruppen (Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte) verfügen. Eine Unterauftragnahme ist statthaft. Diese Erfordernisse sind grundsätzlich für den gesamten Vertragszeitraum zu erfüllen. Das Online-Angebot mit dem KPZ-Portal steht gemäß den Festlegungen der DGUV Vorschrift 2 Kleinstunternehmen mit bis zu 20 Beschäftigen (Vollzeitäquivalent) offen. Das DIAdrei-Portal wird kleinen Unternehmen mit bis zu 50 (Vollzeitäquivalent) Beschäftigen beziehungsweise Betrieben mit besonderer Branchenzugehörigkeit nur bis zu 30 Beschäftigten angeboten. Die alternativen Betreuungsmodelle mit den beiden VBG-Portalen können von allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der VBG - unabhängig von der Branchenzugehörigkeit - gewählt werden, wenn sie die gültigen Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl gemäß DGUV Vorschrift 2 einhalten. Potenziell kann das KPZ-Portal von rund 700.000 Unternehmen genutzt werden. Das DIAdrei-Portal kann etwa eine Teilnehmendenzahl von 90.000 Unternehmen erreichen. Derzeit sind rund 1.500 Nutzende im DIAdrei-Portal und etwa 9.200 im KPZ-Portal (Stand: November 2025) registriert. Die Nutzendenzahlen wachsen stetig. Aufgrund von laufenden Bestrebungen kleine Unternehmen bei der Gestaltung ihres Arbeitsschutzes zu unterstützen, soll die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von kleinen Unternehmen unter Nutzung alternativer Betreuungsangebote gesteigert werden. Unternehmen, die als Neumitglieder in die Zuständigkeit der VBG aufgenommen werden, sollen gezielt über die Möglichkeit der alternativen Betreuung informiert werden. Nach einer Konsolidierungsphase er-folgt unter den noch aktiven Betrieben mit Beschäftigten eine Abfrage, wie sie ihrer Betreuungspflicht gemäß DGUV Vorschrift 2 nachkommen. Die Betriebe sind verpflichtet die Durchführung der Betreuung an die VBG zurückzumelden. Daher wird im Laufe der nächsten Jahre, beginnend mit dem 2. Quartal 2027, mit einer erheblichen Steigerung (jährlich ca. 20.000 gesamt) der Nutzendenzahlen für die beiden Betreuungsangebote gerechnet. Dem DL wird die Gelegenheit gegeben, sich innerhalb eines Zeitraums vom 01.06. bis 30.06.2026 in die Portale und Software-Anwendungen einzuarbeiten. Zur Einarbeitung erfolgt eine Schulung durch die VBG. Für Test- und Schulungszwecke kann eine Testumgebung der Portale und Anwendungen verwendet werden, die auch über die Einführung hinaus permanent genutzt werden kann. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - vor allem der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 26. Mai 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Fachdienst 23 - Zentrale Vergabestelle.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.