AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Ex post-Bekanntmachung "Beschaffung einer Pflege-App für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zur Unterstützung und Organisation der Pflege"
Gegenstand ist die Beschaffung einer marktverfügbaren Pflege-App, deren Anpassung an Design und Anforderungen der Auftraggeberin sowie Betrieb als Software-as-a-Service. Die angepasste App muss spätestens am 01.08.2026 in Betrieb gehen (Go-live). Näheres in den Vergabeunterlagen.
Software Development, Software Licences, Cloud
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Gegenstand ist die Beschaffung einer marktverfügbaren Pflege-App, deren Anpassung an Design und Anforderungen der Auftraggeberin sowie Betrieb als Software-as-a-Service. Die angepasste App muss spätestens am 01.08.2026 in Betrieb gehen (Go-live). Näheres in den Vergabeunterlagen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- Published:
- April 29, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Software Development
Tender description
Gegenstand ist die Beschaffung einer marktverfügbaren Pflege-App, deren Anpassung an Design und Anforderungen der Auftraggeberin sowie Betrieb als Software-as-a-Service. Die angepasste App muss spätestens am 01.08.2026 in Betrieb gehen (Go-live). Näheres in den Vergabeunterlagen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- Bekanntmachung.pdf
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10- Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
ÖPNV-Kunden-White-Label-App - 30026319
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) ist als Tochtergesellschaft der Mainzer Stadtwerke (MSW) die Betreiberin des ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen sowie eines Fahrradvermietsystems in Mainz und der näheren Umgebung. Die MVG tritt in Mainz unter dem Markennamen Mainzer Mobilität auf. Es ist der MVG ein großes Anliegen Ihre Kunden direkt kontaktieren zu können, sie mit Informationen zu versorgen und Fahrkarten auch digital direkt an sie zu vertreiben. Für diesen Zweck gab es bislang eine durch einen Dienstleister entwickelte native App, die Mainzer Mobilität-App, als App von Mainzer/-innen für Mainzer/-innen. Die neue App soll schlank und intuitiv im Design und in der Kundenführung sein. Sie gibt Fahrplanauskünfte und wichtige Informationen an Kunden/-innen aus und Fahrkarten können weiterhin schnell und zuverlässig gekauft werden. Das Fahrkartensortiment umfasst das Deutschlandticket und Einzelfahrscheine, Tageskarten und Sammelkarten (Mehrfahrtenkarten) in der RMV-Preisstufe 13 (Mainz/Wiesbaden). Den USP der App stellt dabei die Sammelkarte dar, die es digitalisiert RMV-weit nur in Mainz und Wiesbaden zu kaufen gibt. Gegenstand der Beschaffung sind folgende Cloudleistungen: die Implementierung, Anpassung, der Betrieb und die Pflege einer Software-as-a-Service-Lösung zur Bereitstellung einer barrierefreien und benutzerfreundlichen App für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als native Anwendung für iOS und Android sowie als Web-Portal (im Folgenden nur als "Mobilitäts-App" bezeichnet). - NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 24
Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 16
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Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NRW.BANK AöRDüsseldorfDeadline: Jul 20
Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 13
Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 13
Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - Stadt Sandersdorf-BrehnaSandersdorf-BrehnaDeadline: Jul 16
Bereitstellung einer Verwaltungssoftware für Kindertagesstätten als SaaS inkl. Eltern-App
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0017 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 (0) 3493 801-209 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Bereitstellung einer Verwaltungssoftware für Kindertagesstätten als SaaS inkl. Eltern-App Menge und Umfang: Die Stadt Sandersdorf-Brehna beabsichtigt die Beschaffung einer Kitaverwaltungssoftware als Cloud-Dienst (SaaS) einschließlich Bereitstellung, Implementierung, Betrieb, Pflege, Support sowie erforderlicher Schulungsleistungen. Die Lösung soll insbesondere Module für die Kinder-, Beitrags- und Mitarbeiterverwaltung, Arbeitszeiterfassung sowie die Elternkommunikation per App umfassen. Weiterhin sind die Datenmigration aus dem bestehenden Altsystem sowie die Bereitstellung von Schnittstellen, insbesondere zur eingesetzten Buchhaltungssoftware, Bestandteil der Leistung. Der Produktivbetrieb der Anwendung ist für die Mitarbeiter- und Kinderverwaltung zum 01.01.2027 vorgesehen. Die Bereitstellung der Eltern-App ist zum 01.08.2027 vorgesehen. Ort der Leistung: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 4 Jahre ab Produktivbetrieb. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist erfolgt. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e45189815-78511bb7c828ea28 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 16.07.2026 12:00 Ablauf der Bindefrist: 21.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : siehe EVB-IT-Cloudvertrag, Besondere Vertragsbedingungen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1.1 Angaben zur Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber haben Angaben zu Identität und Existenz (u. a. Name, Anschrift, Rechtsform, Registereintragungen) durch Eigenerklärung nachzuweisen. Unterauftragnehmer nur auf gesonderte Anforderung, sofern diese nicht zugleich Eignungsleihgeber sind. 1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB verwirklichen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Unterauftragnehmer nur auf gesonderte Anforderung, sofern diese nicht zugleich Eignungsleihgeber sind. 1.3 Unternehmensumsatz Der Bieter sowie etwaige Eignungsleihgeber haben den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung für die Geschäftsjahre 2023-2025 durch Eigenerklärung anzugeben. Alternativ zu vorstehenden Forderungen (insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) - Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) 1.4. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung). 1.5. Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung). 1.6. Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung). 1.7 Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe (Formblätter sind Bestandteil der Vergabeunterlagen) Bietergemeinschaften haben ihre Mitglieder sowie die vorgesehenen Leistungsteile anzugeben. Geplante Unteraufträge und Eignungsleihen sind einschließlich Umfang und Leistungsteilen durch Eigenerklärung darzustellen. 1.8 Haftpflichtversicherung (Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) Der Bieter hat spätestens zum Leistungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden von 1.000.000 EUR je Versicherungsfall nachzuweisen. Der Nachweis kann zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Vorlage der Versicherungsnachweise auf Anforderung oder spätestens zum Vertragsbeginn. 1.9 Eigenerklärung gemäß TVergG LSA (Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) Der Bieter, die Bietergemeinschaft, etwaige Eignungsleihgeber sowie Unterauftragnehmer haben die Einhaltung der Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß TVergG LSA durch Eigenerklärung zu bestätigen. 1.10 Informationssicherheitszertifizierung Der Bieter hat nachzuweisen, dass für die angebotene Cloud- bzw. Hostingumgebung ein Informationssicherheitsmanagement nach ISO/IEC 27001 oder einem gleichwertigen Standard besteht. Der Nachweis kann insbesondere durch eine gültige ISO/IEC 27001-Zertifizierung oder einen vergleichbaren Nachweis erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Zertifikate oder Bescheinigungen anzufordern. 1.11 Referenzen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (2020-2025) vergleichbare Leistungen zur Bereitstellung, Einführung oder Betreuung einer webbasierten Kita- oder Hortverwaltungssoftware für öffentliche oder freie Träger nachweisen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass Erfahrungen mit fachlichen und organisatorischen Anforderungen der Kindertagesbetreuung in Deutschland bestehen. Die Darstellung der Referenzen soll insbesondere auf folgende Punkte eingehen: Verwaltung von Kinder- und Stammdaten, Beitragsverwaltung bzw. Kostenbeitragserhebung, Mitarbeiter- und Personaleinsatzverwaltung, Elternkommunikation, Berücksichtigung landesrechtlicher oder kommunaler Anforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung (z. B. KiFöG, Personalschlüssel oder vergleichbare Regelungen), sowie Art und Umfang der eingesetzten Lösung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Hierbei sind insbesondere Auftraggeber, Leistungszeitraum sowie Art und Umfang der erbrachten Leistungen anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzbestätigungen anzufordern. Für reine Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen. Soweit Unterauftragnehmer zugleich als Eignungsleihgeber benannt werden, sind die Eigenerklärungen bereits mit dem Angebot vorzulegen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmern ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit der Angebotsabgabe, neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung, in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie passen. Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Erklärungen und Nachweise erst vom Bestbieter nach Abschluss der Angebotswertung anzufordern. Die vorzulegenden Unterlagen sowie die jeweiligen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, zur Vermeidung von Verzögerungen auch nachrangige Bieter parallel zur Vorlage aufzufordern. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%) 15. Sonstiges: Software,IT-Systemdienstleistungen - Stadt Sandersdorf-BrehnaSandersdorf-BrehnaDeadline: Jul 16
Bereitstellung einer Verwaltungssoftware für Kindertagesstätten als SaaS inkl. Eltern-App
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0017 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 (0) 3493 801-209 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Bereitstellung einer Verwaltungssoftware für Kindertagesstätten als SaaS inkl. Eltern-App Menge und Umfang: Die Stadt Sandersdorf-Brehna beabsichtigt die Beschaffung einer Kitaverwaltungssoftware als Cloud-Dienst (SaaS) einschließlich Bereitstellung, Implementierung, Betrieb, Pflege, Support sowie erforderlicher Schulungsleistungen. Die Lösung soll insbesondere Module für die Kinder-, Beitrags- und Mitarbeiterverwaltung, Arbeitszeiterfassung sowie die Elternkommunikation per App umfassen. Weiterhin sind die Datenmigration aus dem bestehenden Altsystem sowie die Bereitstellung von Schnittstellen, insbesondere zur eingesetzten Buchhaltungssoftware, Bestandteil der Leistung. Der Produktivbetrieb der Anwendung ist für die Mitarbeiter- und Kinderverwaltung zum 01.01.2027 vorgesehen. Die Bereitstellung der Eltern-App ist zum 01.08.2027 vorgesehen. Ort der Leistung: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 4 Jahre ab Produktivbetrieb. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist erfolgt. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e45189815-78511bb7c828ea28 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 16.07.2026 12:00 Ablauf der Bindefrist: 21.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : siehe EVB-IT-Cloudvertrag, Besondere Vertragsbedingungen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1.1 Angaben zur Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber haben Angaben zu Identität und Existenz (u. a. Name, Anschrift, Rechtsform, Registereintragungen) durch Eigenerklärung nachzuweisen. Unterauftragnehmer nur auf gesonderte Anforderung, sofern diese nicht zugleich Eignungsleihgeber sind. 1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB verwirklichen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Unterauftragnehmer nur auf gesonderte Anforderung, sofern diese nicht zugleich Eignungsleihgeber sind. 1.3 Unternehmensumsatz Der Bieter sowie etwaige Eignungsleihgeber haben den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung für die Geschäftsjahre 2023-2025 durch Eigenerklärung anzugeben. Alternativ zu vorstehenden Forderungen (insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) - Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) 1.4. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung). 1.5. Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung). 1.6. Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung). 1.7 Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe (Formblätter sind Bestandteil der Vergabeunterlagen) Bietergemeinschaften haben ihre Mitglieder sowie die vorgesehenen Leistungsteile anzugeben. Geplante Unteraufträge und Eignungsleihen sind einschließlich Umfang und Leistungsteilen durch Eigenerklärung darzustellen. 1.8 Haftpflichtversicherung (Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) Der Bieter hat spätestens zum Leistungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden von 1.000.000 EUR je Versicherungsfall nachzuweisen. Der Nachweis kann zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Vorlage der Versicherungsnachweise auf Anforderung oder spätestens zum Vertragsbeginn. 1.9 Eigenerklärung gemäß TVergG LSA (Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) Der Bieter, die Bietergemeinschaft, etwaige Eignungsleihgeber sowie Unterauftragnehmer haben die Einhaltung der Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß TVergG LSA durch Eigenerklärung zu bestätigen. 1.10 Informationssicherheitszertifizierung Der Bieter hat nachzuweisen, dass für die angebotene Cloud- bzw. Hostingumgebung ein Informationssicherheitsmanagement nach ISO/IEC 27001 oder einem gleichwertigen Standard besteht. Der Nachweis kann insbesondere durch eine gültige ISO/IEC 27001-Zertifizierung oder einen vergleichbaren Nachweis erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Zertifikate oder Bescheinigungen anzufordern. 1.11 Referenzen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (2020-2025) vergleichbare Leistungen zur Bereitstellung, Einführung oder Betreuung einer webbasierten Kita- oder Hortverwaltungssoftware für öffentliche oder freie Träger nachweisen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass Erfahrungen mit fachlichen und organisatorischen Anforderungen der Kindertagesbetreuung in Deutschland bestehen. Die Darstellung der Referenzen soll insbesondere auf folgende Punkte eingehen: Verwaltung von Kinder- und Stammdaten, Beitragsverwaltung bzw. Kostenbeitragserhebung, Mitarbeiter- und Personaleinsatzverwaltung, Elternkommunikation, Berücksichtigung landesrechtlicher oder kommunaler Anforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung (z. B. KiFöG, Personalschlüssel oder vergleichbare Regelungen), sowie Art und Umfang der eingesetzten Lösung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Hierbei sind insbesondere Auftraggeber, Leistungszeitraum sowie Art und Umfang der erbrachten Leistungen anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzbestätigungen anzufordern. Für reine Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen. Soweit Unterauftragnehmer zugleich als Eignungsleihgeber benannt werden, sind die Eigenerklärungen bereits mit dem Angebot vorzulegen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmern ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit der Angebotsabgabe, neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung, in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie passen. Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Erklärungen und Nachweise erst vom Bestbieter nach Abschluss der Angebotswertung anzufordern. Die vorzulegenden Unterlagen sowie die jeweiligen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, zur Vermeidung von Verzögerungen auch nachrangige Bieter parallel zur Vorlage aufzufordern. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%) 15. Sonstiges: Software - Universitätsklinikum Aachen AöRAachen
Beschaffung und Implementierung eines Enterprise PACS an der Uniklinik RWTH Aachen
Die Uniklinik RWTH Aachen schreibt die Beschaffung und Implementierung eines interdisziplinär nutzbaren Enterprise Picture Archiving and Communication System (Enterprise PACS / E-PACS) aus. Das neue E-PACS soll das bestehende PACS vollständig ablösen und künftig als zentrale Plattform für das klinikumsweite Management bildgebender und bildbezogener Daten dienen. Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Bereitstellung, Implementierung, Integration, Migration, Inbetriebnahme und der Betrieb eines schlüsselfertigen, skalierbaren, hochverfügbaren und leistungsstarken Gesamtsystems E-PACS. Das E-PACS muss die Verarbeitung, Speicherung, Anzeige, Verteilung, Archivierung und Bereitstellung von DICOM- und Non-DICOM-Daten über Fachdisziplinen und Organisationsgrenzen hinweg unterstützen. Die Lösung hat klinische, diagnostische, interdisziplinäre, wissenschaftliche und lehrbezogene Nutzungsszenarien innerhalb einer konsistenten Enterprise-Imaging-Plattform abzubilden. Der Beschaffungsumfang umfasst die vollständige Nutzungsberechtigung für die Applikationssoftware einschließlich diagnostischer und klinischer Viewer sowie aller erforderlichen Softwarekomponenten. Zum Leistungsumfang gehören ferner die für das lokale E-PACS-Primärsystem erforderliche Server- und Speicherhardware einschließlich Systemsoftware, ein Vendor Neutral Archive oder eine funktional gleichwertige Archivkomponente, externe bzw. cloudbasierte Langzeitarchivierung, Backup-, Restore-, Replikations-, Resilienz- und Wiederanlaufleistungen, ein Bilddatenaustausch-Portal mit Inbound- und Outbound-Funktionalität, ein E-PACS-integriertes KI-Portal bzw. ein KI-Marktplatz sowie die erforderlichen Systemservice-, Support-, Betriebs-, Monitoring-, Wartungs-, Patch-, Update-, Kapazitäts- und Administrationsleistungen. Das E-PACS ist über standardisierte Schnittstellen in die bestehende Anwendungs- und Integrationslandschaft des UKA einzubinden. Zu berücksichtigen sind die Integration in RIS, KIS, ZIS, Kommunikationsplattform, Modalitäten, DICOM-Knoten, PACS-nahe Fremdsysteme, Portale, Analyse- und Spezialanwendungen sowie vorhandene oder künftige IHE-konforme Registry-/Repository-Architekturen. Zu unterstützen sind insbesondere DICOM, DICOMweb, HL7 v2/v3, HL7 FHIR, einschlägige IHE-Profile sowie DLX nach DIN/TS 19455, soweit dies erforderlich ist. Das E-PACS muss ein konsistentes Viewer- und Clientkonzept für diagnostische, klinische, mobile und externe Nutzung bereitstellen. Hierzu gehören mindestens ein lokal installierbarer diagnostischer PACS-Viewer für die Primärdiagnostik sowie ein browserbasierter klinischer bzw. Enterprise-Viewer. Für diagnostische Arbeitsplätze sind insbesondere performante Streaming-Verfahren, Hanging-Protokolle, Mess-, Annotierungs-, Vergleichs-, MPR-/3D- und fachspezifische Darstellungsfunktionen vorzusehen. Das System muss die Anforderungen verschiedener klinischer Fachbereiche, insbesondere Radiologie, Neuroradiologie, Nuklearmedizin, Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Radioonkologie, Zahnmedizin/MKG sowie weiterer bildgebender und bildnutzender Bereiche unterstützen. Zum Leistungsumfang gehören weiterhin die strukturierte Altdatenmigration und vollständige Ablösung des bestehenden VuePACS im laufenden klinischen Betrieb, einschließlich Testmigrationen, Qualitätssicherung, Verifikation, Auditierung und Dokumentation. Die Migration ist möglichst unterbrechungsarm bzw. inkrementell auszugestalten und muss die Überführung des historischen Datenbestands in die Zielarchitektur des E-PACS berücksichtigen. Das E-PACS ist für den Einsatz in einem hochregulierten klinischen Umfeld mit besonderen Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Nachvollziehbarkeit, Revisionssicherheit und Betriebsstabilität auszulegen. Der Auftragnehmer hat geeignete Konzepte und Nachweise zu IT-Sicherheit, Datenschutz, Auditierung, Protokollierung, Rollen- und Berechtigungsmanagement, Lösch-, Sperr- und Aufbewahrungsprozessen, Cloud- und Rechenzentrumsleistungen sowie Schwachstellen- und Incident-Management vorzulegen. Der Auftragnehmer hat alle zur erfolgreichen Einführung erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere Projektmanagement, Detailkonzeption, Zielarchitektur, Installation, Konfiguration, Schnittstellenanbindung, Integration, Test, Qualitätssicherung, Altdatenmigration, Schulung, Dokumentation, Go-Live-Unterstützung und Stabilisierung. Für die Vertragslaufzeit ist ein umfassender Systemservice zur Sicherstellung eines hochverfügbaren, sicheren und dauerhaft performanten Betriebs zu erbringen, insbesondere mit 24/7-Störungsannahme und Support, verbindlichen Service Levels, Monitoring, Kapazitätsplanung, Softwarepflege, Security-Patches, Updates, Upgrades, Service-Reviews und Zusammenarbeit mit dem lokalen PACS-Team des UKA. Die ausgeschriebenen Leistungen werden als einheitlicher Auftragsgegenstand an einen Auftragnehmer vergeben und in zwei aufeinander abgestimmten Vertragsverhältnissen geregelt: einem EVB-IT Systemvertrag für die nicht cloudbasierten Systembestandteile einschließlich Implementierung, Migration, Inbetriebnahme und Systemservice sowie einem EVB-IT Cloudvertrag für die cloudbasierten bzw. funktional gleichwertigen externen Managed-Service-Leistungen. Beide Vertragsverhältnisse bilden zusammen die vertragliche Grundlage für das Gesamtsystem E-PACS. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils fünf Jahre mit Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers. Die Beschreibung der Ausgangssituation, der IT-Systemumgebung, des Beschaffungsumfangs, des Vergütungsmodells, der funktionalen, technischen, fachlichen, organisatorischen, datenschutzrechtlichen, informationssicherheitsbezogenen und betrieblichen Anforderungen sowie der Anforderungen an Implementierung, Migration, Systemservice, Service Levels und Zusammenarbeit ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung. - Universitätsklinikum Aachen AöRAachenDeadline: Jun 22
Beschaffung und Implementierung eines Enterprise PACS an der Uniklinik RWTH Aachen
Die Uniklinik RWTH Aachen schreibt die Beschaffung und Implementierung eines interdisziplinär nutzbaren Enterprise Picture Archiving and Communication System (Enterprise PACS / E-PACS) aus. Das neue E-PACS soll das bestehende PACS vollständig ablösen und künftig als zentrale Plattform für das klinikumsweite Management bildgebender und bildbezogener Daten dienen. Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Bereitstellung, Implementierung, Integration, Migration, Inbetriebnahme und der Betrieb eines schlüsselfertigen, skalierbaren, hochverfügbaren und leistungsstarken Gesamtsystems E-PACS. Das E-PACS muss die Verarbeitung, Speicherung, Anzeige, Verteilung, Archivierung und Bereitstellung von DICOM- und Non-DICOM-Daten über Fachdisziplinen und Organisationsgrenzen hinweg unterstützen. Die Lösung hat klinische, diagnostische, interdisziplinäre, wissenschaftliche und lehrbezogene Nutzungsszenarien innerhalb einer konsistenten Enterprise-Imaging-Plattform abzubilden. Der Beschaffungsumfang umfasst die vollständige Nutzungsberechtigung für die Applikationssoftware einschließlich diagnostischer und klinischer Viewer sowie aller erforderlichen Softwarekomponenten. Zum Leistungsumfang gehören ferner die für das lokale E-PACS-Primärsystem erforderliche Server- und Speicherhardware einschließlich Systemsoftware, ein Vendor Neutral Archive oder eine funktional gleichwertige Archivkomponente, externe bzw. cloudbasierte Langzeitarchivierung, Backup-, Restore-, Replikations-, Resilienz- und Wiederanlaufleistungen, ein Bilddatenaustausch-Portal mit Inbound- und Outbound-Funktionalität, ein E-PACS-integriertes KI-Portal bzw. ein KI-Marktplatz sowie die erforderlichen Systemservice-, Support-, Betriebs-, Monitoring-, Wartungs-, Patch-, Update-, Kapazitäts- und Administrationsleistungen. Das E-PACS ist über standardisierte Schnittstellen in die bestehende Anwendungs- und Integrationslandschaft des UKA einzubinden. Zu berücksichtigen sind die Integration in RIS, KIS, ZIS, Kommunikationsplattform, Modalitäten, DICOM-Knoten, PACS-nahe Fremdsysteme, Portale, Analyse- und Spezialanwendungen sowie vorhandene oder künftige IHE-konforme Registry-/Repository-Architekturen. Zu unterstützen sind insbesondere DICOM, DICOMweb, HL7 v2/v3, HL7 FHIR, einschlägige IHE-Profile sowie DLX nach DIN/TS 19455, soweit dies erforderlich ist. Das E-PACS muss ein konsistentes Viewer- und Clientkonzept für diagnostische, klinische, mobile und externe Nutzung bereitstellen. Hierzu gehören mindestens ein lokal installierbarer diagnostischer PACS-Viewer für die Primärdiagnostik sowie ein browserbasierter klinischer bzw. Enterprise-Viewer. Für diagnostische Arbeitsplätze sind insbesondere performante Streaming-Verfahren, Hanging-Protokolle, Mess-, Annotierungs-, Vergleichs-, MPR-/3D- und fachspezifische Darstellungsfunktionen vorzusehen. Das System muss die Anforderungen verschiedener klinischer Fachbereiche, insbesondere Radiologie, Neuroradiologie, Nuklearmedizin, Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Radioonkologie, Zahnmedizin/MKG sowie weiterer bildgebender und bildnutzender Bereiche unterstützen. Zum Leistungsumfang gehören weiterhin die strukturierte Altdatenmigration und vollständige Ablösung des bestehenden VuePACS im laufenden klinischen Betrieb, einschließlich Testmigrationen, Qualitätssicherung, Verifikation, Auditierung und Dokumentation. Die Migration ist möglichst unterbrechungsarm bzw. inkrementell auszugestalten und muss die Überführung des historischen Datenbestands in die Zielarchitektur des E-PACS berücksichtigen. Das E-PACS ist für den Einsatz in einem hochregulierten klinischen Umfeld mit besonderen Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Nachvollziehbarkeit, Revisionssicherheit und Betriebsstabilität auszulegen. Der Auftragnehmer hat geeignete Konzepte und Nachweise zu IT-Sicherheit, Datenschutz, Auditierung, Protokollierung, Rollen- und Berechtigungsmanagement, Lösch-, Sperr- und Aufbewahrungsprozessen, Cloud- und Rechenzentrumsleistungen sowie Schwachstellen- und Incident-Management vorzulegen. Der Auftragnehmer hat alle zur erfolgreichen Einführung erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere Projektmanagement, Detailkonzeption, Zielarchitektur, Installation, Konfiguration, Schnittstellenanbindung, Integration, Test, Qualitätssicherung, Altdatenmigration, Schulung, Dokumentation, Go-Live-Unterstützung und Stabilisierung. Für die Vertragslaufzeit ist ein umfassender Systemservice zur Sicherstellung eines hochverfügbaren, sicheren und dauerhaft performanten Betriebs zu erbringen, insbesondere mit 24/7-Störungsannahme und Support, verbindlichen Service Levels, Monitoring, Kapazitätsplanung, Softwarepflege, Security-Patches, Updates, Upgrades, Service-Reviews und Zusammenarbeit mit dem lokalen PACS-Team des UKA. Die ausgeschriebenen Leistungen werden als einheitlicher Auftragsgegenstand an einen Auftragnehmer vergeben und in zwei aufeinander abgestimmten Vertragsverhältnissen geregelt: einem EVB-IT Systemvertrag für die nicht cloudbasierten Systembestandteile einschließlich Implementierung, Migration, Inbetriebnahme und Systemservice sowie einem EVB-IT Cloudvertrag für die cloudbasierten bzw. funktional gleichwertigen externen Managed-Service-Leistungen. Beide Vertragsverhältnisse bilden zusammen die vertragliche Grundlage für das Gesamtsystem E-PACS. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils fünf Jahre mit Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers. Die Beschreibung der Ausgangssituation, der IT-Systemumgebung, des Beschaffungsumfangs, des Vergütungsmodells, der funktionalen, technischen, fachlichen, organisatorischen, datenschutzrechtlichen, informationssicherheitsbezogenen und betrieblichen Anforderungen sowie der Anforderungen an Implementierung, Migration, Systemservice, Service Levels und Zusammenarbeit ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.
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