Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser - Jade - NordseeBremenTED
Ersatzneubau der Cäcilienbrücke
Leistungsumfang für den Ersatzneubau der Cäcilienbrücke (Hubbrücke): - Technische Bearbeitung (komplette Ausführungsplanung) - Teilabbruch (Kellerrückbau) - Lärmschutzwände, Kampfmittelsondierungen - Spezialtiefbauarbeiten (Bohrpfähle, Spundwände, Rückverankerung mit Ankerpfähle, Baugrubenverbau, Wasserhaltung, Böschungssicherung, Bodenan...
Engineering Structures, Heating & Air Conditioning, Foundation Engineering, Process Piping, Steel Construction
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser - Jade - Nordsee
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- October 13, 2026
- Topic:
- Engineering Structures
- Object:
- Straßenbrücke
Object classification
- StraßenbrückePrimary
Tender description
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Leistungsumfang für den Ersatzneubau der Cäcilienbrücke (Hubbrücke): - Technische Bearbeitung (komplette Ausführungsplanung) - Teilabbruch (Kellerrückbau) - Lärmschutzwände, Kampfmittelsondierungen - Spezialtiefbauarbeiten (Bohrpfähle, Spundwände, Rückverankerung mit Ankerpfähle, Baugrubenverbau, Wasserhaltung, Böschungssicherung, Bodenanalysen, Bodenentsorgung, …) - Faseroptisches Messsystem an Bohrpfählen - Massiv- und Mauerwerksbau im Hoch- und Tiefbau - Technische Ausrüstung, Verkehrstechnik, Antriebs- und Elektrotechnik sowie Steuerung und Fernbedienung von beweglichen Brücken (inkl. Technischer Bearbeitung) - Maschinenbautechnische/hydraulische Ausrüstung (inkl. Technischer Bearbeitung, Montage, Inbetriebnahme/Probebetrieb, …) - Stahlbrückenbau und Korrosionsschutz - Bauwerksausstattung Brücke - Entwässerung - Nassbagger- und Erdarbeiten - Dükerbau - Sohlsicherungsarbeiten - Leitungsbau - Hausanschluss, Wasser- und Abwasser - Fernmeldetechnische Anlagen
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Diese Genehmigung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Teil Straßenbau umfasst den Rückbau der vorhandenen Straßenführung zur Brücke sowie den Neubau der Straße. Folgenden Hauptleistungen sind zu erbringen: - Bodenaushub 700 m3 - Neubau Pflasterflächen 390 m2 - Herstellung Gussasphalt (Brückenüberbau) 590 m2 - Herstellung Fahrbahn (AC 11 DS / AC 16 BS) 310 m2 - Herstellung/Rückbau Prov. Baustraße 745 m2 - Herstellung Entwässerungsleitungen (erdverlegt) 30m Der Teil Brückenbau umfasst den Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks mit nach-folgendem Neubau des Überführungsbauwerks als Stahlverbundkonstruktion. Folgenden Hauptleistungen sind zu erbringen: - Abbruch Fahrbahnkonstruktion mit Kappen 250 m3 - Demontage Stahl-Tragkonstruktion 250 to - Abbruch Unterbauten 350 m3 - Herstellung Spundwandverbau 1690 m2 - Herstellung Bohrpfähle Ø 90 cm 410 m - Erdaushub 2330 m3 - Herstellung Unterwasserbeton 710 m3 - Herstellung Stahlbeton Unterbauten 600 m3 - Herstellung Stahl-Verbundkonstruktion 185 to - Herstellung Kappen 170 m3 - Herstellung Fahrbahnbelag Brücke 525 m2 Abbruchkonzept: Durch eine Nachrechnung der Bestandskonstruktion unter Berücksichtigung der gegebenen Bauteilschwächung konnte in Abstimmung mit dem Prüfingenieur festgelegt werden, dass das Brückenbauwerk für den Rückbau mit leichtem Baugerät befahren werden kann. Das Konzept des Bauherrn sieht zunächst ein Leichtern des Überbaus durch Rückbau des Fahrbahnbelages inklusive Abdichtung und der Geländer vor. Zudem werden sämtliche vorhandenen Versorgungsleitungen rückgebaut. Der Abbruch des Überbaus erfolgt nach dem Konzept durch ein Trennen der Stahlbeton-Fahrbahnplatte mittels Sägen und Ausheben der Teilsegmente über Mobilkräne, welche außerhalb des Bauwerks aufgestellt werden. Dabei werden zunächst die beidseitigen Kragarme und im Anschluss die Platte zwischen den Stahlfachwerkträgern abgebrochen. Nach dem Rückbau aller Betonkonstruktionen des Überbaus erfolgt die feldweise Demontage der Stahlfachwerkträger. Dabei werden die Fachwerkscheiben an den Mobilkran angeschlagen und die noch verbliebenen Querträger und Verbandsstäbe abgebrannt. Der letzte verbleibende Fachwerkträger wird dabei behelfsweise gesichert, um ein Kippen aufgrund der dann fehlenden Querträger zu verhindern. Der Abbruch der Unterbauten wird mindestens bis 1,00 m unter vorhandenem Gelände erfolgen. Sollten Teile der vorhandenen Unterbauten mit den neuen Unterbauten kolli-dieren, so werden diese nach Bedarf komplett abgebrochen. An den Mittelpfeilern ist dafür ein wasserdichter Spundwandkasten nach Rückbau des Überbaus herzustellen. Der Abbruch der Bestandsgründung erfolgt konventionell über bodengestützte Mobilgeräte. Während der Arbeiten ist zu jedem Zeitpunkt zu vermeiden, dass etwaige Abbruchmaterialien in die Rur gelangen. Landschaftsbau: - Oberbodenarbeiten Der im Baufeld vorhandene Oberboden ist im erforderlichen Umfang abzutragen, getrennt von sonstigen Bodenarten zu lagern und vor Vermischung, Verunreinigung sowie schädlicher Verdichtung zu schützen. Wiederverwendbarer Oberboden ist seitlich zwischenzulagern und nach Abschluss der Erd- und Straßenbauarbeiten auf Seitenstreifen, Angleichungsflächen, Banketten und Böschungen in der vorgesehenen Mächtigkeit profilgerecht wieder anzudecken. Nicht wiederverwendbarer oder verunreinigter Oberboden ist ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen. Vor dem Andecken sind Steine, Wurzelreste, Bauschutt und sonstige Fremdstoffe zu entfernen. Der Oberboden ist gleichmäßig zu verteilen, profilgerecht zu planieren und so herzustellen, dass eine standfeste und erosionssichere Oberfläche entsteht. - Einsatzarbeiten Die hergestellten Oberbodenflächen auf Seitenstreifen, Angleichungsflächen, Banketten und Böschungen sind mit einer standortgerechten Regelsaatgutmischung (RSM) einzu-säen. Die Auswahl der Saatgutmischung hat entsprechend der Nutzung, der Lage der Flächen und den örtlichen Standortbedingungen zu erfolgen. Die Einsaat ist bei geeigneten Witterungs- und Bodenverhältnissen fachgerecht auszu-führen. Nach der Aussaat sind die Flächen leicht anzudrücken oder anzuwalzen, um einen ausreichenden Bodenschluss des Saatgutes sicherzustellen. Erforderliche Pflegeleistungen bis zur abnahmefähigen Herstellung, insbesondere Bewässerung, Nachsaat und gegebenenfalls Erstmahd, sind einzukalkulieren. Für die Ausführung gelten die ZTV La-StB 18 sowie die einschlägigen vegetations-technischen Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung.
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