Service cantonal de l'informatique / Kantonale Dienststelle für InformatikSionTED
Erneuerung der kabelgebundenen (LAN) und kabellosen (WLAN) Netzwerkinfrastruktur des Staates Wallis
Erneuerung der kabelgebundenen (LAN) und kabellosen (WLAN) Netzwerkinfrastruktur des Staates Wallis
Network Infrastructure
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- Service cantonal de l'informatique / Kantonale Dienststelle für Informatik
- Published:
- September 02, 2026
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- Topic:
- Network Infrastructure
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Erneuerung der kabelgebundenen (LAN) und kabellosen (WLAN) Netzwerkinfrastruktur des Staates Wallis
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Stadt AngermündeAngermündeDeadline: Aug 31Die Stadt Angermünde betreibt ihre Netzwerk- und IT-Sicherheitsinfrastruktur bereits auf Basis von Produkten und Lösungen des Herstellers Cisco Systems. Hierzu gehören insbesondere aktive Netzwerkkomponenten (Switches), Firewall-Systeme sowie die hierfür erforderlichen Softwarelizenzen und Wartungs- bzw. Supportleistungen. Die gesamte LAN-Technik wird zentral über die Managementplattform Cisco-Meraki verwaltet. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie erforderliche Support- und Serviceleistungen für Produkte und Lösungen des Herstellers Cisco Systems GmbH. Hierzu zählen insbesondere Netzwerk-, Sicherheits- und Kommunikationskomponenten sowie zugehörige Software- und Lizenzkomponenten aus den Produktkategorien Cisco Catalyst Switching, Cisco Nexus, Cisco Router, Cisco Wireless, Cisco Meraki, Cisco Security sowie zugehöriges Zubehör. Aktuell ist nicht abschließend absehbar, welche konkreten Produkte und Modelle für den weiteren Ausbau, die Erneuerung und den Betrieb der bestehenden IT- und Netzwerkinfrastruktur im Einzelnen benötigt werden. Der Rahmenvertrag soll daher eine hohe Flexibilität bei der Beschaffung von Produkten und Leistungen innerhalb des Cisco-Portfolios gewährleisten, um auf zukünftige technische Anforderungen, Wachstumsphasen der IT-Infrastruktur sowie kurzfristige Beschaffungs- und Erweiterungsbedarfe reagieren zu können. Konkret vorgesehen ist neben der Ablösung und Erweiterung der Bestandsinfrastruktur am Hauptstandort und den drei bestehenden Nebenstellen die Anbindung von rund 16 weiteren Standorten im Stadtgebiet, darunter ein geplanter Bauhof sowie ein zusätzliches Verwaltungsgebäude. Alle angebotenen Systeme müssen sich vollständig in die bestehende Cisco-Meraki-Architektur integrieren lassen; dies umfasst die Integration in die vorhandenen Management-, Sicherheits- und Supportprozesse sowie die Kompatibilität mit den eingesetzten Cisco-Systemen auf Hard-, Software- und Firmware-Ebene. LAN-Switches müssen redundant an die vorhandenen Cisco-Switches anbindbar sein. Graumarktware, Refurbished-Produkte, Gebrauchtware sowie Produkte ohne Herstellersupport oder ohne vollständige Integration in die bestehende Cisco-Meraki-Umgebung sind nicht zulässig. Die Verwendung von Produkten desselben Herstellers gewährleistet die technische Interoperabilität, die Nutzung bestehender Management- und Sicherheitskonzepte, die Aufrechterhaltung des Herstellersupports sowie die Vermeidung unverhältnismäßiger Migrations-, Integrations- und Schulungsaufwände.Rahmenvertragsschließung über den Tausch von Switchen des Herstellers Cisco
Hamburger Wasserwerke GmbHHamburgDeadline: Sep 10Die Hamburger Wasserwerke GmbH, nachfolgend Auftraggeber, beabsichtigt eine Rahmenvertragsschließung über den Tausch von Switchen des Herstellers Cisco.Data-Center-Firewall (NGFW)
Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und DiensteSaarbrückenDer Auftraggeber beabsichtigt die Erstbeschaffung eines Firewall-Clusters aus zwei Appliances, bestehend aus: - Hardwarekomponenten zum Kauf - Zugehörige Software zur Miete - Supportleistungen - Ergänzende Dienstleistung und SchulungHPE Aruba Networking
Sana-Krankenhaus Hürth GmbHHürthDeadline: Sep 18Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung von HPE Aruba Networking Komponenten für Einrichtungen der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit (24+12 Monate) abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leis-tungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Ein-zelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leis-tungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf ist der Vertragsanlage 4 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Ein-zelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahme-verpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufbe-rechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auftraggeber. Der Auftraggeber nimmt zwecks Spezifizierung der Produkte und Services sowie des etwaigen Zubehörs auf die jeweils gültigen Lan-despreislisten (country price list in EUR) des Herstellers Bezug. Die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate mit der Option der einmaligen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate auf maximal 36 Monate. Sie beginnt jeweils mit dem 1. Ka-lendertag des nächsten Monats, ausgehend von dem Monat, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bestbieters erteilt wird. Es bleibt dem einzelnen Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorbehalten, nach Zuschlagserteilung einen geringfügig abweichenden Be
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