Gewässerunterhaltungsverband Bille Herzogtum LauenburgRatzeburgTED
ELER-212501-Entwicklung der Bille bei Kuddewörde und Trittau, 1. BA ökologische Baubegleitung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der ökologischen Baubegleitung (ÖBB) für die naturnahe Umgestaltung (Renaturierung) der Bille zwischen Kuddewörde und Trittau für den 1. Bauabschnitt. Die ökologische Baubegleitung hat die genehmigungs- und fachgerechte Umsetzung der landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlich...
Environmental Assessment, Water Resource Management
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- Contracting authority:
- Gewässerunterhaltungsverband Bille Herzogtum Lauenburg
- Published:
- August 09, 2026
- Deadline:
- September 07, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der ökologischen Baubegleitung (ÖBB) für die naturnahe Umgestaltung (Renaturierung) der Bille zwischen Kuddewörde und Trittau für den 1. Bauabschnitt. Die ökologische Baubegleitung hat die genehmigungs- und fachgerechte Umsetzung der landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen während der Bauausführung sicherzustellen, insbesondere Prüfung der Ausführungsplanung, Einweisung der Bauleitung/-firmen, Festlegung von Bautabuzonen und Schonfristen, kontinuierliche Baustellenkontrolle sowie Dokumentation gegenüber Auftraggeber und zuständigen Naturschutzbehörden.
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Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde ZschopauPockau-LengefeldDeadline: Oct 05Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse, veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen - Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf). Die öBB soll als beratende Schnittstelle zwischen Bauherrn, zuständiger (Fach-) Behörde, Fachplanung und bauausführenden Firmen fungieren. Die Leistungen der ökologischen Baubegleitung umfassen mindestens die folgenden Aufgaben: Erfassung der Grundlagen - Prüfung zusätzlicher Eingriffsminimierungen; - Prüfung u. Kennzeichnung aller umweltrelevanten Arbeitsschritte im Baustellenablauf-plan; - Erarbeitung einer Zusammenfassung des Pflichtenheftes in Form einer „Anweisung für das Baupersonal“; - Beratung bei fachbezogenen Leistungspositionen, wie Errichtung von Bauzäunen, Einzelbaumschutz, vegetationstechnische Arbeiten, ggf. Anforderung an die Wahl der Baugeräte; - Sichtung der Genehmigungsunterlagen und der darin festgesetzten Vorgaben bezügl. Naturschutz und Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz, Gewässer- und Boden-schutz; - Hinweise zu im weiteren Bauablauf erforderlichen Fachplanern oder Gutachtern. Begleitung der Realisierung des Vorhabens - Jeweils vor Baubeginn: Baufeld sowie angrenzende Bereiche (vorhabenbedingter Wirkraum) entsprechend der festgelegten Bauabschnitte/ -bereiche bzw. des Bauablaufplans durch die öBB auf Artvorkommen kontrollieren, welche einem Schädigungs-, Störungs-, Tötungs- und Verletzungsverbot gemäß des Artenschutzfachbeitrage unterliegen; - Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen; - Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen); - Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen; - fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt); - Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom konkreten Einzelfall); - Begleitung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen, hier insbesondere die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; - Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen; - Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle, Vermerke, Fotodokumentation); - regelmäßige bzw. anlassbezogene Unterrichtung (Vorlage der Protokolle zur ökologischen Baubegleitung) der Planfeststellungsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde. Besondere Leistungen - Erstellung Landschaftspflegerische Ausführungsplanung für die Minimierungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen G 1, A 5, A 6 und A 8 (siehe Tabelle 4); - Ergänzung der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) zur Erstellung der gemäß §§ 9 Abs. 2 ,10 Abs. 2 SächsÖkoVO erforderlichen Daten für das Kompensationsflächenkataster; - Einpflege der planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationsflächenkataster KokaNat zu den Bearbeitungsständen „Planung“ und „Bestand“. Durch den Auftragnehmer ist vor allem die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen wahrzunehmen.Umweltfachliche Leistungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim (Artenschutzmaßnahmen CEF, ökologische Baubegleitung, Ausgleichsmaßnahmen)
Stadt BruchsalBruchsalDeadline: Sep 08Die Stadt Bruchsal plant den Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Saalbachtal zwischen dem Bruchsaler Stadtteil Helmsheim und der Gemeinde Gondelsheim. Die Fläche liegt auf den Gemarkungen der Stadt Bruchsal, der Stadt Bretten und der Gemeinde Gondelsheim. Das geplante Becken ist für den Schutz bei einem 100-jährlichen Hochwasser ausgelegt und umfasst eine Einstaufläche von ca. 22 ha mit einem Netto-Rückhaltevolumen von 380.000 m³. Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 14 Abs. 1 NatSchG Baden-Württemberg dar. Der Eingriff ist gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG und § 15 Abs. 2 NatSchG zu kompensieren. Deshalb wurden parallel zur Genehmigungsphase umfassende ökologische Untersuchungen umgesetzt und aller erforderlichen Maßnahmen in einem UVP-Bericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan festgehalten. Die Vorgaben des UVP-Berichts mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan sowie der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie sind einzuhalten. Die Einhaltung dieser Punkte ist durch die Umweltfachliche Baubegleitung sicherzustellen. Die festgelegten Vermeidungs‑, Minderungs‑, Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind wie beschrieben umzusetzen. In der Summe handelt es sich um 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen sowie 5 Kompensationsmaßnahmen darunter 3 CEF-Maßnahmen. Zur Sicherstellung der Umsetzung bzw. Einhaltung dieser Vorgaben wird eine Umweltfachliche Baubegleitung eingesetzt. Sie umfasst die ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten und Spezialleistungen. Die Vergabe dieser Leistungen ist Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.Umweltbaubegleitung für den Ausbau des Föhringer Rings Isardüker
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KGMünchenDeadline: Sep 21Die Leistungsbeschreibung umfasst die Umweltbaubegleitung und ökologische Baubegleitung für die Baumaßnahme Isar-Düker der SWM im Zusammenhang mit dem Ausbau des Föhringer Rings. Gegenstand ist die umweltfachliche Begleitung der offenen und umweltrelevanten Bauphasen, insbesondere Baugruben, Baustraßen, Flächeninanspruchnahmen, Wiederherstellung sowie Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz. Die UBB/ÖBB begleitet die Umsetzung der einschlägigen naturschutzfachlichen Auflagen, prüft stichprobenartig umweltrelevante Nachweise aus dem Wasserrechtsbescheid und dokumentiert Feststellungen, Abweichungen und Empfehlungen. Eine technische Bauüberwachung, Bauoberleitung oder eigenständige Umsetzung wasserrechtlicher Nebenbestimmungen ist nicht Bestandteil der Leistung. Während der reinen Vortriebsphase sind keine regelmäßigen UBB-Leistungen vorgesehen, sofern keine umweltrelevanten Sonderereignisse auftreten. Die Leistung umfasst zudem Termine, Begehungen, Einzelbewertungen bei Abweichungen, laufende Dokumentation sowie Abschlussbegehung und Abschlussbericht.B 123b - Neue Donaubrücke Mauthausen, Baulos Nord & Süd Gesamtkoordinierende Umweltbaubegleitung und Fachbegleitungen
Land Oberösterreich - Abteilung StrassenbauLinzDeadline: Sep 30Leistungsumfang gegenständlicher Dienstleistung ist die Gesamtkoordinierende Umweltbaubegleitung und Fachbegleitungen für die Fachbereiche Amphibien, Boden, Biodiversität und Fledermaus für das Bauvorhaben Neue Donaubrücke Mauthausen, Baulose Nord und Süd.Rahmenvertrag Umweltbaubegleitung (UBB) - Los 3: Spezielle UBB Artengruppe Avifauna
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeMit diesem Vergabeverfahren werden auf Abruf Leistungen zur generellen Umweltbaubegleitung im Zuge örtlich getrennter Vorhaben und Einsätze an Bundesautobahnen innerhalb des Streckennetzes der Autobahn GmbH des Bundes, Außenstelle Dresden, Großenhainer Straße 7, 01097 Dresden (Auftraggeber (AG)) ausgeschrieben. Der Abruf der übertragenen Leistung erfolgt im Rahmen eines Miniwettbewerbs, in dem alle AN zur Abgabe eines projektspezifischen Angebotes auf Grundlage des Rahmenvertrages aufgefordert werden. Der AN mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag für die angefragte Leistung. Die Mengensätze wurden für 40 örtlich getrennte Vorhaben und Einsätze und eine Vertragslaufzeit von vier Jahren ermittelt. Die tatsächlichen Abrechnungsmengen je Vorhaben ergeben sich auf Grundla-ge des Angebotes, welches im Rahmen des Miniwettbewerbs mit konkretem Projektbezug abgegeben werden muss. Der jeweilige im Rahmenvertrag vereinbarte Einheitspreis gilt unabhängig von der Abrechnungsmenge als Höchstbetrag. Der Einheitspreis darf im Miniwettbewerb nicht über dem des Rahmenvertrages liegen. Ein Anspruch auf den Abruf einer garantierten Menge an einzelnen Leistungen besteht seitens des Auftragnehmers (AN) nicht.
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