Stadtverwaltung EisenachEisenach
Entsiegelung städtischer Flächen und Wiederherstellung von Bodenfunktionen
Die Entsiegelung dieser Flächen trägt zudem zur Verbesserung des Stadtbildes bei, indem brachliegende Flächen oder die nicht mehr genutzten Objekte entfernt und durch naturnahe Gestaltung ersetzt werden. Die Ausschreibung dient zunächst dem Rückbau, Entsiegelung und Herstellung der Bodenfunktion.
Demolition
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Die Entsiegelung dieser Flächen trägt zudem zur Verbesserung des Stadtbildes bei, indem brachliegende Flächen oder die nicht mehr genutzten Objekte entfernt und durch naturnahe Gestaltung ersetzt werden. Die Ausschreibung dient zunächst dem Rückbau, Entsiegelung und Herstellung der Bodenfunktion.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtverwaltung Eisenach
- Published:
- July 06, 2026
- Deadline:
- August 05, 2026
- Topic:
- Demolition
- Object:
- Renaturierung / Biotop
Object classification
- Renaturierung / BiotopPrimary
Tender description
Die Entsiegelung dieser Flächen trägt zudem zur Verbesserung des Stadtbildes bei, indem brachliegende Flächen oder die nicht mehr genutzten Objekte entfernt und durch naturnahe Gestaltung ersetzt werden. Die Ausschreibung dient zunächst dem Rückbau, Entsiegelung und Herstellung der Bodenfunktion.
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- 327708
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FMR Vergabe TGA Niederrhein-Therme Angebotsphase
Die Niederrhein-Therme wird seit dem Jahr 1989 von der Auftraggeberin im Revierpark Mattlerbusch betrieben. Die Therme verfügt über 15 Saunen, 2 Thermalsolebecken, ein Wellen- und Freizeitbad und bietet damit ein umfangreiches gesundheitsorientiertes Angebot für alle Zielgruppen. Im Mai 2021 wurde ein Sanierungsgutachten für die Therme erstellt, welches die dringendsten Handlungsmaßnahmen aufzeigt, um die Betriebssicherheit der Anlage aufrecht zu erhalten und wiederherzustellen. Um die Betriebssicherheit zu garantieren bzw. herzustellen, hat sich der Auftraggeber für das Konzept der Gesamtsanierung der Therme entschieden. Die derzeitige Fläche inkl. der Außenbereiche steht zur Verfügung und soll auf eine jährliche Besucherzahl von 250.000 - 280.000 Besuchern abzielen. Die neue Anlage soll über ein zukunftsweisendes Energiekonzept verfügen. Hier sollen Techniken und Baustoffe zum Einsatz kommen, die einen CO²-neutralen Bäderbetrieb mit Wärmerückgewinnung und wirtschaftlichen Verbrauchsmedien bei umweltfreundlicher, ökologischer Nachhaltigkeit garantieren. Die wichtigen identitätsstiftenden Angebote Sauna & Sole sollen sinnvoll durch beispielsweise ein Soleschwebe- und ein Kursbecken, ein Poolbar-Becken, einen Fitnessbereich und durch Aufenthaltsbereiche mit hohem Wohlfühlfaktor ergänzt werden. Im Rahmen der Generalsanierung soll der aktuelle Kellerbestand erhalten bleiben. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ist die Vergabe der Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Generalsanierung der Niederrhein-Therme Mattlerbusch in Duisburg. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Leistungen der Technischen Ausrüstung einschließlich der erforderlichen Rückbauplanung für die nicht zu erhaltenden Bestandteile zu erarbeiten. Der Auftragnehmer soll dabei zunächst die Leistungsphasen 1-2+ und die zugehörigen Besonderen Leistungen erbringen. Mit dem Begriff "2+" ist der Beginn der Leistungsphase 3 gemeint, also eine erste überschlägige Kostenschätzung über die Massen. Der Bieter hat im Rahmen der ersten, fest beauftragten Leistungsstufe (LPH 1 und 2+, siehe zuvor) sämtliche Leistungen, die für die Erstellung einer qualifizierten Entscheidungsvorlage erforderlich sind, also auch etwaige weitere besondere Leistungen, die hier nicht ausdrücklich genannt sind, zu erbringen. Der Bieter hat zudem auch sämtliche weiteren Leistungen der Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Gebäude verbindlich anzubieten. Auch für die weitergehenden Leistungsphasen sind - soweit beauftragt - sämtliche erforderlichen Besonderen Leistungen vom Bieter zu erbringen. Der Auftragnehmer schuldet eine baugestalterische, technisch und wirtschaftlich erfolgreiche Umsetzung der Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung nach den anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer folgende Zielvorstellungen und Zielvorgaben des Auftraggebers ("Planungsziele"), die sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen ergeben, zur Herbeiführung des vertraglich geschuldeten Werkerfolges einzuhalten: (a) Die neue Therme soll als Freizeitbad folgende Angebote bieten: Hallenbad, Therapiebecken, Solebad, Saunaangebote, Übergänge zum Freibadgelände, Fitnessbereich und Beautybereich, dazu Gastronomie und im Außenbereich der Aufbau von mindestens 4 Tinyhäusern. (b) Die Generalsanierung des Objektes soll unter Erhalt möglichst vieler Bauteile, insbesondere der Kellerräume, erfolgen. Dabei sollen später nach Rückbau der vorhandenen Technik die Kellerräume als Technikräume, Sozialräume, Lagerräume dienen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Kellerdecke im Bestandsgebäude komplett entfernt und durch einen neuen eingeschossigen Hochbau ersetzt wird. Teile dieses geplanten Neubaus stellen eine neu zu gründende Fläche dar. (c) Ob die Bestandskellerwände und -decke erhalten bleiben, hat der Auftragnehmer in der Grundlagenermittlung zu untersuchen. Bestandsunterlagen zur Statik oder Prüfstatik liegen beim Auftraggeber nicht mehr vor, da diese bei einem Archivbrand komplett verloren gingen. (d) Das Bauvorhaben soll mit der BIM-Planungsmethode umgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat die Planungsaufgabe daher in einem leistungsphasengerechten digitalen Gebäudemodell (BIM), das alle Fachplanungsleistungen berücksichtigt, zu bearbeiten. Er verpflichtet sich insoweit zur Übernahme des vom Auftraggeber vorgegebenen leistungsspezifischen BIM-Standrads: BIM, Level 2 nach dem LOD (Level of Development). Die BIM-Rahmenbedingungen werden nach Abschluss dieses Vertrages durch den Auftraggeber weiter konkretisiert. (f) Die Generalsanierung des Objektes soll mit Baukosten von maximal 35 Mio. EUR netto realisiert werden. (g) Der Bauantrag für die Generalsanierung des Objektes soll im vierten Quartal 2026 bei der Genehmigungsbehörde eingereicht und es soll mit der Bauausführung Mitte 2027 begonnen werden. Die weiteren Einzelheiten des Auftrags können der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag entnommen werden. - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHWitten
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Hier sollen Techniken und Baustoffe zum Einsatz kommen, die einen CO²-neutralen Bäderbetrieb mit Wärmerückgewinnung und wirtschaftlichen Verbrauchsmedien bei umweltfreundlicher, ökologischer Nachhaltigkeit garantieren. Die wichtigen identitätsstiftenden Angebote Sauna & Sole sollen sinnvoll durch beispielsweise ein Soleschwebe- und ein Kursbecken, ein Poolbar-Becken, einen Fitnessbereich und durch Aufenthaltsbereiche mit hohem Wohlfühlfaktor ergänzt werden. Im Rahmen der Generalsanierung soll der aktuelle Kellerbestand erhalten bleiben. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ist die Vergabe der Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Generalsanierung der Niederrhein-Therme Mattlerbusch in Duisburg. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Leistungen der Technischen Ausrüstung einschließlich der erforderlichen Rückbauplanung für die nicht zu erhaltenden Bestandteile zu erarbeiten. Der Auftragnehmer soll dabei zunächst die Leistungsphasen 1-2+ und die zugehörigen Besonderen Leistungen erbringen. Mit dem Begriff "2+" ist der Beginn der Leistungsphase 3 gemeint, also eine erste überschlägige Kostenschätzung über die Massen. Der Bieter hat im Rahmen der ersten, fest beauftragten Leistungsstufe (LPH 1 und 2+, siehe zuvor) sämtliche Leistungen, die für die Erstellung einer qualifizierten Entscheidungsvorlage erforderlich sind, also auch etwaige weitere besondere Leistungen, die hier nicht ausdrücklich genannt sind, zu erbringen. Der Bieter hat zudem auch sämtliche weiteren Leistungen der Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Gebäude verbindlich anzubieten. Auch für die weitergehenden Leistungsphasen sind - soweit beauftragt - sämtliche erforderlichen Besonderen Leistungen vom Bieter zu erbringen. Der Auftragnehmer schuldet eine baugestalterische, technisch und wirtschaftlich erfolgreiche Umsetzung der Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung nach den anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer folgende Zielvorstellungen und Zielvorgaben des Auftraggebers ("Planungsziele"), die sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen ergeben, zur Herbeiführung des vertraglich geschuldeten Werkerfolges einzuhalten: (a) Die neue Therme soll als Freizeitbad folgende Angebote bieten: Hallenbad, Therapiebecken, Solebad, Saunaangebote, Übergänge zum Freibadgelände, Fitnessbereich und Beautybereich, dazu Gastronomie und im Außenbereich der Aufbau von mindestens 4 Tinyhäusern. (b) Die Generalsanierung des Objektes soll unter Erhalt möglichst vieler Bauteile, insbesondere der Kellerräume, erfolgen. Dabei sollen später nach Rückbau der vorhandenen Technik die Kellerräume als Technikräume, Sozialräume, Lagerräume dienen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Kellerdecke im Bestandsgebäude komplett entfernt und durch einen neuen eingeschossigen Hochbau ersetzt wird. Teile dieses geplanten Neubaus stellen eine neu zu gründende Fläche dar. (c) Ob die Bestandskellerwände und -decke erhalten bleiben, hat der Auftragnehmer in der Grundlagenermittlung zu untersuchen. Bestandsunterlagen zur Statik oder Prüfstatik liegen beim Auftraggeber nicht mehr vor, da diese bei einem Archivbrand komplett verloren gingen. (d) Das Bauvorhaben soll mit der BIM-Planungsmethode umgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat die Planungsaufgabe daher in einem leistungsphasengerechten digitalen Gebäudemodell (BIM), das alle Fachplanungsleistungen berücksichtigt, zu bearbeiten. Er verpflichtet sich insoweit zur Übernahme des vom Auftraggeber vorgegebenen leistungsspezifischen BIM-Standrads: BIM, Level 2 nach dem LOD (Level of Development). Die BIM-Rahmenbedingungen werden nach Abschluss dieses Vertrages durch den Auftraggeber weiter konkretisiert. (f) Die Generalsanierung des Objektes soll mit Baukosten von maximal 35 Mio. EUR netto realisiert werden. (g) Der Bauantrag für die Generalsanierung des Objektes soll im vierten Quartal 2026 bei der Genehmigungsbehörde eingereicht und es soll mit der Bauausführung Mitte 2027 begonnen werden. Die weiteren Einzelheiten des Auftrags können der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag entnommen werden. - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHWitten
FMR Vergabe TGA Niederrhein-Therme Angebotsphase
Die Niederrhein-Therme wird seit dem Jahr 1989 von der Auftraggeberin im Revierpark Mattlerbusch betrieben. Die Therme verfügt über 15 Saunen, 2 Thermalsolebecken, ein Wellen- und Freizeitbad und bietet damit ein umfangreiches gesundheitsorientiertes Angebot für alle Zielgruppen. Im Mai 2021 wurde ein Sanierungsgutachten für die Therme erstellt, welches die dringendsten Handlungsmaßnahmen aufzeigt, um die Betriebssicherheit der Anlage aufrecht zu erhalten und wiederherzustellen. Um die Betriebssicherheit zu garantieren bzw. herzustellen, hat sich der Auftraggeber für das Konzept der Gesamtsanierung der Therme entschieden. Die derzeitige Fläche inkl. der Außenbereiche steht zur Verfügung und soll auf eine jährliche Besucherzahl von 250.000 - 280.000 Besuchern abzielen. Die neue Anlage soll über ein zukunftsweisendes Energiekonzept verfügen. Hier sollen Techniken und Baustoffe zum Einsatz kommen, die einen CO²-neutralen Bäderbetrieb mit Wärmerückgewinnung und wirtschaftlichen Verbrauchsmedien bei umweltfreundlicher, ökologischer Nachhaltigkeit garantieren. Die wichtigen identitätsstiftenden Angebote Sauna & Sole sollen sinnvoll durch beispielsweise ein Soleschwebe- und ein Kursbecken, ein Poolbar-Becken, einen Fitnessbereich und durch Aufenthaltsbereiche mit hohem Wohlfühlfaktor ergänzt werden. Im Rahmen der Generalsanierung soll der aktuelle Kellerbestand erhalten bleiben. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ist die Vergabe der Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Generalsanierung der Niederrhein-Therme Mattlerbusch in Duisburg. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Leistungen der Technischen Ausrüstung einschließlich der erforderlichen Rückbauplanung für die nicht zu erhaltenden Bestandteile zu erarbeiten. Der Auftragnehmer soll dabei zunächst die Leistungsphasen 1-2+ und die zugehörigen Besonderen Leistungen erbringen. Mit dem Begriff "2+" ist der Beginn der Leistungsphase 3 gemeint, also eine erste überschlägige Kostenschätzung über die Massen. Der Bieter hat im Rahmen der ersten, fest beauftragten Leistungsstufe (LPH 1 und 2+, siehe zuvor) sämtliche Leistungen, die für die Erstellung einer qualifizierten Entscheidungsvorlage erforderlich sind, also auch etwaige weitere besondere Leistungen, die hier nicht ausdrücklich genannt sind, zu erbringen. Der Bieter hat zudem auch sämtliche weiteren Leistungen der Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Gebäude verbindlich anzubieten. Auch für die weitergehenden Leistungsphasen sind - soweit beauftragt - sämtliche erforderlichen Besonderen Leistungen vom Bieter zu erbringen. Der Auftragnehmer schuldet eine baugestalterische, technisch und wirtschaftlich erfolgreiche Umsetzung der Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung nach den anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer folgende Zielvorstellungen und Zielvorgaben des Auftraggebers ("Planungsziele"), die sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen ergeben, zur Herbeiführung des vertraglich geschuldeten Werkerfolges einzuhalten: (a) Die neue Therme soll als Freizeitbad folgende Angebote bieten: Hallenbad, Therapiebecken, Solebad, Saunaangebote, Übergänge zum Freibadgelände, Fitnessbereich und Beautybereich, dazu Gastronomie und im Außenbereich der Aufbau von mindestens 4 Tinyhäusern. (b) Die Generalsanierung des Objektes soll unter Erhalt möglichst vieler Bauteile, insbesondere der Kellerräume, erfolgen. Dabei sollen später nach Rückbau der vorhandenen Technik die Kellerräume als Technikräume, Sozialräume, Lagerräume dienen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Kellerdecke im Bestandsgebäude komplett entfernt und durch einen neuen eingeschossigen Hochbau ersetzt wird. Teile dieses geplanten Neubaus stellen eine neu zu gründende Fläche dar. (c) Ob die Bestandskellerwände und -decke erhalten bleiben, hat der Auftragnehmer in der Grundlagenermittlung zu untersuchen. Bestandsunterlagen zur Statik oder Prüfstatik liegen beim Auftraggeber nicht mehr vor, da diese bei einem Archivbrand komplett verloren gingen. (d) Das Bauvorhaben soll mit der BIM-Planungsmethode umgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat die Planungsaufgabe daher in einem leistungsphasengerechten digitalen Gebäudemodell (BIM), das alle Fachplanungsleistungen berücksichtigt, zu bearbeiten. Er verpflichtet sich insoweit zur Übernahme des vom Auftraggeber vorgegebenen leistungsspezifischen BIM-Standrads: BIM, Level 2 nach dem LOD (Level of Development). Die BIM-Rahmenbedingungen werden nach Abschluss dieses Vertrages durch den Auftraggeber weiter konkretisiert. (f) Die Generalsanierung des Objektes soll mit Baukosten von maximal 35 Mio. EUR netto realisiert werden. (g) Der Bauantrag für die Generalsanierung des Objektes soll im vierten Quartal 2026 bei der Genehmigungsbehörde eingereicht und es soll mit der Bauausführung Mitte 2027 begonnen werden. Die weiteren Einzelheiten des Auftrags können der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag entnommen werden. - Ortsgemeinde KlidingKlidingDeadline: Jun 09
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHWitten
FMR Vergabe Tragwerksplanung Niederrhein-Therme Angebotsphase
Die Niederrhein-Therme wird seit dem Jahr 1989 von der Auftraggeberin im Revierpark Mattlerbusch betrieben. Die Therme verfügt über 15 Saunen, 2 Thermalsolebecken, ein Wellen- und Freizeitbad und bietet damit ein umfangreiches gesundheitsorientiertes Angebot für alle Zielgruppen. Im Mai 2021 wurde ein Sanierungsgutachten für die Therme erstellt, welches die dringendsten Handlungsmaßnahmen aufzeigt, um die Betriebssicherheit der Anlage aufrecht zu erhalten und wiederherzustellen. Um die Betriebssicherheit zu garantieren bzw. herzustellen, hat sich der Auftraggeber für das Konzept der Gesamtsanierung der Therme entschieden. Die derzeitige Fläche inkl. der Außenbereiche steht zur Verfügung und soll auf eine jährliche Besucherzahl von 250.000 - 280.000 Besuchern abzielen. Die neue Anlage soll über ein zukunftsweisendes Energiekonzept verfügen. Hier sollen Techniken und Baustoffe zum Einsatz kommen, die einen CO²-neutralen Bäderbetrieb mit Wärmerückgewinnung und wirtschaftlichen Verbrauchsmedien bei umweltfreundlicher, ökologischer Nachhaltigkeit garantieren. Die wichtigen identitätsstiftenden Angebote Sauna & Sole sollen sinnvoll durch beispielsweise ein Soleschwebe- und ein Kursbecken, ein Poolbar-Becken, einen Fitnessbereich und durch Aufenthaltsbereiche mit hohem Wohlfühlfaktor ergänzt werden. Im Rahmen der Generalsanierung soll der aktuelle Kellerbestand erhalten bleiben. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ist die Vergabe der Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Generalsanierung der Niederrhein-Therme Mattlerbusch in Duisburg. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Leistungen der Technischen Ausrüstung einschließlich der erforderlichen Rückbauplanung für die nicht zu erhaltenden Bestandteile zu erarbeiten. Der Auftragnehmer soll dabei zunächst die Leistungsphasen 1-2+ und die zugehörigen Besonderen Leistungen erbringen. Mit dem Begriff "2+" ist der Beginn der Leistungsphase 3 gemeint, also eine erste überschlägige Kostenschätzung über die Massen. Der Bieter hat im Rahmen der ersten, fest beauftragten Leistungsstufe (LPH 1 und 2+, siehe zu-vor) sämtliche Leistungen, die für die Erstellung einer qualifizierten Entscheidungsvorlage erforderlich sind, also auch etwaige weitere besondere Leistungen, die hier nicht ausdrücklich genannt sind, zu erbringen. Auch für die weitergehenden Leistungsphasen sind - soweit beauftragt - sämtliche erforderlichen Besonderen Leistungen vom Bieter zu erbringen. Der Bieter hat zudem auch sämtliche weiteren Leistungen der Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Gebäude verbindlich anzubieten. Der Auftragnehmer schuldet eine baugestalterische, technisch und wirtschaftlich erfolgreiche Umsetzung der Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung nach den anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer folgende Zielvorstellungen und Zielvorgaben des Auftraggebers ("Planungsziele"), die sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen ergeben, zur Herbeiführung des vertraglich geschuldeten Werkerfolges einzuhalten: (a) Die neue Therme soll als Freizeitbad folgende Angebote bieten: Hallenbad, Therapiebecken, Solebad, Saunaangebote, Übergänge zum Freibadgelände, Fitnessbereich und Beautybereich, dazu Gastronomie und im Außenbereich der Aufbau von mindestens 4 Tinyhäusern. (b) Die Generalsanierung des Objektes soll unter Erhalt möglichst vieler Bauteile, insbesondere der Kellerräume, erfolgen. Dabei sollen später nach Rückbau der vorhandenen Technik die Kellerräume als Technikräume, Sozialräume, Lagerräume dienen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Kellerdecke im Bestandsgebäude komplett entfernt und durch einen neuen eingeschossigen Hochbau ersetzt wird. Teile dieses geplanten Neubaus stellen eine neu zu gründende Fläche dar. (c) Ob die Bestandskellerwände und -decke erhalten bleiben, hat der Auftragnehmer in der Grundlagenermittlung zu untersuchen. Bestandsunterlagen zur Statik oder Prüfstatik liegen beim Auftraggeber nicht mehr vor, da diese bei einem Archivbrand komplett verloren gingen. (d) Das Bauvorhaben soll mit der BIM-Planungsmethode umgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat die Planungsaufgabe daher in einem leistungsphasengerechten digitalen Gebäudemodell (BIM), das alle Fachplanungsleistungen berücksichtigt, zu bearbeiten. Er verpflichtet sich insoweit zur Übernahme des vom Auftraggeber vorgegebenen leistungsspezifischen BIM-Standrads: BIM, Level 2 nach dem LOD (Level of Development). Die BIM-Rahmenbedingungen werden nach Abschluss dieses Vertrages durch den Auftraggeber weiter konkretisiert. Die weiteren Einzelheiten des Auftrags können der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag entnommen werden.
Frequently asked questions about this tender
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- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
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- The submission deadline is 05. August 2026.
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- The contracting authority is Stadtverwaltung Eisenach.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.