Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfDKarlsruheTED
Dienstleistungen Softwareentwicklung GDA
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt für den Weiterentwicklung und Pflege der GDA Dienstleistungen durch externes Personal. Die Dienstleistung wird in zwei Losen (Mengenlose) ausgeschrieben. Pro Los wird eine Person benötigt.
IT Staffing
No credit card · Instant access
Content at a glance
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt für den Weiterentwicklung und Pflege der GDA Dienstleistungen durch externes Personal. Die Dienstleistung wird in zwei Losen (Mengenlose) ausgeschrieben. Pro Los wird eine Person benötigt.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfD
- Published:
- June 30, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- IT Staffing
Tender description
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt für den Weiterentwicklung und Pflege der GDA Dienstleistungen durch externes Personal. Die Dienstleistung wird in zwei Losen (Mengenlose) ausgeschrieben. Pro Los wird eine Person benötigt.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
10- Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfDKarlsruheDeadline: Aug 25
Dienstleistungen TCK Testautomation
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesmi-nister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitli-cher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsab-kommen KONSENS und das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Län-der genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen End-termin. Das TestCenter KONSENS (TCK) ist das zentrale Quality-Gate im Release-Management-Prozess in KONSENS und befindet sich seit seiner Gründung bei der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - an den Dienstorten Stuttgart und Karlsruhe. Die vom TCK durchgeführten Tests geben Auskunft darüber, ob eine Anwendung die qualitativen Voraussetzungen zum Betrieb in KONSENS erfüllt. Dazu betreibt das TCK eigene Te-stumgebungen und baut weitere Testumgebungen auf. Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt in der Automation von Testfällen im TCK - Dienstleistungen im Bereich der Testautomation. Für die anstehenden Aufgaben werden 2 externe Personen benötigt. Zu diesem Zweck soll voraussichtlich ab dem 01.11.2026 jeweils ein Dienstvertrag geschlossen werden. - Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfDKarlsruheDeadline: Aug 31
Arbeitnehmerüberlassung Applikationsadministrator
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS und das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Län-der genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen Endtermin. Das TestCenter KONSENS (TCK) ist das zentrale Quality-Gate im Release-Management-Prozess in KONSENS und befindet sich seit seiner Gründung bei der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - an den Dienstorten Stuttgart und Karlsruhe. Die vom TCK durchgeführten Tests geben Auskunft darüber, ob eine Anwendung die qualitativen Voraussetzungen zum Betrieb in KONSENS erfüllt. Dazu betreibt das TCK eigene Testumgebungen und baut weitere Testumgebungen auf. Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt im Betrieb der KONSENS eigenen Applikationen für die Testumgebungen des TCK externes Personal. Für die anstehenden Aufgaben werden drei externe Personen benötigt. - Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfDKarlsruheDeadline: Aug 20
Arbeitnehmerüberlassung ScanZen
Im Scanzentrum (ScanZen) der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Da-tenverarbeitung (LZfD) erfolgt der Scanbetrieb zentralisiert und landesweit für Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Das Verfahren SteuBel (Steuerliche Beleglesung) ermöglicht, die bei den Finanzämtern in Papier-form eingehenden Dokumente (z.B. Steuererklärungen) einzuscannen, die ausgelesenen Daten digital aufzubereiten und die Erklärungsdaten den Bearbeitern der Finanzämter zur Veranlagung des Steuerfalls digital zur Verfügung zu stellen. Die Höhe der Personalausstattung mit internem Personal der Finanzverwaltung ist an der Grundlast für Baden-Württemberg ausgerichtet. Darüberhinausgehender Personalbedarf soll über externes Scanpersonal (Arbeitnehmerüberlassung) abgedeckt werden. Ein struktureller Mengensprung im Bereich der sog. Weißen Post führt zu einem Mehrbedarf in der Spitzenabdeckung. - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgDeadline: May 06
Dienstleistungen für Personal- und Eignungsdiagnostik
Die VBG benötigt Dienstleistungen für Personal- und Eignungsdiagnostik in zwei Losen. Pro Los: Durchführung von Auswahlverfahren (Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Nachbereitung), Beratungsdienstleistungen, optionale Schulungen (Beobachterschulungen, Relevanz von Personaldiagnostik) sowie ein eintägiger Kick-Off-Workshop. Pro Los sind ca. 40 Tage jährlich für Auswahlverfahren vorgesehen, plus optionale Online-Seminare ein- bis zweimal jährlich. Flexible Terminplanung erforderlich. - Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn
Rahmenvertrag DESYBRI Los 2: externe Unterstützungsleistungen
Das ITZBund benötigt externe Unterstützung zur Pflege und Weiterentwicklung von DESYBRI - Design System für die Barrierefreiheit. DESYBRI wird als Produkt und Service bereits mehreren Kunden des ITZBund kostenpflichtig (Zugang zu den Libraries und Beratungsleistungen) zur Verfügung gestellt. Das Design System soll ausgebaut und optimiert sowie perspektivisch weiteren Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ziel dieser Ausschreibung ist die Unterstützung in Form von UX/UI Konzeption, Softwareentwicklungs- und Beratungsleistungen für das Design System "DESYBRI" vom ITZBund durch entsprechend qualifiziertes Personal des Auftragnehmers sowie die Beschaffung von Lizenzen für Figma in diesem Kontext. Die Unterstützung soll aufgeteilt auf zwei Lose in den folgenden Aufgabengebieten erfolgen: • Los 1: Softwareüberlassung und Pflege • Los 2: Softwareentwicklung und Beratung Gegenstand dieser Bekanntmachung bzw. dieses Vergabeverfahrens ist Los 2. Die Leistungen zu Los 1 werden in einer seperaten Bekanntmachung bzw. in einem seperaten Vergabeverfahren abgebildet. - Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBerlin
Bewachungsdienstleistungen im BMUKN (Bonn)
Der Pforten- und Bewachungsdienst in der Liegenschaft des BMUKN umfasst Dienstleistungen im Bereich der inneren Sicherheit im Empfangsbereich Robert-Schuman-Platz 3, der Einfahrt Heinrich-von-Stephan-Straße, der Innen- und Außenbewachung des Dienstgebäudes sowie bei Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen entsprechend dem Bedarf der im Gebäude untergebrachten Behörden. In der Liegenschaft gibt es insgesamt ca. 1.200 Beschäftigte. Die Besucherströme variieren und sind in der Regel abhängig von im Gebäude durchgeführten Veranstaltungen. Nahezu täglich werden Veranstaltungen mit externen Besucher*innen durchgeführt. Zudem erfolgt regelmäßiger Besucherverkehr für die Kantine. Grundlage für die Leistungsausführung ist die jeweils gültige Fassung der Dienstanweisung für den Pfortendienst im BMUKN inkl. der dazugehörigen Anlagen sowie der zugrunde liegende Vertrag. Die Dienstanweisung inkl. der dazugehörigen Anlagen werden nach Zuschlagserteilung übermittelt. Neben der regulären Standardleistung können alle anderen Sicherheitsdienste wie Baustellensicherung, Personenschutz, Eventschutz, etc. bedarfsabhängig erforderlich werden. Diese sind im Preisblatt ausschließlich als Einzelpreis abgefragt. Die Erbringung erfolgt nach Einzelauftrag bzw. die Abrechnung nach den tatsächlich geleisteten Stunden (Nachweis erforderlich) zum jeweiligen Stundenverrechnungssatz einschließlich der tariflich verbindlichen Zuschläge. Eine Besetzung des Sicherheitspersonals muss wie folgt erfolgen: Besetzung der Eingänge: - Haupteingang Robert-Schuman-Platz 3 (An Werktagen (Mo-Fr) von 05:45 – 19:00 Uhr, pro Schicht je zwei Personen) - Eingang Tiefhof / Gefahrenmeldezentrale Heinrich-von-Stephan-Straße (Montag -Sonntag 24 Stunden / pro Tag pro Schicht je zwei Personen) Zudem wird ggf. zusätzliches Personal bzw. Zusatzleistungen für die Bereiche Haupteingang und Tiefhof / Gefahrenmeldezentrale sowie für evtl. gesonderte Bereiche (wie z. B. Baustellenbewachung) benötigt, welches im konkreten Bedarfsfall gesondert beauftragt wird. Zur Abwicklung des Dienstes werden unter Beachtung der arbeitsrechtlichen und vertragli-chen Rahmenbedingungen vom objektverantwortlichen Ansprechpartner die Schichtpläne erstellt. Diese Schichtpläne berücksichtigen die erforderliche Kontinuität in der Aufgabenerfüllung, wie auch die üblichen Betriebszeiten des Gebäudes und insbesondere die teilweise gegebene Zusammenarbeit mit dem technischen oder infrastrukturellen externen oder hauseigenen Personal der/des AN. Der monatliche Schichtplan wird der AG’in vorab eine Woche vor Monatsende mitgeteilt. Es sind vorzugsweise volle Schichten durchzuführen. Die AG’in ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das von dem AN im Einsatzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt. Der/die AN hat ein Einsatzplanungskonzept für Personalausfälle (z. B. Krankheitsausfälle, Urlaubszeit, Kündigung einer/eines Beschäftigten) vorzulegen. Er hat sicherzustellen, dass auch bei Personalausfällen die Leistungen erbracht werden und dafür zu sorgen, dass das Stammpersonal im ausreichenden Umfang vertreten wird. Vertretungspersonal ist schriftlich zu benennen und erhält nur dann Zugang zum Objekt, wenn es vom AN schriftlich angemeldet wurde und über die erforderliche Sicherheitsüberprüfung, wie in 5.5 erläutert, verfügt. - Flughafen München GmbHMünchen
2024-1003988_Flughafen München_PRM-Dienstleistungen am Flughafen München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM - disabled persons and persons with reduced mobility when traveling by air) auf dem Betriebsgelände des Flughafens München (MUC). Die beauftragten Dienstleistungen umfassen die vollständige Betreuung von PRM von einem ausgewiesenen Ankunftsort (innerhalb oder außerhalb der Gebäude) bis zum Luftfahrzeug sowie in umgekehrter Richtung vom Luftfahrzeug zu einem definierten Abfahrtsort. Zu den definierten Ankunfts- und Abfahrtsorten zählen alle relevanten Bereiche auf dem Betriebsgelände des Flughafens München, einschließlich Parkhäuser, Hotels, S-Bahn- und Bushaltestellen. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Hilfestellung beim Check-in-Prozess, einschließlich der Aufgabe und Unterbringung des Gepäcks im Luftfahrzeug sowie der Rücknahme des Gepäcks im Flugzeug oder am Gepäckband, Assistenz bei erforderlichen Sicherheits-, Zoll- und Passkontrollen, Unterstützung beim Transit innerhalb eines oder zwischen mehreren Abfertigungsgebäuden zur Erreichung eines Anschlussfluges, Begleitung zur Toilette oder in anderen besonderen Ausnahmesituationen, in denen sich Passagiere aufgrund ihres körperlichen oder gesundheitlichen Zustands nicht selbstständig fortbewegen können. Der Auftragnehmer hat den PRM-Service im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erbringen und die Leistungserbringung während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen. Dies umfasst den Zeitraum vor Beginn des Check-ins bis nach der letzten Landung, an allen Tagen des Jahres. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Personal bedarfsgerecht zu disponieren, insbesondere auch für: Spitzenzeiten mit erhöhtem Passagieraufkommen, unvorhergesehene Verzögerungen, nicht angemeldete oder kurzfristig angeforderte PRM-Assistenzleistungen. Technische und betriebliche Anforderungen Die für die Leistungserbringung erforderliche technische Ausrüstung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich anzuschaffen, zu betreiben, zu warten und zu reinigen. Die Disposition des Personals muss am Flughafen München erfolgen; eine webbasierte oder externe "Fern-Disposition" ist nicht zulässig. Das eingesetzte Dispositionssystem muss: alle relevanten Airline- und leistungsbezogenen Daten in den vorgegebenen Formaten bereitstellen, technische Schnittstellen für die Anbindung an weitere betriebliche Systeme des Flughafens gewährleisten. Die Leistungen sind sowohl in allgemein zugänglichen als auch in sicherheitsrelevanten Bereichen des Flughafens zu erbringen. Die damit verbundenen Sicherheitsüberprüfungen und Schulungsanforderungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, an weiteren vom Auftraggeber geforderten Schulungen teilzunehmen. Vergütungsstruktur und Vertragsgestaltung Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Auftragnehmer. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen für die tatsächlich erbrachten Transportleistungen. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge von Transporten. Im Jahr 2024 wurden folgende PRM-Transportvorgänge durchgeführt: WCHC: 16.369 WCHS: 114.621 WCHR: 197.593 DPNA: 1.043 DEAF: 982 BLND: 2.630 Betreuungsversuche: 73.665 Gesamt: 406.077 Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich die Fallzahlen jährlich insgesamt um ca. 8 % erhöhen. Ein Anspruch auf Abruf eines Mindestkontingents im Auftragsfall besteht nicht. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Flughafen München GmbHMünchen
2024-1003988_Flughafen München_PRM-Dienstleistungen am Flughafen München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM - disabled persons and persons with reduced mobility when traveling by air) auf dem Betriebsgelände des Flughafens München (MUC). Die beauftragten Dienstleistungen umfassen die vollständige Betreuung von PRM von einem ausgewiesenen Ankunftsort (innerhalb oder außerhalb der Gebäude) bis zum Luftfahrzeug sowie in umgekehrter Richtung vom Luftfahrzeug zu einem definierten Abfahrtsort. Zu den definierten Ankunfts- und Abfahrtsorten zählen alle relevanten Bereiche auf dem Betriebsgelände des Flughafens München, einschließlich Parkhäuser, Hotels, S-Bahn- und Bushaltestellen. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Hilfestellung beim Check-in-Prozess, einschließlich der Aufgabe und Unterbringung des Gepäcks im Luftfahrzeug sowie der Rücknahme des Gepäcks im Flugzeug oder am Gepäckband, Assistenz bei erforderlichen Sicherheits-, Zoll- und Passkontrollen, Unterstützung beim Transit innerhalb eines oder zwischen mehreren Abfertigungsgebäuden zur Erreichung eines Anschlussfluges, Begleitung zur Toilette oder in anderen besonderen Ausnahmesituationen, in denen sich Passagiere aufgrund ihres körperlichen oder gesundheitlichen Zustands nicht selbstständig fortbewegen können. Der Auftragnehmer hat den PRM-Service im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erbringen und die Leistungserbringung während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen. Dies umfasst den Zeitraum vor Beginn des Check-ins bis nach der letzten Landung, an allen Tagen des Jahres. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Personal bedarfsgerecht zu disponieren, insbesondere auch für: Spitzenzeiten mit erhöhtem Passagieraufkommen, unvorhergesehene Verzögerungen, nicht angemeldete oder kurzfristig angeforderte PRM-Assistenzleistungen. Technische und betriebliche Anforderungen Die für die Leistungserbringung erforderliche technische Ausrüstung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich anzuschaffen, zu betreiben, zu warten und zu reinigen. Die Disposition des Personals muss am Flughafen München erfolgen; eine webbasierte oder externe "Fern-Disposition" ist nicht zulässig. Das eingesetzte Dispositionssystem muss: alle relevanten Airline- und leistungsbezogenen Daten in den vorgegebenen Formaten bereitstellen, technische Schnittstellen für die Anbindung an weitere betriebliche Systeme des Flughafens gewährleisten. Die Leistungen sind sowohl in allgemein zugänglichen als auch in sicherheitsrelevanten Bereichen des Flughafens zu erbringen. Die damit verbundenen Sicherheitsüberprüfungen und Schulungsanforderungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, an weiteren vom Auftraggeber geforderten Schulungen teilzunehmen. Vergütungsstruktur und Vertragsgestaltung Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Auftragnehmer. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen für die tatsächlich erbrachten Transportleistungen. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge von Transporten. Im Jahr 2024 wurden folgende PRM-Transportvorgänge durchgeführt: WCHC: 16.369 WCHS: 114.621 WCHR: 197.593 DPNA: 1.043 DEAF: 982 BLND: 2.630 Betreuungsversuche: 73.665 Gesamt: 406.077 Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich die Fallzahlen jährlich insgesamt um ca. 8 % erhöhen. Ein Anspruch auf Abruf eines Mindestkontingents im Auftragsfall besteht nicht. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Landesaufnahmebehörde NiedersachsenBraunschweig
Stellung eines Brandschutzbeauftragten
Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen). - Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbaden
Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Es wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfD.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.